Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.3 Forderungsbedingte Abtretung

Sind die Abtretungswirkungen ausdrücklich vom Entstehen der Gläubigerforderung (z. B. Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung, zur Darlehensrückzahlung nach Auszahlung des Kredits) abhängig gemacht (praktisch selten), so wirkt diese aufschiebend bedingte Abtretung erst mit dem Entstehen der Gläubigerforderung.[1] Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall daher keine Kenntnis von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.5 Aufrechnungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger nach § 404 BGB auch entgegenhalten, dass der Anspruch bereits durch Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer[1] vor der Abtretung erloschen ist. Gleichermaßen muss der Zessionar auch eine nach der Abtretung erfolgte Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lassen, wenn der Arbeitgeber bei der Aufre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.2 Geltendmachung und Beitreibung

Die Forderung auf Zahlung des abgetretenen Arbeitseinkommens bleibt ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Für ihre Geltendmachung ist daher auch weiterhin das Arbeitsgericht ausschließlich zuständig.[1] Ein im Zeitpunkt der Abtretung über die Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens bereits anhängiger Rechtsstreit wird durch die Abtretung nicht berührt.[2] Hat der Neugläubiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.2 Grundrentenbewertungszeiten

Grundrentenbewertungszeiten sind alle Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, die einen Entgeltpunktewert von mindestens 0,3000 Entgeltpunkten jährlich (0,025 Entgeltpunkten für den Kalendermonat) aufweisen. Diese "Mindest-Entgeltpunkte" entsprechen einem Verdienst i. H. v. 30 % des sog. rentenrechtlichen Durchschnittsentgelts. Um im Kalenderjahr 0,3000 Entgeltpunkte zu erwerb...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 7.2 Die forderungsbedingte Abtretung

Ist die Wirksamkeit der Abtretung zur Sicherung oder Befriedigung eines Anspruchs des Neugläubigers ausdrücklich von Bestand und Umfang der gesicherten oder zu tilgenden Forderung abhängig gemacht (auflösend bedingte Abtretung, praktischer Sonderfall[1]), dann entfallen mit Erlöschen oder Tilgung der Gläubigerforderung die Abtretungswirkungen.[2] Dann tritt bei dieser auflös...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1.1 Ausschluss des Zuschlags an Entgeltpunkten

Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die als Bezieher einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher sowie als Personen, die wegen Vollendung der Regelaltersgrenze oder wegen einer Beitragserstattung versicherungsfrei sind[1], erhalten keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Dennoch besteht für den Arbeitgeber weiterhin die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Rechtstechnisch handelt es sich oftmals um für den Arbeitnehmer belastende Beweislastvereinbarungen, durch die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers etabliert werden soll....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 1.2 Haftungsgrundsätze und Darlegungs- und Beweislast

Eine darauf bezogene Mankohaftung – ohne, dass für diesen Fall eine arbeitsvertragliche Mankoabrede getroffen wurde – kommt als Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB bzw. unerlaubter Handlung[1] als ein Spezialfall der Haftung im Arbeitsverhältnis in Betracht. Die Mankohaftung ist dabei nach den Grundsätzen der Haftungsprivilegie...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.2 Vereinbarung des Ausschlusses der Abtretung

Abtretungsverbot in Formulararbeitsverträgen In Formulararbeitsverträgen kann die Abtretung von Arbeitseinkommen ausgeschlossen werden.[1] Ein Abtretungsverbot ist aufgrund der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem solchen Verbot und den eher geringen Auswirkungen auf die Rechtsposition des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich unangemessen.[2] Die stillschweigende Ve...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.5 Hinterlegung des gepfändeten Lohns

Wegen der Fälle, in denen der Arbeitgeber zur Hinterlegung von gepfändetem Arbeitseinkommen bei der gerichtlichen Hinterlegungsstelle (Justizkasse) berechtigt bzw. verpflichtet ist[1], – Hinterlegung ohne Weiteres bei mehreren Pfändungen, jedoch nur hinsichtlich der durch die Pfändungen überhaupt erfassten strittigen Lohnteile[2] und § 372 Satz 2 BGB – Hinterlegung stets im ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.1 Begriff und Wirkungen

Inanspruchnahme des abgetretenen Einkommens nur, wenn Arbeitnehmer nicht leistet Bei einer Sicherungsabtretung soll der Neugläubiger nach dem vertraglichen Einvernehmen der Beteiligten abgetretenes Arbeitseinkommen nur dann in Anspruch nehmen dürfen, wenn der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen dem Zessionar gegenüber nicht vertragsgemäß nachkommt, insbesondere ihm obliegende...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.3 Abtretungsvertrag und Rechtsverhältnis

Als dingliches Verfügungsgeschäft [1] ist der Abtretungsvertrag vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (Kausalgeschäft) unabhängig (abstrakt). Der rechtliche Grund für den Abtretungsvertrag ist daher für den Arbeitgeber ohne Bedeutung. Einen Anspruch darauf, über das die Abtretung veranlassende Grundgeschäft (das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Zessionar) unterric...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 3 Ausgleich von Rentenabschlägen

Ein vorzeitiger Altersrentenbezug hat Abschläge in Höhe von 0,3 % pro Monat der früheren Inanspruchnahme zur Folge.[1] Diese Rentenabschläge können durch eine Beitragszahlung ausgeglichen werden. Die Beiträge können vom Versicherten aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Aber auch Dritte – wie z. B. Arbeitgeber – können sich hieran beteiligen. Hinweis Steuerfreie Arbeitgeberbete...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7.3 Wirksamkeit der Einkommensabtretung

Zur Wirksamkeit einer Lohnabtretung ist eine Anzeige an den Arbeitgeber nicht erforderlich; maßgebend ist an sich das Datum der Abtretung. Das legt dem Drittschuldner besondere Prüfungspflichten auf. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem neuen Gläubiger alle Einwendungen und Einreden geltend machen, die zur Zeit der Abtretung der Lohnforderung dem Arbeitnehmer gegenüber begründe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.7 Pfändbarkeit und Berücksichtigung von Naturalbezügen

Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind. Erhält aber der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Verpflegung, frei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.1 Rechtsnatur und allgemeiner Inhalt der Abtretung

Abgetreten wird das Arbeitseinkommen durch Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer als Forderungsgläubiger (Zedent) und einem Dritten als Neugläubiger (Zessionar).[1] Als Abtretungsvertrag erfordert die Zession übereinstimmende, auf die Einkommensabtretung gerichtete Willenserklärungen des Arbeitnehmers und des Neugläubigers. Der Abtretungsvertrag muss ein bestimmtes (oder bestimmb...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 7 Pfändbarkeit von Inflationsausgleichsprämien

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin bekommt von ihrem Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 3.000 EUR. Der Arbeitgeber erhielt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Ist diese Prämie von der Pfändung erfasst? Ergebnis Für die Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie gibt es keine gesetzliche Regelung, weshalb auch hier Streit entstand. So wurde die Prämie al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 7.1 Die abstrakte Lohnabtretung

Ist die Abtretung abstrakt (vom Rechtsgrund losgelöst) erfolgt[1], dann bleibt der Zessionar Gläubiger des abgetretenen Arbeitseinkommens bis zur Rückübertragung an den Arbeitnehmer oder Übertragung an einen anderen Berechtigten. Einen einseitigen Verzicht des Neugläubigers auf die abgetretenen Einkommensansprüche gibt es rechtlich an sich nicht. Der Verzicht ist jedoch als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich zahlt der Arbeitgeber nicht Arbeitseinkommen zurück; er erfüllt einen Erstattungsanspruch aus dem Steuerverhältnis. Der Erstattungsbetrag ist daher mit dem Arbeitseinkommen nicht abgetreten; er muss gesondert übertragen werden. Diese Abtretung unterliegt nicht den Beschränkungen und Anforderungen des § 46 AO. Ob sich eine nicht eindeutige A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 1.3 Mitverschulden

Die Haftung ist gemäß der Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung nach dem Modell des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gemindert, dessen Grundsätze auch für die Mankohaftung gelten.[1] Im Hinblick auf ein mögliches Mitverschulden des Arbeitgebers ist (auch) zu berücksichtigen, wie lange das schädigende Verhalten unbemerkt vollzogen werden konnte.[2] Von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 2 Lohnpfändung bei tariflicher Sonderzahlung mit Mischcharakter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für einen Mitarbeiter. Es gilt ein Tarifvertrag, der regelmäßig für November eine Jahressonderzahlung (JSZ) für geleistete Arbeit und Betriebstreue vorsieht (Mischcharakter). Der Arbeitgeber ermittelt für die Pfändung die JSZ anteilig pro Kalendermonat und führt die nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 12 Vorausabtretung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält am 10.1. einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für eine Mitarbeiterin. Die betroffene Arbeitnehmerin hat einen Nettolohn von 1.800 EUR monatlich. Sie ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. Ein weiterer Gläubiger übersendet dem Arbeitgeber eine auf den 5.1. datierte Abtretungserklärung, mit der die künft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 3 Rentenberechnung

Bei der Rentenberechnung werden Entgeltpunkte nicht nur aus dem laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sondern auch aus der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts ermittelt. Der Aufstockungsbetrag des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit vom Arbeitgeber um mind. 20 %[1] ist selbst kein beitragspflichtiges Arbeitsentg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.13 Sonderlage bei Handelsvertreter mit Inkasso, Bedienungszuschlag und Trinkgeldern

Bei Inkassotätigkeit des Schuldners, so beim Handelsvertreter, der seinen Provisionsanteil selbst bei den Kunden kassiert und beim Kellner, der seinen Bedienungszuschlag selbst erhebt (auch z. B. beim angestellten Taxifahrer), tritt die Einziehungsbefugnis des Schuldners für Dauer und Ausmaß der Pfändung außer Kraft. Der Arbeitgeber haftet auch hier für Ablieferung der gepfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 8 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Im Lohnsteuer-Jahresausgleich wird einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers für das abgelaufene Kalenderjahr (Ausgleichsjahr; in Ausnahmefällen für einen kürzeren Zeitraum) erstattet. Unter den Voraussetzungen des § 42b EStG wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich vom Arbeitgeber durchgeführt. Dieser zahlt dann nicht Arbeitseinkommen (zurück), sondern erfüllt einen Erstattungsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2024 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 6.1 Arbeitsentgelt/-einkommen

Erhält der Rentner Arbeitsentgelt, kann er von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das für Einkommensanrechnung maßgebende Vorjahreseinkommen verlangen. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auch auf eine bereits abgegebene Entgeltmeldung berufen. Das Arbeitseinkommen ist durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres nachzuweisen. Ist eine Veranlagung noch nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.6 Zusätzlicher Freibetrag im Einzelfall

Im Einzelfall können die pauschalierten bundeseinheitlichen Pfändungsfreibeträge[1] geringer sein als Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt[2] oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach §§ 19 ff. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Das kann vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Miet- und Mietnebenkosten vorkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Falle somit keine Blanke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.1 Rechtslage bei Vorliegen mehrerer Abtretungen

Bei mehrfacher Abtretung ist grundsätzlich nur die zeitlich erste Abtretung wirksam (Prioritäts- oder Präventionsgrundsatz).[1] Sie bewirkt den Gläubigerwechsel[2], sodass jede spätere Abtretung unwirksam ist, weil der Zedent bei der weiteren Abtretung nicht mehr zur Verfügung befugter Rechtsinhaber ist. Wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitseinkommen an mehrere Gläubiger abtrit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / Zusammenfassung

Überblick Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen kann abgetreten werden, soweit es der Pfändung unterworfen ist. Die Abtretung erfolgt durch Vertrag des Arbeitnehmers mit einem Dritten, dem Zessionar (Neugläubiger). Einer Form bedarf dieser Abtretungsvertrag gesetzlich nicht. Wirksamkeit erlangt er mit Abschluss auch dann, wenn er (wie dies bei der Sicherungsabtretung häufig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.4 Lohnhinterziehung

Lohnschiebung Vorausverfügung über Arbeitseinkommen kann auch als Lohnschiebungsversuch nach § 850h Abs. 1 ZPO erfolglos bleiben. Lohnschiebung ist die durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, als Empfänger der Arbeiten oder Dienste Leistungen sogleich an einen Dritten (den "Drittberechtigten") zu bewirken, die nach Lage der Verhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.3 Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterausfallgeld

Eine wirksame Abtretung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfordert eine Anzeige des Gläubigers an den Arbeitgeber. Gleiches gilt für Wintergeld und Winterausfallgeld.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 8 Lohnabtretung und Kündigung

Die Mehrbelastung und Mehrarbeit des Arbeitgebers infolge von Pfändungen und ebenso von Lohnabtretungen rechtfertigt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Das gilt auch für mehrfache und wiederholte Pfändungen oder Abtretungen. Nur wenn dazu weitere Umstände treten, kann eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung zulässig und sozial gerechtfertigt sein. Das Bestehen e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.2 Form der Einkommensabtretung

Eine Form ist für die Abtretung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch die Abtretungserklärung des Arbeitnehmers[1] könnte daher mündlich erfolgen. Der Neugläubiger wird aber bereits aus Beweissicherungsgründen für diese Abtretungserklärung regelmäßig Schriftform verlangen. Zur Geltendmachung des abgetretenen Arbeitseinkommens durch ihn gegenüber dem Arbeitgeber ist eine Abtr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.9 Rechtslage bei Darlehensgewährung

Eine Vorauszahlung auf künftiges Einkommen kann statt in Vorschussform auch in Gestalt eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens erfolgen. Es bedarf hierzu aber dann einer besonderen Vereinbarung dahingehend, dass die Zahlung des Arbeitgebers ein Darlehen sein soll. Zumindest muss sich diese Tatsache aus den Umständen einwandfrei ergeben, z. B. aus der Höhe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / Lohnsteuer

Zahlungen des Arbeitnehmers aufgrund der Mankohaftung gehören zu den Werbungskosten. Vor allem Arbeitnehmer, die im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind, erhalten von ihren Arbeitgebern vielfach eine besondere Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können (Fehlgeldentschädigungen, Zählgelder, Mankogelder, K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.5 Bezeichnung des abgetretenen Arbeitseinkommens im Abtretungsvertrag

Die Bezeichnung des Arbeitseinkommens im Abtretungsvertrag oder in der Abtretungserklärung hat die abgetretenen Entgeltansprüche möglichst genau zu benennen – die umfassende Einbeziehung aller Entgeltbestandteile im Fall von Pfändungen aufgrund der Aussage des § 850 Abs. 4 ZPO [1] gilt nicht im Fall von Abtretungen.[2] Gerade bei der in der Praxis üblichen Verwendung von Form...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2.3 Weitere Hinweise

Hinweis Trotz Unsicherheit ist Änderungskündigung weiterzuempfehlen Im Hinblick auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin[1] ist Arbeitgebern dennoch bei bereits beschäftigten Mitarbeitern, denen ohne eine "Umlegung von nicht anrechenbaren Sonderzahlungen" kein Mindestlohn gezahlt werden würde, zu raten, dies einseitig mit einer Änderungskündigung umzusetzen. Allerding...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 1 Zweck

Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit

In § 4a EFZG ist geregelt, dass auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bei der vereinbarten Kürzung der Höhe von Sondervergütungen berücksichtigt werden können. Allerdings darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. Praxis-B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen feststellen und die ...mehr