Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Apotheker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), Beratung zum Arbeitszeit-Pausen-Regime und Unterstützung bei der Organisation von Seminaren zur Stressbewältigung, Unterstützung bei Realisierung von Maßnahmen zur Suchtberatung und Programmen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Das 9-Euro-Ticket und seine steuerlichen Folgen

Kommentar Im Zusammenhang mit den Entlastungen für die hohen Energiepreise hat die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-EUR-Tickets Stellung genommen. 9-EUR-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen des Human-Resour... / 2.2 Kennzahlen

Saubere Definition von Kennzahlen als wichtige Grundlage Neben den Berichten werden in vielen Unternehmen einzelne Kennzahlen erhoben. Diese werden häufig in der Anfangsphase eines HR-Controllings nur fallweise und in "unterschiedlichen" Versionen betrachtet. Mit unterschiedlichen Versionen ist gemeint, dass gerade anfänglich im Unternehmen keine klare Definition einer Kennz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / II. Möglichkeiten der Fahrtkostenpauschalierung durch den Arbeitgeber

1. Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Sachbezüge: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / b) Pauschale Besteuerung von Zuschüssen

Der Arbeitgeber kann die LSt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerbefreit sind, pauschal mit 15 % erheben, soweit die Zuschüsse den Betrag nicht übersteigen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / I. Regelungsinhalt

Überblick: Unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a und b EStG können Arbeitgeber die Lohnsteuer (LSt) für Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG (d.h. Fahrten zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 2. Einzelbewertung

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ohne dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil nach der 0,03 %-Regelung oder nach der 0,002 %-Regelung (Einzelbewertung) zu ermitteln. Beachten Sie: Die Methode darf zwar während des Kalenderja...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 2. Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / IV. Pauschale Besteuerung von Sachbezügen und Zuschüssen i.S.d. § 3 Nr. 15 EStG (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG)

Wahlrecht: Anstelle der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kann der Arbeitgeber die LSt für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben. Beachten Sie: Der Arbeitgeber kann auch dann die Pauschalbesteuerung wählen, wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Mit Ausnah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 3. 15-Tage-Regelung

Vereinfachungsregelung: Aus Vereinfachungsgründen kann im LSt-Abzugsverfahren davon ausgegangen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG erfolgen. Verhältnismäßige Aufteilung: Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung (15-Tage-Regelung) wird davon ausgegangen, dass bei eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / a) Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung

Der Arbeitgeber kann die LSt für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für die Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG pauschal mit 15 % erheben, soweit die Bezüge den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer als WK geltend machen könnte. WK-Kürzung: Die nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 12 Die Darlegungs- und Beweislast für das Begehren gem. § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB trifft den Arbeitnehmer als Dienstverpflichteten. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Einwendung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB ist hingegen der Arbeitgeber als Dienstberechtigter beweisbelastet.[1] Auch hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs gem. § 628 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Arbeitgeber dar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 1. Keine Bindungswirkung

Die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber entfaltet keine Bindungswirkung für das Veranlagungsverfahren, soweit die pauschal besteuerten Beträge den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als WK geltend machen kann. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle. Rechtsfolge: Dies bedeutet, dass i.R.d. ESt-Veranlagung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Fortsetzung des Dienstverhältnisses

Rz. 4 Ferner erfordert die Vorschrift die bewusste und tatsächliche Fortführung der bisher geleisteten Dienste unmittelbar nach Ablauf der Vertragszeit durch den Dienstverpflichteten.[1] Nicht ausreichend ist insoweit, wenn nach Vertragsende ein Freizeitausgleich für geleistete Überstunden gewährt oder Erholungsurlaub bewilligt wird und im Anschluss daran die Arbeit wieder a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 4. Sonderfall Teilzeitbeschäftigte

Die nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal besteuerten Fahrtkosten bleiben bei der Anwendung des § 40a Abs. 1-4 EStG betreffend die LSt-Pauschalierung für Teilzeitbeschäftigte außer Betracht (§ 40 Abs. 2 S. 3). Damit ist für bestimmte Teilzeitbeschäftigte die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG neben der Pauschalversteuerung nach § 40a EStG zulässig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 5 Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Dienstberechtigte dem Dienstverpflichteten angemessene Freizeit zur Stellensuche einzuräumen. Die Angemessenheit richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls. Entscheidend ist die für die jeweilige Maßnahme der Stellensuche zweckmäßige Zeit.[1] Hinsichtlich der konkreten Freistellungsmodalitäten ist § 315 BGB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 1. Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Sachbezüge: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG. Hierzu gehören insbesondere Transportmöglichkeiten im Rahmen eines Werkverkehrs, sofern die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 3. Betragsmäßige Grenze der Pauschalierung

Begrenzung auf WK: Eine Pauschalierung ist nur insoweit zulässig, wie die Bezüge den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als WK geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden. Diese pauschal besteuerten Bezüge mindern die nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG abziehbaren WK. Überschreiten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Herabsetzung der Vergütung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Teilvergütungsanspruch kann gem. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB gekürzt werden bzw. vollständig entfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer der in Satz 2 genannten Alternativen. Alternative 1 ist einschlägig, wenn der Dienstverpflichtete ohne vertragswidrigen Anlass der Gegenseite gekündigt hat. Dagegen betrifft Alternative 2 den Fall, dass die Kündigung des Dienstbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 2. Nutzung anderer motorisierter Fahrzeuge

Höchstbetrag 4.500 EUR: Bei ausschließlicher Benutzung anderer motorisierter Fahrzeuge (wie z.B. Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa, Pedelec, E-Bike) sind die pauschal besteuerbaren Sachbezüge und Zuschüsse des Arbeitgebers auf die Höhe der nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als WK abziehbaren Entfernungspauschale – begrenzt auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR – beschränkt. Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Urlaubsverlangen

Rz. 4 Der Dienstverpflichtete muss die Freistellung von der Arbeit ausdrücklich und rechtzeitig verlangen, da der Dienstberechtigte nicht von sich aus zur Gewährung verpflichtet ist. Unzulässig ist insofern die eigenmächtige Inanspruchnahme von Freizeit durch den Dienstverpflichteten zwecks Stellensuche.[1] Andererseits darf der Dienstberechtigte ihn nicht auf noch offene Ur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 1. Nutzung eines Kraftfahrzeugs

Eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kfz: Bei ausschließlicher Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens ist die Höhe der pauschal besteuerbaren Sachbezüge und Zuschüsse des Arbeitgebers auf die Höhe der nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als WK abziehbaren Entfernungspauschale beschränkt – ohne Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR. Erhöhte Entf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 9 Lohnvorschüsse

Ein Unternehmer, der seinen Angestellten Gehalts- oder Lohnvorschüsse gewährt, muss diese in seiner Bilanz als sonstige Vermögensgegenstände ausweisen, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht zurückgezahlt worden sind. Praxis-Beispiel Gehaltsvorschuss Im Dezember 01 bittet ein Arbeitnehmer Hans Groß, ihm einen Gehaltsvorschuss bezüglich des Januargehalts 02 i. H. v. 500 EUR zu z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist entsprechend anzuwenden sin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Dritten (Abs. 3)

Rz. 29 Die LSt-Außenprüfung kann auch bei einem Dritten durchgeführt werden, der nach § 38 Abs. 3a EStG die Pflichten des Arbeitgebers hat. Nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG hat derjenige, gegen den sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers richten und der diese Ansprüche in Geld erfüllt, ohne Arbeitgeber zu sein, die Pflichten eines Arbeitgebers. Außerdem kann das FA nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungspflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.2 Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern

Rz. 40 Die LSt-Außenprüfung entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern, da diese nicht Beteiligte in diesem Verfahren sind (Rz. 24). Allerdings können im Rahmen der LSt-Außenprüfung festgestellte Tatsachen bei der Festsetzung der ESt gegenüber dem Arbeitnehmer verwertet werden. Bestandskräftige Festsetzungen können nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Der Arbeitgeber kann als Beteiligter der LSt-Außenprüfung gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. In gleicher Weise kann er einzelne Anforderungen von Auskünften und Unterlagen durch den LSt-Außenprüfer mit dem Einspruch anfechten, da hierdurch konkrete, mit Zwangsmitteln durchsetzbare Rechtspflichten geregelt werden und es sich damit um Verwaltungsakte handel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 42f EStG ist durch Gesetz v. 5.8.1974[1] eingefügt und durch Gesetz v. 14.12.1976[2] an die neu erlassene AO angepasst worden. Durch Gesetz v. 15.12.2003[3] wurde im Anschluss an die Einfügung des § 38 Abs. 3a EStG zum Übergang der Pflichten des Arbeitgebers im LSt-Abzugsverfahren auf Dritte in § 42f Abs. 3 EStG eine Regelung zur Durchführung von LSt-Außenprüfungen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 2 Die Regelung des § 29 TVöD

Die einzelnen Freistellungsgründe können in 6 Gruppen zusammengefasst werden: Verhinderung aus persönlichen Gründen (Abs. 1) Verhinderung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht (Abs. 2) Verhinderung aus sonstigen dringenden Gründen (Abs. 3 Satz 1) Verhinderung in begründeten Fällen (Abs. 3 Satz 2) Verhinderung zur Erfüllung gewerkschaftlicher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.4 Entgelt während der gesetzlichen Arbeitsbefreiung

Für die versäumte Arbeitszeit ist das Entgelt (§ 21 TVöD) fortzuzahlen. Steht dem Angestellten ein Ersatzanspruch auf Verdienstausfall zu, gilt das vom Arbeitgeber fortgezahlte Entgelt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf diese Leistungen. Der Beschäftigte hat den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen (bei der Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 1 Einleitung

Der Beschäftigte schuldet seinem Arbeitgeber aus der arbeitsvertraglichen Beziehung dauernd seine persönliche Arbeitsleistung (§ 613 BGB).[1] Daher ist es nicht möglich, dass sich ein Arbeitnehmer durch einen anderen vertreten lässt. Dies wäre vielleicht bei einfacheren Tätigkeiten, wie dem Reinigungsbereich, einem Fahrdienst oder einer nächtlichen Schließkontrolle, theoreti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4 Arbeitsbefreiung bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht (§ 29 Abs. 2 TVöD)

§ 29 Abs. 2 TVöD ist kein Arbeitsbefreiungstatbestand. Er setzt vielmehr eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbefreiung voraus, für die er lediglich die Bezahlung regelt. Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht Der Begriff "allgemeine staatsbürgerliche Pflichten" ist abzugrenzen gegenüber den "speziellen staatsbürgerlichen Pflichten". Allgemei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.2 Nicht unter § 29 Abs. 2 fallen

Ausübung des aktiven Wahlrechts nach den Wahlgesetzen für die Wahl zum europäischen Parlament, zum deutschen Bundestag, zu Landtagen und zu den Kommunalparlamenten, da es sich insoweit nicht um die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht handelt. Ungeachtet dessen hat jedoch jeder Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Daher hat der Arbeitgeber in den wenigen Ausnahmefällen, in denen die A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.3 Umfang der gesetzlichen Arbeitsbefreiung

Der Umfang der Arbeitsbefreiung wird durch die Zeit bestimmt, die zur Erfüllung der allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten nach deutschem Recht erforderlich ist. Jedoch ist der Beschäftigte gehalten, die allgemeine staatsbürgerliche Pflicht – soweit irgendwie möglich – außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Ist ihm dies nicht möglich und hat er die allgemeine staatsbürgerl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.3 Versicherungsfrei Beschäftigte sowie von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 9 Von der Personengruppe sind u. a. rentenversicherungsfreie Kirchenbeamte und Geistliche in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen umfasst, ggf. auch Angehörige von Stiften, Klöstern und Orden sowie an nicht-öffentlichen Schulen beschäftigte Lehrer, die rentenversicherungsfrei sind.[1] Zuständige Stelle ist der die Versorgung gewährleistende Arbeitgeber der rentenve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Übertarifliche Arbeitsbefreiung

Besteht kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Freistellung, kann eine bezahlte Freistellung von der Arbeit nur als übertarifliche Maßnahme erfolgen. Die vom TVöD erfassten Arbeitgeber haben für bestimmte Fallgestaltungen generell übertariflich die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung vorgesehen. Dabei handelt es sich zumeist um die Übernahme einer im Beamtenbere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.4 Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Rz. 10 Grundsätzlich gehören beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten nicht zum Kreis der begünstigten Personengruppen; anderes gilt nur in hier gemeinten Sonderfällen nach Privatisierung öffentlicher Aufgaben.[1] Zuständige Stelle ist der zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtete Arbeitgeber (§ 81a S. 1 Nr. 4 EStG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 8 Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen nach § 29 Abs. 5 TVöD

§ 29 Abs. 5 TVöD regelt die Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen nach dem BBiG und in Organen von Sozialversicherungsträgern. Absatz 5 ist mit Wirkung vom 01.05.1998 in § 52 BAT eingefügt worden. Die Regelung folgt in ihrer Struktur Absatz 4 Unterabs. 1, enthält jedoch keine absoluten zeitlichen Obergrenzen, sodass sich der Umfang der Arbeitsbefreiung aufgrund einer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.5 Schwere Erkrankungen eines Angehörigen oder einer Betreuungsperson (§ 29 Abs. 1 Buchst. e TVöD)

Die Regelung enthält 3 unterschiedliche Anwendungsbereiche, nämlich die schwere Erkrankung eines Angehörigen, eines Kindes unter 12 Jahren sowie einer Betreuungsperson. Schwere Erkrankung eines Angehörigen Hinsichtlich des Begriffs des Angehörigen kann wie bei § 11 TVöD auf die Legaldefinition des § 20 Abs. 5 des VwVfG zurückgegriffen werden. Diese Vorschrift lautet wie folgt:...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 5 Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD)

Hier handelt es sich um eine Kann-Leistung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbefreiung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. In die dabei vorzunehmende Interessenabwägung dürfen durchaus auch – obgleich nur in Satz 2 angeführt – dienstliche oder betriebliche Interessen mit einbezogen werden. Die Befreiungsmöglichkeit ist auf 3 Arbeitstage beschränkt. Diese Beschränkung bezieht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 6 Arbeitsbefreiung in begründeten Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 2 TVöD)

In begründeten Fällen kann "kurzfristig", das sind bis etwa 14 Kalendertage, Arbeitsbefreiung bei Verzicht des Beschäftigten auf das Entgelt gewährt werden. Da es sich hier um eine "Kann"-Regelung handelt, liegt die Arbeitsbefreiung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Derart begründete Fälle können z. B. Fallkonstellationen sein, die dem § 616 BGB unterfallen, aber i...mehr