Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 44 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Spender-Krankengeld grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monatslohn) kann...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 6.1 Umlagen

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Umlage richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Alle Umlagen, die der Beschäftigte individuell versteuert, sind dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Darüber hinaus muss das Entgelt, aus dem die Umlagen steuerfrei gestellt oder pauschal versteuert wurden – jedoch maximal 100 ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.8 Privat krankenversicherte Spendenempfänger

Rz. 81 Wie bereits unter Rz. 15 ff. erläutert, wird die Spende des Spenders als Teil der Krankenbehandlung des Spendenempfängers behandelt. Der Spender ist zwar derjenige, der die Leistung erhält, aber aus der Versicherung des Spendenempfängers. Ist der Spendenempfänger nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert, ergibt sich keine gesetzliche ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 1 Was ist nach einer Anmeldung zu beachten?

Nach der Anmeldung eines Beschäftigten muss der Arbeitgeber der Zusatzversorgungseinrichtung alle Umstände und Verhältnisse mitteilen, die für die späteren Rentenleistungen von Bedeutung sind und die Umlagen/Beiträge rechtzeitig abführen (§ 13 MS, AB IV Abs. 2 VBL-S). Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet im Rahmen der Jahres-, Berichtigungs- und Nachmeldung Angaben üb...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3.1 Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen

Rz. 27 Bei einem Arbeitnehmer sind nicht die allgemeinen Arbeitsanforderungen an eine bestimmte Berufsgruppe zu beurteilen, sondern dessen tatsächlichen individuellen Arbeitsanforderungen und -bedingungen, die das bisherige Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis im Wesentlichen geprägt haben (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 AU-RL). Aus diesem Grund hat der behandelnde Arzt den Versic...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 12 Versicherungsnachweise

Die Pflichtversicherten der Zusatzversorgungskasse erhalten jährlich oder auch im Fall der Beendigung der Pflichtversicherung einen Nachweis über ihre erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente. In dem Versicherungsnachweis werden insbesondere die Höhe der Anwartschaft, die Anzahl der Versorgungspunkte und der erreichten Umlage- bzw. Beitragsmonate angegeben. Sind die vom Ar...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.5.3 Bonuspunkte nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung

Bonuspunkte kann es auch dann noch geben, wenn die Pflichtversicherung beendet ist. Haben Versicherte bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mindestens 120 Monate mit Umlagen-/Beitragszahlungen durch Arbeitgeber zurückgelegt, werden zu verteilende Bonuspunkte – obwohl die Versicherten aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind – auf ihr Konto gutgeschrieben. Die spätere Ren...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.3 Finanzierungsarten

Je nach Zusatzversorgungseinrichtungen werden durch die Arbeitgeber und Beschäftigten Umlagen, Beiträge, Zusatzbeiträge, Sanierungsgelder oder Eigenbeiträge aufgewendet. Dabei sind Umlagen steuer- und sozialversicherungspflichtig – soweit sie nicht nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei sind. Die nicht steuerfreien Umlagen sind vom Arbeitgeber bis zum jeweiligen Grenzbetrag pauschal ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) eingeführt und trat zum 1.8.2012 in Kraft. Durch die Regelung wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG v. 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, erstmals auf eine ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1.3 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gilt der Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der Umlage (2.556 EUR – Wert für 2021 für jeden Arbeitgeber; d. h. dass in jedem Arbeitsverhältnis der volle Betrag von 2.556 EUR für die Steuerfreiheit der Umlage zur Verfügung steht, sofern es sich um ein steuerrechtlich 1. Dienstverhältnis handelt. Im neuen Arbeitsverhältnis gilt al...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.2 Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Im Falle einer Erwerbsminderung oder bei Tod eines pflichtversicherten Beschäftigten werden bei der Rentenberechnung zusätzliche Zeiten vom Rentenbeginn bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt. Für diese sogenannten Zurechnungszeiten werden Versorgungspunkte errechnet, die sich rentensteigernd auswirken (vgl. Teil I 5.6.2). Eine solche Berücksichtigung von zusä...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.3 Fälligkeit der Umlagen, Beiträge, Eigenbeiträge und Sanierungsgelder

Umlagen, (Zusatz-)Beiträge, Eigenbeteiligungen und Sanierungsgelder sind zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem das zusatzversorgungspflichtige Entgelt dem Beschäftigten zufließt (§ 65 MS, § 64 Abs. 6 VBL-S). Zahlungen, die nicht bis zum Ende des Kalendermonats der Fälligkeit bei der Zusatzversorgungskasse eingehen, sind ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen. Entrichtet der Arbeitgeber di...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.5.2 Wer kann Bonuspunkte erhalten?

Die Bonuspunkte werden an die am Ende eines Geschäftsjahres vorhandenen Pflichtversicherten und an die beitragsfrei Versicherten, die eine Wartezeit von 120 Umlage- bzw. Beitragsmonate erfüllt haben, verteilt. Waldarbeiter und andere Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Witterungseinflüssen beendet worden sind, gelten ebenso wie Saisonarbeitnehmer als am Ende de...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Wird durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt, so endet – bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen (bzw. wenn der TVöD/TV-L oder die AVR etc. arbeitsvertraglich vereinbart sind) – sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Versicherungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträge...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1 Umlagen

Umlagen sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. Sie sind daher lohnsteuerpflichtiger Bezug. Grundlagen für die steuerrechtliche Behandlung der Umlage sind §§ 40 b und 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst. c EStG. Umlagen sind grundsätzlich bis zu einem bestimmten Prozentsatz (2018: bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgrenze) steuer...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.5 Verweis auf arbeitsrechtliche Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 34 Wenn der Anspruch auf Krankengeld besteht, führt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers insoweit grundsätzlich zum Ruhen des Krankengeldes (§ 49 Abs. 1 Nr. 1). Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verweist § 44 Abs. 3 auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften – u.a. somit auch auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), welches den materiell-rechtlichen Anspruch des A...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14 Finanzierung der Betriebsrente

Ein Ziel der Reform der Zusatzversorgung war es, den Wechsel von der bisherigen Umlagefinanzierung auf eine kapitalgedeckte Finanzierung einzuleiten. Die neuen Leistungen aus der Zusatzversorgung sollen vom Arbeitgeber mit 4 % aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt finanziert werden. Allerdings bestehen bei den jeweiligen Kassen aus den Zeiten vor der Systemumstellung zu...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.4 Zusatzversorgungseinrichtungen im Tarifgebiet Ost

Die Tarifvertragsparteien haben im Zuge der Lohnrundeneinigung vom 9.1.2003 eine Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost vereinbart, sodass die Beschäftigten ab dem 1.1.2003 einen eigenen Beitrag zur Zusatzversorgung leisten müssen. Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlten einen Eigenbeitrag in Höhe von 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtig...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.2 Ansprech- und Kontaktstellen innerhalb der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 Den Leistungsträgern ist zwar überlassen, in welcher Form sie ihre Informationsangebote verbreiten, sie werden nach § 12 Abs. 1 Satz 3 allerdings verpflichtet, intern eine Ansprech- und Kontaktstelle einzurichten, die genau dieses sicherstellt. Rehabilitationsträger haben darüber hinaus eigene Ansprechstellen zu benennen, die nicht nur den Leistungsberechtigten Informa...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.2 Arbeitnehmer mit gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 39 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen bzw. Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Grundvergütung noch erfolgsabhängig...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.3 Versicherungsverhältnis des Spendenempfängers

Rz. 15 Die Spende wird der Krankenbehandlung des Spendenempfängers zugeordnet. Bei dem Spender-Krankengeld handelt es sich somit um eine Nebenleistung der Hauptleistung, die für den Spendenempfänger erbracht wird. Der Spender ist deshalb derjenige, der die Leistung erhält – aber aus der Versicherung des Spendenempfängers heraus. Anders als sonst bei einem Leistungsanspruch na...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.3 Sonstiges zu den Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten sollen in der Regel als Zeitrenten gewährt werden. Die Renten sind dann in ihrer Dauer zeitlich befristet. Nach Ablauf der Befristung muss der Versicherte sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ggf. die Rente weiter gewährt wird. Die Zusatzversorgungskasse übernimmt hierbei wiederum die Entscheidung des gesetzlichen Rentenversi...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 3 Die Abmeldung

Die Kasse benötigt in allen Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis oder die Pflichtversicherung endet, eine Abmeldung. Nur mit der Abmeldung durch den Arbeitgeber kann die Versicherung abgeschlossen werden. Insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen des Beginns einer Rente endet, ist eine Abmeldung zeitnah erforderlich, da die Zusatzversorgungseinrichtung son...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.7.3 Flexirente

Das Flexirentengesetz bietet älteren Beschäftigten seit Anfang 2017 mehr Anreize als zuvor, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten: mit einer flexiblen Teilrente (auf Wunsch bis zu 99 Prozent der Vollrente) oder mit der Möglichkeit, ab der Regelaltersgrenze neben dem Bezug der vollen Rente noch weiterzuarbeiten und in dieser Zeit zusammen mit dem Arbeitgeber weitere Rentenb...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6 Soziale Komponenten

Die Betriebsrente berücksichtigt auch soziale Komponenten (§ 35 MS, § 37 VBL-S). Das bedeutet, dass von der Zusatzversorgungskasse in bestimmten Fällen Versorgungspunkte gutgeschrieben werden, ohne dass hierfür Einzahlungen durch den Arbeitgeber erfolgt sind. Diese zusätzlichen Punkte werden aus den Überschüssen finanziert. Soziale Komponenten gibt es bei bei Elternzeit bei Mut...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.3 Mischfinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.4 Übergangszahlung bzw. Übergangsversorgung (Feuerwehrtechnischer Einsatzdienst, Justizvollzugsdienst)

Das Arbeitsverhältnis von hauptamtlich Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst und von Beschäftigten im Justizvollzugsdienst der Länder endet auf schriftliches Verlangen vor Vollendung des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersrente zu dem Zeitpunkt, zu dem vergleichbare Beamtinnen und Beamte in den gesetzlichen Ruhestand treten. Nach de...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1.1 Verteilmodell oder Aufzehrmodell

Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Lohnabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sog. Aufzehrmodels berücksichtigt werden. a) Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich die ersten (2.556 : 12 =) 213 EUR (Wert für 2021) der Umlage st...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.2 Auskunftserteilung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 4 Gemäß § 274a Abs. 1 Satz 1 hat die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf Antrag von Versicherten den für die Gewährung von Anpassungsgeld gemäß § 57 Abs. 1 und 3 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz maßgebenden Rentenbetrag sowie den frühestmöglichen Zeitpunkt des Anpassungsgeldbezuges zu bestimmen. Dabei ergibt sich der maßgebende Rentenbetrag aus dem Umf...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.5 Nachteilsausgleich

Im Rahmen des Zuflussprinzips werden Nachzahlungen für Vorjahre im Jahr der Auszahlung der Zusatzversorgungskasse gemeldet. Diese gemeldeten Entgelte werden bei der Rentenberechnung in Versorgungspunkte umgerechnet. Bei der Ermittlung der Versorgungspunkte im kapitalfinanzierten Punktesystem werden die gemeldeten Entgelte durch ein gleich bleibendes Referenzentgelt dividiert...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 8.1 Versicherungsabschnitte

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Daten in Versicherungsabschnitten zu melden (§ 13 Abs. 5 MS, AB IV Abs. 2 Buchst. b VBL-S). Versicherungsabschnitt ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres beginnt daher stets ein neuer Versicherungsabschnitt. Wird innerhalb eines Kalenderjahrs die Zahlung vom laufenden zusatzversorgungspflichtigen Entgelt...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.1 Berechnung von Umlagen und Beiträgen

Der Arbeitgeber hat zur Deckung des Versorgungsaufwandes Umlagen, Sanierungsgelder, Eigenbeteiligungen der Beschäftigten und/oder Beiträge/Zusatzbeiträge an die Zusatzversorgungseinrichtung zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die jeweiligen Zahlungen ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt des einzelnen Versicherten (vgl. Teil VI 2). Der zu zahlende Betrag ergibt sich...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.3 Auswirkungen auf die freiwillige Versicherung

Besteht zum Ende einer Pflichtversicherung eine freiwillige Versicherung, so endet diese mit der Abmeldung aus der Pflichtversicherung. Der Beschäftigte kann aber die freiwillige Versicherung trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortführen. Dies muss lediglich vom Versicherten innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Beschäftigung beantragt werden. Mit ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.2.5 Ausscheiden während eines Monats

Scheidet ein Beschäftigter während eines Monats aus dem Beschäftigungsverhältnis aus und erhält der Versicherte eine Teilvergütung, ist der Grenzbetrag (ggf. der erhöhte Grenzbetrag) nicht auf die entsprechenden Tage umzurechnen, für die Anspruch auf Vergütung besteht. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte scheidet zum 15.6. aus dem Arbeitsverhältnis aus und beginnt am 1.7. bei ei...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5 Berechnung der Betriebsrente in der Pflichtversicherung

Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist seit dem 1.1.2002 von den Bezugssystemen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung losgelöst und ein eigenständiges System geworden. Sie tritt neben die sonstigen Altersvorsorgeleistungen; eine gegenseitige Anrechnung erfolgt dabei nicht mehr. Im Punktemodell der Betriebsrente wird das Arbeitsentgelt des Vers...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.7 Altersteilzeit im Punktemodell

Für die Dauer einer Altersteilzeit werden die Beschäftigten so gestellt, als ob sie mit 90 % ihrer bisherigen Arbeitszeit (§ 3 Abs. 1 Unterabs. 2 TV ATZ) weitergearbeitet hätten. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt wird – soweit es nicht auf Entgelten beruht, die während der Altersteilzeitarbeit in voller Höhe zustehen – mit dem Faktor 1,8 multipliziert und wird so an di...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.2.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Wird durch die gesetzliche Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt, so endet das Arbeitsverhältnis nicht. In diesen Fällen ruht das Arbeitsverhältnis von dem Tag an, an dem das Arbeitsverhältnis bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer (vgl. Teil III 6.2.1) enden würde (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 und 6 TVöD/TV-L, § 18 AVR). Obwohl be...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1 Begriff

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dies sind die ihrer Art nach der Einkommensteuer und damit auch der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Steuerfreie Lohnbestandteile (§ 3 EStG) gehören – mit Ausnahme von Entgeltbestandteilen, die aufgrund einer Entgeltumwandlung das steuerpflichtige Entge...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.2 Pauschal versteuerte Umlage

Soweit die Umlage nicht steuerfrei ist, ist sie zu versteuern. Dabei hat zunächst der Arbeitgeber die Umlage – bis zu einem Grenzbetrag – pauschal zu versteuern. Über den Grenzbetrag hinausgehende Umlagen sind vom Beschäftigten individuell zu versteuern, erhöhen also sein steuerpflichtiges Entgelt. Eine Pauschalversteuerung von Umlagen nach § 40 b EStG kann nur im ersten Dien...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 3 Reform der Zusatzversorgung – Kapitalgedeckte Finanzierung

Bis zum 31.12.2001 galt in der Zusatzversorgung ein sog. Gesamtversorgungssystem, wonach die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Versorgung aufgestockt wurde. Dabei wurden die Renten so finanziert, dass für die jeweils Versicherten Umlagen gezahlt wurden und diese Beträge dann zur Finanzierung der jeweils laufenden Rent...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2 Welche Folgen hat das Ende der Versicherungspflicht?

Scheidet ein pflichtversicherter Beschäftigter aus seinem Arbeitsverhältnis aus oder entfällt die Versicherungspflicht aus sonstigen Gründen, bevor der Beschäftigte aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bzw. eine Altersrente als Vollrente erhält (Eintritt des Versicherungsfalles), so wird das bestehende Versicherungsverhältnis als beitragsfreie ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.2 Zusätzliche Umlage

Eine zusätzliche Umlage fällt nur in den Fällen an, in denen für die Versicherten sowohl im Dezember 2001 als auch im Januar 2002 eine zusätzliche Umlage vom Arbeitgeber gezahlt wurde. Ist in einem der beiden Monate oder in beiden Monaten keine zusätzliche Umlage gezahlt worden, oder ist der Versicherte erst nach dem 1.1.2002 zur Zusatzversorgung angemeldet oder nach einem A...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.3 Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung ist die dritte Säule im System der Altersvorsorge und tritt neben die gesetzliche Rente und die Betriebsrente. In der freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten – aber auch der Arbeitgeber – freiwillige Beträge, die in ihrer Höhe unabhängig vom Einkommen des Beschäftigten sind, in die freiwillige Versicherung einzahlen. Werden die freiwill...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.2 Unterbrechung der Pflichtversicherung bei Waldarbeitern

Bei Waldarbeitern, für die aufgrund eines Tarifvertrages (z. B. TVForst) oder aufgrund eines durch Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages, die Pflicht zur Versicherung besteht, sowie bei sonstigen Arbeitnehmern mit witterungsabhängigen Arbeitsverhältnissen wird das Arbeitsverhältnis bei schlechtem Wetter bzw. im Winter nach tariflichen Vorschriften regelmäßig ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1 Arbeitnehmer

Rz. 20 Als Arbeitnehmer bezeichnet man Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen der Verpflichtung unterliegen, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (vgl. § 14 i. V. m. § 7 Abs. 1 SGB IV). Zu den Arbeitnehmern gehören u. a. Arbeiter, An...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.1 Versteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG

Ab dem 1.1.2018 ist der Pflicht-/oder Zusatzbeitrag in einem ersten Dienstverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Grenze, so dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Zusage für die Altersversorgung getroffen wurde. Sozialversicherungsfreiheit besteht – wie bisher schon – bis zu 4 % der Beitragsbemes...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.3 Stück- und Akkordlöhner

Rz. 43 Bei Stück- und Akkordlöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zum Personenkreis zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Um trotz möglicher hoher Arbeitsentgeltschwankungen das regelmäßig erzielte Nettoarbei...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6.3 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung

Tritt eine Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ein, zahlt die Zusatzversorgung die Rente nicht nur aus den bis dahin angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit). Damit ergibt sich bei Eintr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 16 Überleitung von Versicherungszeiten

Die in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen (AKA) zusammen geschlossenen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben durch Überleitungsabkommen untereinander geregelt, dass Versicherungszeiten bei diesen Einrichtungen für die Erfüllung der Wartezeit als Versicherungszeiten bei der Kasse gelten die bei diesen Einrichtungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 2.2 Nichtanwendung von § 150 Abs. 3 Satz 1

Rz. 5 § 274 Abs. 1 regelt lex spezialis, dass § 150 Abs. 3 Satz 1 nicht einschlägig ist, wenn die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 weiterhin anzuwenden ist. In diesen Fällen sind in einer separaten Datenbank der Rentenversicherungsträger die folgenden in Abs. 2 genannten Daten zu speichern: die in der E 101-Bescheinigung enthaltenen Daten, ein Identifikationsmerkmal des ...mehr