Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 5 Abgrenzung zu anderen Rechtsgeschäften

Keine Arbeitgeberdarlehen sind Abschlagszahlungen oder Vorschüsse, die der Arbeitgeber ausbezahlt. Beim Vorschuss ist das Arbeitsentgelt, das vorzeitig ausgezahlt wird, noch nicht fällig geworden. Bei der Abschlagszahlung ist es bereits fällig, wird aber nur teilweise ausbezahlt. Sowohl beim Vorschuss als auch bei der Abschlagszahlung ist der Entgeltanspruch des Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 2.3.3 Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag

Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der "mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche … geregelt und abgegolten sind", erfasst die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem gewährten Arbeitgeberdarle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 4.1 Verbraucherschutz

Nach einer Grundsatzentscheidung des BAG[1] haben Arbeitnehmer den Status eines Verbrauchers i. S. v. § 13 BGB. Die Regelungen in § 491 BGB zum Verbraucherdarlehensvertrag finden allerdings keine Anwendung, soweit das Arbeitgeberdarlehen zu Zinsen abgeschlossen worden ist, die unter den marktüblichen Sätzen liegen.[2] Als Vergleichsmaßstab bietet es sich an, auf die in den M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.3.4 Lieferungen gegen Entgelt gleichgestellte Umsätze

Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt: die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen; die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; jede andere unentgeltliche Zuwendung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdiens... / 3 Neuregelung der Stufenzuordnung bei Einstellungen zum 1. Oktober 2024

Aufgrund der bisherigen Verlängerungen der Stufenlaufzeiten in der Stufe 2 und Stufe 3 ist bisher auch die Stufenzuordnung bei Neueinstellung nach § 16 Abs. 2 TVöD für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in Teilen abweichend geregelt. Die zwingende Zuordnung neu eingestellter Beschäftigter zur Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt nicht – wie bei den and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 4.1 Interne Maßnahmen

Interne Maßnahmen konzentrieren sich auf die Verbesserung der Mitarbeitererfahrung und -bindung innerhalb des Unternehmens. Sie sind darauf ausgerichtet, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und die Mitarbeiterzufriedenheit zu fördern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 2 Ziele

Neben der Bedeutung von Employer Branding für Unternehmen, ist es wichtig, die spezifischen Ziele zu betrachten, die mit einer starken Arbeitgebermarke verfolgt werden. Diese Ziele dienen als Grundlage für alle Maßnahmen im Employer Branding und unterstützen die gezielte Planung und Umsetzung von Strategien. Im Folgenden werden die wesentlichen Ziele des Employer Brandings d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 1 Begriff

In einem zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Dies ist entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter langfristig zu binden. Employer Branding spielt dabei eine zentrale Rolle. Es umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das Image eines U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 5 Unterschiede zwischen Personalmarketing und Employer Branding

Das Personalmarketing ist eines von mehreren operativen Instrumenten innerhalb des Employer Brandings und zielt auf die Ansprache von potenziellen Bewerbern ab, um unmittelbare Rekrutierungsmaßnahmen zu unterstützen. Dabei nutzt es die etablierte Arbeitgebermarke (Employer Brand), um aktiv potenzielle Kandidaten anzusprechen und zu binden. Das Employer Branding hingegen ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 4.2 Externe Maßnahmen

Externe Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und neue Talente anzusprechen. Sie helfen dabei, das Arbeitgeberimage in der Öffentlichkeit zu positionieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gelddarlehen richten sich nach den §§ 488 ff. BGB. Das Sachdarlehen ist in den §§ 607 ff. BGB normiert. Lohnsteuer: Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 3 Strategie des Employer Brandings

Eine durchdachte und gut umgesetzte Strategie bildet das Fundament für den Aufbau und die Pflege einer starken Arbeitgebermarke. Sie umfasst die Analyse der aktuellen Situation, die Definition von Kernbotschaften und Werten, sowie die Auswahl und Umsetzung passender Maßnahmen. Dabei stimmt sie immer mit der übergeordneten Unternehmensstrategie überein und unterstützt langfri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.2 Keine Änderungssperre gegenüber Arbeitnehmer

Dem Finanzamt ist es in diesen Fällen allerdings nicht gänzlich verwehrt, Lohnsteuerfehlbeträge nachzufordern. Die Änderungssperre wirkt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nur im Lohnsteuerverfahren. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nicht nachf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.1 Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Soweit das Arbeitsentgelt von Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und daher der Beschäftigte krankenversicherungsfrei ist, tritt auch bei Verringerung des Arbeitsentgelts infolge Kurzarbeit unter die JAEG keine Krankenversicherungspflicht ein. Auswirkung des Transferkurzarbeitergeldes Abweichend von diesem Grundsatz gilt allerdings in den Fällen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 1 Fälligkeit des Mindestlohns

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Zudem ist geregelt worden, dass ohne eine entsprechende Vereinbarung der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB die Vergütung nach Ablauf der einzelnen Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 3 Neue Grenze für Arbeit auf Abruf?

Ist Arbeit auf Abruf mit einer Mindestarbeitszeit gem. § 12 Abs. 2 TzBfG vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Fraglich ist, ob diese Grenze infolge des § 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG bis zu 50 % ausgeweitet werden kann. Die Vorschrift regelt den Umgang mit Überstunden. Diese werden wegen besonderer Umstände vorübergehend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.4 Aufbringung der Beiträge

Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein. Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2 Ausnahmen von der Fälligkeit – Arbeitszeitkonten

Eine Sonderregelung trifft § 2 Abs. 2 Satz 1 MiLoG für Mehrarbeitsstunden, die in sog. Arbeitszeitkonten eingestellt werden: Bei Arbeitnehmern sind die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 6 Abwehr gegen Kollegen

Der Arbeitnehmer kann seine Kollegen, von denen das Mobbing ausgeht, persönlich vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber – freiwillig oder aus tarifvertraglichen Gründen – einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den Lohnsteuerabzug gelten insoweit keine Besonderheiten. Für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft erhält, in der er nach Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 9 Verwirkung

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings[1] kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes Zuwarten oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen genügt nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.2 Kein Ausschluss von der Versicherung bei Transferkurzarbeitergeld für bislang Nichtversicherte

Der Ausschluss der Krankenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 3a SGB V gilt nicht für Personen, die vom 1.4.2007 an als bislang "Nichtversicherte" krankenversicherungspflichtig geworden sind[1], weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten und zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen sind bzw. bisher noch nie gesetzlich oder privat versi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Fälligkeit und... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat – auch um die Durchsetzbarkeit des Mindestlohns abzusichern – die Fälligkeit dessen, d. h. den Zeitpunkt bis zu dem spätestens der Mindestlohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss, ausdrücklich geregelt. Zudem wurden auch Ausnahmen für Arbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen mit aufgenommen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet werden. Allerdings werden diese als sog. "ergänzende Leistungen" beanspruchbaren Erstattungen im Wege der Umlage von den Arbeitgebern oder gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der betroff...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung wird bei Betrieben mit mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern als Anschlussprüfung durchgeführt. Sie schließt also ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Zwischenzeitlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen der Corona-Krise

Aufgrund der zeitweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung am 1.3.2020 die Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristet verbessert. So wurden dem Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld (teilweise) erstattet. Bis zum 31.12.2021 erstattete die Agentur für Arbeit die Beiträge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6.5)

In Anhang 6.5 werden Anforderungen an eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung und insbesondere an die Software formuliert. Als Generalklausel findet sich in Abs. 1 Satz 2, dass geeignete Softwaresysteme bereitzustellen sind. Ungeeignet wäre z. B. eine Software, die instabil läuft oder besonders virenanfällig ist und dadurch Arbeitsergebnisse zerstört. Ausdrücklich wird in An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Auswirkungen der Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld

Zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes stellt die Bundesagentur für Arbeit mehrere Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung[1], aus denen bei den jeweiligen Bruttoarbeitsentgelten (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze von 67 % oder 60 % und der Steuerklasse des Arbeitnehmers a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.11 Steigleitern, Steigeisengänge (Anhang 1.11)

Anhang 1.11 zielt auf den Schutz der Beschäftigten durch die unfallsichere Beschaffenheit von Steigleitern und Steigeisen und soll Absturz-, Ausgleit- und Abrutschgefahren begegnen. Konkretisiert wird diese Regelung durch Abschn. 4.6 ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Technische Regel geht hier allerdings entscheidend über Anhang 1.11 ArbStättV hinaus, indem zunächst die Zulässigk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.7 Lärm (Anhang 3.7)

Schutzziel des Anhangs 3.7 ist eine Lärmbekämpfung in allen Arbeitsstätten an den Arbeitsplätzen der Arbeitsräume und in sonstigen Räumen, in denen sich Beschäftigte aufhalten. Unmittelbar auf Lärm zurückzuführende Gesundheitsschäden sollen unterbunden (Schutz gegen Lärmschwerhörigkeit, gegen Lärmstress und andere psychische Folgewirkungen) und sonstige mittelbar auf Lärm zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr