Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.1 Differenzierung zwischen der Anwendung der 183-Tage-Klausel und der Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns

Rz. 223 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA können die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Staat ausgeübt. Wird die unselbständige Arbeit im anderen Staat ausgeübt, steht auch diesem Staat das Besteuerungsrecht für Vergütungen zu, die für ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 3 Besteuerung im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 1 OECD-MA

Rz. 99 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA können die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Staat ausgeübt (Tätigkeitsstaat). Wird die unselbständige Arbeit im anderen Staat ausgeübt, steht grundsätzlich diesem Staat auch ein Besteuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 5. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 12 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Ein häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen, wenn nach Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale dort diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche oder berufliche Täti...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.1 Allgemeines

Rz. 392 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DBA enthalten für Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Rz. 393 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die meisten von Deutschland vereinbarten DBA enthalten eine Bestimmung, welche Art. 15 Abs. 3 OECD-MA 2014 entspricht. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2 Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften

Neben den ausländischen Arbeitgebern gibt es exterritoriale Arbeitgeber, bei denen die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung angewendet werden. Anderen exterritorialen Arbeitgebern wiederum wurde es ermöglicht, den Schutz der Arbeitnehmer selbst sicherzustellen. 2.1 Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber Unterliegen Personen, die bei einem auslän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.4 Anwendung der 183-Tage-Frist auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum

Rz. 124 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist (Art. 15 Abs. 2 OECD-MA) auf einen "Zeitraum von zwölf Monaten" abgestellt, so sind hierbei alle denkbaren Zwölf-Monats-Zeiträume in Betracht zu ziehen, auch wenn sie sich zum Teil überschneiden. Wenn sich der Arbeitnehmer in einem beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraum an mehr als 183 Tagen in dem anderen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstverhältnis

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Arbeitnehmer Rz 1 ff, 5 ff, 80 ff, > Arbeitslohn Rz 23 ff, > Auflösung des Dienstverhältnisses, > Ausbildungsdienstverhältnis, > Grundfreibetrag Rz 2 ff (zu dessen Übertragung auf ein anderes Dienstverhältnis), > Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, > Mehrere Dienstverhältnisse, > Zweites Dienstverhältnis.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DLR ist ein eingetragener Verein, der zu den > Staatsnahe Einrichtungen gehört. Zur Besteuerung der im Ausland beschäftigten ArbN > Inländische Arbeitnehmer im Ausland Rz 4/1. Es gilt Entsprechendes wie bei > Deutsche Zentrale für Tourismus. Siehe auch > Eurocontrol, > Europäische Weltraumorganisation.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.5 Abzugsbeschränkungen

Rz. 93 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemäß § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden (z. B. Kosten für die Unterkunft im Ausland, Kosten für Sprachkurse, Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung). Sind Einkünfte aufgrund eines DBA freizustellen, sind r...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.3 183-Tage-Frist – Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat

Rz. 117 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist auf die Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat abgestellt (z. B. Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Dänemark), so ist hierbei jeder Tag zu berücksichtigen, an dem sich der Arbeitnehmer, und sei es auch nur für kurze Zeit, in dem anderen Vertragsstaat zur Arbeitsausübung tatsächl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9 Rückfallklauseln nach DBA

Rz. 418 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Um zu vermeiden, dass Vergütungen in keinem der beiden Vertragsstaaten einer Besteuerung unterliegen, enthalten einige DBA Bestimmungen, die gewährleisten sollen, dass Einkünfte oder Einkunftsteile nicht unversteuert bleiben. Diese Bestimmungen sind in den Abkommen unterschiedlich ausgestaltet; überwiegend handelt es sich um sog. "Subject-t...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 188 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen (Verleiher) vor, die Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zur Arbeitsleistung überlassen. 4.3.4.1 Beurteilung einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA entsprechenden Vorschriften Rz. 189 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Anwendbares Recht

Welches Arbeitsrecht für einen Mitarbeiter gilt, ist vor allem im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Elternzeit, hinsichtlich der Arbeitszeit sowie des Kündigungsschutzes relevant. Daher sollte bei der Tätigkeit für einen exterritorialen Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden, welches Arbeitsrecht Anwendung finden soll. Grundsätzlich können die Arbeitsvertragspartei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Britische Jungferninseln

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den britischen Jungferninseln (Hauptstadt: Road Town; Amtssprache: Englisch) in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (VK) noc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das EStG enthält die Legaldefinition "auswärtige berufliche Tätigkeit" (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG) iZm der Regelung, wann zur Abgeltung der tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen ist. Die Legaldefinition umschreibt den Sachverhalt, dass ein > Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Weiterführung der Geschäfte bei außerordentlichen Betriebsratswahlen

Rz. 26 Findet eine außerordentliche Betriebsratswahl statt, führt grundsätzlich der alte Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, § 22 BetrVG. Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet das Amt des bisherigen Betriebsrats. Auch im Fall des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG obliegt die Weiterführung der Geschäfte d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Lufthansa

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Deutsche Lufthansa AG pauschaliert die ESt für die aus dem Kundenbindungsprogramm "Miles & More" (> Vielflieger ) entstehenden und nicht nach § 3 Nr 38 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 194) steuerfreien Prämien (geldwerten Vorteile) mit 2,25 % des Gesamtwerts der Prämien, die den im > Inland ansässigen Stpfl zufließen und für private Zwecke ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.2 Abgrenzung – keine Arbeitnehmerentsendung

Rz. 150 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Arbeitnehmerentsendung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer zur Erfüllung einer Dienst- oder Werkleistungsverpflichtung des entsendenden Unternehmens bei einem anderen Unternehmen tätig wird und sein Arbeitslohn Preisbestandteil der Dienst- oder Werkleistung ist (z. B. beim gewerblichen Arbeitnehmerverleih oder bei Werkleistungen). L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.5 DBA-Zypern 2011

Rz. 413 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern 2011 hat im Ergebnis der Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn von Bordpersonal, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Arbeitgebers befindet (Nr. 4 des Protokolls zu Artikel 14 des DBA-Zypern 2011). Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern 2011 entspricht im Wesentlichen Art. 15 Abs. 3 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagdberater

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein Jagdberater (vgl zB Art 49 Abs 3 BayJG) ist ehrenamtlich, aber nicht als > Arbeitnehmer tätig. Er bezieht > Reisekosten (vgl § 30 Abs 4 Satz 1 AVBayJG) sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl § 49 Abs 3 Satz 4 BayJG iVm § 30 Abs 4 Satz 2 AVBayJG). Das FA lässt bei der Veranlagung die Reisekosten im Rahmen von § 3 Nr 13 iVm § 4 Abs 5 Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Kulturorchester

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Zusatzversorgung > Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, > Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. Die Beiträge (ArbN- und ArbG-Anteile) gehören zu den Vorsorgeaufwendungen iSv § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (> Sonderausgaben Rz 25 ff). Die Leistungen der Versorgungsanstalt sind > Renten iSd § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rent...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.4 Abgrenzung zu anderen Abkommen und Bestimmungen

Rz. 40 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vor Anwendung eines DBA sind weitere zwischenstaatliche Abkommen bzw. Vereinbarungen zu beachten, nach denen u. a. Arbeitnehmer von deutschen Steuern befreit sein können (z. B. bei Tätigkeiten für die EU, UNO oder NATO). Der jährlich erscheinende "Fundstellennachweis B" des BGBl. enthält die von Deutschland und seinen Rechtsvorgängern abgesc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.5 Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 301 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Lohnsteuer entsteht nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der nach § 38 EStG abzugspflichtige Arbeitgeber hat grundsätzlich auch den geldwerten Vorteil aus der Optionsausübung nach den im Zuflusszeitpunkt gegebenen Verhältnissen der Lohnsteuer zu unterwerfen. Die Verpflichtung z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendbetreuer

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, sind > Arbeitnehmer. Die den Helfern am Ferienort gewährte freie Unterkunft und Verpflegung ist jedoch kein stpfl > Sachbezug, wenn eine der wesentlichen Aufgaben in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorwort des Verlags

Der Kommentar "ABC-Führer Lohnsteuer" ist eines der Standardwerke und wird seit Langem in unserem Haus verlegt. Er bietet in praxisgerecht aufbereiteten Stichworten rechtssicheres Fachwissen zu allen Fragen im Lohnsteuerrecht. Diese lexikalische Struktur ermöglicht es, auf Schwerpunktverschiebungen flexibel zu reagieren. So wurden bereits in den letzten Jahren zunehmend Stic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2 Nachweispflicht

Rz. 61 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufgrund seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO bei Auslandssachverhalten hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass seine Einkünfte im Ausland (ggf. in einem anderen VZ) der Besteuerung unterworfen wurden bzw. werden oder dass der Staat, dem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstaufsichtsbeschwerde

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Rechtsbehelfe Rz 96, > Petion Rz 4, > Veranlagung von Arbeitnehmer Rz 207. Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde erlangt der Petent im Rahmen seines Auskunftsanspruchs aus Art 15 DSGVO (> Datenschutz Rz 3 ff) nicht das Recht auf eine vollständige Einsicht in die Steuerakten, um die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnten Aufzeichnungen und Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amerikanische Jungferninseln

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den amerikanischen Jungferninseln (Hauptstadt: Charlotte Amalie; Amtssprache: Englisch) gehören die Hauptinseln St Croix, St John, St Thomas sowie Water Island. Die Inseln sind nicht inkorporiertes Außengebiet der USA. Das DBA mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 2, 5 ist nicht anwendbar. Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein Abkommen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Korea im Westen und > China im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 –, welches durch Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Persönliche Lohnsteuerbefreiungen

Diplomaten, konsularische Vertreter, Gesandte und deren Beauftragte Soweit es sich um die oben aufgeführten Vertreter eines Landes handelt, sind diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuerpflicht befreit; deren Einkünfte stellen also keinen Arbeitslohn dar. Typischerweise kommen hierbei 2 Personengruppen in Betracht: Vertreter (Diplomaten, konsularische Vertreter,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Libanon

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Libanesische Republik (Hauptstadt: Beirut; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien. Der Libanon grenzt im Norden und Osten an > Syrien, im Süden an > Israel und im Westen an das Mittelmeer. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung gibt es bisher nicht, es ist jedoch mit Stand vom 01.01.2024 ein erstmaliges Abkommen in Verh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Fehlen eines Betriebsrats

Rz. 25 Ein Betriebsrat kann jederzeit gewählt werden, wenn in dem betreffenden Betrieb ein Betriebsrat noch nicht besteht. Die Bildung des Betriebsrats unterliegt dem Freiwilligkeitsprinzip. Es bleibt den Arbeitnehmern überlassen, ob sie von der Möglichkeit der Bildung eines Betriebsrats Gebrauch machen wollen. Ein gesetzlicher Zwang besteht nicht. Voraussetzung für die Wahl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Libyen

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Staat Libyen (Hauptstadt: Tripolis; Amtssprache: Arabisch) liegt in Nordafrika. Er grenzt im Norden an das Mittelmeer, im Osten an > Ägypten und > Sudan, im Süden an > Tschad und > Niger sowie im Westen an > Algerien und > Tunesien. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2024 ist auch keines geplan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns

Rz. 228 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn ist aufzuteilen. Zum verbleibenden Arbeitslohn gehören z. B. neben den laufenden Vergütungen (z. B. Grundgehalt) auch Zusatzvergütungen, die auf die nichtselbständige Arbeit des Arbeitnehmers innerhalb des gesamten Berechnungszeitraums entfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld). Hat ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.1 Tantiemen und andere Erfolgsvergütungen

Rz. 248 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unabhängig vom Zuflusszeitpunkt werden Erfolgsvergütungen an Arbeitnehmer i. d. R. für eine zuvor ausgeübte unselbständige Tätigkeit gewährt (BFH-Urteil vom 27. Januar 1972, BStBl II S. 459). Sofern sie nicht für eine konkrete Tätigkeit in einem Vertragsstaat (z. B. projektbezogene Erfolgsvergütung) gezahlt werden, erfolgt die Aufteilung na...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemeint ist ein Freibetrag, der jahresbezogen und nicht monatsbezogen gewährt wird, der zugunsten des Stpfl mithin unabhängig davon gewährt wird, wie lange dieser die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags im Laufe des Kalenderjahres erfüllt hat. Entsprechendes gilt für Jahrespauschbeträge. Solche Frei- und Pauschbeträge sind zB de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstordnungsangestellte

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 DO-Angestellte sind von der Versicherungspflicht in der GKV befreit, weil sie einen beamtenähnlichen Status haben (§ 6 Abs 1 Nr 2 SGB V). Sie haben Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall, nicht aber auf einen Zuschuss zu einer freiwilligen KV (§ 257 SGB V). Barzuschüsse des ArbG zu den KV-Beiträgen seiner DO-Angestellten sind weder nach § 3 Nr 11...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.1 Beginn der Beitragsentlastung

Damit die Beitragsentlastung zum Tragen kommt, sind mindestens 2 Kinder erforderlich, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neugeborene Kinder werden – vorbehaltlich der Regelungen zum Nachweis[1] – jeweils ab dem 1. des Monats der Geburt des Kindes berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beitragsentlastung bei neugeborenen Kindern Der versicherungspflichtige Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liquidator

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Liquidator einer KapGes kann ein > Arbeitnehmer der abzuwickelnden Gesellschaft bestellt sein. Übernimmt jemand die Abwicklung allerdings iRd von ihm ausgeübten freien Berufs oder Gewerbebetriebs, so bezieht er uE > Einkünfte aus § 15 EStG oder § 18 EStG; das gilt besonders, wenn der Liquidator keine natürliche, sondern eine > Juristische Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird in der Pflegeversicherung seit dem 1.1.2005 erhoben. Zu Beginn betrug dieser Beitragszuschlag 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Mit Wirkung vom 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose auf 0,35 % erhöht. Seit dem 1.7.2023 beträgt er 0,6 %. Er wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Die Zahlung des Beitrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.3.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates/Freistellung im Tätigkeitsstaat

Rz. 74 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit Arbeitnehmer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund von zwischenstaatlichen oder diesen vergleichbaren Abkommen oder Vereinbarungen in dem jeweiligen ausländischen Staat von der Steuer befreit sind (Verzicht auf das Besteuerungsrecht), ist dies durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Rz. 75 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Na...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.10 Entsendezulagen

Rz. 339 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Entsendezulage dem Ausgleich von Kosten und Erschwernissen, die durch die Tätigkeit im Staat des aufnehmenden Unternehmens entstehen, ist die Zulage dieser Tätigkeit direkt zuzuordnen. Dagegen ist eine Entsendezulage i. S. der Tz. 5.4, Rn. 228ff. aufzuteilen, wenn sie eine Vergütung für die Tätigkeit für das aufnehmende Unternehm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.6 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 184 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 185 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.2 Sich-zur-Verfügung-Halten,

Rz. 361 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit die Arbeitsleistung in einem Sich-zur-Verfügung-Halten (z. B. Bereitschaftsdienst, Zeiträume der widerruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) besteht, ohne dass es zu einer Tätigkeit kommt, wird die Arbeitsleistung dort erbracht, wo sich der Arbeitnehmer während der Dauer des Sich-zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mitglieder der DLRG, die in ihrer Freizeit als Rettungsschwimmer tätig sind, sind keine > Arbeitnehmer der DLRG: Übernehmen sie die einer Gemeinde obliegende Badeaufsicht, sind sie auch keine ArbN der Gemeinde (EFG 1981, 96). Sie erzielen vielmehr > Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr 3 EStG; dafür wird ein Freibetrag von 256 EUR im Kalenderjahr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Begriff ‚Lohnersatzleistung’ wird im EStG nicht ausdrücklich geregelt. Gemeint sind anstelle wegfallenden Arbeitslohns vor allem nach dem SGB III gezahlte Sozialleistungen aus öffentlichen Mitteln, die steuerfrei ausgezahlt werden (vgl § 3 Nr 1 und 2 EStG; > Steuerbefreiungen Rz 220 ff); dazu gehören das Arbeitslosengeld und andere Leistungen (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.4 Nachzahlung für eine frühere aktive Tätigkeit

Rz. 253 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine einmalige Zahlung (z. B. Jubiläumszahlung), die eine Nachzahlung für eine frühere aktive Tätigkeit darstellt und anteilig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit entfällt, ist nach den Grundsätzen in Tz. 5.4 (Rn. 228ff.) aufzuteilen (s. Tz. 5.4.2, Beispiel 4, Rn. 241). Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts kommt es nicht darauf an, z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Zentrale für Tourismus

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DZT in Frankfurt/M ist ein Verein, der als Zuwendungsempfänger des Bundes im Auftrag der Bundesregierung im Ausland für das Reiseland Deutschland wirbt. Die DZT führt als Verein keine > Öffentliche Kasse. Gleichwohl werden die Arbeitslöhne der im Ausland beschäftigten ArbN nicht von der DZT, sondern von einer inländischen öffentlichen Kasse aus...mehr