Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.1 Abreden zum Nachteil des Arbeitnehmers

Rz. 170 Die gesetzlichen Regelungen, die die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers zum Schutz des strukturell unterlegenen Arbeitnehmers einschränken, haben einseitig zwingende Wirkung. D. h., sie können allenfalls zum Vorteil, aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Danach ist jedenfalls ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Kündigungsschutzes vor Auss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.3 Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 694 Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, wenn durch die Unternehmerentscheidung ein Arbeitsplatz auf Dauer wegfällt. Aufgrund der Unternehmerentscheidung müssen hinsichtlich der zu verrichtenden Tätigkeit mehr Arbeitnehmer vertraglich gebunden sein, als die zur Verfügung stehende Arbeitsmenge ausmacht.[1] En...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.10 Fremdvergabe von Arbeiten (Leiharbeitnehmer, Outsourcing)

Rz. 795 Die Fremdvergabe von Arbeiten an Dritte kann betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen. Sie ist eine Form der Rationalisierung. Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Arbeiten zukünftig nicht mehr durch eigene Arbeitskräfte erledigen zu lassen, stellt eine grds. nicht infrage zu stellende freie Unternehmerentscheidung dar. Die gerichtliche Überprüfung beschrän...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 2.2 Nachweisschreiben

Auch für die Erteilung des Nachweisschreibens nach dem Nachweisgesetz gilt, dass dieses in einer beliebigen Sprache erteilt werden kann. Das Gesetz beinhaltet gerade keine Regelung darüber, dass das Schreiben in einer dem Arbeitnehmer verständlichen Sprache erteilt werden muss. Obgleich das Nachweisschreiben nicht in einer anderen Sprache verfasst werden muss, ist dies denno...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 51 Für die Darlegungs- und Beweislast bestanden bis zum 31.12.2018 keine Besonderheiten zu den im allgemeinen Arbeitsrecht geltenden Grundsätzen. Danach hatte der Arbeitnehmer als Gläubiger des Verlängerungsanspruchs die anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [1], d. h. die Anzeige des Verlängerungswunschs, das Vorliegen eines entsprechend freien...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 1 § 11 BetrVG behandelt einen seltenen Sonderfall. Die Regelung lässt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen von der nach § 9 BetrVG an sich zwingenden Größe eines Betriebsrats zu. Danach soll von der nächstmöglichen Belegschaftsgröße ausgegangen werden, wenn am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb nicht "die ausreichende Zahl" von wählbaren Arbeitnehmern zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als 1. Tagesordnungspunkt die Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll, erfolgt. Der Wahlvorstand muss sich dann insbesondere um die Zuordnung der Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG im Klaren sein. Diese Zuordnung ist für die Betriebsratsfähigkeit des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwei grundlegend verschiedene Wahlverfahren, das reguläre und das vereinfachte Wahlverfahren. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] wurde der Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens ausgeweitet, es gilt nun für Betriebe mit regelmäßig mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[2] (§ 14a BetrVG)[3]. Im Bereich von 101 bis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 3.3 Wie die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bestimmt wird

Für die Einstufung der Gesellschaften in Größenklassen ist die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt mitentscheidend. Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Leiharbeitnehmer

Bei Leiharbeitnehmern stellt sich die Frage der ersten Tätigkeitsstätte. Auszugehen ist hier vom Arbeitsverhältnis, das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer vereinbart wurde. D. h. maßgeblich ist, welche Regelungen hier getroffen worden sind, insbesondere darüber, welcher betrieblichen Einrichtung i. S. des § 9 Abs. 4 S. 1 bis 3 EStG der Leiharbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.3 Minimierung des Ausweises der Mitarbeiter

Bei der Option, das Größenkriterium Mitarbeiter kleiner als die gesetzlich determinierten Schwellenwerte zu halten, ist darauf zu achten, ob ein hoher Anteil an Teilzeitarbeitskräften vorliegt, da diese jeweils als volle Person zählen und nicht etwa Vollzeitäquivalente berechnet werden dürfen; Auszubildende sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Wer fällt nicht unter Mitarbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 3 § 346 verweist auf weitere Bußgeldvorschriften in § 111 SGB IV, die in Zusammenhang mit der Beitragstragung bei Beschäftigten stehen (vgl. Komm. dort). Rz. 4 Für die Aufgliederung der Bußgeldtatbestände in die Abs. 1 und 2 sind keine zwingenden Gründe ersichtlich. Weder der Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten noch die angedrohte Bußgeldhöhe dient als Ordnungskriteri...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.2 Dauerhafte Zuordnung bei Leiharbeitnehmern

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kann grundsätzlich nur die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 EUR angesetzt werden. Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfest...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Besonderheiten Reisekosten von Leiharbeitnehmern

Der Abzug von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf 0,30 EUR je Entfernungskilometer beschränkt (Entfernungspauschale). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich nach der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG setzt eine erste Tätigkeitsstätte eine betriebl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Eine solche Rechtswahl kann auch kon...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.10 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 119 Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Kündigungsschutzklage gegen den jeweiligen Arbeitgeber zu erheben.[1] Dies ist der Verleiher, wenn er die erforderliche Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG besitzt. Hat der Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, fingiert § 10 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Ansprüche auf Equal Pay

Rz. 61 Auch der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") nach § 8 Abs. 1 AÜG ist – außer im Rahmen der Tarifausnahme (vgl. § 8 Abs. 2 bis 4 AÜG) – unabdingbar. Dennoch kann der Leiharbeitnehmer auf bereits entstandene Equal-Pay-Ansprüche im konkreten Streitfall im Rahmen eines Vergleichs oder einer Erledigungs- bzw. Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.2 Leiharbeitnehmer

Rz. 61 Noch nicht geklärt ist, ob im Rahmen der Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb des Entleihers zu berücksichtigen sind. Die mit Wirkung ab dem 1.4.2017 in Kraft getretenen Neuregelungen des § 14 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 AÜG [1] beantworten diese Frage für das KSchG nicht. Teilweise – insbesondere auch von der BA – wird dies verneint ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.2 AGG und weitere spezialgesetzliche Regelungen

Neben dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz existieren verschiedene gesetzliche Spezialregelungen, die eine unsachgemäße Ungleichbehandlung untersagen. Soweit eine Spezialnorm anwendbar ist, tritt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dahinter zurück. Im vorliegenden Zusammenhang ist insbesondere das AGG zu beachten. Nach § 1 AGG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die je nach Inhalt der Gewerkschaftssatzung unterschiedlich große Teile des Lohnausfalls ausgleicht. Deshalb folgen insbesondere unter den Nichtorganisierten in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer dem Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Gebäuden gehören Baulichkeiten, die auf Dauer fest mit dem Grundstüc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Abgrenzung: Unmaßgebliche Umsätze

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen sind nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG ausdrücklich Planungs- und Überwachungsarbeiten. Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Mindestarbeitnehmerzahl

Rz. 38 Das KSchG ist nur auf Betriebe – i.S.d. obigen Darstellung (siehe Rdn 25 ff., 31 ff.) – anwendbar, die eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern beschäftigt. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts des KSchG mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 KSchG nicht für Betriebe, die in der Regel fünf oder weniger Arb...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / Literaturtipps

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / F. Zu verklagender Arbeitgeber

Rz. 33 Die Kündigungsfeststellungsklage wie auch die sog. Statusklage (Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses) sind gegen den Arbeitgeber zu richten. Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner oder derjenige, der vom Arbeitnehmer als Vertragspartner in Anspruch genommen werden soll. Richtet der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage oder Kündigungsfeststellungsklage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 1 Diensterfindung, Meldepflicht

Ein erheblicher Teil aller gemachten Erfindungen werden von Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen gemacht. Nach § 6 PatentG hätte der Arbeitnehmer als Erfinder das Recht auf das Patent, das ihm die alleinige Nutzung der Erfindung gestattet. Das ist aber nicht damit zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit in der Regel schon seine Arbeitsvergütung erhalten ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) ist die Haftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe ("Generalunternehmerhaftung") in diese Vorschrift integriert worden, indem die Abs. 3a bis 3f mit Wirkung zum 1.8.2002 eingefügt wurden. Mit dem Dritten Gesetz für mode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.2 Haftung des Entleihers (§ 28e Abs. 2 Satz 1)

Rz. 38 Die Vorschrift greift bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch Rz. 35). Dem Verleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers obliegt es, dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abzuführen. Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge (h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.1 Einführung

Rz. 34 Die Vorschrift regelt, wer unter welchen Voraussetzungen im Dreiecksverhältnis von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer dafür haftet, dass die Zahlungspflicht i. S. d. § 28e Abs. 1 erfüllt wird. Mit Abs. 2 wird sowohl die Haftung bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung als auch bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Rz. 35 Im Falle der rechtmäßigen Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.4 Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung (§ 28e Abs. 2 Satz 3)

Rz. 47 Die Vorschrift bestimmt, dass der Verleiher den entsprechenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen hat, wenn er das vereinbarte Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer zahlt, obwohl der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 1b AÜG unwirksam ist. Mittels dieser Regelung löst der Gesetzgeber die Pflicht, den Gesamtso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.5 Gesamtschuldnerschaft (§ 28 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 49 Die Vorschrift ergänzt Abs. 3 Satz 3 dahin, dass in einem derartigen Fall der Verleiher neben dem Entleiher als Arbeitgeber gilt und beide als Gesamtschuldner haften. Das ist zunächst überraschend, denn der Entleiher ist grundsätzlich nicht der Arbeitgeber; das ist vielmehr der Verleiher. Die Regelung wird verständlich mit Blick auf § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AÜG: Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i. S. d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.2 Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Ein Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten ist – abhängig von den spezialgesetzlichen Vorschriften – meist bußgeldbewehrt. Wichtige Beispiele hierfür sind: Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 EUR bestraft.[1] Ein Verstoß gegen den Jugendarbeitsschutz ist mit bis zu 2.500 EUR bußgeldbewehrt.[2] Ein Versto...mehr