Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.3 Freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum von bis zu 3 Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, kann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde absolviert werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Nur bei einem längeren Praktikumszeitraum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. Ein maximal 3-monatiges Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums bedarf keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde. Freiwillige ausbildungsbegleitende sowie berufsorientierende Praktika bedürfen bei einer Dauer von bis zu 3 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.3 Probebeschäftigung

Für eine Probebeschäftigung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Beschäftigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Sie bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die eine Beschäftigungsbedingungsprüfung durchführt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher, teilweise unter besonderen Voraussetzungen, wie bestimmte Voraufenthaltszeiten, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilen, allerdings nur eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.6 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)"[1] werden bei Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert. Ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis besteht während der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen[2] nicht. Damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.3.1 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens nationaler subsidiärer Schutz zugesprochen wurde[1], denen ohne Asylverfahren ein vorübergehender Schutz mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG gewährt wurde (dies betrifft Schutzsuchende aus der Ukraine, die infolge des Kriegs nach Deutschland kommen) oder Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, beispielsw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.7 Freiwillige/tarifvertraglich festgeschriebene Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Mit Einführung des § 3 Nr. 28a EStG [2] werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld, sofern sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III nicht übersteigen, von der Steuer befreit. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind dabei vom Arbeitgeber z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen u. a. Personen mit einem inländischen Hochschulabschluss für die Aufnahme einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftigung und Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss für die Aufnahme einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. Hospitation meint, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, sodass Geduldete, die einer Kommune zugewiesen sind, mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können, Inhaber einer Aufenthaltsgestattung erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig ist eine Beschäftigung dann, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Versicherungsfreiheit aufgrund einer kurzfristigen Beschäftigung kann aber nur dann bestehen, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Prüfung der Berufsmäßigkeit ist al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher unter Umständen nach Ablauf der Wartefrist, also mit grundsätzlichem Zugang zur Beschäftigung, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. Hierunter fallen beispielsweise betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Einstiegsquali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Für Staatsangehörige aus dem Westbalkan, namentlich aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt eine besondere Möglichkeit der Beschäftigung in Deutschland. Sie können einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie eine Zusage für einen konkreten Arbeitsplatz haben, die Bundesagentur für Arbeit der Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde (in der Kommune der kommunalen Ausländerbehörde, in Landesaufnahmeeinrichtungen der entsprechend zuständigen Behörde, z. B. Zentrale Ausländerbehörde) sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gefah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.5 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzustellen (ESRS S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben

Rz. 52 Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist nach § 2 Abs. 3 EFZG das unentschuldigte Fernbleiben. Das bedeutet, dass objektiv eine Vertragsverletzung vorliegt und dem Arbeitnehmer subjektiv ein Verschulden vorgeworfen werden kann.[1] Eine objektive Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet war.[2] Das setzt voraus, dass der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.7 Sonderfall: Kurzarbeit

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 2 EFZG gilt Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt, als infolge des Feiertags ausgefallen. Deshalb hat der Arbeitnehmer für die an diesem Tag ganz oder teilweise ausgefallene Arbeitszeit Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG. Durch diese gesetzliche Fiktion wird verhindert, dass für diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung

Kosten der "erstmaligen Berufsausbildung" waren ursprünglich als Lebenshaltungskosten angesehen worden mit der Folge, dass sie nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar waren. Hiervon ist der BFH[1] grundsätzlich abgewichen und hat entschieden, dass auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten sein können, wenn ein hinreich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Winterbeschäftigungsumlage

Die Winterbeschäftigungsumlage wird grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam, im Gerüstbaugewerbe allein von den Arbeitgebern finanziert. Die Umlage wird nach einem Prozentsatz der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer erhoben und von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Die Arbeitnehmerbeiträge sind Werbungskosten. Ein Abzugsverbot nach § 3c Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.3 Abführung der Umlage direkt an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 8 Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge nicht an eine gemeinsame Einrichtung/Ausgleichskasse ab, sondern direkt an die Bundesagentur für Arbeit, hat er einen prozentualen Zuschlag zu den unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit abzuführenden Umlagebeträge zu zahlen, mit denen die Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit für die Einziehung pauschal abgegolten si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 459 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Kostentragung für Maßnahmen ab 1.1.2025, die bereits zuvor unter der Zuständigkeit der Jobcenter begonnen haben, ab dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsänderungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation vom Jobcenter auf die Agentur für Arbeit. Ab dem 1.1.2025 hat nach Satz 1 die Bundesagentur für Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen, zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen gegen den Leistungsempfänger auf dessen Ansprüche gegen Dritte zuzugreifen. Dazu kann die jeweilige Agentur für Arbeit einen Forderungsübergang von Ansprüchen des Erstattungspflichtigen auf sich bewirken. Damit verfolgt der Gesetzgeber den Zweck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.3 Pflichten des leistungspflichtigen Dritten

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt, dass der leistungspflichtige Dritte, bei dem Ansprüche des Erstattungspflichtigen übergeleitet wurden, die von ihm zu erbringenden Leistungen für den Erstattungspflichtigen nicht an diesen, sondern bis zur Höhe des übergegangenen Anspruchs an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen hat. Der Gesetzgeber hat hier nicht die Agentur für Arbeit als überlei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.2 Antragsverfahren

Rz. 6 Die Anordnung nach § 352a bestimmt die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, als zuständige Agentur für Arbeit für den Antrag. Das stimmt mit der regelmäßigen Zuständigkeit für Leistungen der Arbeitsförderung überein. Das ist darüber hinaus auch zweckmäßig, weil es der dezentralen Präsenz der Bundesagentur für Arbeit entspricht, zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.2 Mittelverwendung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nur als Versicherungsträger i. S. d. gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung gilt. § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bestimmt, dass die Vorschriften des SGB IV über die Verfassung der Träger der Sozialversicherung nicht gelten; die haushalts- und vermögensrechtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.1 Trägerkompetenz

Rz. 6 Mit der Zuweisung der Verwaltungsträgereigenschaft stellt der Gesetzgeber klar, dass die Bundesagentur für Arbeit als Institution und unabhängig von der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Dienststellen zuständig für die Aufgabenerledigung nach dem SGB III ist. Dies betrifft auch Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen, z. B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.4 Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 37a Abs. 2 Nr. 1a betrifft Arbeitgeber, die mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer oder der Betriebsvertretung bei Vergleichbarkeit der beruflichen Weiterbildung hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf die Förderungsanträge zur beruflichen Weiterbildung nach § 82 für mehrere Arbeitnehmer stellen und die Förderleistungen auch für die unmittelba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr