Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Revision im Arbeitsgerichts... / 3 Einlegung der Revision

Ist die Revision vom LAG zugelassen worden, kann die Partei, die durch das Urteil in der zweiten Instanz beschwert ist, Revision einlegen.[1] 3.1 Einlegungsfrist Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt 1 Monat. Die Frist für die Begründung der Revision beträgt 2 Monate.[1] Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, späteste...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20 Berufungsurteil

In § 69 Abs. 1 ArbGG wird im Wesentlichen auf die erstinstanzlichen Bestimmungen zur Abfassung verwiesen, während § 69 Abs. 2 ArbGG Vorschriften über die Aufnahme und den Inhalt von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält. Abs. 4 der Vorschrift erklärt schließlich die für das zivilgerichtliche Berufungsverfahren geltende Bestimmung über die Urteilsabfassung für nicht anw...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16 Berufungsrücknahme

Bis zur Verkündung des Berufungsurteils kann die Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten zurückgenommen werden.[1] 16.1 Zulässigkeit Bis zur Verkündung des Berufungsurteils kann die Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten zurückgenommen werden.[1] Die Berufung ist durch Schriftsatz oder durch entsprechende Erklärung in der mündlichen Verhandlung zurückzunehm...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4.1 Verfahrensrüge

Verfahrensfehler sind in der Revisionsbegründung ausdrücklich zu rügen, wenn sie nicht von Amts wegen zu beachten sind. Von Amts wegen zu berücksichtigende Umstände sind z. B.: Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, internationale Zuständigkeit, Statthaftigkeit der Revision, Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, fehlender Tatbestand, widersprüchlicher Tatbestand.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 2.1 Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

Ein Zulassungsgrund ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.[1] Es genügt, wenn die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Bezirk des Landgerichtes besteht. Die Rechtsfrage muss klärungsfähig und klärungsbedürftig sein.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 7 Parteien des Berufungsverfahrens

Eingelegt werden kann die Berufung von einer Person, die in der ersten Instanz des Rechtsstreites Partei war oder deren Eintritt in den Rechtsstreit durch Urteil abgelehnt worden war. Berufungskläger kann mithin die Partei, aber auch jeder Streitgenosse oder Nebenintervenient sein. Die Berufung kann gegen eine Partei oder jeden Streitgenossen, nicht aber gegen einen Nebenint...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.1 Zulässigkeit

Bis zur Verkündung des Berufungsurteils kann die Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten zurückgenommen werden.[1] Die Berufung ist durch Schriftsatz oder durch entsprechende Erklärung in der mündlichen Verhandlung zurückzunehmen. Die Rücknahme unterliegt dem Vertretungszwang.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 15.2 Kosten

Die Kosten von Berufung und Anschlussberufung werden grundsätzlich gequotelt. Bei einer Rücknahme der Berufung hat der Berufungskläger unabhängig von einer durchgeführten mündlichen Verhandlung auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, es sei denn, die Hauptberufung oder die Anschlussberufung war von vornherein unzulässig[1] oder die Anschließung ist erst nach der Erkl...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 17.2 Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen

Aufgrund der Beschränkung des Berufungsverfahrens auf eine Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung ist das LAG grundsätzlich an die vom Arbeitsgericht festgestellten Tatsachen gebunden und auf die Überprüfung von Verfahrensfehlern beschränkt.[1] Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils besteht allerdings keine Bindungswirkung.[2] Das LAG ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.1 Einlegungsfrist

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 1 Monat seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils durch einen Rechtsanwalt oder die in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 ArbGG bezeichneten Organisationen als Verfahrensbevollmächtigte schriftlich beim BAG einzulegen.[1] Eine Einlegung beim LAG wahrt die Beschwerdefrist nicht. Eine Belehrung über ...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.4 Wirkung der Nichtzulassungsbeschwerde

Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wirkt suspensiv.[1] Die anzufechtende Entscheidung wird erst dann rechtskräftig, wenn über die Beschwerde abschlägig entschieden ist. Soweit die bestehende materielle Rechtslage mit einer gerichtlichen Entscheidung des LAG geändert wird, tritt die Änderungswirkung erst mit Rechtskraft der Entscheidung ein. Aufgrund der suspensiven Wi...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2 Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassung der Revision durch das LAG kann selbstständig durch die Beschwerde angefochten werden, § 72a Abs. 1 ArbGG. Die Nichtzulassungsbeschwerde[1] richtet sich grundsätzlich nicht gegen die materielle Entscheidung des LAG, sondern gegen dessen Verfahrensentscheidung, die Revision nicht zuzulassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist keine Verfahrensbeschwerde, sond...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 3.1 Einlegungsfrist

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt 1 Monat. Die Frist für die Begründung der Revision beträgt 2 Monate.[1] Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung.[2] Die Revisionsbegründungsfrist kann nur einmal bis zu einem Monat verlängert werden.[3] Im Fall einer...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 3.2 Revisionsanträge

Der in den Vorinstanzen unterlegene Revisionskläger hat die Aufhebung oder Abänderung des Urteils des LAG unter Angabe des Datums und des Aktenzeichens zu beantragen. Ein Antrag, den Rechtsstreit an das LAG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, ist überflüssig, weil die Zurückverweisung von Amts wegen geboten ist, wenn das Urteil des LAG nach den b...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 12 Berufungserwiderung

Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Berufungsbegründung beantwortet werden.[1] Mit der Frist für die Berufungsbeantwortung soll das Verfahren beschleunigt werden. Sie kann wie die Frist für die Berufungsbegründung einmal auf Antrag verlängert werden.[2] Für die Fristberechnung und die Fristverlängerung gelten die Ausführungen zur Berufu...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / Zusammenfassung

Überblick Die Revision gegen ein Endurteil des LAG findet vor dem BAG statt, allerdings nur, wenn sie in dem Urteil des LAG oder durch Beschluss des BAG auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin, zugelassen worden ist.[1] Ohne eine solche Zulassung ist es nicht möglich, eine Entscheidung des LAG vom BAG überprüfen zu lassen. Gemäß der Verordnung über den elektronischen Rechtsverk...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.2 Folgen der Rücknahme

Die Wirkungen einer Berufungsrücknahme treten ohne Antrag des Gegners ein. Mit der Rücknahme der Berufung verliert der Berufungskläger das Rechtsmittel der Berufung. Er ist verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Läuft allerdings noch die Berufungsfrist, kann anders als beim Berufungsverzicht erneut Berufung eingelegt werden. Wird die Berufung irrtümlich z...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.3 Verstoß gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht

Nach der allgemeinen Prozessförderungspflicht[1] sind Angriffs- oder Verteidigungsmittel, die in der ersten Instanz nicht rechtzeitig vorgetragen worden sind, in der Berufungsinstanz nur zuzulassen, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichtes die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Partei das Vorbringen in der ersten Instanz nicht aus ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 15 Anschlussberufung

Sind durch ein erstinstanzliches Urteil sowohl der Kläger als auch der Beklagte beschwert, können beide Parteien Berufung einlegen. Mit der Anschlussberufung[1] kann sich der Berufungsbeklagte demgegenüber der Berufung des Berufungsklägers anschließen, wenn er mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will. Der Berufungsbeklagte hat die Möglichkeit, das vom Berufungsk...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.8 Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes

Dass eine Nichtzulassungsbeschwerde auch mit der Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO begründet werden kann[1], entspricht dem hohen und verfassungsrechtlich geprüften Gewicht der absoluten Revisionsgründe und soll die Lücke zwischen Revisions- und Wiederaufnahmerecht schließen. Ein absoluter Revisionsgrund ist die nicht vorschriftsmäßige Bes...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.1 Unterzeichnung

Das Urteil nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen ist von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterzeichnen, die an der Entscheidung mitgewirkt haben.[1] Das Urteil in der Berufungsinstanz unterscheidet sich mithin von dem erstinstanzlichen Urteil dadurch, dass die ehrenamtlichen Richter auch Tatbestand und Entscheidungsgründe unterschreiben müssen. Wird ein Urteil von der...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4.2 Absolute Revisionsgründe

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht dieses Hindernis durch ein Ablehnungsgesuch erfolglos geltend gemacht ist, oder ein Richter mitge...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4.3 Sonstige Verfahrensrügen

Liegen Verfahrensfehler vor, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, müssen Tatsachen bezeichnet werden, die den Mangel ergeben.[1] Der Revisionskläger muss demnach die verletzte Rechtsnorm angeben und die Tatsachen genau bezeichnen, die den Mangel ergeben. Hierzu muss er im Einzelnen darlegen, aufgrund welcher schriftsätzlichen oder verfahrensmäßigen Situation das ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 15.1 Zulässigkeit

Zulässig ist die Anschlussberufung nur bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründungsschrift.[1] Sie ist mit einer Anschlussberufungsschrift beim LAG einzureichen.[2] Die Erklärung zu Protokoll oder die Erklärung in der mündlichen Verhandlung reicht nicht aus.[3] Die Anschlussberufung kann auch bedingt eingelegt werden.[4] Praxis-Beispiel Einlegung für de...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.3 Kosten

Haben die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich eine Kostenregelung vereinbart, sind auch die Prozesskosten entsprechend dieser Vereinbarung zu verteilen. Anderenfalls sind die Kosten des Berufungsverfahrens gegeneinander aufzuheben. Das gilt auch dann, wenn der Berufungskläger entsprechend dem Vergleichsinhalt die Berufung zurücknimmt. § 516 Abs. 3 ZPO tritt hinter ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18 Angriffs- und Verteidigungsmittel

Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel können in der zweiten Instanz nur eingeschränkt vorgebracht werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Das Berufungsgericht hat das Vorbringen neuer Tatsachen nach § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO nur zu berücksichtigen, wenn ein Gesichtspunkt erstinstanzlich erkennbar übersehen oder für unbeachtlich gehalten worden ist, dieser infolge...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.7 Divergenzbeschwerde

Mit der Divergenzbeschwerde (s. hierzu Arbeitshilfe: Nichtzulassungsbeschwerde (Divergenz)) soll die einheitliche Erkenntnis der Rechtsinhalte in der Arbeitsgerichtsbarkeit gewahrt werden. Die Voraussetzungen der Divergenzbeschwerde stimmen mit denen überein, nach denen das LAG über die Zulassung der Revision gegen sein Urteil entscheidet.[1] Das Urteil des LAG muss von einer ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 11 Berufungsbegründungfrist

Von der Frist zur Einlegung der Berufung ist die Frist für die Begründung der Berufung zu unterscheiden. Beide Fristen beginnen jedoch zum selben Zeitpunkt. Die Frist für die Berufungsbegründung[1] beträgt 2 Monate seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, längstens jedoch 5 Monate seit Verkündung.[2] Bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann auf ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 13 Unzulässige Berufung

Für den Fall, dass die Berufungsfrist, die Berufungsbegründungsfrist oder die Berufungsbeantwortungsfrist versäumt werden, kann jeweils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern die Voraussetzungen des § 233 ZPO vorliegen. Formfehler einer Berufungsschrift können innerhalb der Berufungsfrist behoben werden. Sie führen nicht zwangsläufig zur Unzulässi...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.4 Prozessförderung in der Berufungsinstanz

Sind neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach § 67 Abs. 2 und 3 ArbGG zulässig, hat der Berufungskläger sie in der Berufungsbegründung und der Berufungsbeklagte in der Berufungsbeantwortung vorzubringen.[1] Werden sie verspätet vorgebracht, sind sie nur zuzulassen, wenn sie nach der Berufungsbegründung oder der Berufungsbeantwortung entstanden sind oder das verspätete Vor...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.3 Beschwerdebegründung

Eine weitere formelle Voraussetzung ist, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen ist. Aufgrund des Bevollmächtigtenzwangs genügt eine vom Rechtsanwalt unterzeichnete Beschwerdebegründung nicht, wenn der Prozessbevollmächtigte trotz Unterschrift zu erkennen gibt, dass er die Verantwortung für den Inhalt der Revision nicht übernehmen will. Davon kann ausgegangen werden...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.5 Zulassungsentscheidung

Die Entscheidung des BAG über die Nichtzulassungsbeschwerde ergeht durch Beschluss. Die ehrenamtlichen Richter wirken nicht mit, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wird, weil sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Dem Beschluss soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Von einer Begründung ka...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 14 Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug gesondert. Für das Berufungsverfahren muss daher ein separater Antrag gestellt werden.[1] Hat der Gegner das Rechtsmittel eingelegt, besteht die Erleichterung, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, s...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.9 Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG ist die Revision zuzulassen, wenn eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht wird und vorliegt. Lässt das LAG die Revision nicht zu, kann diese Entscheidung folgerichtig mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Entscheid...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 9 Berufungsfrist

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat.[1] Sie ist eine Notfrist.[2] Die Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils.[3] Die Berechnung der Frist richtet sich nach § 222 ZPO, § 187, § 188 BGB. Wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten Werktag. Die Berufung kann auch noch am let...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.3 Abfassung des Urteils

Im Unterschied zum Urteil in der ersten Instanz ist die Frist für die Abfassung des Berufungsurteils auf 4 Wochen verlängert.[1] Das hat seinen Grund darin, dass das Urteil wegen der erforderlichen Unterschriften der ehrenamtlichen Richter regelmäßig versendet werden muss. Das Nichtbeachten dieser Frist bleibt zunächst ohne rechtliche Folgen, weil § 69 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ein...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 6 Beschwerdewert

Die Berufung ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt.[1] Der Beschwerdewert hängt von der Beschwer einer Partei ab. Der Kläger ist durch ein Urteil beschwert, wenn es hinter seinem in der ersten Instanz gestellten Antrag zurückbleibt. Der Beklagte ist beschwert, wenn er eine für ihn günstigere Entscheidung begehrt. Der Beschwerdewert ist da...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 8 Berufungsschrift

Die Berufung ist durch Einreichung einer Berufungsschrift[1] bei dem Berufungsgericht einzulegen.[2] Sie kann nicht unter einer Bedingung eingelegt werden. Unzulässig ist daher auch die Berufung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Berufungsschrift muss von einem Rechtsanwalt oder einem nach § 11 ArbGG postulationsfähigen Vertreter unterzeichnet sein...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.2 Form der Einlegung

Die Beschwerdeschrift[1] hat die genaue Bezeichnung des Urteils des LAG zu enthalten, gegen das im Ergebnis Revision eingelegt werden soll. Anzugeben sind deshalb: das Rechtsschutzziel, d. h. ein sachgerechter Antrag; das Gericht; Datum und Aktenzeichen der Entscheidung; namentliche Bezeichnung des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners der Nichtzulassungsbeschwerde. Der Bes...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4 Revisionsbegründung

Die Revision ist ordnungsgemäß zu begründen.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn in der Begründung eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil in allen seinen entscheidungserheblichen Streitgegenständen erfolgt. Das ist vor allem relevant, wenn mehrere Ansprüche Streitgegenstand sind. Wenn der Revisionskläger sich mit der Begründung des LAG für die Zuerkennung eines d...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 1 Zulassung durch das Landesarbeitsgericht

Die Revision ist gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat, die Entscheidung des LAG von einer Entscheidung des BVerfG, des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, des BAG, eines anderen LAG oder einer anderen Kammer desselben LAG, soweit das BAG hierzu noch nicht entschieden hat, abweicht od...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2 Güteverhandlung

Nach § 54 Abs. 1 ArbGG beginnt die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden mit dem Zweck der gütlichen Einigung der Parteien, der Güteverhandlung. Sie verstärkt den Einigungsgrundsatz in § 57 Abs. 2 ArbGG, wonach eine gütliche Einigung des Rechtsstreits während des gesamten Verfahrens angestrebt werden sol...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.1 Grundsatz der Mündlichkeit

Grundsätzlich ist ein Rechtsstreit mündlich zu verhandeln und auf Grundlage dieser mündlichen Verhandlung zu entscheiden.[1] Das bedeutet, dass nur dasjenige Parteivorbringen zu berücksichtigen ist, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war. Lediglich gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, mithin Beschlüsse und Verfügungen, können ohne mündliche Verhandlung ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.2 Elektronischer Rechtsverkehr

Nach § 46e ArbGG können seit dem 1.4.2005 die Prozessakten beim Arbeitsgericht auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 1.1.2026.[1] In Papierform eingereichte Schriftstücke und Unterlagen sollen in diesem Fall in ein elektronisches Dokument übertragen werden und die Urschrift ersetzen. Die in Papierform eingereichten Schriftstücke u...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.6 Anerkenntnis und Klageverzicht

Bereits in der Güteverhandlung besteht für den Kläger die Möglichkeit, auf den geltend gemachten Anspruch zu verzichten. Ebenso kann der Beklagte in der Güteverhandlung den Klageanspruch anerkennen. Hierfür gelten die §§ 306 bzw. 307 ZPO auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die jeweiligen Erklärungen sind in das Protokoll aufzunehmen und von der erklärenden Partei bzw. ih...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Allgemeines

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG kann der Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.3 Gütetermin

Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz beginnt mit der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zweck der gütlichen Einigung der Parteien. Eine Güteverhandlung wird nur im Urteilsverfahren, nicht auch im Beschlussverfahren durchgeführt. Die Durchführung der Güteverhandlung ist zwingend vorgeschrieben.mehr