Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 Anrufung des Arbeitsgerichts

1 Allgemeines Rz. 1 § 17 TzBfG regelt die Frist zur Erhebung einer Befristungskontrollklage. Rz. 2 Die Vorschrift hat mit Wirkung ab dem 1.1.2001 die Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG ersetzt. § 17 Satz 1 und 2 TzBfG entsprechen ihrem Wortlaut nach der früheren Regelung. § 17 Satz 3 TzBfG stellt hingegen eine Neuregelung dar. 2 Anwendungsbereich Rz. 3 Die Klagefrist des § ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.3 Zuständiges Gericht

Rz. 19 Die Befristungskontrollklage ist grundsätzlich beim nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Wird die Klage vor einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht erhoben, so ist dies für die Fristwahrung unschädlich, wenn die Zuständigkeit nicht gerügt oder der Rechtsstreit nach § 48 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 17a Abs. 2 Satz ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.2 § 6 KSchG – Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 62 § 17 Satz 2 TzBfG ordnet auch die entsprechende Anwendung des § 6 KSchG an. § 6 KSchG dient – wie auch § 5 KSchG – dazu, die Rechtsfolgen des § 4 KSchG bzw. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG abzumildern. Nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist gilt über § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG die Befristung als von Anfang an wirksam. Nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 6 ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4 Entsprechende Anwendung der §§ 5-7 KSchG nach (§ 17 Satz 2 TzBfG)

4.1 § 5 KSchG – Zulassung verspäteter Klagen Rz. 55 § 17 Satz 2 TzBfG nimmt § 5 KSchG vollständig in Bezug. Das bedeutet, dass im Falle der Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich auch bei einer gegen eine Befristung oder auflösende Bedingung gerichteten Klage ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der verspäteten Befristungskontrollklage gestellt werde...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3 Erhebung der Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG

3.1 Inhalt des Klageantrags Rz. 10 Nach § 17 Satz 1 TzBfG richtet sich die Befristungskontrollklage auf die Feststellung, "dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist". Streitgegenstand ist die Frage der Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich insoweit – ähnlich wie bei § 4 KSchG – um einen punktuellen Streitgegens...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6 Fortsetzungsanspruch des befristet beschäftigten Arbeitnehmers

6.1 Unbefristeter Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Rz. 68 Für die Frage der Rechtfertigung einer Befristung sind die Umstände bei Vertragsschluss maßgeblich.[1] Entfällt nach Abschluss des Vertrags, aber vor Ablauf der Befristung der Befristungsgrund, so wandelt sich der zunächst wirksam befristete Arbeitsvertrag regelmäßig nicht von selbst in einen unbefristeten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.1 § 5 KSchG – Zulassung verspäteter Klagen

Rz. 55 § 17 Satz 2 TzBfG nimmt § 5 KSchG vollständig in Bezug. Das bedeutet, dass im Falle der Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich auch bei einer gegen eine Befristung oder auflösende Bedingung gerichteten Klage ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der verspäteten Befristungskontrollklage gestellt werden kann. Diesem Antrag ist nach § 17 Satz 2 Tz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.7 Klagefrist bei Fortsetzung (§ 17 Satz 3 TzBfG)

Rz. 44 Nach § 17 Satz 3 TzBfG beginnt die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt wird, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet sei. Die Regelung des § 17 Satz 3 TzBfG war im Regierungsentwurf des Te...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.8 Ende der Klagefrist

Rz. 53 Die Klagefrist des § 17 TzBfG endet nach §§ 187, 188, 193 BGB mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel Endet das Arbeitsverhältnis am Montag, den 17.8., so ist die Klage bis spätestens Montag, 7.9., zu erheben. Rz. 54 Ausreichend dafür ist, dass die Klage am letzten Tag der Frist bei Gericht eingeht, wenn und soweit d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 5 Problem der Mehrfachbefristung

Rz. 67 § 17 Satz 1 TzBfG gilt nach seinem Wortlaut wie auch Sinn und Zweck für jede Befristung. Das bedeutet, dass für jede Befristung gesondert geprüft werden muss, ob die Klagefrist eingehalten ist. Dies gilt auch bei mehreren aufeinander folgenden Befristungen.[1] Ist die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG nicht eingehalten und mithin diese Klagefrist versäumt und greifen die §§ ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.3 Kein Fortsetzungsanspruch wegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 72 Zweifelhaft ist, ob ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hergeleitet werden kann. Übernimmt ein Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer regelmäßig in ein Dauerarbeitsverhältnis bzw. in ein weiteres befristetes Arbeitsverhält...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.5 Tarifvertragliche Einstellungsgebote und Verlängerungsabreden

Rz. 76 Tarifliche Vorschriften gibt es vor allem zur Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss oder Berufsausbildung. Verschiedentlich sehen Tarifverträge vor, dass zum Zwecke der Beschäftigungssicherung mit den Auszubildenden unmittelbar nach Abschluss der Berufsausbildung befristete Arbeitsverträge (früher regelmäßig für die Dauer von 6 Monaten, heute, vor dem Hintergrun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 TzBfG regelt die Frist zur Erhebung einer Befristungskontrollklage. Rz. 2 Die Vorschrift hat mit Wirkung ab dem 1.1.2001 die Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG ersetzt. § 17 Satz 1 und 2 TzBfG entsprechen ihrem Wortlaut nach der früheren Regelung. § 17 Satz 3 TzBfG stellt hingegen eine Neuregelung dar.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.1 Kein Fortsetzungsanspruch wegen Vertrauenstatbestand

Rz. 70 Hat der Arbeitgeber des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags oder während dessen Laufzeit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer verbindlich in Aussicht gestellt, ihn über den Befristungsablauf hinaus weiter zu beschäftigen, so verhält sich der Arbeitgeber widersprüchlich und treuwidrig i. S. d. § 242 BGB, wenn er sich ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.3 § 7 KSchG – Wirksamwerden der Kündigung

Rz. 66 § 17 Satz 2 TzBfG erklärt schließlich § 7 KSchG ebenfalls für entsprechend anwendbar. § 7 2. Halbsatz KSchG ist für den Fall der Befristungskontrollklage bedeutungslos. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 1. Halbsatz KSchG führt dazu, dass die Befristung bzw. auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses als von Anfang an rechtswirksam gilt, wenn die Rechtsunwirksamkeit ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.2 Fortsetzungsanspruch wegen Zusage einer Weiterbeschäftigung

Rz. 71 Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann sich auch aus dem Gesichtspunkt einer bindenden Zusage des Arbeitgebers ergeben.[1] Eine bindende Zusage des Arbeitgebers kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erfolgen. Im letzteren Falle ist regelmäßig jedoch die Auslegung des Verhaltens bzw. der Erklärungen des Arbeitgebers zu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2 Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsansprüche

Rz. 69 Denkbar sind im Rahmen des Befristungsrechts auch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des zunächst wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Als dogmatische Begründungsmuster werden insoweit regelmäßig Argumente des Rechtsmissbrauchs, des Vertrauensschutzes bzw. der Fürsorgepflicht angeführt. Teilweise kann sich ein entsprechender Fortse...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.2 Form des Klageantrags

Rz. 15 Die Klageschrift muss die allgemeinen Anforderungen des § 253 ZPO erfüllen, also die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des Klagebegehrens sowie einen bestimmten Antrag enthalten. An eine Befristungskontrollklage dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es muss vielmehr genügen, wenn aus...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.1 Inhalt des Klageantrags

Rz. 10 Nach § 17 Satz 1 TzBfG richtet sich die Befristungskontrollklage auf die Feststellung, "dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist". Streitgegenstand ist die Frage der Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich insoweit – ähnlich wie bei § 4 KSchG – um einen punktuellen Streitgegenstand.[1] Bei einer Klage na...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.6 3-wöchige Klagefrist (§ 17 Satz 1 TzBfG)

Rz. 35 Da § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich für sämtliche Arten von Befristungen und Bedingungen unabhängig davon gilt, ob sich die Befristung oder Bedingung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ergibt[1], ist sie auch auf alle Fälle in Rede stehender unwirksamer Befristung oder Bedingung anzuwenden. Die Klagefrist ist nach der Re...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.4 Fortsetzungsanspruch wegen Rechtsmissbrauchs

Rz. 73 Ob die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam ist bzw. sich ein Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ergeben kann, ist bereits seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahre 1960 umstritten. Der Große Senat des BAG hat sich im Beschluss vom 12.10.1960 (BAG, Beschluss v. 12.10.1960, GS 1/59 [1]) mit der Fr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung des Fortsetzungsanspruchs

Rz. 77 Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Arbeitgeber verfolgen. Der Arbeitnehmer muss beantragen, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses anzunehmen.[1] Der Klageantrag ist ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.1 Unbefristeter Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 68 Für die Frage der Rechtfertigung einer Befristung sind die Umstände bei Vertragsschluss maßgeblich.[1] Entfällt nach Abschluss des Vertrags, aber vor Ablauf der Befristung der Befristungsgrund, so wandelt sich der zunächst wirksam befristete Arbeitsvertrag regelmäßig nicht von selbst in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um (BAG, Urteil v. 15.8.2001, 7 AZR 144/00 [2])....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.5 Feststellungsinteresse

Rz. 27 Die bei Feststellungsklagen notwendige Prüfung, ob der klagende Arbeitnehmer an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse hat (§ 256 ZPO), erübrigt sich im Rahmen der Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG regelmäßig. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der betreffende Arbeitnehmer nur mit einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht

Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze generell auszuschreiben, sondern vielmehr im Falle der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes diesen auch – sofern er geeignet ist – als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.[1] Rz. 8 Eine Verpflichtung zur außerbetrieblichen Ausschreibung besteht grundsätzlich nicht. Eine öffentlich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung. Diese erfolgt in aller Regel vor Antritt der Leistung in schriftl...mehr

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Antidiskriminierung / 3.4 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Nach § 23 Abs. 2 AGG sind Antidiskriminierungsverbände befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, als Beistände für Benachteiligte in der Verhandlung aufzutreten. Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren diese Antidiskriminierungsverbände in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht als Beistand eines Ar...mehr

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Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

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Antidiskriminierung / 3.6 Klagebefugnis von Gewerkschaften und Betriebsräten

Nach § 17 Abs. 2 AGG können unter der Überschrift "Soziale Verantwortung der Beteiligten" der Betriebsrat und eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft in Fällen grober Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem arbeitsrechtlichen Teil des AGG klagen. Das ist nichts wirklich Neues. Auch bisher wurde vertreten, dass der Betriebsrat bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das betri...mehr

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Antidiskriminierung / 3.7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten für Klagen wegen Benachteiligung

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG sind Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen. Nach Auffassung des BAG kann diese Frist auch durch eine Klage gewahrt werden.[1] Dabei hat es zugunsten der Klägerin eine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO angenommen, d. h., es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht,...mehr

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Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen

Rz. 52 Der durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügte § 80 Abs. 2 Satz. 3 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass der rasante technische und wirtschaftliche Wan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Antragsrecht

Rz. 19 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat die Aufgabe, Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen. Bereits aus dem Wortlaut folgt, dass der Betriebsrat bei seinen Anträgen nicht nur (einseitig) die Interessen der Belegschaft, sondern auch das Wohl des Betriebs zu berücksichtigen hat. Das Gesetz gibt dem Betriebsrat ins...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Streitigkeiten über Vorliegen und Durchführung des Überwachungsrechts

Rz. 18 Von den in Rz. 16 geschilderten Fällen zu unterscheiden sind Streitigkeiten betreffend das Vorliegen des Überwachungsrechts, d. h. Fälle, in denen streitig ist, ob die Überwachung der Einhaltung einer bestimmten Norm überhaupt zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört oder über die Art und Weise seiner Durchführung. Diese Fragen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb

Rz. 32 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern (für die Jugend- und Auszubildendenvertretung vgl. § 70 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG). Durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 wurde der Begriff "Eingliederung" durch "Integration" ersetzt. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 15 Hinzuziehung von Sachverständigen

Rz. 60 Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Eine Sachverständigentätigkeit i. S. d. Gesetzes liegt vor, wenn dem Betriebsrat in einer konkreten, aktuellen Frage die erforderliche Hi...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / III. Ersatz vorprozessualer Kosten der Rechtsverfolgung

Demgegenüber hat das LAG Berlin-Brandenburg einen Anspruch der Klägerin auf den Ersatz sämtlicher ihr entstehender Kosten der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der Bewerbung versagt. Wer die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen habe, bestimme sich nach den prozessualen Vorschriften des § 12a ArbGG und der §§ 91 ff. ZPO. Diese Vorschriften würden in ihrem Anwendungsbereic...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Orientierungssatz: BAG, Beschl. v. 30.4.2014 – 10 AZB 13/14

Rz. 135 a) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO einen Antrag voraus. Dies schließt aber weder eine konkludente Antragstellung noch – wie bei jeder Prozesshandlung – eine Auslegung des Antrags aus. b) Wird vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zwischen den Parteien ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, der bisher nicht re...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BAG, Beschl. v. 20.6.2006 – 3 AZB 78/05

Rz. 179 Wird im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten ein Vergleich geschlossen, so entsteht eine Terminsgebühr. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV stellt auf den Vergleichsabschluss in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ab. Unerheblich ist, ob der Vergleich in mündlicher Verhandlung protokolliert oder schriftlich nach § 278 Abs. 6 ZPO festgeste...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, die mit einem Grad der Behinderung von 60 schwerbehindert ist, ist selbstständige Parlamentsstenographin und selbstständige Rechtsanwältin. Viele Jahre lang arbeitete sie bei verschiedenen Landesparlamenten als angestellte Parlamentsstenographin. Seit rund zwanzig Jahren war sie als freiberufliche Parlamentsstenographin im Wesentlichen in Landesparlamenten täti...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 2.2 Inhalte der Einreichung

Nach der Mitteilung des Zentralen Schutzschriftenregisters werden gegenwärtig nur Einreichungen bzw. Dateianlagen als gültig akzeptiert: PDF und PDF/A mit Dateiendung .pdf, Rich Text Format mit Dateiendung .rtf, Microsoft Word Dokumente ohne Makros (Dateiendungen .doc, .docx), XML. An den Dokumenten darf kein Dokumentschutz angebracht werden. Achtung Signaturerfordernis Wichtig ist...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.8.1 Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

Der Fall Der Arbeitnehmer war seit dem 11.2.2018 arbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben vom 29.3.2018 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, der Auftrag sei gekündigt worden. Die Kündigungsschutzklage wurde durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht erledigt. Der Arbeitnehmer macht sodann im April 2018 gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf ...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.8.2 Bewerbung von schwerbehinderten Menschen

Der Fall Im November 2017 veröffentlichte der Arbeitgeber über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit eine Stellenausschreibung, nach der eine bestimmte Stelle zu besetzen war. Der mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Arbeitnehmer bewarb sich im November 2017 unter Angabe seiner Schwerbehinderung auf die ausgeschriebene Stelle. Mit Schreiben vom 11.4.2018 teilte ihm der A...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.1.1 Aufzeichnung und Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Fall Arbeitgeber und Betriebsrat stritten darüber, ob der Betriebsrat die Bildung einer Einigungsstelle verlangen kann, um auf diesem Wege die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zu erreichen. Arbeitgeber und Betriebsrat bildeten eine solche Einigungsstelle, der Arbeitgeber hielt aber seinen Einwand, der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsrecht zur Einführung e...mehr