Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 21 Arbeitsrecht / b) Abfindung nach § 1a KSchG

Rz. 17 Im Einklang mit dieser Rechtsprechung steht auch das Urteil des BAG[26] aus dem Jahr 2007, wobei Grundlage dieser Entscheidung eine Kündigung nach § 1a KSchG war. § 1a KSchG gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die E...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.1.5 Verletzung des § 87 BetrVG durch den Arbeitgeber

In § 87 BetrVG ist nicht geregelt, welche Konsequenzen es hat, wenn der Arbeitgeber ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eine Maßnahme in sozialen Angelegenheiten einseitig trifft. Wie schon dargelegt ist die Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Maßnahmen des Arbeitgebers in sozialen Angelegenheiten. Einseit...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.1 Zielsetzung, Zweck des Mitbestimmungsrechts

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen. Die Arbeitnehmer haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits in Arbeitsspitzen die Bezahlung zuschlagspflichti...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer

Zweck, Gegenstand des Mitbestimmungsrechts: Das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer Da das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb grundsätzlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt, also fremdbestimmt ist, soll durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Vormachtstellung des Arbeitgebers durch die gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der betriebl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Alg bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Urteilsverfahren

Rz. 184 Im Urteilsverfahren werden sämtliche individualarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden. In der Regel sind dies Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsnehmern aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungsschutzklage) oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Rz. 185 Die Parteien im Urteilsverfahren nennt man Kläger und Beklagter. Rz. 186 Der Kl...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 176 Der Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit ist wie in Zivilsachen dreistufig. Rz. 177 Erstinstanzliche Eingangsgerichte sind immer die Arbeitsgerichte. Rz. 178 Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich. Das Landesarbeitsgericht entscheidet auch über Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte. Rz. 179 Gegen die Entsche...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Besonderheiten

Rz. 201 Nach §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG gilt grds. für das arbeitsgerichtliche Verfahren die ZPO, sofern das Arbeitsgerichtsgesetz keine Sonderregelung enthält. Die nachstehende Tabelle stellt einige Besonderheiten dar:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Gebühren

Rz. 202 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (egal ob Urteils- oder Beschlussverfahren) fallen die gleichen Gebühren wie im Zivilrecht (bürgerlichen Streitigkeiten) an. Rz. 203 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 169 ff.) verwiesen. Rz. 204 L...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 8 Das Familiengericht ist kein eigenständiges Gericht (wie z.B. das Arbeitsgericht), sondern eine Abteilung des AG. Rz. 9 Das Familiengericht (AG) ist für alle Familiensachen ausschließlich sachlich zuständig (vgl. § 23a des Gerichtsverfassungsgesetzes). In § 111 Nr. 1 – 11 FamFG werden Familiensachen abschließend definiert, hierzu gehörenmehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Beschlussverfahren

Rz. 196 Im Beschlussverfahren werden alle kollektivarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden. In der Regel sind dies Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz oder Entscheidungen über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit von Vereinigungen. Rz. 197 Die Parteien im Beschlussverfahren nennt man Antragssteller und Antragsgegner. Rz. 198 Das Verfahren wird durch die sch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Besonderheiten der Verfahrensgebühr im Arbeitsrecht

Rz. 433 Viele RA haben sich auf arbeitsrechtliche Mandate spezialisiert. Aber auch der RA, der eine breit gefächerte Interessenvertretung durchführt, ist mit dem arbeitsrechtlichen Mandat i.d.R. vertraut. Die Abwehr einer Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehört hierbei zum Alltag. Diese ist an die kurze dreiwöchige Ausschlussfrist gebunden. Wird der RA vo...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / IV. Spruchkörper

Rz. 180 In allen Instanzen sind sämtliche Spruchkörper der Arbeitsgerichte, sog. Kollegialgerichte, d.h. sie sind mit Berufsrichtern und ehrenamtliche Richter besetzt. Der Vorsitzende ist dabei immer ein Berufsrichter. Die ehrenamtlichen Richter stammen dabei je zur Hälfte aus dem Kreis der Arbeitnehmer und dem Kreis der Arbeitgeber und werden jeweils von den Gewerkschaften ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 181 Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist grds. ähnlich wie der Zivilprozess aufgebaut. Gemäß §§ 46 ArbGG, 495 ZPO sind die Vorschriften über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend anzuwenden, es sei denn, es ist etwas anderes im ArbGG geregelt. So gelten im arbeitsgerichtlichen Verfahren meist kürzere Fristen (siehe Rdn 201). Rz. 182 Die für Arbeitnehmer w...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 174 Die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte muss ausschließlich gegeben sein. Ein umfassender Katalog ist in den §§ 2, 2a ArbGG enthalten. In der Praxis sind wohl die häufigsten Fälle Streitigkeitenmehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / II. Die Lösung

Klage ist Klage … Bei der Drittschuldnerklage ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber dem sonstigen Erkenntnisverfahren. Durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) tritt der Gläubiger in die Rechtsstellung des Schuldners ein, so dass der gepfändete Anspruch so geltend zu machen ist, wie der Schuldner ihn verfolgen müsste. Der PfÜB vermittelt die A...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / I. Das Problem

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat in diesem Zusammenhang das Arbeitseinkommen gepfändet. Arbeitgeber ist eine dem Schuldner nahestehende Person, die sich tot stellt, d.h. weder eine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, noch sonst auf Anfragen reagiert. Nun soll eine Einziehungsklage gegen den Drittschuldner vor dem Arbeitsgericht er...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / VI. Arbeitsgerichtliche Verfahren

Erstattung der Anwaltskosten ist erstinstanzlich ausgeschlossen In arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten insoweit die Vorschriften der ZPO entsprechend (u.a. §§ 46, 64 ArbGG), sodass zunächst einmal auf die Ausführungen zu den Zivilsachen Bezug genommen werden kann. Zu beachten ist allerdings die Vorschrift des § 12a Abs. 1 ArbGG. Danach sind in erstinstanzlichen Urteilsverfa...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.2 Sorge für die eigene Sicherheit und Gesundheit

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer bereits auf der Grundlage seines (mündlichen oder schriftlichen) Arbeitsvertrags verpflichtet, die Weisungen seines Arbeitgebers und seiner Vorgesetzten zu befolgen. Zusätzlich zu dieser privatrechtlichen Pflicht normiert § 15 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Das Gesetz enthält eine Vorsorgeverpflichtung jed...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum Zivilgericht

GKG § 63 Leitsatz Verweist das Arbeitsgericht den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so hat die – für das gesamte Verfahren maßgebende – Wertfestsetzung in gleicher Weise zu erfolgen, wie wenn die Sache von Anfang an bei dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gewesen wäre. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.10.2017 – 8 W 33/17 1 Sachverhalt Die...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um etwaige Vergütungsansprüche des Klägers für seine Einsätze als Spieler in der X-Bundesliga. Der Kläger machte zunächst vor dem ArbG die Zahlung eines in das Ermessen des Gerichts gestellten Gehalts für die Monate August 2012 bis August 2013 mit der Begründung geltend, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden. Das "branchenübliche" Bruttojahresgehalt be...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / Leitsatz

Verweist das Arbeitsgericht den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so hat die – für das gesamte Verfahren maßgebende – Wertfestsetzung in gleicher Weise zu erfolgen, wie wenn die Sache von Anfang an bei dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gewesen wäre. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.10.2017 – 8 W 33/17mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des OLG sind im Grundsatz zutreffend. Allerdings verwundert es, dass das Gericht ausgehend von seinen zutreffenden Ausführungen dann doch wieder zu einer letztlich fehlerhaften Streitwertfestsetzung gelangt ist. Das OLG weist zu Recht darauf hin, dass bei Verweisung eines Verfahrens vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht nur eine einzige Gerichtsgebühr anfäll...mehr

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AGS 3/2018, Editorial

Eine für die Praxis ganz wichtige Entscheidung hat der BGH (S. 141) getroffen. Er hat klargestellt, dass sich die Verfahrenskostenhilfe bei Abschluss eines Mehrvergleichs nicht nur auf die Einigungsgebühr, sondern auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr und die höhere Terminsgebühr bezieht. Eine Beschränkung der Bewilligung lediglich auf die Einigungsgebühr ist unzulässig. Di...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Die Beschwerde ist begründet. Verweist ein erstinstanzliches Gericht oder ein Rechtsmittelgericht ein Verfahren an ein erstinstanzliches Gericht desselben oder eines anderen Zweiges der Ger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Rundungs- und Kumulierungseffekte bei der Zeittaktklausel

Die StBVV sieht überwiegend Wertgebühren vor. Die Zeitgebühr ist von untergeordneter Bedeutung und nach § 13 Satz 1 Nr. 1 und 2 StBVV (nur) zu berechnen, in Fällen, in denen die StBVV dies ausdrücklich vorsieht, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen. Die Zeitgebühr beträgt 30 –70 EUR je angefangene halbe Stunde (§ 13 Satz 2 StBVV)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 11 Streitigkeiten

Rz. 73 Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Betriebsausschuss oder dem beauftragten Betriebsratsvorsitzenden/Betriebsratsmitglied nach § 27 Abs. 3 BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses kann sich aber auch als Vorfrage in einem Urteilsverfahren stellen, z. B. bei der Frage,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsgerichte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zivilrechtliche Ansprüche aus Arbeitsverträgen haben ArbG und ArbN grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen, die ein besonderer Zweig der Zivilgerichtsbarkeit sind. Dazu gehört die Entscheidung über die Höhe des Arbeitslohns (BFH 171, 515 = BStBl 1994 II, 182). Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst Arbeitsgerichte, Landesarbeitsg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung und Schadenersatz – Einheitsbetrachtung – indizielle Beurteilung

Leitsatz 1. Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr....mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5.2 Ausschlussfrist

Rz. 37 Nach § 21 Abs. 5 Satz 1 AGG muss der Anspruch – wie schon nach § 81 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX – innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden. Allerdings handelt es sich bei der Neuregelung nicht mehr um eine Ausschlussfrist, nach der der Anspruch, wird er nicht innerhalb dieser Zeit geltend gemacht, verfällt. Nunmehr kann der Anspruch nach Ablauf der Frist dann noch gelte...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.2 Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 24a Die aktuelle Rechtslage zum Fragerecht richtet sich in diesen Fällen nach den Vorschriften des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des AGG. Nach dem seit 1.9.2009 geltenden § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entsch...mehr

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Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persön...mehr

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Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.8 Zeitpunkt der Wahlen

Rz. 19 Abs. 5 legt den Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen fest. Satz 1 bestimmt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Der Zeitabstand entspricht der Amtsdauer der Schwerbehindertenvertretungen (Abs. 7). Abweichendes bestimmt Abs. 5 Satz 2 für 3 Fälle. Rz. 20 Das Amt der Vertrauensperson erlischt vorzeitig (Abs. 5 Satz...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5 Entschädigungsanspruch

Rz. 30 Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Ein Schadenersatzanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies entspricht der Regelung in § 280 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Rz. 31 Ist der Schaden nicht ein Vermögensschaden, besteht – versch...mehr

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Schell, SGB IX § 52 Rechtss... / 2.2 Leistungserbringungsverhältnis

Rz. 3 Satz 1 regelt, dass bei der Ausführung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation die Teilnehmer nicht in den Betrieb der Einrichtungen eingegliedert werden. Wesentliches Kriterium für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist die Eingliederung in den Betrieb. Ein Beschäftigungsverhältnis ist insbesondere ein Arbeitsverhältnis. Damit i...mehr

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Schell, SGB IX § 179 Persön... / 2.6 Kostentragung

Rz. 24 Abs. 8 bestimmt den Grundsatz, dass die Kosten der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung der Arbeitgeber trägt. Das sind die laufenden Kosten wie für Fachliteratur, ferner, auch wenn Satz 2 dies nur für die stellvertretenden Mitglieder ausdrücklich bestimmt, für die Vertrauensperson die Kosten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 344 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 345 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Adressaten – Organhaftung?

Rz. 37 Eine direkte Organhaftung sieht die DSGVO nicht vor, so dass neben der verantwortlichen Stelle (dem Unternehmen) nicht auch ihre Organe für Datenschutzverstöße einzustehen haben. Gleichwohl sind in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen kartellrechtlicher Auseinandersetzungen vermehrt Versuche unternommen worden, für Kartellgeldbußen bei den jeweils handelnden Organen R...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

I. Kosten der Verweisung Wird ein Rechtsstreit vom Zivilgericht an das Arbeitsgericht verwiesen, so liegt für die beteiligten Anwälte insgesamt nur eine einzige Angelegenheit vor (§ 20 S. 1 RVG). Sämtliche Gebühren können im Verfahren vor und nach Verweisung nur einmal entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Wird eine Klage vor dem unzuständigen Zivilgericht erhoben und sodann an das zu...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / Leitsatz

Besprechungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil sind nicht auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet. Sie gehören als Abwicklungstätigkeiten gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG zum Rechtszug der Hauptsache und sind durch die in der Hauptsache angefallenen Gebühren abgegolten. Wird der Rechtsstreit nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ...mehr

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FoVo 12/2017, Verspätete Ab... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger mit Geduld Der Gläubiger hat sich als sehr geduldig erwiesen, bis er die Klage auf Zahlung des pfändbaren Arbeitseinkommens gegen den Drittschuldner erhoben hat. Mehr als vier Monate hat er gewartet. Die Entscheidung des LAG zeigt, dass es dieser Geduld nicht bedurft hätte. Die Abgabe der Drittschuldnererklärung ist mit zwei Wochen ab der Zustellung des Pfändungs- u...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 2. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG bei Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahren

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG sieht eine Abtrennung vor, wenn das Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt wurde (§ 221 Abs. 2, 3 FamFG) und hierdurch eine Verzögerung des Verbundverfahrens eintritt. Dies ist der Fall, weil ein Rechtsstreit über den Bestand oder die Höhe eines Anrechts vor einem anderen Gericht anhängig ist (Sozial-, Verwaltungs- oder Arbeitsgericht).[42] Wä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Belastungen im arbeitsrechtlichen Bereich (d)

Rn 19 Mit der Regelung in § 3 Abs. 1 Buchst. d), wird für das Insolvenzverfahren ausdrücklich klargestellt wird, dass – wie schon in der früheren Konkurspraxis – für eine erhebliche Inanspruchnahme des Verwalters durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen ein Zuschlag zu gewähren ist. Als Beispiele werden die Bereiche Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan ausdr...mehr