Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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Arbeitskampf / 2.14.3 Jahressonderzahlung

Besteht aufgrund eines Arbeitskampfs für mindestens einen vollen Kalendermonat kein Anspruch auf Entgelt, so ist die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 TVöD) anteilig zu kürzen.mehr

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Arbeitskampf / 5.3 Kündigung

Die Schlichtungsvereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich kündbar.mehr

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Arbeitskampf / 2.14 Streikfolgen

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zeit, während der sich die Arbeitnehmer am Streik beteiligen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung ist es möglich, dass inländische Arbeitgeber bzw. Beschäftigte durch ausländ...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.2 Urlaub

Arbeitnehmer, deren Urlaub vor einem Streik bewilligt wurde, haben Anspruch auf Urlaubsentgelt auch während der Streiktage, die in die Zeit des Urlaubs fallen. Der Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des bewilligten Urlaubs der Betrieb bestreikt wird.[1] Arbeitnehmer, die sich zur Zeit des Arbeitskampfs im Urlaub befinden, haben auch Anspruch auf Feiertagslo...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.12 Mitteilungspflichten

Im Fall eines Streiks ist der Arbeitgeberverband, dem der Arbeitgeber angehört, zu unterrichten. Ebenso besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gemäß § 320 Abs. 5 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit. Damit beginnt die Neutralitätspflicht der Agentur für Arbeit, d. h. sie hat grundsätzlich die Vermittlungsbemühungen in dem durch den Arbeitskampf betroffenen Bereich e...mehr

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Arbeitskampf / 2.12 Streikformen

Ein Streik kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten. Man unterscheidet den politischen Streik, den Unterstützungsstreik, den Boykott, die Blockade und die Betriebsbesetzung, den Teilstreik, den Warnstreik, den Erzwingungsstreik, den Bummelstreik, den Wellenstreik, die Arbeitsniederlegung als Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und den Proteststreik. Eine neue Form de...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.4 Boykott

Im Fall von Boykottmaßnahmen rufen die Gewerkschaften dazu auf, mit einem oder mehreren Arbeitgebern keine Verträge abzuschließen. Dies kann sich zum einen darauf richten, keine Arbeitsverträge einzugehen, die der Arbeitgeber eventuell abschließen möchte, um Arbeitnehmer auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, und zum anderen auf den Abschluss von Verträgen, mit denen Le...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.10 Altersteilzeit

Nehmen Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden, während der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit an einem Streik teil, so verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte der Tage, für die der Entgeltanspruch entfallen ist. § 8 Abs. 3 TV ATZ gilt hier entsprechend. In der Freizeitphase des Blockmodells wirkt sich eine Teilnahme an einem Arbeitskampf nicht...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.6 Flashmob

Zu einer neuen Form des Arbeitskampfs rief die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2007 anlässlich der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag im Einzelhandel auf: Über die Homepage wurden 40 bis 50 Personen gesucht, die in einer bestreikten Filiale Einkaufswagen mit Waren füllten und diese stehen ließen zum Teil mit der Begründung, das Geld vergessen zu haben. Eine Störungsvariante be...mehr

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Arbeitskampf / 1 Begriff und rechtliche Einordnung

Bei der kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen stehen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen als Parteien mit gegenläufigen Interessen gegenüber. Der Weg, zu einem Ausgleich dieser Positionen zu kommen, besteht zunächst in der Aushandlung von Tarifverträgen. Werden sich die Tarifparteien nicht einig, scheitern also die Verhandlungen, kann es zu einem Arbeitskam...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.2 Unterstützungsstreik

Mit einem Unterstützungsstreik (zum Teil gleichbedeutend mit Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik[1], zum Teil wird hier unterschieden[2]) werden Aktionen in fremden Tarifgebieten gegen Arbeitgeber(verbände), von denen man selbst nichts fordert, unterstützt. Diese waren nach der älteren Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig, da der bestreikte Arbeitgeber dem Arbeitskamp...mehr

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.6 Streikbruchprämie

Ein bestreikter Arbeitgeber kann sich durch Zahlung einer Streikbruchprämie gegen einen Arbeitskampf wehren mit dem Ziel, Beschäftigte mittels einer finanziellen Leistung dazu anzuhalten, sich nicht an einem erwarteten Streik zu beteiligen, also von ihrem Streikrecht keinen Gebrauch zu machen. Dies ist kein generell unzulässiges Kampfmittel. Eine tägliche Streikbruchprämie i...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.6 Keine Existenzvernichtung

Streikmaßnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass sie für den Arbeitgeber existenzbedrohend sind. Dies wäre beim Arbeitskampf im Jahr 2006 geschehen, als die zentrale Datenverarbeitung und die Finanzkassen des Saarlands bestreikt wurden und das Saarland kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat im Wege einer Zwischenverfügung (§ 62 Abs. 2 Satz...mehr

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Arbeitskampf / 2.11 Schulungsveranstaltungen

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf" zu zahlen. Eine solche Schulungsveranstaltung kann nur dann als erforderlich angesehen werden, wenn ein konkreter, aktueller und betriebsbezogener Anlass besteht, wenn also insbesond...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.3 Streik gegen Außenseiter

Es handelt sich nach Ansicht des BAG um keinen unzulässigen Sympathiestreik, wenn ein nicht einem Arbeitgeberverband angehörender Arbeitgeber nach Ablauf eines Verbandstarifvertrags in einen um dessen Neuabschluss geführten Verbandsarbeitskampf einbezogen wird, obwohl der Firmentarifvertrag, den der Arbeitgeber mit der streikenden Gewerkschaft abgeschlossen hat, noch nicht g...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Die Friedensfunktion hat zur Rechtsfolge, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe mit dem Ziel, in diesem Tarifvertrag enthaltene Regelungsb...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.13 Durchführung des Streiks

Seitens des Arbeitgebers sollten die Beschäftigten über den Arbeitgeberstandpunkt informiert und über die möglichen Auswirkungen der gewerkschaftlichen Ziele hinsichtlich der Kosten für den Betrieb bzw. für den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse unterrichtet werden. Während eines Arbeitskampfs ist insbesondere für die Arbeitgeber bzw. Verbände eine aktive Öffentlichkeitsarb...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.11 Bummelstreik

Beim Bummelstreik oder dem "Dienst nach Vorschrift" wird gerade nicht kollektiv die Arbeit niedergelegt. Hier handelt jeder Arbeitnehmer verdeckt, indem er einerseits seine Leistung anbietet, sie andererseits aber bewusst nicht in der geschuldeten Weise erbringt.[1] Diese unzulässige Art des Arbeitskampfs verletzt die Regeln eines fairen Arbeitskampfs. Hinsichtlich des Flugl...mehr

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Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.7 Gleitzeit

Eine Teilnahme am Streik wirkt sich nicht auf das Gleitzeitkonto eines Beschäftigten aus. Die Suspendierung der Hauptleistungspflichten führt zu einer entsprechenden Minderung des Arbeitszeitsolls. Gleiches gilt für Beschäftigte, die zwar nicht streiken, aufgrund von Streikfolgen jedoch nicht beschäftigt werden. Der Arbeitgeber ist zur Kürzung der Vergütung berechtigt.[1] Da...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.1 Entgelt

Als Folge eines rechtmäßigen Streiks sind die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags, nämlich einerseits die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und andererseits zur Zahlung des Entgelts, suspendiert. Ein Entgeltanspruch der Streikenden entfällt somit für diese Zeit.[1] Der Entgeltanspruch besteht so lange nicht, bis die Gewerkschaft dem Arbeitgeber oder dessen Arbeitgeber...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.1 Rechtfertigung

Die Arbeitsniederlegung im Rahmen eines Streiks ist zunächst ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, der jedoch durch Art. 9 Abs. 3 GG gerechtfertigt ist, sodass Arbeitnehmer, die bei einem rechtmäßigen Streik ohne Kündigung die Arbeit niederlegen, ihren Arbeitsplatz verlassen oder ihn gar nicht aufsuchen, daher rechtmäßig handeln. Das Streikr...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.14 Proteststreik

Kommt es z. B. anlässlich von Betriebsschließungen zu nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitsniederlegungen, so ist es streitig, ob die Organisation eines solchen sog. Proteststreiks einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB darstellt und zur fristlosen Kündigung rechtfertigt.[1]mehr

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Arbeitskampf / 2.9 Auszubildende

Auszubildende haben das Recht, sich an Streikaktionen für verbesserte Ausbildungsbedingungen zu beteiligen.[1] Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, haben nicht das Recht, sich an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen. Auch während interner Schulungsveranstaltungen oder des Berufsschulunterrichts besteht das Streikrecht.mehr

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Arbeitskampf / 2.13.4 Betriebsversammlungen/Personalversammlungen

Auch in bestreikten Betrieben können Betriebsversammlungen stattfinden, dabei behalten die teilnehmenden Arbeitnehmer ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie sich ansonsten am Streik beteiligen.[1] Gleiches gilt bei Personalversammlungen.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.6 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Eine streikende oder ausgesperrte Arbeitnehmerin hat während dieser Zeit keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Die Mutterschutzfrist verlängert sich durch die Teilnahme am Streik nicht.mehr

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Arbeitskampf / 5.2 Verhandlungsgegenstand

Die Schlichtungsvereinbarung gilt für Tarifverhandlungen über den Abschluss von allgemeinen Entgelterhöhungen sowie für andere in diese Tarifverhandlungen einbezogene Verhandlungsgegenstände. Bei sonstigen Tarifverhandlungen findet die Schlichtungsvereinbarung nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.mehr

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Arbeitskampf / 2.12.8 Teilstreik

Im Falle eines Teil- oder Schwerpunktstreiks werden nur wichtige Teilbereiche von Betrieben oder Branchen durch Arbeitsniederlegungen bestreikt. Aufgrund des Arbeitsausfalls in diesem Bereich kommt es dann zu Arbeits- und Produktionsausfällen in anderen, von diesem bestreikten Bereich abhängigen Bereichen. Im Gegensatz dazu steht der Flächenstreik, bei dem im jeweiligen Tari...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.10 Erzwingungsstreik

Der Erzwingungsstreik ist der von der Verfassung geschützte Streik, der von der Arbeitgeberseite mit den entsprechenden Gegenmaßnahmen beantwortet werden kann. Dieser kann in der Form eines Flächenstreiks oder eines Teil- bzw. Schwerpunktstreiks geführt werden.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.4 Vermögenswirksame Leistungen

Entfällt für einen vollen Kalendermonat der Anspruch auf Entgelt, besteht in diesem Kalendermonat kein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 4 TVöD.mehr

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Arbeitskampf / 3.3 Suspendierende Stilllegung

Das BAG hat in seiner "Busfahrer-Entscheidung"[1] erstmals entschieden, dass sich ein Arbeitgeber gegen einen Streik auch mit einer suspendierenden Stilllegung seines Betriebs wehren kann. Mit einer solchen Entscheidung beugt sich der Arbeitgeber einem Streik und legt den Betrieb still. Als Folge dieser Betriebsstilllegung werden auch die Hauptleistungspflichten der nicht st...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.5 Streikaufruf

Der Streikaufruf einer Gewerkschaft muss dem betroffenen Arbeitgeber bekannt werden. Eine förmliche Mitteilung ist nicht notwendig, es reicht aus, wenn ein Flugblatt verteilt wird, aus dem die Streikmaßnahme sowie der Zeitpunkt des Streikbeginns ersichtlich sind.[1] Hinweis Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn ihm ein entsprechender Streikbeschluss der Gewerkschaft zugrunde li...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.5 Arbeitsbefreiung

Ein Mitglied des Betriebsrats, das aufgrund einer Schulungsveranstaltung i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt ist, behält auch während eines Streiks den Anspruch auf Arbeitsentgelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Beschäftigte am Streik teilgenommen hätte. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Teilnahme am Streik...mehr

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Arbeitskampf / 5.1 Schlichtungsverfahren

Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens setzt voraus, dass die Tarifverhandlungen von mindestens einer Tarifvertragspartei förmlich für gescheitert erklärt worden sindoder die Tarifvertragsparteien gemeinsam die Schlichtung anrufen. Das Schlichtungsverfahren kann innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erklärung des Scheiterns von jeder Tarifvertragspartei eingeleitet we...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.5 Blockade und Betriebsbesetzung

Blockaden (Absperrungen von außen) eines Betriebs, die jeglichen Zutritt verwehren, sind unzulässig[1], z. B. um die Lieferung von im Betrieb benötigtem Material und die Auslieferung von Erzeugnissen eines Betriebs zu verhindern. Das Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastkraftwagen durch Personen vor den Fahrze...mehr

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Arbeitskampf / 2.4 Streikrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet die Koalitionsfreiheit auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen.[1] Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, einen Arbeitsplatz mit einem Angestellten oder einem Beamten zu besetzen. Besetzt er eine Stelle mit einem Arbeitnehmer, so ist er an die Regeln de...mehr

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Arbeitskampf / 4 Verhältnismäßigkeit

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs gilt der Grundsatz der Kampfparität und der Freiheit der Wahl der Kampfmittel.[1] Mit den Mitteln des Arbeitskampfrechts soll ein Gleichgewicht der Gewerkschaften einerseits und der Arbeitgeber andererseits erreicht werden. Für alle Arbeitskampfmittel gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beantwortet ein Arbeitgeberverband einen e...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.7 Kollektive Krankmeldungen (Go sick)

Kein Streik im rechtlichen Sinne sind kollektive Krankmeldungen mit dem Ziel der Beschäftigten, Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen. In den 1970er-Jahren meldeten sich die Flugleiter an bestimmten Stichtagen wiederholt arbeitsunfähig (Go sick), wodurch der Flugverkehr gravierend gestört wurde. Ein solches streikähnliches Verhalten verletzt den Grundsatz eines fairen Arbeits...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.1 Streikposten

Regelmäßig werden Streikposten vor dem Betrieb aufgestellt. Das Aufstellen dieser Streikposten ist rechtmäßig. Diese dürfen nicht streikenden Arbeitnehmern deutlich machen, dass ihr Verhalten von den Streikenden als unsolidarisch empfunden wird und ihr Verhalten die Arbeitgeberseite stärkt. Die Streikposten dürfen die nicht streikenden Arbeitnehmer jedoch nicht beschimpfen od...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.9 Urabstimmung

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Urabstimmung während der Arbeitszeit im Betrieb bzw. am Sitz der Verwaltung zu dulden. Ebenso liegt es in der Entscheidung des Arbeitgebers, wenn eine Urabstimmung während der Arbeitszeit durchgeführt wird, ob er den Arbeitnehmern Arbeitsbefreiung zur Stimmabgabe gewährt; grundsätzlich haben Arbeitnehmer für diese Zeit ke...mehr

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Arbeitskampf / 2.8 Gefährdung des Gemeinwohls

Streikmaßnahmen sind einzuschränken, wenn durch die Maßnahmen das Gemeinwohl betroffen ist, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern. Aus diesem Grund sind Streikmaßnahmen z. B. im Blutspendedienst nur eingeschränkt zulässig, da ansonsten die Gefahr des Zusammenbruchs der örtlichen Notfallversorgung bestünde. Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit ...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.4 Streikbeschluss

Nach der Entscheidung der Gewerkschaftsführung, einen Streik einzuleiten, ergeht der Beschluss zur Durchführung der Streikurabstimmung, zu der alle Gewerkschaftsmitglieder aufgerufen werden. Nach der Durchführung der Urabstimmung wird der Streikbeschluss der Mitglieder von der Gewerkschaftsführung genehmigt und es ergeht sodann an alle Gewerkschaftsmitglieder der Streikbefeh...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.1 Politischer Streik

Ein Streik darf nur zur Erreichung einer gesetzlich zulässigen Tarifregelung geführt werden, dabei wird Druck auf den oder die Arbeitgeber ausgeübt, die mit Gegenmaßnahmen oder Nachgeben auf Arbeitsniederlegungen reagieren können. Unzulässig sind in Deutschland daher sog. politische Streiks, z. B. Protestaktionen gegen die Änderung von Gesetzen, auch wenn von ihnen Arbeitneh...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.13 Arbeitsniederlegung als Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

Arbeitsniederlegungen, mit denen die Arbeitnehmer nicht eine Tarifvertragsänderung erreichen wollen, sondern z. B. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bzw. des Gesundheitsschutzes oder den Einbau einer arbeitsschutzrechtlich gebotenen Unfallverhütungseinrichtung, können die zulässige Ausübung ihres Zurückbehaltungsrechts sein. Hierbei handelt es sich nicht um einen Stre...mehr

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Arbeitskampf / 7 Rechtsschutz

Bestreikte Arbeitgeber können vor dem zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen stellen. Handelt es sich um ein Unternehmen mit bundesweiten Betrieben, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Es kommt für die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts nicht darauf an, von wo die Streikeinsätze (...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.10 Versammlungsgesetz

Streikmaßnahmen, die darauf gerichtet sind, auch Außenstehende (z. B. Kunden oder Passanten) zum Zweck der kollektiven Teilhabe einzubeziehen, können Versammlungen im Sinne des GG und des Versammlungsgesetzes sein. So stellt es rechtlich eine anmeldepflichtige Versammlung dar, wenn Gewerkschaftler von der Geschäftsstelle vor ein Bekleidungsgeschäft ziehen und dort im öffentl...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.2 Von Gewerkschaft getragen

Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert und durchgeführt wird.[1] Jeder Streik und jede Aussperrung in einer Auseinandersetzung um einen Verbandstarifvertrag bedürfen eines Vorstandsbeschlusses der jeweiligen Koalition. Die Gegenseite muss vom Vorstandsbeschluss Kenntnis bekommen, um zu erkennen, ob es sich um eine zulässige oder eine unz...mehr