Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.5.1 Sachliche Kongruenz

Rz. 18 Eine sachliche Übereinstimmung (Kongruenz) besteht, wenn die Leistung des Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers denselben Zwecken dient wie der vom Schadensersatzpflichtigen zu leistende Schadensersatz. Der Sozialleistung muss also ein entsprechender Schadensersatzanspruch gegenüberstehen. Dabei ist zu unterscheiden nach den Ansprüchen des Geschädigten auf Sach...mehr

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Jung, SGB XII § 6 Fachkräfte / 2.1 Anforderungen an die Fachkräfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber ist sich offenbar bewusst, dass es einer besonderen Eignung bedarf, wenn man sich mit der Durchführung der Aufgaben, die das SGB XII regelt, zu befassen hat. Nicht ohne Grund wird verlangt, dass die betreffenden Personen sowohl von der Persönlichkeit her geeignet sein müssen und zusätzlich entweder über eine entsprechende Ausbildung verfügen oder vergle...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 12 Der Anspruch geht kraft Gesetzes in Höhe der gezahlten Sozialleistungen ("soweit") über. In Höhe des übergegangenen Teils der Forderung verliert der Arbeitnehmer seine Verfügungsbefugnis über den Anspruch. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Sozialleistungsträger nach §§ 412, 404 BGB seine bisher gegenüber dem Arbeitnehmer bestehenden Einwendungen geltend machen. Wenn ...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 André, Der Anspruch nach § 116 Abs. 7 Satz 1 SGB X – Bereicherungsanspruch oder öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch?, ZfSH/SGb 1986 S. 97. Becker, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Schadensrecht, VersR 1985 S. 201. Beil, Pauschalierung, Teilabkommen und Regressverzicht, BG 1989 S. 390. Binkert, Prozessrechtliche Problemstellungen im Anwendungsbereich des § 1...mehr

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Jung, SGB XII § 1 Aufgabe d... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Nach wie vor wird die Aufgabe der Sozialhilfe darin gesehen, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht. Die Bezugnahme auf Art. 1 Abs. 1 GG stellt deutlich heraus, wie sehr die Menschenwürde auch immer noch Maßstab zu sein hat, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland um die Absicherung von Menschen in No...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.2 Vorversicherungszeit

Rz. 28 Das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung ist von der Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der sozialen Pflegeversicherung abhängig. Die Rahmenfristen und die Vorversicherungszeiten für einen Anspruch auf Weiterversicherung entsprechen den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Zeiten. Sie setzen in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindest...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. § 96a bzw. die Nichterzielung von Hinzuverdienst ist – wie oben bereits erwähnt (vgl. Rz. 11) – nicht etwa als negative Anspruchsvoraussetzung der jeweiligen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern vielmehr als reine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.2 Ca-Richtlinien

Rz. 31 Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) vom 28.6.2018 § 1 Grundsatz (1) Die Träger der Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Teilhabe nach§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI Leistungen zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 39...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage

Rn. 4 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / II. Kindergeld, Mindestunterhalt und Hartz IV

Erhöhung des Kindergeldes Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst. Als Teil des Familieneinkommens verbessert es letztlich die wirtschaftliche Gesamtsituation. Zum 1.7.2019 wird das Kindergeld mit 10 EUR mehr im Monat erheblich angehoben, was Spielräume für gütliche Einigungen in Form von Ratenzahlungsvereinbarungen gibt....mehr

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FoVo 02/2019, Berücksichtig... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist nicht zu Ende gedacht Die Begründung des AG trägt nicht. Zu Ende gedacht bedeutet sie, dass der Gläubiger die Folgen der Verletzung der Unterhaltspflicht des Vaters eines minderjährigen Kindes tragen muss, dem gegenüber weder er noch der Schuldner rechtlich verpflichtet sind. Die Behauptung, der Schuldner werde sonst selbst sozialhilfebedürftig, wird nicht...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund des gegliederten Sozialversicherungs- und Rehabilitationsträgersystems werden die aus dem SGB IX erwachsenen Aufgaben abhängig von der Zielsetzung der Leistungen und der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern wahrgenommen. Damit der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung die ihm zustehenden, rehabilitatio...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.4 Anrechnung und Beschränkung der Erhöhung

Rz. 15 Der Erhöhungsbetrag bleibt bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II unberücksichtigt (BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R). Die Nichtberücksichtigung des Erhöhungsbetrages beim Arbeitslosengeld I ist in §§ 155, 156 SGB III geregelt, da der Erhöhungsbetrag nämlich kein Einkommen bzw. keine anrechenbare Sozialleistung ist. Rz. 16 Erfüllt der Versicherte alle Vo...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.1 Voraussetzungen der Erhöhung

Rz. 3 Grundvoraussetzung der Vorschrift ist, dass zwischen dem Vorliegen eines Versicherungsfalls und dem Fehlen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (vgl. §§ 14, 15 SGB IV) ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Liegen zudem vom Versicherungsfall unabhängige Gründe vor, so sind die Voraussetzungen für eine Rentenerhöhung erfüllt, wenn der Versicherungsfall die wesentlic...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist fast wortgleich mit dem früheren § 15a Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG. Die Regelung des § 15a Abs. 1 Satz 3 BSHG wurde zu § 29 Abs. 1 Satz 6 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60 zu § 35). Eine (§ 15a Abs. 1 Satz 3) entsprechende leicht veränderte und erweiterte Bestimmung findet sich jetzt in § 35 Abs. 1 Satz 2 bis 5 aber...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 1.2.1 Bedeutungswandel in quantitativer Hinsicht durch die jüngere Reformgesetzgebung

Rz. 7 Bereits 2008 beliefen sich die gesamten Ausgaben für Leistungen nach dem Fünften Kapitel nur noch auf 856 Mio. EUR (destatis, Auswertung der Sozialhilfestatistik für das Jahr 2008). Darin enthalten sind schon die Leistungen für den von § 264 Abs. 2 SGB V erfassten Personenkreis (dazu Rz. 8 ff.). "Direkte" Leistungen nach dem Fünften Kapitel erhielten bundesweit nur noc...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Brühl, Dokumentation, info also 2004 S. 44. ders., BSHG-Thema: Zuzahlungen und Sozialhilfe, info also 2004 S. 132 m. w. N. Burmester, Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse, NDV 2015 S...mehr

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AGS 11/2018, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Der Antragstellerin ist ratenfreie Verfahrenskostenhilfe im tenorierten Umfang zu bewilligen (§ 113 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 115 ZPO). a) Die Antragstellerin hat ihre Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit durch Vorlage der von ihrer Mutter ausgefüllten Erklärung ge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Hartz IV in der Beratung

Rz. 744 Erwerbsfähige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (insbesondere das sog. Arbeitslosengeld II). Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist für einen Anspruch erforderlich, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht a...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VIII. Besonderheiten

Rz. 52 Unter dem Stichwort "Besonderheiten" sollten im Mandantengespräch besondere familiäre Umstände festgehalten werden, z.B. das Vorhandensein eines behinderten, verschuldeten [25] oder drogenabhängigen Kindes oder Lebenspartners. Aber auch persönliche Schwierigkeiten z.B. im Eltern-Kind-Verhältnis, sollten hier Berücksichtigung finden. Rz. 53 Auch wenn in der heutigen Zeit...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Überleitung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach § 93 SGB XII

Rz. 735 Typisch für eine Beratungssituation ist, dass der Erblasser wissen will, ob er einen Abkömmling enterben soll, damit Gläubiger bzw. auch der Sozialhilfeträger später nicht auf das ererbte Vermögen zugreifen können. Diese Frage stellt sich dann, wenn der Abkömmling verschuldet ist oder es sich bspw. um ein behindertes Kind handelt, das Leistungen des Sozialhilfeträger...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.3 Sonstiges

Rz. 13 Für das SG Chemnitz bietet § 328 Abs. 3 Satz 2 keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (SG Chemnitz, Urteil v. 25.10.2017, S 35 AS 4231/15, bezogen auf vorläufige Entscheidungen im Grundsicherungsrecht). Das SG hat darauf hingewiesen, dass dies in der Vergangenheit jedenfalls für die Beiträge im Falle eines ...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002 S. 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007 S. 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992 S. 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB ...mehr

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Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen

Leitsatz Erhält ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Erwerbsloser vom Schädiger Ersatz für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden gemäß § 842 BGB, kommt es für die Anwendung von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darauf an, ob mit der Zahlung steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen ersetzt werden sollen (sog. Verdienstausfall) oder der Wegfall des Anspruchs auf s...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / II. Kann ein Rechtsproblem standardisiert werden?

In jüngster Zeit mehren sich die Berichte[4] der Kollegen, wonach allem Anschein nach gezielt und massenhaft um Beratungshilfe nachgesucht werde. Dabei handele es sich um originäre Antragstellungen – also solche ohne eine vorherige Beratungsleistung –, aber vordringlich auch um nachträgliche Antragstellungen binnen der 4-Wochen-Frist, also um solche Sachverhalte, denen ein u...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. Huber , Der Verzicht – § 46 SGB I, SozVers 1982 S. 212. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504, 512. Schüren, Der Verzicht auf Vorruhestandsleistungen zum Erhalt von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente, NZA 1985 S. 449. v. Einem, Antragsrücknahme durch den Versichert...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998 S. 28. ders., Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013 S. 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014 S. 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015 S. 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Betriebseinnahmen bei ungeklärtem Geldzuwachs

Leitsatz Ein ungeklärter Geldzuwachs im Privatvermögen oder eine ungeklärte Einlage in das Betriebsvermögen rechtfertigen - unter weiteren Voraussetzungen - auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige betrieb nach den Feststellunge...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierter Zugriff auf Hartz-IV-Nachzahlungen auf dem P-Konto

Leitsatz Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden. BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – VII ZB 21/17 1 I. Der Fall Pfändung in P-Konto Der Gläubiger betrei...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 3 Der Praxistipp

Keine Unpfändbarkeit von Hartz IV Die Entscheidung des BGH wurde gerade von den Verbraucherorganisationen dahin interpretiert, dass die Pfändung von Hartz-IV-Leistungen nicht möglich sei. Das ist weder an der Quelle noch auf dem P-Konto zutreffend. Diese Leistungen sind dem Grunde nach pfändbar, sie unterliegen dann nur den gleichen Pfändungsschutzbestimmungen wie auch das Ar...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / Leitsatz

Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden. BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – VII ZB 21/17mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 1 I. Der Fall

Pfändung in P-Konto Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung im Wege der Kontopfändung in ein P-Konto wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung (1.564,23 EUR). Der individuelle Pfändungsfreibetrag der Schuldnerin mit zwei Kindern beträgt 1.705,21 EUR monatlich. Hinweis Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, der die Pf...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt dem LG und "begradigt" die Entscheidung Das LG geht zutreffend davon aus, dass sich die auf Antrag der Schuldnerin erfolgte Anordnung des Vollstreckungsgerichts, im Hinblick auf die auf dem Pfändungsschutzkonto der Schuldnerin eingegangene Nachzahlung in Höhe von 5.584,16 EUR einen erhöhten pfändungsfreien Betrag nach § 850k Abs. 4 Satz 1 ZPO festzusetzen, als recht...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZFSH/SGB 2006 S. 323. Günther, Grundsicherung und Unterhalt, FF 2003 S. 10. Hußmann, Auswirkungen der neuen Sozialgesetzgebung auf das Unterhaltsrecht, FPR 2004 S. 534. ders., "Sozialhilferegress": Überleitung und Übergang von Ansprüchen nach der Reform des Sozialrechts durch "Hartz I...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.3 Nichtanrechnung einer Verletztenrente (Abs. 3)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 erhielt die Vorschrift außerdem einen neuen Abs. 3. Mit dessen Einführung wird eine spezielle Regelung für Leistungsberechtigte geschaffen, die während ihrer Wehrdienstzeit bei der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) einen...mehr