Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1151 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[2794] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erscheinungsformen

Rz. 606 Ausschlussfristen sind in unterschiedlichen Erscheinungsformen denkbar. Einseitige Ausschlussfristen, die nur für den Arbeitnehmer zum Anspruchsverlust führen, widersprechen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung. Sie benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen und sind deshalb in Formulararbeitsverträgen stets nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.[1337] Zweiseitige ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Überraschende Klauseln/Transparenzgebot

Rz. 614 Eine Ausschlussfrist, die am Ende eines detaillierten Arbeitsvertrages unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" enthalten ist, ist überraschend gem. § 305c Abs. 1 BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil.[1376] Gleiches gilt bei der Überschrift "Lohnberechnung und Zahlung".[1377] Dem Wortlaut der Ausschlussklausel muss zudem eindeutig zu entnehmen sein, dass A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

Rz. 860 Zugangsprobleme stellen sich im Arbeitsrecht in vielfältiger Weise, besonders aber im Zusammenhang mit einer Kündigungserklärung des Arbeitgebers. Als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Kündigung erst mit ihrem Zugang bei dem Erklärungsempfänger wirksam. Auch der Zeitpunkt des Zugangs ist von erheblicher Bedeutung, nicht nur für den Lauf der Künd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Nachkündigung durch den Insolvenzverwalter

Rz. 1115 Hatte der Arbeitgeber oder der starke vorläufige Insolvenzverwalter vor Verfahrenseröffnung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses schon ausgesprochen und läuft die Kündigungsfrist noch, kann der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung das Arbeitsverhältnis nochmals kündigen. Für diese "Nachkündigung" gilt dann die kürzere gesetzliche Frist des § 113 S. 2 InsO.[2708]...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Gruppenarbeitsverhältnis

Rz. 171 Bei einem Arbeitsverhältnis können auf Arbeitnehmerseite mehrere natürliche Personen stehen. Müssen diese eine gemeinsame Arbeitsaufgabe erfüllen, schulden sie die Arbeitsleistung mithin nicht individuell nebeneinander, sondern gemeinsam als Gruppe, spricht man von einem Gruppenarbeitsverhältnis.[358] Man unterscheidet die vom Arbeitgeber zusammengestellte Betriebsgr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) AGB-Kontrolle

Rz. 776 Dienstverträge unterliegen einer vollständigen AGB-Kontrolle. Zwar grenzt § 310 Abs. 4 BGB den Umfang der Inhaltskontrolle bei Arbeitsverträgen dahingehend ein, dass insoweit die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind und die §§ 305 Abs. 2, 3 BGB keine Anwendung finden. Diese Einschränkung der AGB-Kontrolle gilt aber nur für Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 1117 Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens, wie jeder andere Arbeitgeber auch, den besonderen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer zu beachten. § 113 InsO schließt die Anwendbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes nicht aus.[2713] (1) Schwangerschaft und Mutterschutz Rz. 1118 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2714] das Kündigungsverbot ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschuss und Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

Rz. 1163 Nach § 168 SGB III kann die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers einen Vorschuss auf das zu beanspruchende Insolvenzgeld leisten. Voraussetzung für den Vorschuss ist die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe des Vorschusses liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit.[2818...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten

Rz. 1170 Anders als eine Insolvenzforderung bedarf eine Masseverbindlichkeit keiner Anmeldung zur Insolvenztabelle. Die irrtümliche oder vorsorgliche Anmeldung bzw. Feststellung der Masseverbindlichkeit als Insolvenzforderung steht der Geltendmachung als Masseverbindlichkeit nicht entgegen.[2842] Für die Geltendmachung gibt es keine besonderen Regelungen. Allerdings sind die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 393 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine formlose Betriebsabsprache ist ausreichend.[1079] In der Praxis wird allerdings bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zumeist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung hat im Gegensatz zu einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Ansprüche für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1166 Bei der Abwicklung der Insolvenz sind gemäß §§ 53, 209 InsO vorweg erstrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens und zweitrangig die sonstigen Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Im Unterschied zu den übrigen Forderungen der Gläubiger, den Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO, entstehen Masseverbindlichkeiten erst nach der Insolvenzeröffnu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Haftung

Rz. 1003 Verursacht der Arbeitnehmer bei der Arbeit im Home-Office an den vom Arbeitgeber überlassenen Gegenständen einen Schaden, gelten die Grundsätze der begrenzten Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis.[2235] Besondere Fragestellungen ergeben sich auch, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Home-Office-Tätigkeit einen Unfall erleidet. Das BSG hat klargestellt,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 198 Bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge sind gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen. Diese Vorschrift bewirkt eigene, genuin arbeitsrechtliche Ergebnisse bei der Kontrolle vorformulierter Arbeitsvertragsbedingungen. (1) Geltungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB Rz. 199 Die Vorschrift ist bei ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Ausbildungsverhältnis

Rz. 1121 Ein Berufsausbildungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit vom Insolvenzverwalter nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 BBiG). Die Vorschrift des § 113 InsO gilt nicht für Berufsausbildungsverhältnisse, da sie die gesetzliche Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nicht verdrängt.[2722] In der Rechtsprechung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (a) Personeller Anwendungsbereich

Rz. 1675 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[3826] Auf andere Personen (gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende, Handelsvertreter) wird § 6...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Auszug aus einem Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber

Rz. 1129 Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug § _________________________ Arbeitnehmer (1) Der Insolvenzverwalter als Veräußerer und der Erwerber gehen davon aus, dass ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt. Der Erwerber tritt in sämtl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) "Angemessene" Berücksichtigung der Besonderheiten

Rz. 203 Allein das Bestehen arbeitsrechtlicher Besonderheiten führt nicht zum Ausschluss der AGB-Kontrolle. Das Gesetz verlangt lediglich deren "angemessene" Berücksichtigung. Dahinter verbirgt sich ein Automatismusverbot: Arbeitsrechtliche Besonderheiten können, müssen aber nicht zu einer Modifizierung der AGB-rechtlichen Vorschriften führen. Im Schrifttum wird bisweilen ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Arbeitnehmerbegriff

Rz. 156 Der Arbeitnehmerbegriff hat für das Arbeitsrecht zentrale Bedeutung. Nur solche Personen, die ihm unterfallen, kommen grds. in den Genuss des arbeitsrechtlichen Schutzes. aa) Begriffsbestimmung Rz. 157 Aus der gesetzlichen Definition des Arbeitsvertrags in § 611a BGB lässt sich auch der Arbeitnehmerbegriff ableiten. Dieser entspricht dem bisherigen Verständnis, da der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1051 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2361] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Rechtsnatur des Durchführungsvertrags

Rz. 482 Unter den im ersten Bildungsweg durchgeführten dualen Studiengängen im engeren Sinne ist zwischen dem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studium, das eine auf einen IHK/HWK-Abschluss zielende ­Berufsausbildung mit einem Bachelorstudiengang kombiniert, und dem hier im Vordergrund stehenden praxisintegrierenden dualen Studium zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Auslegung von Bezugnahmeklauseln in nach 2002 geschlossenen Verträgen

Rz. 1407 Bezugnahmeklauseln, die nach dem 1.1.2002 vereinbart wurden, sind primär nach ihrem Wortlaut auszulegen sowie nach den Begleitumständen des Vertragsschlusses. Die Auslegung orientiert sich also nicht – wie bei Altverträgen – an einem unterstellten Gleichstellungszweck der Bezugnahmeklausel.[3131] Bei der Formulierung von Bezugnahmeklauseln ist deshalb besondere Vors...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 608 Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis" begrenzt werden. Bezieht sich die Klausel auf Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis "in Verbindung stehen", werden alle Ansprüche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen.[1342] Andererseits müssen Ausschlussfristen keinesfalls alle Ansprüche aus dem Ar...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Entstehung der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 78a Abs. 2 BetrVG

Rz. 435 Die eigentliche Bedeutung von § 78a BetrVG liegt darin, dass der Auszubildende durch eine einseitige Erklärung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen vermag, selbst wenn der Arbeitgeber bereits erklärt hat, an einer Weiterbeschäftigung nicht interessiert zu sein. Ändert der Arbeitgeber seine Auffassung noch und beschäftigt den fertig Ausgebildeten weiter, g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 580 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 578) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese eingezogenen Beträge ungekür...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 517 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1341] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen: Rz. 518 Mit Inkrafttreten des § 167 Abs. 2 SGB IX sind vereinzelt Einzelstimmen laut geword...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (h) Sekundärfolgen

Rz. 1054 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2516] insbesondere:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 724 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster 1a.36: Betriebsvereinbarung Verhaltenskodex Muster 1a.36: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[348] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[349] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen

Rz. 330 Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) E-Mail-/Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer

Rz. 813 Die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer ist in den Unternehmen weit verbreitet. Die Arbeitnehmer kommunizieren per E-Mail untereinander und mit externen Dritten. Über den Internetzugang haben sie Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen und Dateien. Diese Nutzungsmöglichkeiten ­werden von den Arbeitnehmern häufig auch zur Verfolgung privater Zweck...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1641 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[3708] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien

Rz. 490 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO .[1111] Denn damit würden die zwing...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Anpassung der Darlehensbedingungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 739 Denkbar ist auch, eine Anpassung der Darlehensbedingungen für den Fall zu vereinbaren, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Rückzahlung des Darlehens führt. Dabei ist es grds. zulässig, für die Zukunft den Wegfall der während des Arbeitsverhältnisses eingeräumten Sonderkonditionen bei gleichzeitiger Erhöhung des Zinssatzes auf das marktübliche Niveau...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1097 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Gericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen obliege...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / j) Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand

Rz. 488 Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn __...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vorläufiger Insolvenzverwalter vor der Insolvenzeröffnung

Rz. 1095 Im Insolvenzeröffnungsverfahren, also nach Antragstellung auf Insolvenzeröffnung durch den Gemeinschuldner oder einen Gläubiger, bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wenn das Gericht als Sicherungsmaßnahme dem Gemeinschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 InsO), verliert der Gemeinschuldner bereit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1099 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverfahren zu beschleunigen,[26...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Einbeziehung in den Arbeitsvertrag

Rz. 183 Die besonderen – positiven – Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 und 3 BGB an die Einbeziehung von AGB finden auf Arbeitsverträge gem. § 310 Abs. 4 S. 2 HS 2 BGB ausdrücklich keine Anwendung. Damit scheidet eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ebenfalls aus.[411] Es gelten insoweit die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts. Als negative Einbeziehungsvoraussetzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 1717 Zielvereinbarungen sind generell zulässig. Besteht ein Betriebsrat, so müssen dessen Beteiligungsrechte gewahrt werden – insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.[3928] Sind die Zielvereinbarungen nicht in einer Kollektivvereinbarung geregelt, so stellen sie im Regelfall Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Ihre Wirksamkeitsgrenzen ergeben sich dann aus den §§ 30...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1322 Nicht nur persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch nach Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, einer verlängerten Betreuungszeit für Kinder über die im Bundeselterngeld- und ElternzeitG geregelten Zeiten hinaus, eine fehlende Betreuungsmöglichkeit für Kinder, z.B.bei mehrmonatiger Schließung der Kitas, die Wahrnehmung von Ehrenämtern, insbesondere p...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 793 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1102 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 721 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, so dass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Pe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliche Erweiterung des Direktionsrechts hinsichtlich des Arbeitsorts

Rz. 386 Der Arbeitsvertrag kann auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers erweitern. Hier tritt wiederum die Frage auf, wie weit das gesetzliche Direktionsrecht gemäß § 106 GewO reicht, welches im Arbeitsvertrag erweitert werden soll. Geht man davon aus, dass das gesetzliche Direktionsrecht grundsätzlich zu Versetzungen im ganzen Bundesgebiet ermächtigt, betrifft die Erweite...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 384 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.[1064]...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung

Rz. 1386 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3070] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten. Fehlt eine ausdrückliche Regelung der Tantiemehöhe, so ist gem. § 612 Abs. 2 BGB die für ähnliche Sachverhalte üblicherweise gewährte und angemessene Tantieme zu leisten.[3071...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1167 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[2820] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 1113 Ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers besteht nach der Rechtsprechung des BAG, wenn die für die Kündigung maßgeblichen Gründe während der laufenden Kündigungsfrist wegfallen, der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat und die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn zumutbar ist.[2703] Damit wird ein Anspruch auf F...mehr