Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Klagerücknahme

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die Kündigungsschutzklage nach § 269 Abs. 1 ZPO zurücknehmen. Nach Antragstellung in der mündlichen Verhandlung nach § 137 Abs. 1 ZPO ist eine Klagerücknahme aber nur mit Zustimmung des Beklagten, d. h. des Arbeitgebers, möglich. Rz. 7 Wird die Kündigungsschutzklage zurückgenommen, gilt der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden (§ 269 Abs. 3 Sat...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Voraussetzung: Klageerhebung

Rz. 3 § 6 Satz 1 KSchG ist unmittelbar nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung rechtzeitig im Klagewege angegriffen hat. Nur in diesem Fall hat der Arbeitnehmer ausreichend klar zu erkennen gegeben, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht hinnimmt.[1] Ein bloßes Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung durch den Arbeitnehmer außerhalb eines gerichtl...mehr

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Arbeitsverweigerung / 2 Kündigung

Ist eine Arbeitsverweigerung beharrlich, ist sie geeignet, eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen und kann sogar ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 BGB für eine fristlose Kündigung sein.[1] Wichtig Beharrliche Arbeitsverweigerung Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Klage zur Wahrung der Kündigungsfrist

Rz. 9 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung zu kurz berechnet. Im Einzelfall kann deshalb die Kündigung unwirksam und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist notwendig sein.[1] Andernfalls ist lediglich eine Klage auf Feststellung erforderlich, dass die Kündigung das Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 8 KSchG regelt die Rechtsfolgen einer erfolgreichen Änderungsschutzklage des Arbeitnehmers im Anschluss an die Annahme des Änderungsangebots des Arbeitgebers unter Vorbehalt nach §§ 4 Satz 2, 2 Satz 1 KSchG.[1] Das Regelungsbedürfnis folgt aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer zumindest vorübergehend zu geänderten Bedingungen gearbeitet hat. Im Ergebnis wird der Arb...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung und... / 2.3.3 Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG

Rz. 12 Gibt der Auszubildende die Berufsausbildung auf oder will er sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen, kann er das Ausbildungsverhältnis auch nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Ein solcher Wille muss zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen und gegenüber dem Ausbildenden unter Angabe der Gründe schriftlich erklärt werden. Eine spätere Ä...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz

Rz. 3 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 PflegeZG ist die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG. Anders als bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG geht es bei der Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG immer nur um eine teilweise Freistellung von der Arbeitszeit, also um einen Teilzeitanspruch.[1] Pflegeteil...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 108 InsO bleiben zum Insolvenzschuldner bestehende Arbeitsverhältnisse von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen werden jedoch in diesem Fall nach Maßgabe der §§ 80 ff. InsO vom Insolvenzverwalter wahrgenommen. § 113 InsO trägt den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung und erleichtert die...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.11 Haftungserstreckung (§ 28e Abs. 3e)

Rz. 75 Die Vorschrift erstreckt die Haftung nach Abs. 3a auf ein drittes Unternehmen nach den weiter dort genannten Maßgaben. Ziel der Vorschrift ist es, Umgehungsgeschäfte zu unterbinden. Eingangsvoraussetzung ist, dass der nach Abs. 3a haftende Hauptunternehmer einen Nachunternehmer beauftragt, der wiederum ein "nächstes Unternehmen" beauftragt. Die Kette ist dann wie folg...mehr

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Arbeitsverweigerung / 1 Ablehnung einer Haupt- oder Nebenpflicht

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Seine Haupt- und Nebenpflichten ergeben sich aus Gesetz, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Nach seinem Weisungs- oder Direktionsrecht gem. § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestim...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 KSchG fingiert rückwirkend die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) Arbeitgeberkündigung, die der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage[1] angreift; die Norm entfaltet also materiell-rechtliche Wirkung.[2] Dementsprechend ist eine verspätete Klage gegen die Kündigung als unbegründet abzuweis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.2 Kündigungsfrist

Rz. 9 Satz 2 bestimmt, dass für ordentliche Kündigungen während des Insolvenzverfahrens eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten zu beachten ist. Aus Satz 1 folgt nicht, dass bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.[1] Ist für das jeweilige Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich, so findet diese ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolge

Rz. 4 Steht rechtskräftig fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen unwirksam ist, gelten die ursprünglichen Vertragsbedingungen für die Zukunft fort.[1] Rz. 5 Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer die ursprünglichen (und zukünftigen!) Arbeitsbedingungen auch rückwirkend für den Zeitraum durchsetzen, in dem er unter Vorbehalt zu den geänderten Arbeitsbedingungen tätig war...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Schadensersatz

Rz. 15 Der Dienstverpflichtete hat nach § 113 Satz 3 InsO einen Anspruch als Insolvenzgläubiger auf Ersatz des ihm wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses entstandenen Schadens. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Zu ersetzen ist allein der durch die vorzeitige Kündigung verursachte Lohnausfall. [1] Ein Schadensersatzanspruch kommt daher nur in Betracht, w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Antrag auf nachträgliche Zulassung (Abs. 2)

Rz. 29 Die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage setzt einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers voraus; das Arbeitsgericht wird nicht von Amts wegen tätig. Rz. 30 Der Zulassungsantrag kann schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht oder auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Rechtsprechung stellt insoweit keine hohen Anforderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i. S. d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung diese...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Schuldlose Verhinderung an der Klageerhebung (Abs. 1)

Rz. 5 Die nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage setzt voraus, dass der Arbeitnehmer trotz aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, eine Kündigungsschutzklage binnen der in § 4 Satz 1 KSchG geregelten Klagefrist von 3 Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung zu erheben. Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf den Arbeitnehmer folgl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Verfahren und Entscheidung über den Antrag (Abs. 4 und 5)

Rz. 46 Das Arbeitsgericht entschied nach der bis zum 31.3.2008 geltenden Rechtslage in einem gesonderten Beschluss über den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Novellierung arbeits- und sozialgerichtlicher Vorschriften den bisherigen § 5 Abs. 4 KSchG neu gefasst und die Vorschrift um einen neuen Abs. 5 ergänzt.[1] Rz. 47 Nach der seit 1.4.2...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Nachweis der Schwerbehinderung und Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Sonderkündigungsschutz steht auch denjenigen Arbeitnehmern zu, die beim Versorgungsamt zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, zu dem ihnen die Kündigung zugeht. Sofern der Arbeitnehmer bereits im Kündigungszeitpunkt als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, steht diesem der Sonderkündigungsschut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.6 Form der Mitteilung

Rz. 36 Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.[1] Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form. Der Arbeitgeber muss die Gründe nur mitteilen; er ist nicht verpflichtet, Beweismaterial vorzulegen oder Einsicht in die Personalakten des betroffenen Arbeitnehmers zu gewähren.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.8 Aufforderung zur Stellungnahme

Rz. 40 Mit der Mitteilung ist der Betriebsrat aufzufordern, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen. Eine ausdrückliche Aufforderung ist nicht erforderlich; sie liegt in aller Regel in der Mitteilung des Arbeitgebers über die Kündigungsabsicht.[1] Es muss für den Betriebsrat aber aus den Gesamtumständen erkennbar sein, dass mit der Mitteilung ein Anhörungsverfahre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 5.1 Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Probezeit auch durch ein sog. Probearbeitsverhältnis näher auszugestalten.[1] In § 14 Abs. 1 Ziff. 5 TzBfG ist bestimmt, dass ein sachlicher Grund insbesondere auch dann vorliegt, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Neben dem sachlichen Grund für die Befristung überhaupt, muss jedoch auch die Dauer der Befristung sachlich gerec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.7 Durchsetzung der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 101 Lehnt der Arbeitgeber eine tatsächliche Weiterbeschäftigung ab, so kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht, bei dem der Kündigungsschutzprozess anhängig ist (§ 937 Abs. 1 ZPO) den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren beantragen. Hinweis Der Arbeitgeber kann gegen den Antrag des Arbeitnehmers einwenden, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.3 Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit

Rz. 61 Die Anhörung des Betriebsrats ist nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ihm nicht alle möglichen Kündigungsgründe mitteilt; es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [1] Die Unvollständigkeit der Unterrichtung berührt daher nicht die Rechtswirksamkeit der Kündigung; sie führt jedoch zu einem Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit. Hier ist zu differenz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 1 Einleitung

Die Probezeit[1] dient dem Arbeitgeber der Erprobung des Beschäftigten über eine gewisse Zeitdauer im Hinblick darauf, ob der Beschäftigte in der Lage ist, den Arbeitsplatz den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie soll auch die Möglichkeit schaffen, das Arbeitsverhältnis oder das Ausbildungsverhältnis unter erleichterten Bedingungen erforderlichenfalls zu lösen. Aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Fristen für den Antrag (Abs. 3)

Rz. 39 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist in 2facher Hinsicht fristgebunden. Zum einen ist der Antrag nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG); zum anderen kann ein Antrag 6 Monate nach Ablauf der Klagefrist überhaupt nicht mehr gestellt werden. § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG enthält insoweit ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 2.3.2 Verkürzung, Verzicht

Eine Verkürzung und auch der völlige Verzicht der Probezeit ist nach § 2 Abs. 4 TVöD grundsätzlich zulässig.[1] Ein völliger Verzicht auf die Probezeit ist ausdrücklich zwar nicht mehr vorgesehen, wäre aber nach dem Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht wirksam (§ 4 Abs. 3 TVG). Derartige Vereinbarungen sind regelmäßig Nebenabreden im Sinne des § 2 Abs. 3 TVöD und deshalb nur w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Nach § 2 Abs. 2 SGB IX besteht das Erfordernis der Zustimmung nur für schwerbehinderte Menschen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Für Auslandsarbeitsverhältnisse gilt der Sonderkündigungsschutz, wenn der Arbeitnehmer trotz der vorübergeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtlicher Begriff der Reisekosten Reisekosten sind arbeitsrechtlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers anlässlich einer im Interesse des Arbeitgebers erbrachten und vom Arbeitnehmer geschuldeten Reisetätigkeit wie z. B. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Der Begriff der Reisekosten ist arbeitsrechtlich nicht definiert, seine Verwendung in Individu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / Arbeitsrecht

1 Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet sind. Infographic Achtung Abweichungen arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff Der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff stimmt mit dem st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtliche Definition Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben. Verbringt der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 80 % seiner vertraglichen Arbeitszeit im Fahrzeug, kann im Regelfall von einer Fahrtätigkeit ausgegangen werden.[1] Tätigkeiten an einem ortsfesten Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / Arbeitsrecht

Der Beamte unterliegt besonderen Treuepflichten gegenüber dem Dienstherrn (Streikverbot, besondere Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten, Versetzungsbefugnis). Ein Vergleich der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Beamten ist wegen erheblicher Unterschiede beider Rechtsverhältnisse grundsätzlich ungeeignet, um daraus Rechtsfolgen herzuleiten; das gilt auch f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / Arbeitsrecht

1 Abfindungen im Arbeitsrecht Infographic Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung wegen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gleichwohl ergeben sich für Arbeitnehmer in verschiedenen Fallkonstellationen Abfindungsansprüche, die sich hinsichtlich des Anlasses und der rechtlichen Grundlagen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / Arbeitsrecht

Vorruhestandsgelder sind Geldleistungen, die aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Einzelvereinbarung nach Beendigung des Erwerbslebens regelmäßig vom früheren Arbeitgeber, einer Ausgleichskasse der Arbeitgeber oder einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien gezahlt werden. Der Begriff Vorruhestandsgeld ist insoweit offen, als seine Auslegung terminologisch nicht z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 1 Abfindungen im Arbeitsrecht

Infographic Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung wegen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gleichwohl ergeben sich für Arbeitnehmer in verschiedenen Fallkonstellationen Abfindungsansprüche, die sich hinsichtlich des Anlasses und der rechtlichen Grundlagen unterscheiden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 1 Arbeitsrechtlicher Begriff der Reisekosten

Reisekosten sind arbeitsrechtlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers anlässlich einer im Interesse des Arbeitgebers erbrachten und vom Arbeitnehmer geschuldeten Reisetätigkeit wie z. B. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Der Begriff der Reisekosten ist arbeitsrechtlich nicht definiert, seine Verwendung in Individualarbeitsverträgen oder Kollektivvereinbarun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / Zusammenfassung

Begriff Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber spezielle Abfindungsansprüche, die im Folgenden dargestellt werden. Abfindun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2 Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

2.1 Aufwendungsersatzanspruch aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen Ob und in welchem Umfang Reisekosten zu erstatten sind, beurteilt sich nach der Auslegung der jeweiligen Anspruchsgrundlage.[1] In Betracht dafür kommen vorrangig der Arbeitsvertrag sowie Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Formularmäßig verwendete Reisekostenerstattungsklauseln in Arbeitsverträgen unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 4 Personenbeförderung

Für die Beförderung von Fahrgästen mit Kfz bedarf der Unternehmer der besonderen Erlaubnis zur Personenbeförderung.[1] Der Arbeitnehmer bedarf einer besonderen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 2.1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2 Lenk- und Ruhezeiten

Für die Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten können neben dem nationalen Recht – hier ist vor allem § 21a ArbZG zu beachten – auch europäische Regelungen, insbesondere die VO (EG) Nr. 561/2006 eingreifen. 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 2 Rechtsgrundlagen

Eine speziell datenschutzrechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis existiert (noch) nicht, sodass die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden sind. Allerdings enthalten einzelne Landesdatenschutzgesetze Sonderregelungen für Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Datenschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung

Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchungen, Stresstests oder Genomanalysen sind grundsätzlich un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 2 Verbrauchereigenschaft

In einer Grundsatzentscheidung hat das BAG erstmals ausdrücklich klargestellt, dass Arbeitnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bestätigt, dass der Arbeitnehmer beim Abschluss des Arbeitsvertrags Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist.[2] Dies hat zur Folge, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarungen in Arbeitsverträgen a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 5 Folgen eines Verstoßes

Gerade vor dem Hintergrund bereits wiederholt in Millionenhöhe verhängter Bußgelder wird ein gutes Aufbewahrungs- bzw. Löschmanagementkonzept für Arbeitnehmerdaten immer bedeutender. Abschreckende Beispiele sind hierbei Fälle mit Millionenbußgeldern bei der "Deutsche Wohnen" und "1&1". Zwar lagen den dortigen Fällen keine arbeitsrechtlichen Datenschutzverstöße zugrunde – die...mehr