Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.1 Anspruchsdauer bis einschließlich 2019

Rz. 28 Bei der Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld für die Zeit bis einschließlich 2019 ist zu unterscheiden zwischen schwersterkrankten Kindern, die nur noch eine kurze Lebenserwartung haben (vgl. Rz. 90 ff.) und den sonstigen ("normal") erkrankten Kindern, die wegen ihrer Erkrankung der Aufsicht, Betreuung oder Pflege bedürfen. Jedes Elternteil, das bei Arbeitsunfähigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 3 Grenzen des faktischen Arbeitsverhältnisses

Da Sinn und Zweck des faktischen Arbeitsverhältnisses vor allem der Erhalt der Lohnansprüche des Arbeitnehmers ist, greift die Rechtsfigur nicht ein, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat. Wurde das Arbeitsverhältnis nicht in Vollzug gesetzt, hat der Arbeitnehmer also keine Arbeitsleistung erbracht, steht einer rückwirkenden Nichtigkeit nichts entgegen. Gl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.2 Fremdrentenzeiten

Rz. 38 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 FRG sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen eine in den §§ 15 und 16 FRG genannte Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit unterbrochen wurde. Diese Fremdrentenzeiten stellen ebenfalls Grundrentenzeiten dar (DRV-Rundschreiben 3/2020 v. 8.7.2020 S. 4).mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 57 § 275 SGB V lautet– soweit dieser im Zusammenhang mit der Begutachtung eines Arbeitnehmers wegen Zweifeln an seiner Arbeitsunfähigkeit von Belang ist – wie folgt: Abs. 1: Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, … … bei Arb...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.3 Beweisprobleme

Rz. 52 Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der in § 5 Abs. 1a Satz 2 Teil 2 EFZG formulierten Pflicht ("Diese [gemeint sind: Arbeitnehmer] sind verpflichtet ..."), sich eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 4 EZFG aushändigen zu lassen, nur um eine Obliegenheit. Die Papierbescheinigung soll dem Arbeitnehmer als das gesetzlich vorgesehenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.2 Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland

Rz. 72 Auch der im Ausland erkrankte Arbeitnehmer wird i. d. R. seine Arbeitsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Es ist ihm aber unbenommen, durch andere Beweismittel die Tatsachen zu beweisen, die belegen, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Das Fehlen einer förmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht zur Folge, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.8 Folgebescheinigung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 44 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG angegeben, ist insbesondere der privat versicherte Arbeitnehmer[1] verpflichtet, eine neue Bescheinigung vorzulegen (sogenannte Folgebescheinigung). Dies gilt auch, wenn der 6-wöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 EFZG abgelaufen ist. Hinsichtlich Form und Inhalt die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.2 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 51 Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1a Satz 1 und 3 EFZG vor, sind abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen gemäß § 12 EFZG i. V. m. § 134 BGB nichtig.[1] Arbeitgeber können daher nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer weiterhin eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Denn dieses Verlange...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.1 Inhalt und Form der Nachweispflichten/Zeitpunkt der Vorlage

Rz. 71 Hinsichtlich des Inhalts der Nachweispflicht gilt nichts anderes als bei einer Erkrankung im Inland.[1] Der Vermerk des behandelnden Arztes bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung, dass er der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Das gesetzgeberische Ziel ist es, dem Arbeitgeber das rasche Einleiten notwendiger Maßnahmen zu ermöglichen, um den krankheitsbedingten Ausfall des Arbeitnehmers auszugleichen. Es bedarf daher nur dann keiner ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.1 Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 64 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die Mitteilung der Adresse am Aufenthaltsort soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer bei Zweifeln...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.1 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat die Mitteilung unverzüglich zu erfolgen. Nach der gesetzlichen Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies "ohne schuldhaftes Zögern". Hinweis Der Arbeitnehmer muss deshalb in der ersten Betriebsstunde am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer inform...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.1 Erkrankung im Urlaub

Rz. 23 Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. Weist der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit für die Urlaubstage nicht nach, geht sein Urlaubsanspruch unter. Er erhält dann Vergütung nach § 611 BGB, § 11 BUrlG, nicht jedoch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erfüllt er allerdings die N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 4 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Ferndiagnose

Rz. 54 Nachdem während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung gemacht wurden, ist diese Möglichkeit seit dem 7.12.2023 dauerhaft in die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie mit aufgenommen worden. § 4 Abs. 5a der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie bestimmt, dass der Arzt Versicherte, die dem Arzt und der Praxis persönlich bekannt sind und die keine sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.3 Anzeige- und Mitteilungspflichten gegenüber der Krankenkasse (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 68 Neben der Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland auch verpflichtet, seiner Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 EFZG). Während die Mitteilung im Inland über den behandelnden Arzt erfolgt – deshalb muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Inland einen en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 5 EZFG auferlegt allen Arbeitnehmern i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (also nicht Heimarbeitern gem. § 1 Abs. 1 EFZG) Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Pflichten aus § 5 EZFG bestehen nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf deren Einhaltung verzichtet hat. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.5 Erneute Mitteilung bei fortdauernder Erkrankung

Rz. 20 Das Gesetz hält für den Fall, dass eine Erkrankung länger als zunächst angenommen andauert, nur hinsichtlich der Nachweispflichten in § 5 Abs. 1 Satz 4 EFZG eine konkrete Regelung vor, nicht dagegen bei der Mitteilungspflicht. Es ist jedoch zwingend, dass der Arbeitnehmer, der zunächst mitteilt, er sei arbeitsunfähig erkrankt, erscheine jedoch am nächsten Arbeitstag w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Rechtsstellung des Arbeitgebers ist seit dem 1.1.1995 gegenüber dem früheren Rechtszustand insofern verbessert worden, als er einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 Abs. 1 SGB V) einholt und zudem die Notwendigkeit "begründeter" Zweifel an der Arbeitsunfähigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 EFZG auferlegt erkrankten Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Abs. 1 und 2 unterscheiden danach, ob der Arbeitnehmer im oder außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erkrankt. Erkranken Arbeitnehmer im Inland und sind sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ist die bislang geltende Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6 Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankungen im Ausland (Abs. 2)

Rz. 62 § 5 Abs. 2 EFZG enthält für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die im Ausland auftreten, Sonderregelungen. Diese sind sowohl von deutschen als auch ausländischen Arbeitnehmern einzuhalten. Die Regelungen des § 5 Abs. 2 EFZG modifizieren § 5 Abs. 1 EFZG lediglich, soweit dies erforderlich ist, um den Besonderheiten gerecht zu werden, die bei einer Erkrankung im Ausland auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14 Fortzahlung des Studienentgelts

Studierende im dualen Hebammenstudium haben nach dem TVHöD einen Anspruch auf Fortzahlung des Studienentgelts bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit sowie während der Arbeitsbefreiung. 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD § 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.4 Mitteilungspflicht bei Rückkehr ins Inland (Abs. 2 Satz 7)

Rz. 68 Kehrt der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer in das Inland zurück, ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. Die rasche Rückmeldung soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, durch Einschalten der Krankenkasse eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers herbeizuführen.[1] Die Krankenkasse soll vor unnö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.3 Nebentätigkeiten, § 6 Abs. 2 TVHöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.4 Adressat der Mitteilung

Rz. 19 Gegenüber welcher konkreten Person in arbeitsteilig organisierten Betrieben die Mitteilungspflicht zu erfüllen ist, wer also Adressat der Mitteilung ist, bestimmen die Umstände des Einzelfalls. Bei kleinen Betrieben wird dies der Inhaber sein. Dies braucht jedoch bereits dann nicht mehr zu gelten, wenn dieser für die Personalangelegenheiten einen Personalsachbearbeite...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 4 Abs. 3 Buchst. a) entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Oberster Grundsatz bei der Beurteilung des Vorliegens eines wichtigen Grundes wegen Fehlverhaltens oder Pflichtverletzung im Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.4 Auswirkungen auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht)

Rz. 53 Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 5 Abs. 1a Satz 1 EFZG das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 EFZG nicht ausdrücklich angepasst. Damit scheint der Widerspruch zu entstehen, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG weiterhin berechtigt ist, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Besc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 3 Urlaubsrecht

Bislang nicht endgültig geklärt war die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der während des bereits bewilligten Urlaubs (symptomlos) mit COVID-19 infiziert ist und abgesondert wurde oder aufgrund von Kontakt zu einer infizierten Person in Quarantäne musste, verlangen kann, dass ihm der Urlaub für die Zeit der Absonderung wieder "gutgeschrieben wird". Das BAG hat die Rechtsfrage dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 4.2 Alternsgerechte Prävention

In der Vergangenheit wurden ältere Beschäftigte (in Deutschland gelten i. Allg. Personen ab dem 55. Lebensjahr amtlich als "ältere Beschäftigte") vorrangig nur hinsichtlich ihrer Defizite bewertet. In den letzten Jahren wurde aber deutlich, dass sich individuelle Fähigkeiten je nach Person unterschiedlich entwickeln lassen, auch bei älteren Beschäftigten (s. Work-Ability-Ind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Auflösungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 42 § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG verlangt für den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, dass diesem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Der Begriff der Unzumutbarkeit ist dabei angesichts des unterschiedlichen Normzwecks mit dem Begriff der Unzumutbarkeit in § 626 BGB nicht identisch. Bei § 626 BGB wird auf den zeitlich begrenzten Zeitraum ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.1 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 43 Eine Arbeitsunfähigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten festzustellen und nicht von der subjektiven Wertung der Arbeitsvertragsparteien abhängig. Der behandelnde Arzt hat insofern nach objektiven medizinischen Kriterien eine Bewertung vorzunehmen.[1] Dabei hat er sowohl auf die Umstände und Schwere der Erkrankung als auch auf die Art der vertraglich geschuldeten A...mehr