Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Für den gesetzlich nicht bestim...mehr

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Krankenbezüge / 3 Verlust des Anspruchs auf Krankenbezüge (§ 22 Abs. 1 TVöD)

Der Beschäftigte hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er sich die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugezogen hat (§ 22 Abs. 1 TVöD i. V. m. der Protokollerklärung zu Abs. 1). Vorsatz liegt vor, wenn der Beschäftigte den Eintritt der Erkrankung direkt anstrebt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Grob fahrlässig handelt der Beschäftigte, wenn e...mehr

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Krankenbezüge / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

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Krankenbezüge / 5.1.1 Höchstgrenzen des Krankengeldzuschusses / Wiederholungserkrankung

§ 22 Abs. 4 Satz 3 TVöD [1] sieht eine absolute Höchstgrenze für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres vor. Innerhalb eines Kalenderjahres kann das Entgelt im Krankheitsfall nach Absatz 1 und 2 insgesamt längstens bis zum Ende der in Absatz 3 Satz 1 genannten Fristen (13 bzw. 39 Wochen) bezogen werden. Bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit besteht j...mehr

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Krankenbezüge / 4.2 Mehrfacherkrankungen des Beschäftigten

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. 4.2.1 Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründe...mehr

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Krankenbezüge / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

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Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD). Voraussetzung ist jedoch, dass dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundes...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.2 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Auch Arbeitsunfähigkeit, die auf einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft beruht, löst den Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung aus. Eine Sterilisation ist im Fall der Einwilligung des Betroffenen in aller Regel nicht rechtswidrig.[1] Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er unter den ...mehr

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Krankenbezüge / 6 Anzeige- und Nachweispflichten (§ 5 EFZG)

Der TVöD enthält keine eigenständigen Regelungen zur Frage der Anzeige- und Nachweispflichten der Beschäftigten im Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen in § 5 Abs. 1 und 2 EFZG wird auf die Ausführungen in Stichwort Arbeitsunfähigkeit verwiesen.mehr

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Krankenbezüge / 2.2.3 Organ-, Gewebe- und Blutspende

Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 des Transfusionsgesetzes an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für d...mehr

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Krankenbezüge / 4.1.2 Erkrankung nach Arbeitsbeginn

Der Tag, in dessen Verlauf die Erkrankung beginnt, wird bei der Berechnung der Frist nicht berücksichtigt. Gleichwohl erhält der Beschäftigte für die restliche Arbeitszeit am Tag der Erkrankung sein Entgelt, allerdings nicht in Form von Entgeltfortzahlung, sondern das für die ausgefallene Arbeitszeit zustehende Entgelt[1]. Die 6-Wochen-Frist beginnt am folgenden Tag zu laufe...mehr

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Krankenbezüge / 2 Entstehen des Anspruchs (§ 22 TVöD)

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist dem Grunde nach mit rechtlichem Beginn des Arbeitsverhältnisses vorhanden. Auch wenn Beschäftigte bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt sind, haben sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 22 TVöD. Dies gilt nur dann nicht in dem Ausnahmefall, dass der Beschäftigte bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags arbeits...mehr

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Krankenbezüge / 4.1 Fristberechnung

Die Fristberechnung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des BGB (§ 187ff. BGB). Vgl. "Fristen und Fristenberechnung" Für die Berechnung der 6-Wochen-Frist kommt es darauf an, ob der Beschäftigte am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vor oder nach Arbeitsbeginn erkrankt. 4.1.1 Erkrankung vor Arbeitsbeginn Bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn wird dieser Tag bei der 6-Wochen-Fri...mehr

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Krankenbezüge / 4.1.1 Erkrankung vor Arbeitsbeginn

Bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn wird dieser Tag bei der 6-Wochen-Frist mitgerechnet. Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Wochentages, der jeweils maßgeblichen Woche, der seiner Benennung nach dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorangeht (§ 188 Abs. 2 zweite Alternative BGB). Praxis-Beispiel Beschäftigter A erkrankt an einem Dienstag vor Beginn der Arbeitszeit. Er erhält...mehr

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Krankenbezüge / 1 Einführung

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgelt im Krankheitsfall ist in § 22 TVöD sowie in § 13 TVÜ – Bund/VKA geregelt. Diese Vorschriften gehen als spezielle Regelungen grundsätzlich den §§ 1ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TVöD kein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.6 Entgeltfortzahlung und Zusatzurlaub

Nach Ansicht des BAG sind Zeiträume der Entgeltfortzahlung bei der Feststellung eines Anspruches auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD zu berücksichtigen[1]. Beschäftigte erhalten für je 2 zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 TVöD / § 27 TV-L, wenn die Beschäftigten ständig in Wechselschicht nach § 7 Abs. 1 TVöD / § 27 Abs. 2 TV-L arbeiten und dafür eine W...mehr

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Krankenbezüge / 5.5 Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die dem Arbeitgeber vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen enthalten keine Angaben über die Ursachen einer Erkrankung. Damit stellt sich für den Arbeitgeber in den Fällen, in denen bereits innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EFZG Entgeltfortzahlung geleistet wurde, die Frage, inwieweit eine erneute Erkrankung vorliegt oder ob ggf. eine Fortsetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 7 Anspruchsübergang bei Dritthaftung (§ 6 EFZG)

Der TVöD enthält keinen eigenen originären tarifvertraglichen Forderungsübergang. Es greift die gesetzliche Regelung nach § 6 EFZG. Kann der Beschäftigte von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf den Arbeitgeber über. Der Übergang bewirkt, dass in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.3 Weitere inhaltliche Beschränkungen

Bundes- und Landesgesetzgeber räumen gesetzlichen wie auch tariflichen Vorschriften grundsätzlich den Vorrang vor dienststelleninternen Regelungen der Personalverfassungsorgane bzw. Betriebsparteien ein. Eine Dienstvereinbarung kann daher, wie bereits angesprochen, nur insoweit wirksam Recht setzen, als keine Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorhanden ist. Eine solche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.3 Anzeige- und Nachweispflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 9 Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Leistungsberechtigten (allg. Meinung, vgl. Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 10 m. w. N.). Voraussetzung für die Verpflichtung der leistungsberechtigten Person zur Anzeige und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist, dass diese Anzeige- und Bescheinigungspflicht in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt ist. Nach der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.1 Anzeige- und Nachweispflicht bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 7 Bereits nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I besteht die allgemeine Mitteilungspflicht für alle, die Sozialleistungen beantragen oder erhalten, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. § 56 konkretisiert diese Mitwirkungspflicht für die Antragsteller und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Antragste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.3 Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 17 Die Anzeigepflicht betrifft nur die Arbeitsunfähigkeit des Leistungsbeziehers, nicht aber Erkrankungen des Kindes (Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 11). Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Auch eine eintägige Erkrankung löst die Anzeigepflicht aus. Anzuzeigen ist auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Weitere Angabe...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.8 Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung

Rz. 24 Die Richtigkeit einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung ist zu unterstellen. Die Rechtsprechung des BAG zum Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfte auch auf den Beweiswert einer Bescheinigung nach § 56 heranzuziehen sein. Danach spricht für die Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung der erste Anschein. Der Träger der Grundsicherung kan...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.4 Inhalt der Bescheinigungspflicht (Nachweispflicht)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist der Antragsteller oder Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit spätestens am 3. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigke...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.2 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 15 Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit macht keine rechtlichen Schwierigkeiten, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb des bereits festgelegten Arbeitsplans erfolgt. Der Entgeltfortzahlungsanspruch richtet sich nach der ausgefallenen Arbeit. Überschreitet die Arbeitsunfähigkeit die Planperiode oder liegt ein Arbeitsplan noch nicht vor, so ist un...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.2 Kausalzusammenhang

Rz. 11 Für die Anwendung des § 52 Abs. 1 muss zwischen der vorsätzlichen schädigenden Handlung, dem Vergehen oder dem Verbrechen und der Krankheit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen; es kommt also darauf an, ob das Verhalten des Versicherten bzw. sein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen den wesentlichen Umstand für die Krankheit bildet (vgl. SG Berlin, Urteil v. 10.12.20...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Durch die Änderung des § 25 verliert § 56 seinen Hauptanwendungsbereich. Nach der Neufassung des § 25 beziehen auch arbeitsunfähig erkrankte erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. § 8 rückwirkend seit dem 1.1.2005 Alg II (jetzt: Bürgergeld). Der Bezug von Krankengeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist ersatzlos gestrichen worden. Nur für Bezieher von Verle...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.7 Folgebescheinigung

Rz. 23 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben an, hat der Leistungsberechtigte nach Abs. 1 Satz 4 dem Grundsicherungsträger eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die neue Bescheinigung ist nur dann abzugeben, wenn der Leistungsberechtigte zuvor der Nachweispflicht nach Satz 1 Nr. 2 unterlag. Auch die Folgebescheinigung hat ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.6 Verkürzung der Vorlagefrist

Rz. 21 § 56 Abs. 1 Satz 3 gibt den Trägern der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Verkürzung der Vorlagefrist als Mittel der Missbrauchskontrolle an die Hand. Danach ist der Grundsicherungsträger berechtigt, bereits vor Ablaufs des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Es handelt sich um ...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 13, Art. 17) angefügt. Diese Änderung wurde jedoch erst ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld (Abs. 2)

Rz. 28a Abs. 2 ist zum 1.1.2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz in § 56 eingefügt worden. Er bestimmt in Satz 1, dass Abs. 1 Satz 1 nicht gilt für erwerbsfähige Leistungsbezieher, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. Dieser Personenkreis ist demnach nicht verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen bzw. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.2 Krankengeldversagung bzw. -rückforderung

Rz. 19 Wird die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten durch eine vorsätzliche Handlung (Rz. 7 f.) oder bei einem von ihm begangenen Verbrechen (Rz. 9) bzw. vorsätzlichem Vergehen (Rz. 10) verursacht (z. B. Trunkenheitsfahrt mit verschuldetem Unfallereignis), kann die Krankenkasse das Krankengeld ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern (§ 51 Abs. 1). Die Art und Weise d...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher als bisher, dass die...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.3 Ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercing (Abs. 2)

Rz. 25 Nicht medizinisch indizierte ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercings sind langfristig potenziell schädigende Verhaltensweisen und verletzen den Körper unmittelbar; sie beruhen auf punktuellen Vorgängen und sind relativ leicht zu erfassen (BSG, Urteil v. 27.8.2019, B 1 KR 37/18 R). Zwischen dem Verhalten des Versicherten und der Krankheit muss ein ursächli...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 3 Literatur

Rz. 34 Blüggel, "Die Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Hammel, Beibringung einer "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II, ZfF 2016 S. 52. ders., Arbeitsunfähigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II – eine aktuelle Thematik, NDV 2013 S. 368. Klerks, Die allgemeinen Mitwi...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.1 Aufhebung des Verwaltungsaktes

Rz. 31 Dem Streit, ob die Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I für die Zukunft versagen kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt wird (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 56 Rz. 22; Birk, in: Münder/Geiger, SGB II, § 56 Rz. 7), oder ob analog zu § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht der...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.2 Mitwirkungspflichtige Personen

Rz. 16 Anzeigepflichtig sind grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Mitwirkungspflichtig ist konkret, wer Bürgergeld oder Einstiegsgeld bezieht oder beantragt hat. Dagegen besteht keine Anzeigepflicht, wenn er "nur" Leistung zur Eingliederung in Arbeit beantragt hat oder bezieht. Die Pflichten des § 56 korrespondierten mit der Leistungsfortzahlung des Bürge...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.4 Kosten (Abs. 3)

Rz. 29 Die Kosten der ärztlichen Bescheinigung hat der Leistungsberechtigte zu tragen, denn die Vorlagepflicht ihn trifft. Eine Kostenübernahmepflicht durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Kosten für die ärztliche Bescheinigung richten sich nach Nr. 70 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte. Nach § 73 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.6 Eingeschränktes Dispositionsrecht und dessen Folgen

Rz. 33 Grundsätzlich kann jeder Versicherte entscheiden, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen (§ 19 Satz 1 SGB IV) einen Leistungsantrag stellen will oder nicht, einen gestellten Antrag wieder zurücknehmen will oder bestimmen will, dass der Reha-Antrag nicht die Wirkung eines Rentenantrages haben soll oder – falls er mit einer Umwandlung des Rehabilitationsantrags in ein...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.3 Ordnungswidrigkeit

Rz. 33 Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt oder die Bescheinigung nicht vorgelegt, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13). Die Verletzung von Pflichten nach § 56 ist in § 63 nicht genannt. Auch die parallele Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I begründet keine Ordnungswidrigkeit. Im Ordnungswidrigke...mehr