Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz.

Rn 48 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem ArbG die sachfremde Schlechterstellung einzelner ArbN ggü anderen ArbN in vergleichbarer Lage (BAG NZA 17, 1388; 25.1.23 – 10 AZR 29/22, NZA 23, 584). Bildet der ArbG nach einem generalisierenden Prinzip Gruppen von begünstigten und benachteiligten ArbN (kein bloßer Normenvollzug oder Erfüllung vertragliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Jubiläumszuwendungen

Rn. 1270 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Hierzu s Rn 912.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung laufender Versorgungen nach der zeitratierlichen Bewertungsmethode (Abs 2).

Rn 4 Auch bei gem § 40 zeitratierlich zu bewertenden Anrechten ist nach Beginn der Leistungsphase im VA – sowohl in Erst- als auch in Abänderungsverfahren – grds von der tatsächlich erlangten Versorgung auszugehen. § 41 II 1 erklärt insoweit die Bestimmungen in § 40 I–III für entspr anwendbar. Gem § 41 II 2 sind aber für die Berechnung des Ehezeitanteils die nach § 40 II 3 a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.1 Grundlagen

Der Zeitpunkt des Ausbildungsendes hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Bestehens (oder endgültigen Nichtbestehens) der Abschlussprüfung ab. Dabei wird das Ausbildungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum[1] begründet. Ob das Ausbildungsverhältnis tatsächlich zu diesem Zeitpunkt endet und ob sich danach ein Arbeitsverhältnis anschließt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Bewertung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / p) Urlaub, Gleitzeitguthaben

Schrifttum: Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gratifikationen

Rn. 1263 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Gratifikationen sind Sonderzuwendungen iRd Arbeitsvertrags an ArbN anlässlich besonderer Gelegenheiten wie Weihnachten. Arbeitsrechtlich sind Gratifikationen Entgelte für die in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue, für im abgelaufenen Wj erbrachte Arbeitsleistung u zusätzlich für künftig erwartete Betriebstreue (BFH BStBl II 1983, 753 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / t) Stock Options, aktienkursorientierte Vergütungen

Schrifttum: Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundbegriffe des Arbeitsrechts.

1. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnliche Person. Rn 26 Zu den Begriffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rn 16 f, 34; zu Einzelfällen Rn 20–22; s.a. § 611a Rn 1 ff. Rn 27 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine ArbN, da sie nur wirtschaftlich, nicht aber persönlich abhängig sind, bedürfen jedoch eines ähnlichen sozialen Schutzes (vgl § 12a I Nr 1 TVG; BAG NJW 07, 1709 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; 08, 761; KG FuR 17, 568; Karlsr FamRZ 14, 942; Hamm FamRZ 23, 588). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vorma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Schicksal von Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke (insb auch Wohnraum) und eingetragene Schiffe (künftig nur noch: Mietverhältnisse über Grundstücke), die der Vorerbe als Vermieter begründet hat, im Nacherbfall. Sie verweist auf § 1056, der wieder auf zahlreiche Bestimmungen des Mietrechts weiterverweist. Die Vorschrift gilt nur für M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 187 BGB – Fristbeginn.

Gesetzestext (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle und Arbeitnehmer als Verbraucher.

a) AGB-Kontrolle. Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anbahnung und Formalien des Arbeitsvertrags.

1. Anbahnung des Arbeitsvertrags. Rn 52 Zur Klärung der Eignung des Bewerbers dient das Vorstellungsgespräch. Veranlasst der ArbG das Gespräch, so trägt er gem §§ 670, 662 die verkehrsüblichen und erforderlichen Auslagen, nicht aber Zeitaufwand und Verdienstausfall (BAG NZA 89, 468; DB 77, 1194 [BAG 18.02.1977 - 2 AZR 770/75]). Rn 53 Zulässige Fragen muss der Bewerber wahrheit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 §§ 620–627 regeln die Voraussetzungen für die Beendigung von Dienst-/Arbeitsverhältnissen, §§ 628–630 die Rechtsfolgen (Rn 7).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / o) Sozialplanverpflichtung

Schrifttum: M. Prinz, Restrukturierungsrückstellungen im Visier der Bp, DB 2007, 353. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 6 EStR 2005. Rn. 1278 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach Auffassung der FinVerw setzt der Ansatz einer Rückstellung für Sozialplanverpflichtungen gem §§ 111, 112 BetrVerfG die Unterrichtung des Betriebsrates über die geplanten Betriebsänderungen voraus. Gleiches gi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Diensterfindungen

Schrifttum: Christiansen, Die bilanzsteuerliche Behandlung der Diensterfindungen, StBp 1982, 14; Müller-Dott, Einzelfragen aus der steuerlichen Bp, StbJb 1983/84, 265, 274. Rn. 1293 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Diensterfindungen sind nach § 4 Abs 2 G über ArbN-Erfindungen vom 25.07.1957 (BGBl I 1957, 756) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entwede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Rn 6 Hierzu zählen alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis in Geld oder Geldeswert (§ 8 EStG) gewährt werden. Die Einkünfte müssen nachhaltig erzielt werden. Es gilt das Zuflussprinzip (§ 11 I 3 EStG, gelockert nur durch die Verweisung auf § 38a I EStG). Soweit Zahlungen einmalig erfolgen, sind sie auf einen angemessenen Ze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Betriebliche Übung.

Rn 43 Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des ArbG, aus denen die ArbN schließen können, dass ihnen aufgrund dieser Verhaltensweisen gewährte Leistungen oder Vergünstigungen künftig auf Dauer gewährt werden sollen (stRspr, BAG NJW 18, 3666). So begründet die mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (auch be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsmängel des Vertrags.

Rn 57 Auch für den Arbeitsvertrag gelten die §§ 134 und 138. Typische Anwendungsfälle von § 134 sind etwa Verstöße gegen europa- und verfassungsrechtliche Grundrechte (zB geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung entgegen Art 157 AEUV und Art 3 GG, BAG NZA 96, 653 [BAG 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94]) oder nationale Verbotsgesetze (zB Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG, BAG BeckR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeit

Schrifttum: Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Arbeitslosengeld

Rn. 1255 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Für Erstattungsansprüche der Arbeitsbehörde nach § 147a SGB III ist eine Rückstellung zu bilden (IDW HFA WPg 1995, 56; zur Vorgängervorschrift des § 128 AFG auch BMF vom 10.12.1991, BB 1992, 31).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Annahmeverzug, S 1.

Rn 3 Die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Dienstberechtigten sind in den §§ 293–300 geregelt, während §§ 301–304 die für Dauerschuldverhältnisse wenig passenden allgemeinen und § 615 die nur für Dienst- und Arbeitsverhältnisse geltenden besonderen Rechtsfolgen festlegt. 1. Voraussetzungen des Annahmeverzugs. a) Erfüllbares Dienstverhältnis. Rn 4 Voraussetzung ist zunächst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Mutterschutz

Schrifttum: Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschäftigungspflicht.

Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des ArbN, zB...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 629 BGB – Freizeit zur Stellungssuche.

Gesetzestext Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Rn 1 Die Norm ist anwendbar auf Dienst-Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (§ 10 II BBiG; Staud/Preis § 629 Rz 7 mwN), nicht auf Aushilfs- und Probearbeitsverhältnisse (Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Zusammenfassung

Gesetzestext (1) Solange der Träger einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis keine interne Teilung vorsieht, ist ein dort bestehendes Anrecht zu dessen Lasten durch Begründung eines Anrechts bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. (2) Anrechte aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie aus einem Dienstverhäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anrechte aus Beamtenverhältnis auf Widerruf oder Soldatenverhältnis auf Zeit (Abs 4).

Rn 21 Personen im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im Soldatenverhältnis auf Zeit steht (noch) kein unter I fallendes Versorgungsanrecht zu, weil noch offen ist, ob sie nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes oder der Verpflichtungszeit in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein Soldatenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Kommt es nicht dazu, erfolgt für die i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. 2Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei der Anwendung der §§ 574 bis 574c auf Werkmietwohnungen sind auch die Belange des Dienstberechtigten zu berücksichtigen. (2) Die §§ 574 bis 574c gelten nicht, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses.

Rn 5 Eine Teilkündigung nur des mietvertraglichen Elements des Gesamtvertrages ist unzulässig (BAG WuM 90, 284 [BAG 23.08.1989 - 5 AZR 569/88]). Bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit müssen sowohl das Dienstverhältnis als auch der mietrechtliche Teil des Gesamtvertrages durch gesonderte Kündigungserklärung beendet werden. Hierbei gelten die §§ 573 ff. Die Kündigung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksame Verfügungen.

Rn 6 Verfügungen für die Zeit nach der Beschlagnahme erklärt § 1124 II zum Schutz des Hypothekengläubigers grds für unwirksam; ihm soll die laufende Miete als Haftungsobjekt bleiben. Auch eine Mietminderung für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vermieter kann eine solche Verfügung sein (Celle 11.1.11 – 2 U 244/10). Der Mieter wird (auch bei Zahlung für den Folgemo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Ausgleichung, Abs 2.

Rn 16 Hat der Abkömmling für seine Leistungen bereits einen Gegenwert aus dem Vermögen des Erblassers erhalten, ist nach II 1 Var 1 eine Ausgleichung ausgeschlossen. Es genügt, wenn auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Gegenleistung vereinbart wurde (Var 2), wobei das Entgelt zum Wert der erbrachten Leistung angemessen sein muss. Dies ist bei der üblichen V...mehr