Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist stets das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fordert, im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat. Grundsätzlich ist daher erforderlich, dass die Parteien ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet und (noch) ni...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.11 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 74 Ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis, z. B. aufgrund entsprechender Vereinbarung oder wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten hier dieselben Grundsätze wie im Fall der Elternzeit.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der DSGVO für das Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Seit dem 25.5.2018 entfaltet die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG," kurz Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre unmittelbare Wirkung. Durch die DSGVO wurden die Regelungen zur Verarbeit...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 25.5.2018 entfaltet die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG," kurz Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre unmittelbare Wirkung. Durch die DSGVO wurden die Regelungen zur Verarbeitung von persone...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1 Systematik der DSGVO

1.1 Unmittelbare Geltung und Öffnungsklauseln Die Datenschutz-Grundverordnung entfaltet seit dem 25.5.2018 unmittelbare Wirkung und bildet neben dem Bundesdatenschutzgesetz den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener (Beschäftigten-)Daten. Die DSGVO umfasst insgesamt 99 Artikel und ist als "Prinzipiengesetz" gestaltet, d. h. die Verarbeitung personenbezogener Daten hat ...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3 Dokumentationspflichten für Unternehmen

3.1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Jeder Verantwortliche (früher "Verantwortliche Stelle") ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ist der zentrale Bestandteil der Datenschutzdokumentation und listet alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Unternehmen auf. Das Verzeichni...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.2 Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die Einwilligung dar. In Art. 7 DSGVO sind die Anforderungen an eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung festgehalten. Eine Einwilligung kann nur dann wirksam erteilt werden, wenn der Betroffene in voller Kenntnis des Umfangs der geplanten Verarbeitung und freiwillig sein Einverständnis...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 5 Meldung und Fristen bei Datenpannen

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (umgangssprachlich häufig als "Datenpanne") bezeichnet, ist häufig eine unverzügliche Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Meldung hat möglichst binnen 72 Stunden zu erfolgen und zwar dann, wenn die Datenpanne zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.[1] Dies...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.4 Risikoanalyse

Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte eine Bewertung hinsichtlich des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen durchgeführt und dokumentiert werden. In Anbetracht der Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten lässt sich die Risikoanalyse hier in der Praxis gut integrieren. Für die Risikobewertung kann in einem e...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1.3 Anwendungsbereich

Wie die bisherigen Regelungen zum Datenschutz, umfasst der Anwendungsbereich der DSGVO die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.[1] Der Begriff "personenbezogene Daten" ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO legaldefiniert und entspricht der bisher gültigen Definition. Als personenbezogene Daten gelten damit weiterhin alle Informationen, die sich auf eine entweder identifizierte oder...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.1 Die Grundsätze im Einzelnen

Die Grundsätze der DSGVO sind im Einzelnen: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz Personenbezogene Daten dürfen auch nur dann verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung durch eine Rechtsgrundlage gedeckt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Der Grundsatz von Treu und Glauben lässt sich als Rücksichtnahmepflicht und damit als Ausprägung des bisher bekan...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2 Die Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt zwar einige Neuerungen mit sich, behält aber die bisherigen bekannten Datenschutzgrundsätze im Wesentlichen bei. Neu hinzu kam die in Art. 5 Abs. 2 DSGVO normierte Rechenschaftspflicht. Die Unternehmen sind daher nicht nur zur Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze verpflichtet, sondern müssen die Einhaltung der Grundsätze auch nachwei...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.2 Verzeichnis über Tätigkeit als Auftragsverarbeiter

Die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten trifft nicht nur jeden Verantwortlichen, sondern auch alle Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO (früher "Auftragsdatenverarbeiter"). Jeder Auftragsverarbeiter muss gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein Verzeichnis der von ihm durchgeführten Verarbeitung führen, das mindestens die folgenden Angaben en...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 7 Bußgeldrahmen und Schadensersatz

Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde der Rahmen für Bußgelder drastisch erhöht. Die Obergrenzen für Bußgelder betragen 10 bzw. 20 Mio. EUR.[1] Soll ein Unternehmen mit einem Bußgeld bestraft werden, können gar bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres als Bußgeld fällig werden. Die bislang höchsten verhängten Bußgelder in Deutschland be...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4 Rechte der Betroffenen

Im Folgenden werden die Rechte der Betroffenen dargestellt. "Betroffene" im Sinne der DSGVO können Kunden, weitere externe Dritte, aber auch Beschäftigte sein. Die Betroffenenrechte sind in den Art. 12–23 DSGVO abschließend geregelt. 4.1 Informationspflichten Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie k...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.4 Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht ist ausdrücklich in Art. 21 DSGVO geregelt. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die durch die Wahrung der überwiegenden Interessen der verantwortlichen Stelle gerechtfertigt ist, Widerspruch einzulegen. Wenn Datenvera...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 8 Praxistipps zur DSGVO

Damit die im vorstehenden Kapitel genannten neuen Bußgelder nicht von den Aufsichtsbehörden verhängt werden, sollten die Unternehmen sich auf folgende Bereiche besonders fokussieren. Zunächst sollten alle Verantwortlichen im Unternehmen, insbesondere die Geschäftsführung, für die Wichtigkeit des Schutzes personenbezogener Daten sensibilisiert werden. Aufgrund der mit der Rech...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.3 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Die Verarbeitung sog. "besondere Kategorien personenbezogener Daten" ist grundsätzlich untersagt[1], sofern nicht ein in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgezählter Tatbestand die Verarbeitung ausnahmsweise erlaubt. Die "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (oder oft als "sensible Daten" beschrieben) umfassen personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkun...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Jeder Verantwortliche (früher "Verantwortliche Stelle") ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ist der zentrale Bestandteil der Datenschutzdokumentation und listet alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Unternehmen auf. Das Verzeichnis muss dabei die folgenden Angaben enthalten...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.3 Dokumentation der Datenschutzprozesse

Um der in Art. 5 Abs. 2 DSGVO genannten Rechenschaftspflicht nachkommen zu können, bedarf es eines umfangreichen Datenschutzkonzeptes bzw. einer unternehmensweiten Datenschutz-Policy. Darin sollte grundsätzlich geregelt werden, wie die Datenschutzorganisation im Unternehmen aufgebaut ist, welche Personen für welche Bereiche verantwortlich sind, welche Schutzmaßnahmen bei der...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 6 Regelungen für die Auftrags(daten)verarbeitung

Die DSGVO regelt und "privilegiert" die Verarbeitung im Auftrag. Die Auftragsverarbeitung ist in Art. 28 DSGVO geregelt.[1] Wie die frühere Norm § 11 BDSG a. F., stellt auch Art. 28 DSGVO eine Vielzahl von Anforderungen für eine wirksame Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Im Gegensatz zur alten Rechtslage bedarf die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nicht mehr zwingen...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.5 Datenschutz-Folgenabschätzung

Soweit eine Risikoanalyse einer Datenverarbeitung zum Ergebnis hat, dass die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bedeutet, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung[1] durchzuführen und zu dokumentieren. Die Folgenabschätzung muss dabei Folgendes beinhalten: Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge Zweck der...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.3 Recht auf Datenübertragung

Neu im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist das sog. Recht auf Datenübertragbarkeit (häufig auch als "Recht auf Datenportabilität") bezeichnet.[1] Betroffene Personen haben das Recht, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese einem Dritten zu übermitteln. Als gängiges, maschinenl...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren[1]: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigte...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1.2 Verhältnis zwischen BDSG und DSGVO

Die Regelungen der DSGVO haben grundsätzlich Vorrang vor dem BDSG. Aufgrund der Öffnungs- und Spezialklauseln der DSGVO müssen die ergänzenden Vorschriften des BDSG aber ebenfalls beachtet werden. Es ist daher ratsam, vor der Beurteilung eines datenschutzrechtlichen Sachverhaltes zunächst zu prüfen, ob die DSGVO für den zu betrachtenden Vorgang eine Öffnungs- oder Spezialkla...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.5 Recht auf Auskunft

Ein Unternehmen hat gemäß Art. 15 DSGVO auf Anfrage umfassend Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Betroffene Personen müssen dieses Verlangen nicht begründen und das Verlangen kann grundsätzlich in jeder denkbaren Form geltend gemacht werden, wobei für den Verantwortlichen jedoch eine Identitätsprüfung der auskunftbegehrenden Person möglich sein muss Geht ein A...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1.1 Unmittelbare Geltung und Öffnungsklauseln

Die Datenschutz-Grundverordnung entfaltet seit dem 25.5.2018 unmittelbare Wirkung und bildet neben dem Bundesdatenschutzgesetz den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener (Beschäftigten-)Daten. Die DSGVO umfasst insgesamt 99 Artikel und ist als "Prinzipiengesetz" gestaltet, d. h. die Verarbeitung personenbezogener Daten hat sich stets an denen in der DSGVO aufgeführten...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.2 Recht auf Vergessenwerden

In Art. 17 DSGVO ist das sog. "Recht auf Vergessenwerden", also das Recht, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, geregelt.[1] Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wurde das "Recht auf Vergessenwerden" breit diskutiert und befürchtet. In der Praxis zeigt sich, dass es zumindest im Beschäftigtenverhältnis keine neuen Herausforderungen an die Unternehmen stellt. Unte...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.4 Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegenstehen. Für die Prüfung bleibt jedoch dann kein Raum mehr, wenn der Anspruch bereits aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist: Die unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist Tatbestandsmerkmal der Entgeltfortzahlung.[1] Ist ein Verschulden des ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.6 Beschäftigungsverbote

Rz. 63 Kann der Arbeitnehmer aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die Arbeit nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch und im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn das gesetzliche Beschäftigungsverbot Folge einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Fristberechnung

Rz. 136 Die 4-wöchige Frist – nicht Monatsfrist – beginnt am ersten Tag des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Irrelevant sind sowohl der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Die Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Unerheblich ist dabei, wie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gestaltet ist, d. h. ob ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 109 Die Entgeltfortzahlung endet, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr arbeitsunfähig erkrankt ist. Es kommt – wie auch bei der Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs – nicht auf das Ende der Krankheit, sondern das Ende der Arbeitsunfähigkeit an. Dies ist im Ansatz unproblematisch. Im Regelfall endet die Entgeltfortzahlung mit dem in der Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.3 Wiedereingliederungsmaßnahmen

Rz. 51 Keine Teilarbeitsunfähigkeit liegt bei sog. Wiedereingliederungsmaßnahmen vor.[1] Hierunter versteht man den Versuch, einen krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer stufenweise in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (§ 74 SGB V). Während einer solchen Maßnahme, die ein entsprechendes ärztliches Attest erfordert, begründen die Arbeitsvertragsparteien ein Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 6 Aufgaben

Der Sprecherausschuss vertritt die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Sprecherausschuss vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten; auf Verlangen sind ihm die erforderlichen Unterlagen jederzeit zur Verfügung zu stellen.[1] Der Sprecherausschuss und der Arbeitgeber haben darüber zu wachen, dass alle leiten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Anspruchsverpflichteter

Rz. 28 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich immer gegen den Arbeitsvertragspartner, nämlich den Arbeitgeber. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist oder wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Rz. 29 Im Leiharbeitsverhältnis ist der Verleiher zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies gi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6.2 Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber dem Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten, die im Anhang der ArbMedVV aufgeführt sind, anbieten muss.[1] Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 21 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG . Dies gilt unabhängig davon, welche Art von Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Unter den Anwendungsbereich fallen daher sowohl Arbeiter als auch Angestellte, unbefristet, befristet und zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Gleiches gilt für geringfügig beschäftigte...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 4.2.4 Büro-Reinigung

Für viele Betriebe stellt sich die Frage, ob sie sich selbst darum kümmern, dass der Betrieb gereinigt wird oder ob sie ein Reinigungsunternehmen mit dieser Tätigkeit beauftragen. Für einen Vergleich zwischen internen Kosten und externen Dienstleistern müssen im Wesentlichen folgende Posten berücksichtigt werden: Personal (Arbeitsstunden × Durchschnittslohn zuzüglich aller Loh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 2)

Rz. 128 Der Gesetzgeber hat die besonderen Fälle der nicht rechtswidrigen Sterilisation, der nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche und der Schwangerschaftsabbrüche nach dem Beratungsverfahren der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Damit ist die Diskussion über Fragen des Vorliegens einer Krankheit und der Selbstverschuldung in diesen Fällen beende...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen[1] nach § 3a EFZG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer[2] durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben bzw. von Blut an der Arbeitsleistung verhindert ist[3], wobei die Spende nach den §§ 8, 8a TPG bzw. nach § 9 TFG erfolgt sein muss[4]. Anders als bei § 3 EFZG ist der Anspruch nach §...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.1 Altersteilzeit

Rz. 53 Haben die Vertragsparteien im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung das in der Praxis typische "Blockmodell" mit einer Arbeits- und einer Freistellungsphase gewählt, erhält der Arbeitnehmer im Fall seiner Erkrankung während der Freistellungsphase keine Entgeltfortzahlung.[1] In Ermangelung einer Arbeitspflicht kann der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig werden. ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnabrec... / 1 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Zum 17.1.2024 hat ein neuer Mitarbeiter angefangen, für den nun erstmalig die Gehaltsabrechnung durchgeführt werden soll. Der Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich. Für den Januar erhält er dieses Gehalt zur Hälfte, also 1.500 EUR. Er bezieht keine sonstigen Vorteile vom Arbeitgeber. Bis zur Einstellung hat er bei einer anderen Firma gearbeitet...mehr

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6.8 Vorsorgekartei

Der Arbeitgeber muss eine Vorsorgekartei führen.[1] Diese muss Angaben dazu enthalten, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. Die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach...mehr