Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der räumliche Anwendungsbereich findet weder in § 1 noch in den übrigen Vorschriften des EFZG Erwähnung. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.[1] Hinweis Die Anwendbarkeit des EFZG bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug (z. B. Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland) rich...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitsplatz auch nicht im Hinblick auf ein anderes nach § 1 AGG geschütztes Merkmal unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG ausgeschrieben we...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 19 Streiten die Parteien im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses über Ansprüche des Klägers nach dem EFZG, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und damit insbesondere für die die Arbeitnehmereigenschaft begründenden tatsächlichen Umstände.[1] Ist streitig, ob zu einem früheren Geschäftsführer nach dessen Abberufung...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 10 Beweislastregelung im Rechtsstreit

Einer der zentralen Normen des AGG ist § 22 AGG. Sie erleichtert es Diskriminierten, die Entschädigungsansprüche aus § 15 AGG geltend zu machen. Um zu verstehen, wie die Beweislasterleichterung funktioniert, muss man sich die Dogmatik des Entschädigungsanspruchs vergegenwärtigen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis oder eine Bewerbung vorliegt.[1] Die zweite ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.4 Fristen

Sowohl ein Entschädigungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch muss vom Betroffenen in einer ersten Stufe innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden gemäß § 15 Abs. 4 AGG.[1] Achtung Tarifliche Ausschlussfristen gehen vor Haben die Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zur Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart, find...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.4 Altersversorgungsverpflichtungen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Alt...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.4 Altersversorgungsverpflichtungen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod i. S. d. § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersv...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 4 Geschützter Personenkreis

Das Gesetz gilt für alle "Beschäftigten", d. h. gemäß § 6 AGG für Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, aber auch für Bewerber und ehemalige Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gilt ferner für Organmitglieder, d. h. z. B. für GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer AG, die nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer sind. Hinwe...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.2 Der Schadensersatzanspruch (§ 15 Abs. 1 AGG)

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen.[1] Dieser umfasst auch den entgangenen Gewinn.[2] Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, d. h. weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Wic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.4 Kürzung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen im Gesamthandsvermögen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Alt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gilt. Es wird also ab Wirksa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch Teilnahmeausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen

Das für die Gewährung des LSt-Freibetrags für vergünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) geltende Gleichbehandlungsgebot wird durch den Ausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen nicht verletzt (entgegen BMF v. 8.12.2009 – IV C 5 - S-2347/09/10002, BStBl. I 2009, 1513 Tz. 1.1.1.). Der abstrakte Ausschluss von in dem arbeitgebenden Untern...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung einer Rückdeckungsversicherung auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Streitig ist die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Das FG entschied: Eine vGA liegt nach einkommensteuerlicher Betrachtung vor, wenn ein Vermögensvorteil dem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person gewährt wird und dies durch das Gesellschaftsverhält...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.3 Personalabbau als Betriebseinschränkung

Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.[1] Diese Rechtsprechung des BAG hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Einfügung des § 112a Abs. 1 BetrVG bestätigt. Für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans hat er dort die Zahlen- und Prozentangaben gegenüber der durch die Rechtsprechung für das Vorliegen einer ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.7 Sonderfall Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang ist als solcher keine Betriebsänderung. Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt nämlich der neue Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Das BAG sieht selbst in der Aufspaltung eines Unternehmens in eine rechtlich selbstständige Besitz- und in eine Produktionsgesellschaft, die die Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft pachtet und die Arbe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ausschüttungen aus vom Arbeitgeber an Führungskräfte entgeltlich emittierten unverbrieften Genussrechten

Ausschüttungen aus nur den Führungskräften angebotenen Genussrechten am Arbeitgeber sind jedenfalls dann Arbeitslohn, wenn die mögliche Verzinsung des Genussrechtskapitals die marktübliche Rendite übersteigt. Eine Qualifikation der Ausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen folgt in diesem Fall auch nicht daraus, dass der Arbeitnehmer die Genussrechte aus eigenem Vermö...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 1 Beitragsfreiheit bei Bezug von Entgeltersatzleistungen

Grundsätzlich sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge zu zahlen.[1] Davon gibt es jedoch den Ausnahmetatbestand der Beitragsfreiheit. Dieser tritt bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld ein. Wichtig Bewertung von Wartetagen Tage der Arbeitsun...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 2 Beitragsfreiheit gilt nur für Entgeltersatzleistung

Beitragsfreiheit besteht für ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld.[1] Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld. Nach der Rechtsprechung[2] ergibt sich Beitragsfreiheit deshalb im Einzelfall nur, wenn und solange beitragspflichtige Einnahmen nicht vorh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 13a ErbStG: Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten

Streitig ist, wie die Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten – gezählt nach Köpfen – zu bestimmen. Der GmbH-Geschäftsführer ist ebenfalls Beschäftigter i.S.d. § 13a ErbStG, auch wenn er kü...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 4.1 Menschenrechte

Rz. 25 Ziel des LkSG ist der Schutz der Menschenrechte und gewisser Umweltbelange in der Lieferkette der Unternehmen. Gem. § 2 Abs. 1 LkSG sind geschützte Rechtspositionen im Bereich der Menschenrechte solche Rechte, die sich aus den in der Anlage zum LkSG aufgeführten völkerrechtlichen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 1–1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund

Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, hängt von der Laufzeit des gewährten Darlehens ab. Darlehen bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 4 Jahren sind i. d. R. dem Anlage...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein.[1] Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG eingeschränkt ist, wenn die Betriebsänderung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 10 § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG enthält bereits 4 verschiedene Fälle der Betriebsänderung durch die Kombination von Einschränkung und Stilllegung einerseits und dem Bezug zum ganzen Betrieb oder einer wesentlichen Betriebsabteilung andererseits. Alle 4 Fälle des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG sind durch Vergleich der geplanten Änderungen mit dem regelmäßigen Bestand und der rege...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Größe des Unternehmens

Rz. 2 Von der Größe des Unternehmens hängt es ab, ob die Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG überhaupt zur Anwendung kommen. Sie gelten nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Maßgeblich ist hier das Unternehmen als der einheitliche Rechtsträger, nicht aber der jeweilige Betrieb. Das Unternehmen kann sowohl von einer juristischen Person...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt unentgeltlich geführt. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds verlangt eine strenge Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit.[1] Das Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz mit ihr verbindet. Rz. 3 Die Unentgeltlichkeit der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Rechtsfolgen bei nicht notwendiger Arbeitsversäumnis

Rz. 23 Nicht notwendige Arbeitsversäumnis gibt nicht nur keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, sondern bedeutet auch Verletzung der Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis wie aus dem Betriebsratsamt. Sie kann daher zur Amtsenthebung nach § 23 Abs. 1 berechtigen, wenn es sich um eine grobe Verletzung handelt. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die nach § 15 KS...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Allgemeine Zuwendungen

Rz. 42 Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Vergütungen für zusätzliche Arbeitsleistungen.[1] Die Arbeitsentgeltgarantie erstreckt sich deshalb auch nur, wie Abs. 4 Satz 2 klarstellt, auf allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers. Hierunter fallen Gratifikationen, Abschlussvergütungen, Jubiläumszuwendungen und auch vermögenswirksame Leistungen,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.2 Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied

Rz. 88 Für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied sind die Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren zuständig, sofern der Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis resultiert (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a, Abs. 5 i. V. m. §§ 46 ff ArbGG). Wenn Angelegenheiten das BetrVG betreffen, ist das Beschlussverfahren zu wählen (§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. 80 ff....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Rechtsnatur des Anspruchs

Rz. 76 Nach Abs. 7 hat jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen, bei Erstmitgliedern sogar für insgesamt vier Wochen, um an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Arbeitsbefreiung

Rz. 17 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Da es mit der Unabhängigkeit des Betriebsratsamtes unvereinbar wäre, wenn vom Willen des Arbeitgebers abhinge, ob eine bestimmte Betriebsratsaufgabe rechtzeitig erfüllt werden kann, b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Freizeitausgleich (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 29 Die Erfüllung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 1 erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne Minderung der Vergütung.[1] Die Arbeitsbefreiung muss den gleichen Umfang haben, wie Freizeit aufgewendet wurde, um die Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Daraus, dass bei Unmöglichkeit einer Arbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit der Arbeitsversäumnis hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag ( § 611a Abs. 2 BGB ).[1] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche vergütet wird, wandelt sich der vertragliche sowie ggf. der tarifliche Entgeltanspruch nicht in einen gesetzlichen Ersatzanspru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundsätze und mittelbare Drittwirkung im Arbeitsverhältnis

Die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Für eine Grundlage der Meinungsbildung garantiert dieselbe Norm auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, also die Informationsfreiheit. Die Meinungs...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätze und Grenzen im Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag befasst sich insbesondere mit der Rechtsprechung, die die Grundsätze und Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis näher austariert hat. Zudem sind Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten des Arbeitgebers Gegenstand. Arbeitgeber müssen beispielsweise Maßnahmen ergreifen, wenn Mitarbeiter andere Mitarbeiter diskriminieren....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Soweit ein Tarifvertrag bestimmt, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel vermindert, wenn das Arbeitsverhältnis ruht (so z. B. § 26 Abs. 2 Buchs...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 4 Meinungsäußerungen in sozialen Medien

In der Praxis zunehmend relevant sind Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern in den sozialen Medien. Praxis-Beispiel Liken von Posts vor dem EGMR Der EGMR entschied im Jahr 2021 einen Fall einer Angestellten im türkischen Bildungsministerium, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kündigte, weil sie verschiedene Posts "geliked" hatte, die eine kritische Meinung über das Bildung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.1 Grundrechte des Arbeitgebers

Auf Grundlage von Art. 12 GG ist die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt, die insbesondere durch eine Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens berührt sein kann.[1] Insofern kann sich das Interesse des Arbeitgebers, den Betriebsfrieden zu wahren, gegenüber der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers durchsetzen. Hiernach kann eine Meinungsäuße...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 12 Altersteilzeit/Sabbatical

Rz. 38 Bei einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis im Teilzeitmodell, gibt es hinsichtlich des Urlaubs keine Besonderheiten. Insoweit gelten die normalen Regelungen für Teilzeit-Arbeitsverhältnisse (s. Rz. 18 f.). Rz. 39 Bei einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis im Blockmodell ist die vertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, nämlich die Pflicht zur Arbeitsleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 6 Handlungspflichten und Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Arbeitgeber können rechtlich dazu verpflichtet sein, Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu ergreifen, die bestimmte politische Meinungen äußern. Gesetzliche Handlungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach § 12 Abs. 1 AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund eines nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.1 Grundsatz

Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht wird weder aut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG. Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.2 Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Einer der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB. Hiernach sind die Arbeitsvertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Partei zu nehmen und den Vertragszweck zu fördern bzw. nicht zu gefährden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 3 Pflichten des Arbeitgebers

Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.[1] Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.[2] Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei...mehr