Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.11 Konnten steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) geleistet werden? War eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen?

Die Gewährung einer steuerfreien Beihilfe oder Unterstützung im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von bis zu 1.500 Euro war auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) möglich. Diese steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen zählen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung nicht zum sozialversicheru...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Einvernehmliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots/vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Lösungsrechte

Rz. 86 Die Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, durch eine vertragliche Regelung das bestehende Wettbewerbsverbot aufzuheben und hierbei auch zu regeln, dass keine Karenzentschädigung zu zahlen ist. Eine einzelvertragliche Regelung, beispielsweise auch über die Grenzen des § 75a HGB hinaus, ist somit jederzeit möglich. Schließen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ein...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / VII. Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung

Rz. 248 Wurde das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet, schließt dies nicht aus, dass dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer als nachvertragliche Verpflichtung oder aufgrund einer ausdrücklichen Wettbewerbsklausel ein – soweit hier erheblich titulierter – Anspruch auf Unterlassung bestimmter neuer...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Vertragsfortsetzungsanspruch gegen den Betriebserwerber

Rz. 63 Kommt es nach Ausspruch der Kündigung zu einem Betriebsübergang, hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Vertragsfortsetzungsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber bzw. Betriebserwerber.[142] Dieser Anspruch kann allerdings nicht nur während des Laufs der Kündigungsfrist, sondern auch nach Ablauf der Kündigungsfrist, mithin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gelten...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Auskunftsansprüche

Rz. 69 Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1.1.2005[28] wurden in § 4a BetrAVG erweiterte Auskunftspflichten für die Arbeitgeber geschaffen. Ggf. kann es sich bei sehr unklaren Versorgungsverhältnissen empfehlen, im Rahmen eines Klageverfahrens auch zunächst einen Auskunftsanspruch und sodann einen materiellen Leistungsanspruch zu erheben (Stufenantrag). Der...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Änderungskündigung

Rz. 151 Das Recht des Betriebsrats zu widersprechen, besteht grundsätzlich auch bei einer Änderungskündigung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Widerspruch dann, wenn der Arbeitnehmer das in der Änderungskündigung enthaltene Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen hat, für den Arbei...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / V. Praxis

Rz. 71 In der gerichtlichen Praxis kommt es nach Einschätzung des Verfassers nur relativ selten zur vorläufigen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im laufenden Kündigungsschutzverfahren, sei es, dass der Arbeitgeber eine solche dem Arbeitnehmer anbietet, sei es, dass der Arbeitgeber dem erstinstanzlich ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruch nachkommen möchte, sei es,...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / III. Abwicklungsklausel

Rz. 11 Um die ordnungsgemäße Abrechnung bis zum Beendigungszeitpunkt zu gewährleisten, sollte im Rahmen einer Abwicklungsklausel klargestellt werden, dass und in welchem Umfang dem Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete monatliche Vergütung weiter gewährt wird. Eine Regelung empfiehlt sich z.B. auch hinsichtlich eines etwaigen Zielbonus da die dem Bonus zugrunde liegende Z...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 107 Der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG liegt darin, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf an sich bereits durch den Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis mit dem Vertretenen abgedeckt hat und deshalb an der Arbeitskraft des Vertreters von vornherein nur ein vorübergehender, zeitlich durch die Rückkehr des Vertretenen begrenzter Bedarf bes...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Folgerungen

Rz. 11 Aus der punktuellen Streitgegenstandstheorie folgt, dass jede Kündigung, sei es eine außerordentliche, eine ordentliche, eine vorsorglich ordentliche, eine vorsorglich außerordentliche, eine entfristete, eine bedingte innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist zur Meidung der Fiktion des § 7 KSchG angegriffen werden muss, und zwar auch dann, wenn eine weitere Kündigung ode...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Dauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 186 Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist i.d.R. ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen.[448] Diese Voraussetzung muss das ArbG feststellen. In der Regel ist das Gutachten eines Arbeitsmediziners einzuholen, wenn der Arbeitnehmer die dauernde Leistungsunfähigkeit bestreitet und dem Gericht die erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht wiederkehrende Vergütung.

Rn 17 Zu den nicht wiederkehrenden Ansprüchen auf Vergütungen eines ArbN gehören Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus den §§ 9, 10 KSchG (BAG NZA 97, 563, 565; LG Bochum ZInsO 10, 1801; LG Essen ZVI 11, 379, 380; LG Wuppertal JurBüro 19, 267) bzw Sozialplanabfindungen nach den §§ 112, 113 BetrVG (BAG NZA 92, 384, 385; LG Bamberg JurBüro 09, 32...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Rz. 37 § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG gewährt den besonderen Kündigungsschutz auch den Elternzeitberechtigten, die bei ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten. Die Teilzeitarbeit muss sich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen des § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG halten und darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Wird die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht nur vorübergehend, ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / VI. Verschwiegenheitsklausel

Rz. 17 Da der Arbeitnehmer auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet ist,[20] empfiehlt sich zur Klarstellung die Aufnahme einer entsprechenden Klausel. Ein Betriebsgeheimnis liegt vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Mitbestimmungsrecht des Personalrats

Rz. 160 Die Mitbestimmung des Personalrats hängt von der Ausgestaltung des anwendbaren Landes- bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes ab. Grundsätzlich hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Dazu gehört auch die Begründung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe unten Rdn 160 ff.). Einige Personalvertretungsgesetze sehen aber nicht nur bei der Eins...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VI. Gesetzlicher Weiterbeschäftigungsanspruch gem. § 79 Abs. 2 BPersVG

Rz. 29 Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse das BPersVG (bzw. bei Beschäftigten der Länder und Gemeinden die entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze) Anwendung findet, kann ein WBA nach § 79 Abs. 2 S. 1 BPersVG zustehen. Da die Vorschrift im Wesentlichen § 102 Abs. 5 BetrVG entspricht, kann auf die o.g. Grundsätze verwiesen werden.mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Beendigungstatbestand

Rz. 35 Als Beendigungstatbestand kommt sowohl eine ordentliche als auch – anders als bei § 102 Abs. 5 BetrVG – eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Auch bei Streit um den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrages und bei Streit um die Wirksamkeit einer Befristung und im Zusammenhang mit einer auflösenden Bedingung gelten die von der Rspr....mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / VI. Ordentliche und außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 27 Regelmäßig begegnet die Änderungskündigung in der Praxis als ordentliche Kündigung. § 2 KSchG ist auf diesen Fall zugeschnitten. Allerdings ist anerkannt, dass die Änderungskündigung auch als außerordentliche möglich ist.[39] Eine außerordentliche Änderungskündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Unwirksamkeit der Kündigung an sich

Rz. 173 Hat der Arbeitgeber es unterlassen, den Betriebsrat anzuhören, oder hat er die Kündigung ausgesprochen, bevor das Anhörungsverfahren abgeschlossen war, ist die Kündigung aus betriebsverfassungsrechtlichen Gründen unwirksam (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Will der Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG berufen, dann muss er nach § 4 S. ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Klagehäufung

Rz. 13 Wenn neben einer Kündigungsschutzklage im Wege der objektiven Klagehäufung Vergütungsansprüche in das Verfahren einbezogen werden, kommt es nach dem Streitwertkatalog (Teil I Nr. 6) darauf an, ob die Vergütung vom streitigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt oder nicht. Eine Wertaddition kommt nicht in Betracht, wenn insoweit wirtschaftliche Identität vorli...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVII. Drittanstellungen

Rz. 79 In der Praxis kommen gerade innerhalb eines Konzerns oftmals Situationen vor, die zu einer sog. "Drittanstellung" des Organs führen.[109] Diese liegt etwa vor, wenn das Organverhältnis nicht zu der Gesellschaft besteht, mit der der Anstellungsvertrag geschlossen ist. Es ist dann zu prüfen, ob es sich um ein einheitliches Anstellungsverhältnis handelt oder ob getrennte...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / B. Einvernehmliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Rz. 3 Ein Berufsausbildungsverhältnis kann grundsätzlich einvernehmlich durch schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.[2] Nach der Rspr. des BAG ist die vertraglich vereinbarte Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig und nicht durch Kündigung – oder Kündigungsschutzvorschriften – ausgeschlossen.[3] Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages lass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 10 Auf die Immunität kann durch den Entsendestaat im Wege ausdrücklicher Erklärung verzichtet werden (Art 31 I, II WÜD). Auch der Berechtigte selbst kann einen solchen Verzicht erklären und sich so freiwillig der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Der Verzicht kann auch allg erfolgen (Kissel/Mayer § 18 Rz 23). Wegen des Grundsatzes in Art 32 I WÜD ist allerdings die g...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / II. Voraussetzungen des Kündigungsschutzes

Rz. 47 Der in § 5 Abs. 1 PflegeZG geregelte Kündigungsschutz setzt voraus, dass eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit bei einem nahen Angehörigen vorliegt. Praxishinweis Ob das Arbeitsverhältnis unter den Anwendungsbereich des KSchG fällt, ist unerheblich. Auch in Kleinbetrieben und bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten kann der Sonderkünd...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / e) Abwägung bei besonderem Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers

Rz. 42 Macht der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse geltend, dann muss er rechtlich erhebliche Interessen darlegen, die die pauschale Interessenabwägung des BAG als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. Es muss also zur Überzeugung des Gerichts vorgetragen werden, ggf. glaubhaft gemacht bzw. bewiesen werden, dass das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehme...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auflösungsantrag, § 9 KSchG

Rz. 186 Der Arbeitgeber ist nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG berechtigt, einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu stellen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein betriebsverfassungsrechtliches Verwertungsverbo...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / II. Klagefrist

Rz. 52 Sowohl für den Fall der Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt als auch für den Fall von dessen Ablehnung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG. Auf die Klage selbst findet § 167 ZPO Anwendung, so dass eine Einreichung bei Gericht innerhalb der Drei-Wochen-Frist hinreichend ist. Im Falle eines Streites über die Wirksamkeit einer vorbehaltlosen Annahme ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Ablehnung

Rz. 38 Der Arbeitnehmer hat drittens die Möglichkeit, das Änderungsangebot abzulehnen. Die Änderungskündigung gewinnt damit die Gestalt einer reinen Beendigungskündigung. Sie kann als solche nach den allgemein für Beendigungskündigungen geltenden Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. In der Ablehnung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänder...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Andere Klagen als die Feststellungsklage nach § 4 KSchG

Rz. 22 Klagt der Arbeitnehmer auf Abfindungszahlung gem. §§ 9, 10 KSchG, beinhaltet dieser Klageantrag außer dem Auflösungsantrag auch den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.[23] Allerdings muss auch hier die dreiwöchige Klagefrist gewahrt sein. Ist sie nicht gewahrt, muss die Fiktionswirkung des § 7 KSchG eingreifen. Rz. 23 Klagt der Arbeitnehmer auf Loh...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / IV. Zwangsvollstreckung aus einem Herausgabetitel

Rz. 113 Die Zwangsvollstreckung wegen der Herausgabe oder Leistung von Sachen im Zusammenhang mit der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG i.V.m. §§ 883 bis 886 ZPO.[105] 1. Herausgabevollstreckung im Kontext einer Kündigung Rz. 114 Im Kontext einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es in u...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 9. Gehaltspfändungen

Rz. 231 Gehaltspfändungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zahlreiche Pfändungen für den Arbeitgeber einen erheblichen, über das Übliche hinausgehenden Arbeitsaufwand in der Gehaltsbuchhaltung verursachen.[593] Diese Voraussetzungen sind jedenfalls bei einem Arbeitsverhältnis gegeben, das noch nicht über einen längeren Zeitraum bestand, wenn mehr als zeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte ArbG

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG, die im Falle eine...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Ordentliche Kündigung

Rz. 23 Der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann im Wege der ordentlichen Kündigung von beiden Seiten durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung beendet werden. Dabei bedarf die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter mit Unternehmerfunktion ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Basar

Rz. 76 Häufiger wird in der Praxis nach der klassischen "Basarmethode" verhandelt. Beide Parteien überlegen sich meist im Vorfeld der Güteverhandlung, was ein vernünftiger Preis für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein könnte. Dieser Preis ergibt sich aus einer Vielzahl von Faktoren, bis hin zur Faustformel zum halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörig...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Interessenabwägung

Rz. 177 An die Interessenabwägung sind nach der Rspr. des BAG strenge Maßstäbe anzulegen.[432] Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die aufgrund des personenbedingten Kündigungsgrundes eingetretene Störung des Arbeitsverhältnisses billigerweise noch hinnehmen muss oder ob die Kündigung bei verständiger Würdigung und Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / Literaturtipps

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 833 reduziert die Bestimmtheitsanforderungen bei der Pfändung von künftigen Arbeitseinkommen in doppelter Hinsicht. Eine Lohn- oder Gehaltsforderung bleibt nach Abs 1 trotz einer veränderten dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beschlagnahmt, falls der Schuldner beim Drittschuldner versetzt oder befördert wird bzw eine Gehaltserhöhung erhält. Abs 2 er...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Arbeitsvergütung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.3: Antrag auf einstweilige Verfügung: Arbeitsvergütung Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der _________________________ – Antragstellerin – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arbeitsvergütung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten d...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Entgeltumwandlung

Rz. 39 Keine eigene Form der Leistungsgewährung ist die Entgeltumwandlung. Gleichwohl stellt sie eine von Gesetzes wegen geförderte Sonderform der bAV dar, bei der arbeitsrechtliche Besonderheiten auch im Kündigungsschutzverfahren zu beachten sind. Rz. 40 Der Arbeitnehmer verzichtet auf Entgelt, dafür erhält er vom Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tätigkeit.

Rn 13 Der Schuldner muss einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten oder Dienste leisten. Anders als nach Abs 1 müssen die Tätigkeiten aufgrund eines ständigen Verhältnisses von einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit erbracht werden. Um Gefälligkeiten oder Hilfeleistungen auszuschließen, genügen einmalige oder gelegentliche Tätigkeiten nicht. Auf die Grundlage für...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Grundsätze

Rz. 47 Eine Kündigung erfolgt wegen des Betriebsübergangs, wenn dieser der tragende Grund, nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. Das Kündigungsverbot ist also dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[100] Es schützt damit nicht vor Risiken, die sich jederz...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / H. Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen

Rz. 39 Sowohl Abwicklungs- als auch Aufhebungsverträge sehen regelmäßig die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vor. Abfindungen, welche anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber an den ausscheidenden Arbeitnehmer gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der Einkommensteuer. Mit Wirkung zum...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / II. Gegenstand des Anhörungsverfahrens

Rz. 33 Gegenstand des Anhörungsverfahrens ist die arbeitgeberseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Die Arbeitnehmerkündigung wird nicht erfasst. Sonstige Beendigungstatbestände und damit im Zusammenhang stehende Lebenssachverhalte werden von § 102 BetrVG ebenfalls nicht erfasst. § 102 BetrVG "erledigt" auch nicht sonstige weitere Beteiligungstatbeständ...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / Literaturtipps

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§ 18 Beendigung durch auflö... / 2. Nr. 2 – Erstanstellung im Anschluss an Ausbildung oder Studium

Rz. 13 Auflösende Bedingungen im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium haben zwar nur eine geringe Praxisrelevanz, sind aber gleichwohl zulässig, wenn z.B. eine Folgebeschäftigung zur auflösenden Bedingung erhoben wird.[17] Weil es mit der Überbrückungsfunktion der Nr. 2 nicht vereinbar sei, dass es im Einzelfall zu sehr langen Arbeitsverhältnissen kommen könne, wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Beim Schutz des Unterhalts für den Schuldner und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen steht § 851a I in Konkurrenz mit der weitergehenden Regelung aus § 850i, die höhere Pfändungsgrenzen begründet. § 850i I verdrängt – nur – insoweit § 851a I, denn es ist nicht gerechtfertigt, den Landwirt ggü allen anderen Selbständigen schlechter zu stellen. Sonst wäre die Zwecks...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / a) Zeitanteiliges Verfahren

Rz. 55 Beim zeitanteiligen Berechnungsverfahren ist zunächst in einem ersten Schritt die Versorgungsleistung festzustellen, die ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt des Versorgungsfalls zu erbringen wäre. Dabei erfolgt die Ermittlung jeweils nach der getroffenen Vereinbarung. Sodann wird in einem zweiten Schritt die erreichbare Leistung mit einem Unverfallba...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Fallgestaltungen zum Eintritt des Rechtsschutzfalls

Rz. 28 Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts[60] ist, im Hinblick auf den Rechtsschutzfall, an tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichten zu denken, ferner an Verstöße gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes usw. Immer muss es sich allerdings um Verstöße handeln, die dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. Daher genügt es z.B. nicht,...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr