Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.4 Aufsichtsrat

Rz. 99 Aus dem EStG ergibt sich nicht unmittelbar, was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen ist. Aus der Vorschrift des § 10 Nr. 4 KStG kann aber entnommen werden, dass Tätigkeiten erfasst werden sollen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung einer Körperschaft zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" ist weit auszulegen.[2] Nicht auf di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG

Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der in § 32a EStG geregelte progressive Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Mitteilungsobliegenheit im bestehenden Arbeitsverhältnis

2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung? Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Mitteilungspflicht im Bewerbungsverfahren – Fragerecht des Arbeitgebers?

Rz. 22 Im Bewerbungsverfahren hat die Arbeitnehmerin ein Interesse, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft nicht zu offenbaren, da sie andernfalls befürchten muss, wegen der Schwangerschaft die Stelle nicht zu erhalten. Umgekehrt mag der Arbeitgeber ein Interesse haben, niemanden einzustellen, der die Arbeit wegen schwanger- und mutterschaftsbedingter Ausfallzeiten im...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Stillende Frau

Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf Stillzeit zu gewähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Rechtsfolgen der Mitteilung bzw. des Unterlassens der Mitteilung

Rz. 15 Objektivrechtlich muss der Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen einer Schwangerschaft unabhängig von seiner Kenntnis einhalten.[1] Praktisch kann die Erfüllung der Normen jedoch nur bei Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. fahrlässiger Unkenntnis verlangt und sanktioniert werden. Rz. 16 Dies bedeutet: Teilt die Arbeitnehmerin mit, sie sei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Adressat, Form und Inhalt der Mitteilung

Rz. 9 Adressat der Mitteilung ist der Arbeitgeber. Welche Person die Arbeitgeberfunktion i. S. d. Vorschrift ausübt, hängt von der Struktur und der Organisation des Unternehmens ab. So ist die Mitteilung in kleineren Unternehmen gegenüber dem Inhaber bzw. Geschäftsführer abzugeben. Im Übrigen kommt es darauf an, wer im Unternehmen dafür zuständig ist, die Einhaltung der Mutt...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 5 Allgemeines Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes

§ 3 EntgTranspG spricht ein Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes aus. Dazu übernimmt der Gesetzgeber fast wörtlich die Vorschrift des § 3 AGG und formuliert sie um zu einer Sondervorschrift bezüglich der Entgeltbenachteiligung. § 3 Abs. 1 EntgTranspG stellt dabei klar, dass das Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Gesc...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3 Modern Arbeitsformen

Im Rahmen moderner Arbeitsformen werden in der GDA-Leitlinie "psychische Belastungen" Beispiele genannt: räumliche Mobilität, atypische Arbeitsverhältnisse, diskontinuierliche Berufsverläufe, zeitliche Flexibilisierung sowie eine reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben. In der Praxis sind dabei insbesondere Arbeitsformen, wie mobiles Arbeiten, Homeoffice, Telearbeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr

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Kennzahlen für das Personal... / 2.2.1 Kennzahlen aus Recruiting und Personalentwicklung

Der Recruitingprozess kann mit Hilfe vieler Kennzahlen abgebildet werden. Angefangen von Platzierungen in Arbeitgeberrankings bis hin zur Zeitdauer einer Besetzung (time to hire). Gerade diese zwei sind mit vielen Einschränkungen behaftet. Beim Arbeitgeberranking sind Größe und Bekanntheit des Unternehmens ausschlaggebend. Beides Aspekte, die nicht unmittelbar durch den Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 2.2 Staatlich

Maßnahmen wie Eingliederungszuschüsse, Förderung der Weiterbildung oder erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen sollen die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv machen. Entgeltsicherung soll die Lücke schließen, wenn Arbeitnehmer über 50 Jahre eine Tätigkeit aufnehmen, bei der sie weniger verdienen als in eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis

Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes. Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.9.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem...mehr

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Ausbildung / 3.5.2 Urlaubsanspruch bei Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Te...mehr

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Ausbildung / 2.4.3.1 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses erstellte Prognose des Arbeitgebers, im Zeitpunkt des erfolgreichen Absc...mehr

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Ausbildung / 2.4.3.2 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung

Gem. § 24 BBiG, § 16 Abs. 5 TVAöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion. Diese Fiktion tr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.5.2 Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei entsprechender Bewährung hat die/der Auszubildende nach Ablauf der Befristung Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. In diesem Zusammenhang wird das nach § 16a Satz 1 TVAöD befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16a Satz 2 TVAöD umgewandelt, also entfristet. Das Erfordernis der Bewährung ist erfüllt, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem Fall erhält der Auszubildende zusamm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.7 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Wurden von dem bisher in § 16a Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – a. F. geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst, die ihre Abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.9.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.3 Inhalt des Anspruchs

Die Übernahmeverpflichtung ist auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ausgerichtet. Allerdings handelt es sich um keine echte unbefristete Übernahme, da sie zunächst auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt ist und erst dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt, wenn die/der Auszubildende sich in den 12 Monaten nach der Ausbildung bewährt hat. Gleichwohl ist es dem A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.6 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung zu § 16a TVAöD

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist und eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, stellt sich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in 2 Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.2 Aktionsoptionssparplan

Seine Zielgruppe sind im Unterschied zu den meisten Aktienoptionsplänen nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiter. Sie sollen durch den Erwerb der Aktie stärker an das Unternehmen gebunden werden und sich persönlich stärker einbringen, um den Unternehmenserfolg in Form des Aktienkurses zu steigern. Dabei wird angenommen, dass die laufende Verfolgung des Aktienku...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2 Tariflicher Anspruch auf Übernahme

Weder der Allgemeine Teil des TVAöD noch der Besondere Teil BBiG sahen bis zum 31.12.2009 eine Übernahmeverpflichtung vor. Im Besonderen Teil BBiG (§ 16a) war lediglich geregelt, dass die Tarifvertragsparteien auf eine Übernahme "hinwirken". Im Rahmen der Tarifrunde 2010 hatten sich die Tarifvertragsparteien erstmals auf eine tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.2.2 Nichtige Vereinbarungen

§ 12 Abs. 1 Satz 1 BBiG bestimmt, dass eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, nichtig ist. Praxis-Beispiel Vereinbarung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht, wenn ein Auszubildender nicht spätestens 11 Wochen vor Ablauf des Ausbildungsvert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.3 Sonstiger Anspruch auf Übernahme

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Berufseinsteigern nicht nur eine Ausbildungsstelle, sondern auch eine langfristige Perspektive zu bieten. Dementsprechend gehen Arbeitgeber mittlerweile dazu über, Auszubildenden schon bei Beginn der Ausbildung die Übernahme zu garantieren. Diese Zusage kann grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten

Leitsatz 1. Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. 2. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.1 Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme

Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben nur die Mitglieder der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsorgane (§§ 78a BetrVG, 56 BPersVG [1] und die vergleichbaren Regelungen der LPersVG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.3.3 Fälligkeit des Ausbildungsentgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVAöD ist das Ausbildungsentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbildenden der TVöD Anwendung findet, ist das Ausbildungsentgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TVöD), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungsentgelte für Dienst... / 6 Zuwendungen wegen anderer Rechtsbeziehungen sind kein Arbeitslohn

Arbeitslohn liegt dann nicht vor, wenn eine Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewirkt wird. Beispielhaft seien genannt Zinsen aus stehen gelassenem und in ein Darlehen umgewandeltem Lohn. Hinweis Gesonderte Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungsentgelte für Dienst... / 5 Die Zahlungen sind nicht den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zuzuordnen

Zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören dagegen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Ein Vorteil wird dann für eine Beschäftigung gewährt, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 erstattet (siehe hierzu Ziffer 3.6.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVAöD nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe i. S. d. § 4 TVöD verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung" in der Protokollerkl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.1.2 Verhalten während der Berufsausbildung

Bei einem Berufsausbildungsverhältnis besteht gem. § 13 Satz 1 BBiG die Hauptpflicht des Auszubildenden darin, sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Auszubildenden sind gem. § 13 Satz 2 BBiG insbesondere dazu verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.4 Geltendmachung des Anspruchs

§ 16a enthält keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Weise der Auszubildende den Anspruch geltend machen muss. Allerdings empfiehlt es sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.2 Beteiligung an einer GmbH

Eine geringere Verbreitung hat die Beteiligung von Mitarbeiter an GmbHs. Der Grund: Mit der Beteiligung sind umfangreiche Rechte verbunden, die gerade in familiengeführten Unternehmen den Beschäftigten nur in besonderen Fällen eingeräumt werden. Auch die hohen Aufwendungen für die Übertragung der Anteile sind zu bedenken. Zudem war es über viele Jahre problematisch, die Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.3 Bedeutung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Im Zusammenhang mit Long-/Post-COVID-Erkrankungen ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Unternehmen aufgrund der häufig langen Arbeitsunfähigkeiten der Betroffenen verpflichtend. Daneben bietet es dem Arbeitgeber die Chance, auf Vermeidung oder zumindest Verringerung künftiger Fehlzeiten des Arbeitnehmers Einfluss zu nehmen, und trägt dazu bei, mit Erkrank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.5 Die stufenweise Wiedereingliederung bei Long-/Post-COVID

Die Rückkehr ins Arbeitsleben bei an Long-/Post-COVID erkrankten Menschen ist über eine stufenweise Wiedereingliederung (z. B. nach dem Hamburger Modell) in vielen Fällen nicht ausreichend oder nachhaltig stabil und kommt somit an ihre Grenzen. Ein erweiterter Ansatz der beruflichen Rehabilitation kann daher sinnvoll sein. Marchewka und Bachhausen führen auf, dass eine stufe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.1 Probezeit

Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit einer Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Auszubildende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Auszubildende wiederum muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / Zusammenfassung

Überblick Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Inhalt und Ort sowie dessen Arbeitnehmerpflichten hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens nach billigem Ermessen rechtlich verbindlich näher zu bestimmen. Es gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehmer leistet seine Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr