Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 2.2 Alternativ-/Optionsmodell

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben u. a. zum 31.12. eines jeden Jahres bewertet und mit der für dieses Kalenderjahr festgestellten Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs und dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vergleicht. Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage (= beitragspf...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Arbeitszeit versteht man aus betrieblicher Perspektive die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall. Verteilung und Lage der Arbeitszeit sind nicht vollständig vorab festgelegt, sondern können etwa saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen folgen. Bei der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ist es darüber hinaus möglich, in bestimmten Grenzen...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, ist von der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer auszugehen. Dabei sind grundsätzlich alle Beschäftigten mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Dazu zählen auch Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstatt oder Arbeitnehmer der Werkstatt. Teilzeitbeschäftigte Teilze...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren[1], dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Ob die Arbeitsvertragsparteien ein (echtes) Vollzeitarbeitsverhältnis oder ein flexibles Abrufarbeitsverhältnis als Teilzeitbeschäftigung vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Umfang der Wochenarbeitszeit ist dabei...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1 Jahresarbeitszeitvertrag

Eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung stellt der Jahresarbeitszeitvertrag dar. Bei ihm wird statt der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine jährliche Gesamtarbeitszeit vereinbart, die aus einer gewünschten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit errechnet wird. In der betrieblichen Praxis finden derartige Verträge insbesondere für Teilzeitbeschäftigte Anwendun...mehr

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Zuschläge / 2.2 Ermittlung des maßgeblichen Grundlohns (Stundenlohns)

Der laufende Arbeitslohn bzw. das laufende Arbeitsentgelt im Entgeltabrechnungszeitraum ist in einen Stundengrundlohn umzurechnen. Hierbei ist entsprechend den Ausführungen in R 3b Abs. 2 Nr. 3 LStR zu verfahren. Danach ist das Arbeitsentgelt grundsätzlich durch die Zahl der Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit im jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu dividieren. Bei eine...mehr

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Zuschläge / 2.9 Grundlohn

Als Grundlohn ist der auf einen Stundenlohn umgerechnete laufende Arbeitslohn anzusetzen, den der Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erhält (z. B. auch laufend bezogene Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse). Regelmäßige Arbeitszeit ist die für das jeweilige Dienstverhältnis vereinbarte Norma...mehr

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Überstunden / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit[1] mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Werden überhaupt Überstunden geleistet und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Arbeitnehmer leisten die Überstunden? Wie ist die vorübergehend geänderte Arbeitszeit auf di...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 2 Abgrenzung von anderen Vertragsverhältnissen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei Letzterem ist beabsichtigt, den neu eingestellten Arbeitnehmer bei Feststellung seiner Eignung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Hingegen wird das Aushilfsarbeitsverhältnis lediglich für eine vorübergehende, von vornherein zweckbestimmte Tätigkeit geschlossen. Zulässig ist es...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.5 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil v. 5.12.2024, 8 AZR 370/20 zu den Regelungen über Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarter Jahresarbeitszeit einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die Arbeitszeit haben, die über ihre individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Werden vom A...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.2 Anspruch auf befristete und unbefristete Teilzeit

Für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist seit dem 1.1.2019 zwischen dem Anspruch auf unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) und dem Anspruch auf die befristete Teilzeitbeschäftigung (sog. Brückenteilzeit; § 9a TzBfG) zu unterscheiden. Bei weitgehenden Parallelen im Verfahren der Geltendmachung bestehen dennoch gewisse Unterschiede zwischen beiden Ansprüchen – die Beso...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.5 Arbeit auf Abruf

Im Versicherungsrecht der Sozialversicherung gilt für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Dies bedeutet, dass auch bei Prüfung der Geringfügigkeit von dem Arbeitsentgelt auszugehen ist, das dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder aufgrund vertraglicher Regelung zusteht. Für Entgelte oder Entgelt...mehr

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Altersteilzeit / 3 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss gemäß § 3 AltTZG eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden sein. Achtung Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 4 Zeitumfang der Nebenberuflichkeit

Das erforderliche Merkmal der Nebenberuflichkeit der ausgeübten Tätigkeit ist beim Übungsleiterfreibetrag nach anderen Kriterien zu beurteilen als die Abgrenzung von Haupt- und Nebentätigkeit für die Frage der Arbeitnehmertätigkeit. So setzt hier die Annahme einer nebenberuflichen Tätigkeit keinen Hauptberuf voraus. Für die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift ist der ze...mehr

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Übungsleiter / 2 Zeitlicher Umfang entscheidet über Nebenberuflichkeit

Die Annahme einer nebenberuflichen Tätigkeit setzt keinen Hauptberuf voraus. Für die Steuerbefreiung ist der zeitliche Umfang der Tätigkeit maßgebend. Die Tätigkeit ist – unabhängig von der Höhe der Vergütung – als nebenberuflich einzustufen, wenn sie nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.[1] Für die Drittelgrenze ist die Arbeit...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

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Teilzeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines vergleichbaren voll...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.3 Ausnahme: Entgegenstehen von betrieblichen Gründen

Der Arbeitgeber kann die beabsichtigte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] Da es sich hierbei um eine Einwendung des Arbeitgebers handelt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Es sind keine dringenden betrieblichen Gründe gefordert, ausreichend sind plausible, nachvollziehbare Gründe. Diese liegen jedoch nicht schon dann vor,...mehr

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Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

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Elternzeit / 5.2 Verfahren

Das Verfahren zur Umsetzung des Teilzeitwunsches ist zweistufig ausgestaltet.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen dem auf eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien zielenden "Konsensverfahren"[2] als der ersten Stufe und dem einseitigen "Anspruchsverfahren"[3] bei Scheitern einer Einigung. Das Anspruchsverfahren baut dabei auf dem Konsensverfahren auf und setzt voraus,...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.7 Gerichtliche Geltendmachung

Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung zur gewünschten Arbeitszeitverringerung, muss der Arbeitnehmer diese einklagen. Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung dann als erteilt.[1] Eine Klagefrist ist im Gesetz nicht vorgesehen. Verringerungs- und Verteilungswunsch des Arbeitnehmers hängen regelmäßig voneinander ab (einheitliches Vertragsangebot). Desh...mehr

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Altersteilzeit / 4.6 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung

Um Rentennachteile auszugleichen, die den altersteilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern dadurch entstehen, dass ihr bisheriges Arbeitsentgelt auf die Hälfte reduziert wird, müssen die Arbeitgeber neben den Rentenversicherungsbeiträgen aus dem Altersteilzeitentgelt noch zusätzliche Beiträge zahlen. Diese zusätzlichen Beiträge sind auch zu entrichten, wenn die Voraussetzungen für ...mehr

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Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1.1 Beitragsabführung bei Anwendung des Blockmodells

Bei einer Altersteilzeit mit diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) sind die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ab Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses abzuführen. Während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich lediglich das Arbeitsentgelt entsprechend der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Regel...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.2 Besuch der Berufsschule

§ 9 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG normiert ein echtes Beschäftigungsverbot des Arbeitgebers mit dem Ziel, die Berufsschulpflicht des Jugendlichen abzusichern und mit der betrieblichen Ausbildung im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses zu synchronisieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Arbeit freizustellen. ...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Arbeitgeberpflichten nach dem TzBfG

Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen.[1] Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern dieser sich für eine Teilzeitbesetzung eignet. Die T...mehr

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Überstunden / Zusammenfassung

Begriff Unter Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Begrifflich davon zu unterscheiden ist die Mehr...mehr

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Elternzeit / 1.4.2 Teilzeitbeschäftigung

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.1 Grundlagen

Die Beschäftigung von Jugendlichen ist in den §§ 8–46 JArbSchG geregelt. Neben den zentralen Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit sowie dem besonderen Urlaubsrecht enthält das JArbSchG die nachfolgend dargestellten Bereiche der Berufsschulteilnahme[1] und der Beschäftigungsverbote[2]; dazu treten die Regelungen über die sonstigen Pflichten des Arbeitgebers[3] und die gesu...mehr

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Altersteilzeit / 4 Wirkung der Altersteilzeit

Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl oder an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel arbeiten. Der höchstzulässige Verteilzeitraum für Altersteilzeitvereinbarungen liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Beim Blockmodell arbeitet der Arbei...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.5 Besonderheiten des befristeten Teilzeitanspruchs ("Brückenteilzeit")

Für den Anspruch auf den befristeten Teilzeitanspruch gemäß § 9a TzBfG sind einige Besonderheiten zu beachten. Dies gilt zunächst für die weiteren Voraussetzungen der Brückenteilzeit: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer.[1] Auszubildende sind bei der Anzahl der Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Der Umfang der reduzierten Arbeitszeit ist von v...mehr

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Kurzzeitfreiwilligendienst / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Üblicherweise wird das Entgelt sich in einem Rahmen bewegen, der nicht über 2.000 EUR monatlich hinausgeht. Hinsichtlich der Beitragsbemessung ist dann die Regelung des Übergangsbereichs [1] anzuwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte

Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffice, teils im Betrieb arbeiten, kommt es auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2.2 Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit im Sinne des AltTZG leisten. Sie müssen dazu – wie Vollzeitarbeitnehmer – ihre bisherige (reduzierte) Arbeitszeit halbieren und auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also mehr als geringfügig beschäftigt sein.[1]mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.1 Festlegung der Wochenarbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

Von "Arbeit auf Abruf" spricht man, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nur zu erbringen hat, wenn Arbeit tatsächlich anfällt. In derartigen Vereinbarungen ist u. a. eine wöchentliche Arbeitszeit festzulegen. Unterbleibt dies, wird eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden angenommen. Dies hat zur Folge, dass bei einer f...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.8 Änderung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber

Bei Vorliegen betrieblicher Interessen kann der Arbeitgeber die zunächst vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern.[1] Die betrieblichen Interessen müssen nunmehr allerdings erheblich überwiegen und es bedarf der einmonatigen Ankündigung. Eine Veränderung der Arbeitszeit selbst ist dagegen nicht möglich. Die Schriftform ist für dieses Änderungsverlangen nicht gefo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1.3 Geringfügige Beschäftigung

Erfüllen Teilzeitbeschäftigungen die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sind sie kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Vom Arbeitgeber sind ggf. pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, vom Arbeitnehmer Beitragsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 6 Störfall und Rückabwicklung

Der Störfall bezeichnet das Ereignis, bei dem das bei flexibler Arbeitszeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Für die Beitragsberechnung gelten bei einem Störfall besondere Vorgaben.[1] Beendet der Arbeitnehmer die Altersteilzeit, ohne dass ein Störfall im o. g. Sinne vorliegt, hat...mehr

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Zuschläge / 4 Teilzeitarbeit

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Praxis-Beispiel Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistu...mehr

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Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

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Familienpflegezeit / 2 Familienpflegezeit durch Teilzeittätigkeit

Eine Familienpflegezeit ist nach der Definition in § 2 Abs. 1 des FPfZG eine Teilzeittätigkeit mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden für die Dauer von maximal 24 Monaten zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Bei wöchentlich unterschiedlichen Arbeitszeiten kommt es auf den jährlichen Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit an.[1] Ähnlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.[1] Hinweis Aufzeichnungspflicht Überstunden müssen nach der Rechtsprechung des BAG[2] für alle Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber mit einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Die Pflicht ergibt sich a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderfreibetrag / 6 Ab dem 18. Lebensjahr nur auf Antrag

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten, das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet[1] sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befindet, eine B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 2.1 Der Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers

Seit dem 1.1.2019 gilt gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann zu diesem Gespräch ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat) zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.3.4 Co-Working-Space

Unter Co-Working-Spaces sind flexible Arbeitsplätze zu verstehen, die der Arbeitgeber extern in angemieteten Räumen zur Verfügung stellt. Sie dienen insbesondere solchen Arbeitnehmern als Arbeitsplatz, die keine Möglichkeit für eine Verrichtung ihrer Tätigkeit in häuslicher Arbeit haben und eine Fahrt zum möglichen Arbeitsort in der Firma beim Arbeitgeber aufgrund der Entfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1 Ermittlung des Entgelts

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] maßgebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 556 EUR[2] monatlich nicht übersteigen (bei durchgehender, mehr als 12 Monate dauernder Beschäftigung max. 6.672 EUR[3] pro Jahr). Die Ermittlung des...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8 Besondere Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat d...mehr