Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 2.2 Keine Besonderheiten bei Homeoffice

Bei der Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice fällt eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht immer leicht. Der Wechsel eines Arbeitnehmers ins Homeoffice wird nicht selten mit der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit gleichgesetzt. Im Rahmen dessen teilen sich Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten selbst ein; über Arbeitsbeginn und -ende kann in den Grenzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10.1 Einseitige Änderung durch den Arbeitgeber

Rz. 97 Ein Arbeitgeber muss sich vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers etwa wegen dringender betrieblicher Belange i. S. v. § 7 Abs. 1 BUrlG ablehnt. Hat der Arbeitgeber durch Abgabe der Freistellungserklärung den Urlaub genehmigt, ist er an diese Erklärung gebunden und kann die Er...mehr

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Berufskraftfahrer (Professi... / Zusammenfassung

Überblick Zur Unterscheidung von Kraftfahrern mit nicht professioneller Pkw- bzw. Lkw-Nutzung wurde der Begriff Berufskraftfahrer eingeführt. Diese arbeiten in der Personen- und Güterbeförderung. In der Personenbeförderung tätige Kraftfahrer arbeiten in der Regel als Busfahrer im Nahverkehr oder als Reisebusfahrer im Fernverkehr zwischen Großstädten bzw. für national und int...mehr

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Tiefbaufacharbeiter (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Facharbeiter des Tiefbaus sind an Bauwerken tätig, die an oder unter der Erdoberfläche liegen, wie z. B. Straßen, Bahndämme, Stollen, Tunnel, Brunnen, Kanäle, Kabelschächte, Gräben zum Verlegen von Rohrleitungen. Sie tragen damit Verantwortung für eine wesentliche Säule der baulichen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Gesellschaftsbereichen auf dem...mehr

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Elektroniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Aus dem früheren Elektroinstallateur bzw. Elektromechaniker haben sich insbesondere durch den Einfluss von Mikroelektronik und Informatik die Elektroniker entwickelt, die heute durch ihr Know-how alle technischen Systeme maßgeblich beeinflussen. Man spricht deshalb auch von Energieelektronikern, Fahrzeugelektronikern bzw. von Elektronikern der Gebäude-, Information...mehr

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Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / Zusammenfassung

Überblick Feuerwehren sind für die Sicherung, Bekämpfung und Beseitigung von Gefahrenquellen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sowie in der Natur verantwortlich. Derartige Gefahren können z. B. Brände, ausströmende gefährliche Gase und Flüssigkeiten, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben sein. Sie sind mit dem erforderlichen Rettungspersonal und der notwendigen techn...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in den letzten Jahrzehnten erfuhr das Berufsbild des Lehrers einen Wandel von der Lehrerpersönlichkeit zum Experten im Unterrichts- und Erziehungsprozess. Gleichzeitig nahmen Belastungen und Beanspruchungen der Lehrer kontinuierlich zu. Der Lehrerberuf mutierte offensichtlich von einem Traumjob zu einem wahren Stressfeld.[1] Lehrer erteilen anderen Men...mehr

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Erzieher (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Di...mehr

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Gärtner (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Gärtner kultiviert, erhält und züchtet Pflanzen in Nutz- bzw. Ziergärten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gehört der Gartenbau zur Landwirtschaft. Nach heutigem sprachlichen Verständnis werden Gärtner als Personen bezeichnet, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Auch die Hobby- bzw. Kleingärtner, die ihre Gärten zur eigenen Versor...mehr

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Schreiner/Tischler (Profess... / Zusammenfassung

Überblick Schreiner bzw. Tischler als Handwerksberuf haben sich auf die Holzbearbeitung und Oberflächenbehandlung von Möbeln und Bauelementen spezialisiert. Der häufigste Bau- und Werkstoff Holz war bereits in prähistorischer Zeit im Einsatz und setzt auch heute noch Maßstäbe in vielen Bereichen. Zunehmend werden jedoch auch andere Werkstoffe, wie Verbundstoffe, Kunststoffe,...mehr

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Anlagenmechaniker Sanitär-,... / Zusammenfassung

Überblick Das Berufsprofil des Anlagenmechanikers Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist 2003 durch das Zusammenlegen der bisherigen Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik entstanden. Entsprechende Handlungsfelder in der Praxis sind Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik und Umweltt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.2 Belastungsreduzierung

Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannte...mehr

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Berufskraftfahrer (Professi... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[1] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.1 Allgemeine Gestaltungsfragen

Rz. 55 Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln in vorformulierten Auflösungsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB , d. h. Einbeziehungs-, Transparenz- und Inhaltskontrolle.[1] Sie sind allerdings i. d. R. keine überraschenden oder ungewöhnlichen Klauseln i. S. d. § 305c BGB.[2] Einseitige Erledigungsklauseln, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

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E-Health-Lösungen im BGM / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag betrachtet den durch technische Neuentwicklungen recht jungen Bereich des E-Health, der Gesundheitsförderung durch digitale Technologien. Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition wird auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen. Anschließend werden Anknüpfungspunkte zwischen dem E-Health-Bereich und betrieblichen Gesundheitsangeboten betrachtet. Konkrete...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Eignung

Rz. 201 Eine fehlende Eignung, und zwar sowohl fachlicher, als auch körperlicher oder persönlicher Art, die nicht durch Verschulden verursacht ist, kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Ist der Arbeitnehmer subjektiv nicht in der Lage die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so ist nach der Rspr. des BAG eine Kündigungsandrohung erforderlich. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.9 Im Straßenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber die Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes insgesamt aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen 2 Jahre aufzubewahren, um die Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu erleichtern.[2] Diese Vorgaben gelten (nur) für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.5 Überschreitungen der werktäglichen Höchstarbeitszeit

Arbeiten Arbeitnehmer über die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren.[2] Außerdem müssen sie ein Verzeichnis über die Arbeitnehmer führen, die nach § 7 Abs. 7 ArbZG der Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich aufgrund einer tarifv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.2 Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Ein Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten ist – abhängig von den spezialgesetzlichen Vorschriften – meist bußgeldbewehrt. Wichtige Beispiele hierfür sind: Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 EUR bestraft.[1] Ein Verstoß gegen den Jugendarbeitsschutz ist mit bis zu 2.500 EUR bußgeldbewehrt.[2] Ein Versto...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Gastronomie (... / Zusammenfassung

Überblick Fachkräfte für Gastronomie nehmen eine zentrale Stellung in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Gasthöfen, Cafés und Bars, in der Hotellerie und im Catering ein. Sie empfangen und überprüfen Warenlieferungen und kontrollieren regelmäßig Lagerbestände, einschließlich Haltbarkeit von Lebensmitteln. Sie bereiten Speisen und Getränke vor, richten Speisen an und ...mehr

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Fachkraft für Gastronomie (... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilungmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 13 Mehrarbeit

Von Mehrarbeit sind die schwerbehinderten Menschen sowie die Gleichgestellten auf ihr Verlangen freizustellen (§ 207 SGB IX). Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende Arbeit, sondern die die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 ArbZG) überschreitende Arbeitszeit.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TVöD gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8 Abweichende Regelungen von den Grundregelungen des Arbeitszeitgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland sind die europarechtlich bereits sehr weit gehenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor belastenden Arbeitszeiten noch umfassender ausgestaltet worden. So enthält § 3 Arbeitszeitgesetz die europarechtlich nicht geregelte Begrenzung, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TVöD enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TVöD sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1 Arbeitszeitgesetz

1.1 Entstehung und Zielrichtung Das am 1.7.1994 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz löste die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitverordnung, Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbots sowie Regelungen des Frauenarbeitsschutzes und andere Bestimmungen ab. Eine Neuregelung war nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH und ...mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.7.4 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit über die wöchentliche Höchstgrenze von durchschnittlich 48 Stunden ohne Ausgleich ist auch bei Nachtarbeit möglich. Sie unterliegt den gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie bei § 3, vgl. i. E. 4.3.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4 Dauer der Arbeitszeit, § 3 ArbZG

1.4.1 Grundsatz Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.5 Ruhepausen, § 4 ArbZG

1.5.1 Grundsatz Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.7 Nacht- und Schichtarbeit, § 6 ArbZG

1.7.1 Allgemeine Regelungen Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.6 Ruhezeit, § 5 ArbZG

1.6.1 Grundsatz Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.9 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr

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Arbeitszeit / 1.13 Übergangsregelung für Tarifverträge, § 25 ArbZG

1.13.1 Ziel des § 25 Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.5.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von den Regelungen des § 4 darf in folgenden Fällen abgewichen werden: In Schicht- und Verkehrsbetrieben darf durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer verteilt werden. Eine Verkürzung der Mindestpausenz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.7.2 Grundsätze der Nachtarbeit, § 6 Abs. 2 ArbZG

Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer beträgt acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von einem Kalendermonat bzw. vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit ergibt sich eine zulässige Gesamtarbeitszeit von 192 Stunden in vier Wochen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.6.2 Abweichungen, § 7 ArbZG

Auch von den Mindestregelungen der Ruhezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann für jedermann die 11-stündige Ruhezeit um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.8 Übernahme der Abweichungsmöglichkeiten des § 7 ArbZG durch Nicht-Tarifgebundene

Grundsätzlich sieht das ArbZG ein Abweichen von den Mindestvoraussetzungen, die in den §§ 3–6 normiert sind, nur durch Tarifvertrag bzw. Dienst-/Betriebsvereinbarung vor. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können daher von den tarifvertraglich vereinbarten Abweichungen zunächst nicht profitieren. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes sieht § 7 Abs. 3 Satz 3 unter bestimmten...mehr