Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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AGS 3/2017, Streitwert für Zeugnis und Zwischenzeugnis

Leitsatz Zur Wertfestsetzung bei Klagen und Vergleichsregelungen betreffend Arbeitszeugnisse (Änderung der Rspr.). LAG Düsseldorf, Beschl. v. 15.8.2016 – 4 Ta 437/16 1 Sachverhalt Mit der fristgerecht eingelegten Beschwerde wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Bewertung der – nicht rechtshängigen – Zeugnisregelung in Nr. 4 des Vergleichs durch das ArbG...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert für ... / 1 Sachverhalt

Mit der fristgerecht eingelegten Beschwerde wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Bewertung der – nicht rechtshängigen – Zeugnisregelung in Nr. 4 des Vergleichs durch das ArbG als Mehrvergleich mit einem halben Bruttomonatsgehalt (= 1.159,00 EUR). Die Regelung lautet: "Die Beklagte erteilt zum Stichtag 29.2.2016 ein wohlwollendes und qualifiziertes Z...mehr

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AGS 3/2017, Anwendbarkeit d... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Ansprüche auf Branchenzuschläge und Pauschal-Schadensersatz nach § 288 Abs. 5 BGB. Nachdem die Beklagte bis einschließlich Mai 2015 den vereinbarten Stundenlohn korrekt an den Kläger ausgezahlt hatte, zahlte sie für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses (Juni 2015) ohne Angabe von Gründen nur einen Stundenlohn von 8...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Gesetzliche Offenbarungspflichten

Tz. 137 Kommt der Abschlussprüfer seiner Pflicht gem. § 321 Abs. 1 HGB nach, gegenüber den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs bzw. gegenüber dem Aufsichtsrat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten, scheidet eine Strafbarkeit aus. Gegenüber dem Konzernabschlussprüfer ergibt sich eine Vorlage- und Auskunftspflicht aus § 320 Abs. 3 Satz...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 13. Wirkung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 128 Dem Zeugnis kommen nahezu die gleichen Wirkungen wie einem deutschen Erbschein zu:mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Gebührentatbestand

Rz. 93 Gemäß Nr. 12210 KV GNotKG fällt für das Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Zeugnisses, auch weiterhin grds. eine volle Gebühr an. Auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 FamFG löst eine volle Gebühr aus (Nr. 23300 KV GNotKG). Hierfür wird die Gebühr gesondert erhoben. Sie findet sich nicht im Gerichtskosten...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 5. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

Rz. 87 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, dass ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein).[191] Teilweise...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / c) Länderüberblick

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 4. Muster

Rz. 118 Muster 4.11: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten Muster 4.11: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen – Beklagte ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / IV. Muster

Rz. 232 Muster 5.17: Stufenklage des Nacherben gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 5.17: Stufenklage des Nacherben gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht – Zivilkammer – Stufenklag...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 2. Muster: Klage auf Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Muster 8.13: Klage auf Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker Muster 8.13: Klage auf Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker An das Amts-/Landgericht Klage des Willi Meier _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Rechtsanwalt R – Beklagter – wegen Schadensersatz. Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 1. Warum benötigt man einen Erbschein?

Rz. 2 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein wird zum Beweis des Erbrechts benötigt,[2] da im Rechtsverkehr nicht bekannt ist, ob Verfügungen von Todes wegen, die auch nahe Verwandte von der Erbfolge ausschließen können, vorliegen. Auch Aussch...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 6. Beteiligte

Rz. 116 Den Beteiligtenbegriff definiert § 37 IntErbRVG in Anlehnung an § 345 FamFG. Beteiligter ist der Antragsteller. Soweit ansonsten z.B. die gesetzlichen Erben hinzugezogen werden können, ist diese "Kannvorschrift" entsprechend wie bei § 345 FamFG als "Mussvorschrift" zu lesen, wenn das Europäische Nachlasszeugnis in die Rechte der genannten Personen eingreifen kann.[17...mehr

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zfs 1/2017, Widerruf Fahrlehrerlaubnis; Zweifel an der Zuverlässigkeit; vorläufiger Rechtsschutz

FahrlG § 33 Abs. 3 § 8 Abs. 2 Leitsatz Nach § 33 Abs. 3 Fahrlehrergesetz kann die Erlaubnisbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die geistige oder körperliche Eignung des Fahrlehrers begründen. Bei Bedenken...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / IV. Eignungszweifel (§ 2 Abs. 8 StVG, §§ 11 Abs. 2–11, 13, 14 FeV)

Rz. 25 § 2 Abs. 8 StVG lautet: Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragstellermehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 10. Aussetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 122 Nach Art. 73 EU-ErbVO können die Wirkungen des ENZ schon während eines anhängigen Verfahrens vorläufig ausgesetzt werden. Die im Umlauf befindlichen beglaubigten Abschriften des ENZ entfalten solange keine Wirkung, bis eine endgültige Entscheidung ergangen ist.[174] Zuständig für die Aussetzung ist das mit der Sache befasste Gericht. Im Falle des Art. 71 EU-ErbVO die ...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / XI. Der Erbnachweis im Ausland

Rz. 154 Die bisherige Rechtslage zeichnete sich durch erhebliche Schwierigkeiten in der Führung des Erbnachweises anhand des Erbscheines selbst im europäischen Ausland aus. So kannten viele Mitgliedsstaaten ein dem Erbschein vergleichbares Zeugnis nicht. Dementsprechend schwierig gestaltete sich die Anerkennung. Mit der EU-ErbVO wurde dies deutlich erleichtert. Nunmehr können...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / b) Übersicht Gerichts- und Notarkosten in Erbsachen

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Weitere Einsichtsrechte in die Nachlassakten

Rz. 43 § 13 FamFG regelt eine Reihe weiterer Einsichtsrechte:mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Geschäftswert

Rz. 94 § 40 GNotKG fasst die Geschäftswertvorschriften für Erbscheinsverfahren, für das Verfahren über die Erteilung eines Zeugnisses über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und für das Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zusammen. Er umfasst den Regelungsbereich der §§ 49 Abs. 2, 107 Abs. 2 sowie 108 und 109 KostO, welche teilweise modifiziert ...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 9. Änderung oder Widerruf

Rz. 121 Ein unrichtiges Europäisches Nachlasszeugnis hat das Gericht auf Antrag zu ändern oder zu widerrufen, § 38 IntErbRVG. Der Widerruf kann auch von Amts wegen erfolgen. In jedem Fall muss das Gericht dabei auch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Diese Regelung entspricht dem § 353 Abs. 1 S. 2 FamFG. Anders als im Erbscheinsverfahren ist für das Europäische Nach...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 2. Klagen aus § 2216 BGB wegen ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

Rz. 93 Der Erbe kann gegen den Testamentsvollstrecker zahlreiche Klagen wegen der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung einreichen. Nachfolgend werden einige Klagearten kurz dargestellt. Rz. 94 Muster 8.15: Klage auf Einhaltung einer Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 BGB Muster 8.15: Klage auf Einhaltung einer Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 BGB An das Landgericht – Z...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 3. Muster

Rz. 180 Muster 5.16: Klage gegen den nicht befreiten Vorerben wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung Muster 5.16: Klage gegen den nicht befreiten Vorerben wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung An das Landgericht – Zivilkammer – Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _______________...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / I. Anordnungsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde; Rechtsrahmen

Rz. 2 Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kfz geeignet und befähigt ist (§ 2 Abs. 7 S. 1 StVG). Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Aufklärung der Eignungszweifel anordnen, dass der Antragstellermehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Anspruchsinhalt

Rz. 204 Die nähere Ausgestaltung der Auskunftserteilung ist gesetzlich nicht geregelt. Der Sorgerechtsinhaber bestimmt daher in eigener Verantwortung Umfang und Inhalt des – allerdings jedenfalls geschuldeten – Berichts. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes können grundsätzlich alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Lebensumstände umfassen, die...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 92 Aus § 1631b BGB folgt, dass eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Kindes nur auf der Grundlage einer entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigung zulässig ist (zur jugendhilferechtlichen, mit Freiheitsentziehung verbundenen Inobhutnahme siehe § 12 Rdn 107 ff.).[306] Erfasst wird hiervon primär die Unterbringung in einem Heim, einem Kranke...mehr

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FoVo 1/2017, Interessenabwä... / 3 Der Praxistipp

Schwierige Situation für den Gläubiger Für den Gläubiger ist die Situation schwierig: Einerseits wird er sicher nicht die Verantwortung für einen Suizid aufgrund der Zwangsräumung übernehmen wollen, andererseits muss er auch seine persönliche, wirtschaftliche und letztlich ebenfalls gesundheitliche Situation bedenken. Der gesetzliche Schutz des Mieters geht sehr weit und läss...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / c) Muster

Rz. 116 Muster 5.10: Klage des Nacherben gegen den Vorerben auf Auskunft über den aktuellen Nachlassbestand, eidesstattliche Versicherung und Sicherheitsleistung Muster 5.10: Klage des Nacherben gegen den Vorerben auf Auskunft über den aktuellen Nachlassbestand, eidesstattliche Versicherung und Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – Klage des Herrn _______________...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / III. Gutachten

Rz. 23 Die Amtsermittlungspflicht erstreckt sich auf die Frage, ob Fahreignung vorliegt oder nicht. Steht die Nichteignung fest, so ist die FE zu entziehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 StVG, § 11 Abs. 7 FeV). Eignungszweifel sind dabei grundsätzlich aufzuklären. Hierbei können gem. § 2 Abs. 8 StVG die Vorlage eines Gutachtens (Einzelheiten siehe § 15 Rdn 2 ff.) oder Zeugnisses eines Fac...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (2) Prozessualer Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 208 Bei der Stufenklage wird aufgrund der prozessualen Selbstständigkeit der jeweiligen Einzelansprüche über jede Stufe gesondert verhandelt und entschieden.[400] Es erfolgt in jeder Stufe eine gesonderte Antragsstellung und Verhandlung, über die durch Teilurteil bzw. Schlussurteil (in der letzten Stufe) entschieden wird.[401] In der mündlichen Verhandlung wird daher zun...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 4. Muster

Rz. 58 Muster 4.4: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 4.4: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen – Beklagte – wegen Fests...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / A. Grundsätze

Rz. 1 Die gesetzlich in § 2 StVG geregelte Grundkonstellation ist die Erteilung einer FE, wenn noch keine FE erteilt war. Rz. 2 Für die Neuerteilung der FE gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, § 20 Abs. 1 FeV. Rz. 3 Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht, so hat der FE-Bewerber einen Anspruch auf Erteilung der FE (Art. 2 Abs. 1 GG) und auf die ...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 3. Muster

Rz. 104 Muster 4.10: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen Muster 4.10: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagter – wegen Duldung der Wegnahme. Namens und ...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Rechtslage ab dem 17.8.2015

Rz. 14 § 343 FamFG Örtliche Zuständigkeit (n.F.) (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inl...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / dd) Erbscheinserteilung (Feststellungsbeschluss)

Rz. 80 Wird dem Antrag stattgegeben, ergeht Feststellungsbeschluss, § 352e FamFG. Der Erbschein muss mit dem Antrag übereinstimmen.[170] Die Bindungswirkung geht weiter als bei § 308 ZPO, da auch "ein weniger" als beantragt nicht zugesprochen werden darf. So kann z.B. nicht ein Erbschein mit der Quote ½ erteilt werden, wenn Alleinerbschaft behauptet wird. Auch eine Abweichun...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / bb) Anspruch auf Einwilligung nach § 2206 Abs. 2 BGB

Rz. 32 Bestehen Zweifel über die Reichweite der Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gibt § 2206 Abs. 2 BGB dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit von dem Erben zu erzwingen, dass er in die Eingehung dieser Verbindlichkeit einwilligt bzw. zustimmt. Der Erbe braucht aber nur dann einwilligen, sofern die Eingehung der Verbindlichkeit tatsächlich zur ordnungsge...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / (2) Überblick über die Regelungen des IntErbRVG

Rz. 38 Die ersten beiden Abschnitte des IntErbRVG regeln zunächst den Anwendungsbereich (§ 1 IntErbRVG) sowie die örtliche Zuständigkeit für bürgerliche Streitigkeiten (§ 2 IntErbRVG). Darüber hinaus enthält es in § 34 Abs. 1 IntErbRVG eine spezielle Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Zweck dieser Neuregelung i...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / B. Sinn und Zweck des Fahrtenbuchs

Rz. 2 Kein "doppeltes Recht", einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage "verschont" zu bleiben Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnu...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / J. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)

Rz. 10 Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.1.2005 (BGBl I 2005 S. 162), zuletzt geändert mit Wirkung zum 16.7.2014 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8.7.2014 (BGBl I 2014 S. 890) Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dientmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kick-Back/Bonuszahlung / 6.3 Arbeitsrechtliche Folgen für Einkäufer

Arbeitsrechtlich haben Einkäufer, denen Korruptionsdelikte nachgewiesen wurden, weitere Folgen zu erwarten. Kick-Back-Zahlungen sind vor Arbeitsgerichten angemessene Gründe für eine fristlose (außerordentliche) Kündigung. Je nach Umfang können die korrupten Handlungen in das Arbeitszeugnis aufgeführt werden, was die berufliche Weiterentwicklung ggf. einschränkt.mehr

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AGS 12/2016, Keine Ermäßigu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte im Ausgangsverfahren auf Zahlung von rückständiger Ausbildungsvergütung, auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses sowie auf Entfernung einer Abmahnung in Anspruch genommen, wobei er Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten beantragte. Die Parteien legten den Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich bei; sie einigten sic...mehr

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AGS 12/2016, Keine Ermäßigu... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 2, 3, Abs. 7 RVG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist begründet. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat gegen die Landeskasse gem. § 45 RVG einen Vergütungsanspruch von jedenfalls 1.152,75 EUR, so dass unter Änderung des angefochtenen Beschlusses und des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses eine weitere V...mehr

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zfs 12/2016, Fahrtenbuchanordnung; Berufung des Fahrzeughalters auf sein Zeugnisverweigerungsrecht; verfassungsrechtliche Bedenken; Fahrtenbuchanordnung als präventives Instrument im Rahmen der Gefahrenabwehr

StVZO § 31a Leitsatz 1. Der Umstand, dass sich der Halter eines Fahrzeugs in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, steht der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO nicht entgegen. Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Zeugnis zu verweigern und zugleich trotz ...mehr

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zfs 12/2016, Existenz und A... / 1 Aus den Gründen:

" … Ergänzend bemerkt der Senat auf das Vorbringen der Verteidigung:" 1. Zum Antrag auf Beiziehung der “Lebensakte’ Eine “Lebensakte’ eines Messgerätes kann nur dann beigezogen oder zum Gegenstand der Akteneinsicht gemacht werden, wenn es eine solche gibt. Trotz gegenteiliger Behauptung kann etwas, was nicht existiert, nicht Gegenstand eines Verfahrens sein. Zum Vortrag bei ein...mehr

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zerb 12/2016, "Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen: Den Vorhang zu und alle Fragen offen."

So hätte Berthold Brecht[1] vielleicht die aktuelle Lage des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG 2016) kommentiert. Denn der Schlusssatz seines Stücks, Der gute Mensch von Sezuan[2] lautet: "Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluss! Es muss ein guter da sein, muss, muss, muss!" Nicht ausgeschlossen, dass auch die Verfassungsrichter im Dezember...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Auslandsvermögen

Rz. 23 Die am 4.7.2012 erlassene EU-ErbVO,[14] die am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, am 16.8.2012, in Kraft getreten ist, wird zukünftig bei Nachlasspflegschaften mit Auslandsbezug zu berücksichtigen sein. In ihren wesentlichen Teilen wird sie auf alle Erbfälle Anwendung finden, die sich nach drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung, mithin ab dem 17....mehr