Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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Umsatzsteuerbefreiung: Opti... / 2.2 Voraussetzungen für die Umsatzsteueroption

Regelmäßig ist die Option zur Umsatzbesteuerung nach § 9 UStG jedoch nur im B2B-Bereich möglich. Das heißt, erbringt der Unternehmer eine der steuerbefreiten Leistungen an eine Privatperson oder einen Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Ausgangsumsätze erbringt (zum Beispiel ein Arzt, der nur Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG erbringt), besteht kein Anspruch auf die Um...mehr

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Businessplanning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden Di...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Die Friedensfunktion hat zur Rechtsfolge, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe mit dem Ziel, in diesem Tarifvertrag enthaltene Regelungsb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 96 Im Gegensatz zur EUSt ist der Kreis der steuerpflichtigen Erwerber grundsätzlich auf Personen beschränkt, die Unternehmer sind und den Gegenstand der Lieferung für ihr Unternehmen erwerben.[1] Hierunter fallen auch Kleinunternehmer und pauschalierende Land- und Forstwirte. Rz. 97 Juristische Person sowohl des privaten als auch öffentlichen Rechts gelten in jedem Fall a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 223 Hierunter fallen Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie vorsteuerabzugsschädliche Umsätze ausführen.[1]. Unternehmer, die neben steuerfreien auch steuerpflichtige Umsätze oder steuerfreie, aber nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Umsätze tätigen (z. B. Unternehmer, die auch steuerfreie Ausfuhrlieferungen ausführen), sind voll erwerbsteuerpflichtig. Das führ...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 2.1 Schnittstellen für die Versorgung durch Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 3 Die Primärsysteme in der vertragsärztlichen Versorgung, in der vertragszahnärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern sind mit bestimmten offenen und standardisierten Schnittstellen auszustatten. Rz. 4 In das Primärsystem sind offene und standardisierte Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.1 Unterstützung durch Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (Abs. 1)

Rz. 3 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Versicherten bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen (Satz 1). Unterstützungspflichtig sind die genannten Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern tätig sind. Die Krankenkassen haben Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Rz. 11 Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, in dem für...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.6 Vergütung nichtärztlicher Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 49 Die Gesamtvertragspartner auf KV-Ebene haben auch die Vergütung nichtärztlicher Leistungen, die sich aus den Anlagen 7 (Onkologie-Vereinbarung) und 11 (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) der Bundesmantelverträge (BMV-Ä und BMV-Ärzte/Ersatzkassen) ergeben, angemessen umzusetzen (vgl. Abs. 2 Satz 4 HS 2). Da der BMV-Ä und der inhaltsgleiche BMV-Ärzte/Ersatzkassen für die r...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.1 Verbindlichkeit der Richtlinien bzw. Empfehlungen

Rz. 5 Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 hat vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Wirkung ab 1.1.2004 unter anderem die Aufgabe übernommen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (vgl. § 92 Abs. 1 Nr. 7) weiterzuentwickeln. Die Anlage dieser Richtlinien regelt die Empfehlungen des Bundesausschusses zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung in den A...mehr

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Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3b Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Dazu enthält die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in § 2 eine Übergangsregelung, die ab 1.10.2021 durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden soll (Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.3.2 Inhalt der ärztlichen Festlegung

Rz. 15 Aus medizinischer Sicht setzt die Wiedereingliederung drei Schritte voraus. Die Arbeitsunfähigkeit muss festgestellt sein, die Feststellung, dass der Versicherte seine bisherige Tätigkeit teilweise durch die stufenweise Wiedereingliederung verrichten kann und die positive Prognose einer besseren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch ein stufenweises Vorgehen (...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.5 Notfalldaten (Satz 2 Nr. 5)

Rz. 10 Mit den Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen informiert. Künftig können Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen, wenn sie dies wünschen. Auch die Adresse eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen kann auf Wunsch im Notfalldat...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.3.1 Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit

Rz. 14 Die stufenweise Wiedereingliederung setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem erkrankten Versicherten, dem behandelnden Arzt, dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsarzt, der Krankenkasse sowie ggf. dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (§§ 275 ff.) und dem Rehabilitationsträger voraus. Die Wiedereingliederung erfordert eine e...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.2 Ärztliche/zahnärztliche Leistungen durch Nichtvertrags(zahn)ärzte

Rz. 45 Nicht zur vertrag(zahn)ärztlichen Versorgung gehören die von der Krankenkasse geleisteten Kostenerstattungsbeträge, wenn vom Versicherten nach § 13 Abs. 2 Satz 6 mit Zustimmung der Krankenkasse ein Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt oder ein medizinisches Versorgungszentrum in Anspruch genommen wurde, dem nicht der Rechtsstatus eines vertraglichen Leistungserbringers zuk...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff Telemonitoring ist eine übergeordnete Bezeichnung, die die verschiedensten Anwendungen zur elektronischen Übermittlung von biologischen Daten oder Selbstberichten des Patienten zum Arzt zusammenfasst. Es ist als Methode in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen einsetzbar, wenn es in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.4 Mischsysteme der Vergütung

Rz. 34 Seit dem Scheitern der ausschließlichen Einzelleistungsvergütung wegen Unfinanzierbarkeit auf Dauer wurden für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in immer größerem Umfang Mischsysteme vereinbart, die Elemente der Einzelleistungsvergütung mit Regelungen zur Mengenbegrenzung ärztlicher/zahnärztlicher Leistungen verknüpfen. Bei diesen Kombinationen aus mehreren Vergü...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.7 Information (Abs. 4 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Ärzte oder Apotheker, die den Medikationsplan oder die Notfalldaten ändern, sind verpflichtet, Versicherte darüber zu informieren, dass die Änderungen in die Patientenakte übertragen und dort gespeichert werden können (Nr. 1). Die Information ist unaufgefordert im Rahmen der Änderung der Gesundheitskarte abzugeben und richtet sich auf die konkret erhobenen Daten. Sie k...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.6 Identifikationsmerkmale (Abs. 6)

Rz. 8 Die Identifikationsmerkmale für Ärzte sowie Leistungserbringerinstitutionen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur sind die Arztnummer und die im Bundesmantelvertag für Ärzte vorgesehene Betriebsstättennummer. Es ist notwendig, dass alle Ärzte sowie Einrichtungen die notwendigen Identifikationsmerkmale erhalten. Dies ist bisher für Eigeneinrichtungen der Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte unterstützt die Verarbeitung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans. Der Versicherte entscheidet, ob entsprechende Daten angelegt oder genutzt werden. Ärzte sind auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, die Daten auf der Gesundheitskarte zu speichern und ggf. zu a...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.10 Informationspflicht der Leistungserbringer, Verlangen des Versicherten (Abs. 6 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 12 Leistungserbringer, die den Medikationsplan oder die Notfalldaten ändern, sind verpflichtet, Versicherte darüber zu informieren, dass die Änderungen in die Patientenakte übertragen und dort gespeichert werden können (Nr. 1). Die Information ist unaufgefordert im Rahmen der Änderung der Gesundheitskarte abzugeben und richtet sich auf die konkret erhobenen Daten. Sie ka...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.4 Medikationsplan (Satz 2 Nr. 4)

Rz. 9 Die Anwendung ermöglicht, Medikamente zu dokumentieren, um so Arzneimittelverträglichkeiten prüfen zu können. Erste Stufe zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung ist der elektronische Medikationsplan (§ 31a). Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Die ele...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.1 Patientenakte (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Die elektronische Patientenakte (§ 341) ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. ...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.1 Informationspflicht (Abs. 1; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 3 Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten durch umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (Satz 1). Dazu wählen sie eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Das Informationsmaterial steht barrierefrei zur Verfügung, bevor die Patientenakte angeboten wird. D...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.18 Nachweis der technischen Ausstattung (Abs. 17)

Rz. 23 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und zu übermitteln (Satz 1). Wird der Nachweis nicht bis zum 1.5.2024 erbrach...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.9 Befreiende Wirkung

Rz. 40 Mit der Zahlung der Gesamtvergütung sind alle Vergütungsansprüche der KVen für die vertragsärztliche Versorgung abgegolten (Abs. 1). Der Anspruch auf Gesamtvergütung kann auch durch Aufrechnung der Krankenkassen erlöschen. Die befreiende Wirkung schützt die Krankenkassen vor Nachforderungen (vgl. BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Anspruchsinhaber auf Zahlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.2 Übermittlung von Daten I (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4a Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben Daten der Versicherten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Verpflichtet sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, die an der vertragsär...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.5 Authentifizierung und Protokoll (Abs. 3)

Rz. 5 Der Zugriff nach Abs. 1 erfordert neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten oder seiner digitalen Identität (§ 291 Abs. 8 Satz 1) den elektronischen Heilberufsausweis der zugriffsberechtigten Person (Satz 1; alternativ: digitale Identität nach § 340 Abs. 6). Die zugreifende Person muss sich zusätzlich durch eine technische Komponente zur Authenti...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht, wichtige medizinische Informationen aus Dokumenten wie Arzt- oder Befundberichten der Versicherten zu digitalisieren und in der elektronischen Patientenakte zu verarbeiten. Papiergebundene Daten der Versicherten können damit in die elektronische Patientenakte überführt werden und für eine bessere Versorgung nützlich sein. Insbesondere die Int...mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Anforderungen an die technischen Verfahren zu telemedizinischen Konsilien. Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt/Zahnarzt u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.17 Verbot informationstechnischer Systeme (Abs. 16)

Rz. 22 Informationstechnische Systeme sind verboten und dürfen nicht angewendet werden, wenn sie außerhalb der Telematikinfrastruktur betrieben werden (Satz 1). Damit werden technische Möglichkeiten zum Makeln von elektronischen Rezepten unterbunden (BT-Drs. 20/9048 S. 128). Versicherte können elektronische Verordnungen diskriminierungsfrei in allen Apotheken einlösen und di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.5 Verarbeitung von Notfalldaten (Abs. 4)

Rz. 7 Die Verarbeitung von elektronischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist auch ohne Netzzugang möglich. Im Interesse des möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Patienten sind die Notfalldaten auch ohne seine Zustimmung im Einzelfall durch hierzu autorisierte Personen nutzbar (§ 359 Abs. 3). Hierbei wurde die Idee des in Papierform erhältlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbaren im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.13 Speicherdauer (Abs. 13)

Rz. 19 Die Rechnungsdaten zu einer elektronischen Verordnung, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegt, werden mit Zustimmung des Versicherten für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) gespeichert (Satz 1). Auf die Rechnungsdaten kann nur der jeweilige Versicherte zugreifen (Satz 2). Versicherte können ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 30 Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Heberlein, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw. Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form, SGb 2015, 276. Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5. Knorr, Die elektronische Arbeitsunfähigk...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der auf den Medikationsplan und die Notfalldaten zugreifen darf (Satz 1). Den zugriffsberechtigten Personen wird es durch die Regelungen ermöglicht, die ihnen erlaubten Tätigkeiten unter Nutzung der Gesundheitskarte auszuüben (BT-Drs. 15/1525 S. 145 zu § 291a). Ein Zugriff der genannten Leistungserbringer ist nur insoweit ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Hinweise (Abs. 1)

Rz. 3 Der Zugriff auf Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2; z. B., wenn die Erklärung des Versicherten nur in schriftlicher Form existiert) ist mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten möglich und erlaubt einen lesenden Zugriff (Satz 1). Eine eindeutige b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Erklärungen (Abs. 1)

Rz. 3 Auf elektronische Hinweise des Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) darf nur mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden. Eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe (Einsatz der Gesundheitskarte und Eingabe einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.4 Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe (Abs. 1c)

Rz. 19c Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind spätestens ab dem 30.6.2024 verpflichtet, die Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 383) sicherzustellen. Dazu sind die von der Gesellschaft für Telematik festgelegten sicheren Verfahren (§ 311 Abs. 6 Satz 1) zu nutzen. Die Funktion des ...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung. Hintergrund sind die z...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr