Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / IV. § 1671 BGB

In einer Entscheidung vom 29.3.2022[28] hat der 10. Familiensenat des OLG Brandenburg in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[29] entschieden, dass die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil nach § 1671 BGB entbehrlich machen kann, soweit sie dem bevollmäch...mehr

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Geschäftswagen / 2.2 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Nutzt ein Unternehmer das Fahrzeug, dessen Aufwendungen er in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzt, auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, darf er für diese Fahrten im Ergebnis maximal die Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Betriebsausgabe abziehen. Die übersteigenden Aufwendungen sind als nicht abziehbare Betriebsausgaben dem Gewinn hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushangpflichten / Arbeitsrecht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und kann die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Arbeitgeber zur Folge haben. Die Vorschrift zum Aushang und die jeweilige Höhe bei einem Verstoß lässt sich aus dem jeweiligen aushangpflichtigen Gesetz entnehmen. Außerdem besteht auch für Tarifverträge eine Aushangpflicht. Legt der Arbeitgeber die...mehr

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Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörige)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.6 Vertragsschluss mit Ärzten im Ausland (Abs. 5)

Rz. 9 Soweit für die Sicherstellung der Versorgung Verträge nach Abs. 3 nicht ausreichen, können auch mit Ärzten und geeigneten Einrichtungen mit Sitz im Ausland Verträge zur Versorgung der Versicherten geschlossen werden.mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5 An der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte (Abs. 1a Satz 1)

2.5.1 Leistungserbringer Rz. 37 Abs. 1 a benennt die Leistungserbringer (Arztgruppen), die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und nimmt damit eine Legaldefinition vor (Kremer/Wittmann, Zulassungsverfahren, Rz. 1471). Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. auch BSG, Urteil v. 31.5.2006, B 6 KA 74/04 R; Warner, in: BeckOK Sozialrecht, SGB V, 73 Rz. 8). In Satz 2 wird...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.6 An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte

Rz. 49 Die fachärztliche Versorgung wird durch vertragsärztlich tätige Fachärzte durchgeführt, die nicht hausärztlich tätig sind. Die Facharztbezeichnungen ergeben sich aus dem ärztlichen Berufsrecht, insbesondere den länderrechtlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern. In Betracht kommen für die vertragsärztliche Versorgung neben dem Fachgebiet Allgemeinmedizin weite...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.2 Ausschließlichkeit der Hausarztzulassung

Rz. 38 Aus Abs. 1a Satz 3 bis 5 folgt, dass der Arzt entweder als Hausarzt oder als Facharzt tätig sein kann (BSG, Urteil v. 13.2.2019, 62/17 R). Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Arzt mit einem halben Versorgungsauftrag zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und mit dem anderen halben Versorgungsauftrag fachärztlich zugelassen wird (Rademacker, in: BeckOGK SGB V, §...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.8 Prozessuales

Rz. 12 Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde erschöpft sich nicht in der bloßen Feststellung von Tatsachen (BSG, Urteil v. 17.6.2009, B 6 KA 18/08 R) und hat deshalb Verwaltungsaktcharakter. Geht ein Arzt, der sich an einem kollektiven Verzicht beteiligt, gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde vor, ist die Klage zwar zulässig, aber unbegründet, weil der betreffende Arzt...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt in das einheitliche Vertrags(zahn)arztrecht ein, welches mit einer aus der Tradition heraus erklärbaren, geringfügigen Ausnahme bei der knappschaftlichen Krankenversicherung für alle Kassenarten gleichermaßen gilt. Es handelt sich bei der Norm um eine Einweisungsvorschrift (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 2), die als zentrales El...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.3 Mitwirkende an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

Rz. 6 Ein Zusammenwirken von Krankenkassen und Leistungserbringern besteht nicht in dem Sinn, dass zwischen ihnen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (Ostertag, in: BeckOGK, Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Zu den Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten i. S. d. Abs. 1 gehören approbierte Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, d. h. solche, die von der zuständigen L...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.10 Heranziehung der Preisvergleichsliste (Abs. 5)

Rz. 79 Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt oder die ermächtigte Einrichtung sollen bei der Verordnung von Arzneimitteln die Preisvergleichsliste des § 92 Abs. 2 beachten. Das "Sollen" bedeutet eine Verpflichtung des Arztes. Ausnahmen sieht Satz 2 vor. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag des § 35 überschreitet, hat er gegenübe...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.5 Art und Weise der Sicherstellung (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Als Möglichkeiten der Krankenkassen, ihrer Verbände sowie der Ersatzkassen, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen, nennt Abs. 3 Einzel- oder Gruppenverträge mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen. Dies können Verträge mit Ärzten sein, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen, die bisher privatärz...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.5 Angemessene Vergütung

Rz. 8 Die angemessene Vergütung stellt ein weiteres Vertragsziel dar und gilt als wichtiges Gebot jeder ärztlichen/vertragsärztlichen Vergütungsregelung, insbesondere der Honorarverteilung (vgl. §§ 85 Abs. 4 für die vertragszahnärztliche Versorgung sowie 87b für die vertragsärztliche Versorgung). Schon deswegen, weil es sich bei der Norm des § 72 um eine Zielbestimmung hande...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.1 Praxissoftware

Rz. 96 Der mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführte Abs. 9 regelt die Voraussetzungen für die Verwendung von elektronischen Programmen (Praxissoftware) für die Verordnung von Arzneimitteln und sonstigen nach § 31 in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten in der vertragsärztlichen Versorgung. Satz 1 entspricht dem bisherigen Abs. 8 Satz 7 und macht Angaben zu den Inha...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.6 Besonderheit der knappschaftlichen Krankenversicherung

Rz. 9 Abs. 3 HS 1 gibt als Regelfall vor, dass die für alle Krankenkassen gültigen Ausführungen zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung auch für die knappschaftliche Krankenversicherung gelten, es sei denn, die Bundesknappschaft (die seit 1.10.2005 aufgrund des Art. 6 i. V. m. Art. 86 Abs. 4 RVOrgG unter "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" f...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.2 Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 87 Zu den Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zählen im Übrigen die Leistungen in einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§ 115a), die ambulant im Krankenhaus durchgeführten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe (§ 115b), die Leistungen, die im Krankenhaus teilstationär erbracht werden, sowie die ambulante ...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.1 Inhalt der Sicherstellung

Rz. 4 Die Vorschrift richtet sich an alle Leistungserbringer, es sei denn, eine Norm bestimmt etwas anderes. Justitiable Rechtsgebote und -pflichten lassen sich aus dem allgemeinen Sicherstellungsauftrag nicht entnehmen (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung bedeutet, dass gemessen ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.15 Verordnung von Heilmitteln (Abs. 10)

Rz. 102 Mit Wirkung zum 13.5.2017 ist Abs. 10 angefügt worden, der sich auf die Nutzung elektronischer Programme für vertragsärztliche Verordnungen von Heilmitteln bezieht. Vertragszahnärzte sind davon nicht tangiert. Inhaltlich entspricht Abs. 10 dem bisherigen Abs. 8 Satz 9 und 10, soweit sie auf Heilmittel bezogen waren. Nach Abs. 10 Satz 1 dürfen Vertragsärzte für die Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 2a Der Sicherstellungsauftrag der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung obliegt nach § 75 Abs. 1 den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung. Sie haben das Behandlungsmonopol. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, zu jeder Zeit eine ausreichende Zahl an Vertrags(zahn)ärzten für die Versorgung der Krankenversicherten zur Verfügung...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.1 Leistungserbringer

Rz. 37 Abs. 1 a benennt die Leistungserbringer (Arztgruppen), die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und nimmt damit eine Legaldefinition vor (Kremer/Wittmann, Zulassungsverfahren, Rz. 1471). Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. auch BSG, Urteil v. 31.5.2006, B 6 KA 74/04 R; Warner, in: BeckOK Sozialrecht, SGB V, 73 Rz. 8). In Satz 2 wird die Abgrenzung zu den ü...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.7 Datenmitteilung (Abs. 6)

Rz. 10 Damit die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, enthält Abs. 6 Bestimmungen, dass die per Gruppen- oder Einzelvertrag gebundenen Ärzte oder Einrichtungen befugt und verpflichtet sind, die für die Abrechnung und die Durchführung der Krankenversicherung notwendigen Angaben aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen. Dies ist notwend...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.12 Zuweisung gegen Entgelt (Abs. 7)

Rz. 82 Den Vertragsärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung eines Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren (Fangprämie). Durch den Verweis auf § 128 Abs. 2 Satz 3 sind unzulässige Zuwendungen auch die unentgeltliche oder verbilligte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.2 Einheitliche vertrags(zahn)ärztliche Versorgung (Abs. 2)

Rz. 5 Bis 1.1.1993 galten für Teilbereiche der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung Ersatzkassenversicherter andere Bedingungen als für die übrigen Versicherten. Während für die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Seekrankenkasse die Vertragsbedingungen der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung in hohem Maße gesetzlich vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.4 Mitwirkung der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung (Abs. 2)

Rz. 6 So sieht Abs. 2 vor, dass die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrags noch insoweit mitwirkt, als ihre restlichen Mitglieder (zugelassene Ärzte, ermächtigte Ärzte, ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen) die Versorgung der Krankenversicherten tatsächlich durchführen. Da es sich bei den Vertragsärzten/-zahnärzten um keine hom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der Vorschrift werden die Grundsätze der Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der humanen Krankenbehandlung noch einmal für alle Leistungserbringer zusammengefasst. Damit werden diese drei Prinzipien quasi vor die Klammer gezogen. In ihnen setzen sich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes einfach...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.4 Psychosoziale Betreuung (Nr. 3)

Rz. 19 Die psychosoziale Betreuung nach Nr. 3 umfasst persönliche Unterstützungsleistungen durch Beratung und Sozialarbeit und ggf. eine Weitervermittlung an Fachstellen, stets, soweit diese psychosoziale Betreuung für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Sie beinhaltet in der Praxis Begleitung als angebotene Unterstützung bei wenig verbindlichen Rahmenbedingungen m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.3 Dokumentation der Patientendaten durch den Hausarzt

Rz. 31 Besonders wichtige Aufgaben der hausärztlichen Versorgungsfunktionen sind die Dokumentation der Patientendaten aus der ambulanten und stationären Versorgung sowie die im Einverständnis mit dem Patienten zu erfolgende Datenübermittlung an weiterbehandelnde Vertragsärzte oder Krankenhausärzte im Rahmen der berufsrechtlichen Bestimmungen. Allerdings ist das Verhältnis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.1 Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

Rz. 85 Für die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gilt der allgemeine Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der den Vertragsarzt verpflichtet, unter gleich wirksamen Arzneimitteln das preisgünstigste zu verordnen. In der Praxis existieren schon lange Vergleichslisten, die dem Vertragsarzt als Orientierungshilfen dienen. Der damals zuständige Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.4 Gleichmäßige vertragsärztliche Versorgung

Rz. 7 Die Regelung der vertragsärztlichen Versorgung hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erfolgen. Damit wird eine gleichmäßige Versorgung i. S. d. § 70 Abs. 1 in Deutschland gewährleistet; gleichzeitig wird sichergestellt, dass sowohl das Gesetz als auch die Richtlinien von allen Beteiligten zwingend zu beacht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.9 Verordnung von Krankenhausbehandlungen (Abs. 4)

Rz. 78 Eine Krankenhausbehandlung darf nach Abs. 4 Satz 1 nur dann vertragsärztlich angeordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- und Linderungserfolges nicht ausreicht. Die ambulante Behandlung hat einen Vorrang vor der Krankenhausbehandlung. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 39 Abs. 1 Satz 1, in dem das Vorrang-Nachrang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.11 Früherkennung (Abs. 6)

Rz. 80 Abs. 6 enthält die Klarstellung, dass die im Krankenhaus erbrachten Präventionsleistungen grundsätzlich nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zählen und demzufolge auch nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen sind. Dem entspricht auch § 3 Nr. 7 BMV-Ä, welcher regelt, dass Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nicht zur vertragsärztlichen Versorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.2 Zahnärztliche Versorgung

Rz. 76 Im Abschnitt 2 des Bundesmantelvertrages-Zahnärzte (BMV-Z, Stand 15.3.2019) sind Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung enthalten. Nach § 3 Abs. 1 BMV-Z umfasst die vertragszahnärztliche Versorgung insbesondere: die zahnärztliche Behandlung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen einschließlich Suprakonstruktion...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.1 Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 23 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung nach Abs. 1 sowie Abs. 1a und 1b betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Versorgung. Vor dem 1.1.1993 hatte sich der Gesetzgeber damit begnügt, den Vertragspartnern der Bundesmantelverträge durch Abs. 1 die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in hausä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.7 Vorlagepflicht

Rz. 21 Die seit 1993 bestehende Vorlagepflicht und Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde soll dazu dienen, die Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in den Vergütungsverträgen abzusichern ( BT-Drs 11/2237, S. 191). Die gesetzliche Vorgabe, bestimmte Verträge und Vergütungsvereinbarungen der Aufsichtsbehörde vorzulegen, lässt die allgemeine staatliche Aufsicht ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4 Versorgungslage und Einsatz digitaler Angebote

Für gefährdete Personen kommt die durchschnittliche Wartezeit auf Arzttermine erschwerend hinzu. So warten von Depressionen Betroffene beispielsweise 8 Wochen auf einen Termin beim Facharzt und 10 Wochen auf einen Termin beim Psychotherapeuten. Diese Phase ist meist gekennzeichnet durch Arbeitsunfähigkeit – länger als es eigentlich notwendig wäre, wenn eine Behandlung rechtz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.6 Prävention: Achtsamkeits- und Meditations-Apps

Auch zur Prävention gibt es unterstützende Kurse, wie z. B. im Rahmen der App von 7mind, die von der Stiftung Warentest in der iOS-Version das Testurteil "gut" bekam. Gut: Die App ist auch für Neulinge geeignet. So wird beispielsweise keine Erwartungshaltung kommuniziert, dass der Benutzer im Rahmen der Meditation sofort abschalten und ruhig werden muss, sondern er wird lang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.2 Digitale Gesundheitsanwendungen

Noch weiter geht die Eingrenzung in Deutschland mit den sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für die Zulassung einer Anwendung als DiGA eine Prüfung verschiedener Kriterien vorausgesetzt, z. B. dass die Anwendung als Medizinprodukt zugelassen sein muss. Insbesondere – und dies macht den Unterschied ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.2 Sachverständigenbeweis

Der Sachverständige hat dem Gericht aufgrund seiner Erfahrungen und besonderen Sachkunde Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen zu vermitteln. Die Beweiswürdigung und -verwertung bleiben jedoch dem Gericht vorbehalten. Soweit dazu besondere Sachkunde erforderlich ist, stellt der Sachverständige Tatsachen fest und beurteilt diese, indem er durch eine Wertung in Anwendung se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.4 Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote bestehen dann, wenn das Beweismittel in rechtswidriger Art und Weise erlangt wurde. Praxis-Beispiel Beweiserhebungsverbote Das Beweismittel wurde per Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte oder entgegen den allgemeinen Strafgesetzen[1] beschafft (z. B. Zeugenaussage aufgrund des Abhörens eines Telefonats mit einer verbotenen technische...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 2 Vorbemerkung

Steuerbefreiungen sind möglich bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bzw. diesen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben, dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet. § 4 UStG regelt abschließend Steuerbefreiungen für bestimmte Umsätze. Die Befreiungen werden im Wesentlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / 1. Bedarf der Überführung von vorhandenen Erkenntnissen in ein weiteres Ermittlungsverfahren

In der Ermittlungspraxis entstehen wiederholt Situationen, in denen sich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zusätzliche Anhaltspunkte ergeben, die auf weitere Tatbeteiligte schließen lassen. Beispiel: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt gegen den Arzt A wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, da er zu Unrecht steuermindernde Ausgaben mit gesetzeswidrigen Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr