Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Anrechnung des Steuerabzugsbetrags

Rz. 2 Soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet hat, wird er von dem für den Leistenden zuständigen FA auf die von diesem zu entrichtenden Steuern angerechnet, und zwar zwingend nacheinander wie folgt (§ 48c Abs. 1 S. 1 EStG): auf die nach § 41a Abs. 1 EStG vom Leistenden einbehaltene und angemeldete LSt, auf die vom Leistenden zu entrichtenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Erstattungsverfahren

Rz. 5 Verbleiben nach der Anrechnung gem. § 48c Abs. 1 EStG Abzugsbeträge, die nicht angerechnet werden konnten und für die eine Aufrechnung nach § 226 AO nicht in Betracht kommt, werden sie dem Leistenden ohne Antrag erstattet.[1] Rz. 6 Aber auch ohne erfolgte Anrechnung nach § 48c Abs. 1 EStG ist unter bestimmten Umständen eine Erstattung des Abzugsbetrags möglich. Vorausse...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.4 Übergang zum Halbeinkünfteverfahren (§ 34 Abs. 11 KStG – § 36 Abs. 4, Abs. 6 und Abs. 6a KStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Nach dem Beschluss des BVerfG v. 24.11.2022, 2 BvR 1424/15 waren die bisherige Regelungen verfassungswidrig, soweit die Vorschrift zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotential führt, weil sie den in § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1999 bezeichneten Teilbetrag des verwendbaren Eigenkapitals – EK 04 – nicht in die Verrechnung der unbelasteten Teilbeträge einbezieht. Diese...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Vertreterrecht

Übernimmt ein Handelsvertreter die bisherige Vertretung eines anderen Handelsvertreters, indem er die Verpflichtung des Geschäftsherrn gegenüber dem bisherigen Vertreter gem. § 89b HGB ablöst, erwirbt er entgeltlich ein Vertreterrecht, das zu aktivieren ist. Das gilt auch, wenn das Entgelt durch Verrechnung mit einem prozentualen Anteil an den erzielten Provisionen entrichte...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2023 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.11 Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Abs. 5 UmwStG

Mit § 2 Abs. 5 UmwStG wurde ein Verlustverrechnungsverbot für beim übertragenden Rechtsträger entstandene stille Lasten in Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft geschaffen. Damit sollen Gestaltungen unterbunden werden, die darauf abzielen, im steuerlichen Rückwirkungszeitraum geschaffenes Verlustpotenzial auf einen Dritten zu übertragen und diesem eine Verre...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.2 VATCoin und automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer

Die automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer bzw. die vollständige Substitution der Mehrwertsteuer mittels Token, sind die ältesten Blockchain-Konzepte im Bereich des Steuerrechts. Kerngedanke ist zunächst die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Digitalisierung von Rechnungsinformationen aus dem Jahr 2016.[1] Neben der bloßen Verwendu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.3 Digitalisierung der Rechnungen und Transaktionsketten

Die Digitalisierung von Transaktionsinformationen auf der Blockchain ist Kernelement einer jeden Digitalisierungsinitiative mithilfe der Blockchain-Technologie im Steuerrecht. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer. Der Eingriff in das bestehende Mehrwertsteuersystem durch die bloße Digitalisierung von Rechnungsinformationen und der dadurch automatisierten Überprüfung z. B. v...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.4 Private Einkünfte

Werden im Privatvermögen gehaltene virtuelle Währungen und Token veräußert, führt dies zu Gewinnen aus § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Einnahmen sind nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Erfolgt eine Veräußerung innerhalb eines Jahres, ist die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 1.000 EUR zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Haltefrist innerh...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bezüglich der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt. Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.3 Aufrechnung durch den Steuerberechtigten, Verrechnung

Rz. 91 Soweit sich aus der Abrechnung ein Anspruch auf Erstattung eines zu viel entrichteten Betrags ergibt und Rückstände bei anderen Steuern vorhanden sind, kann das FA mit diesen Rückständen aufrechnen (§ 226 AO).[1]mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.1 Aufrechnung

Auch eine Aufrechnung durch den Gesellschafter gegen seine Einlageschuld ist verboten. Umgekehrt darf die Gesellschaft mit einer eigenen Verbindlichkeit gegen die Stammeinlageforderung aufrechnen, wenn der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch des Gesellschafters vollwertig, fällig und liquide ist.[1] Reicht also das Gesellschaftsvermögen seinerseits nicht aus, um alle ...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 5.5 Rechtsschutz bei Aufrechnung

Besonders komfortabel sind Policen, bei denen ausdrücklich auch Versicherungsschutz besteht, wenn die Gesellschaft sich durch Aufrechnung beim Geschäftsführer bereits befriedigt hat. Rechnet beispielsweise die GmbH wegen offener Vergütungsansprüche das Geschäftsführergehalt gegen den Schadensersatzanspruch auf, ist der Schaden der Gesellschaft dadurch ausgeglichen. Den Schad...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.12 Verrechnung laufender Abschlagszahlungen

Wird Akkordarbeit geleistet und werden darauf zunächst nur Abschlagszahlungen vorgenommen, so muss der sich bei der jeweiligen Endabrechnung (Abschlusszahlung) ergebende Einkommensbetrag auf diejenigen Zahlungsabschnitte, während deren der Akkordlohn verdient wurde, umgelegt und sodann für jeden dieser Abschnitte die Pfändungsgrenze berechnet werden. Überschreiten die Abschl...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.9 Rechtslage bei Darlehensgewährung

Eine Vorauszahlung auf künftiges Einkommen kann statt in Vorschussform auch in Gestalt eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens erfolgen. Es bedarf hierzu aber dann einer besonderen Vereinbarung dahingehend, dass die Zahlung des Arbeitgebers ein Darlehen sein soll. Zumindest muss sich diese Tatsache aus den Umständen einwandfrei ergeben, z. B. aus der Höhe ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.4 Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber

Ist die dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zustehende Gegenforderung vor der Pfändung (wirksam gewordenen Vorpfändung) fällig geworden, so kann er dem Gläubiger die Aufrechnung gegenüber dem pfändbaren Einkommensteil auch noch nach dessen Pfändung wirksam erklären. Die Aufrechnungserklärung liegt im Zweifel in der Erhebung des Aufrechnungseinwands gegenüber dem Gläubiger...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.1 Allgemeines

Rz. 88 Ergibt die Abrechnung der ESt einen Überschuss zugunsten des Stpfl., wird dieser dem Stpfl. nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen. In der Vorschrift wird der Begriff "Auszahlung" verwendet. Das schließt aber die Aufrechnung, Gutschrift oder Verrechnung des überzahlten Betrags nicht aus. Rz. 89 Nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.5 Auszahlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 36 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 93 Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt worden sind, wirkt die Auszahlung eines sich bei der Abrechnung zugunsten der Ehegatten ergebenden Überschusses an einen der Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Die Finanzverwaltung hat die Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten g...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.8 Rechtslage bei Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Einkommensvorschüsse und Lohnabschlagszahlungen sollen bei nachfolgender Pfändung nach weit verbreiteter Ansicht auf den pfändungsfreien Betrag des später fällig werdenden oder abzurechnenden Arbeitseinkommens anzurechnen sein. Dieser Meinung ist auch das Bundesarbeitsgericht gefolgt.[1] Einkommensvorschüsse sind Vorauszahlungen auf noch nicht erarbeitetes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.3 Entstehung und Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 13 Von der Entstehung der ESt zu unterscheiden sind die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid (§§ 155 bis 192 AO), die Fälligkeit des Steueranspruchs (§ 220 AO) und die Verwirklichung des Steueranspruchs im Erhebungsverfahren (§§ 218 bis 248 AO). Rz. 14 Die ESt entsteht unabhängig von ihrer Festsetzung dem Grunde nach mit Ablauf des Vz – gleich, in welcher Höhe sie unter ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.2 Zusammentreffen der Pfändungen eines nicht bevorrechtigten und eines bevorrechtigten Gläubigers

Trifft die Einkommenspfändung eines nicht bevorrechtigten Gläubigers mit der eines bevorrechtigten Gläubigers zusammen, so ist die Rechtslage verschieden, je nachdem, welcher Gläubiger zuerst gepfändet hat, d. h., welche Pfändung zuerst wirksam geworden ist.[1] Ist die wirksame Erstpfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger erfolgt, so sind auf dessen bevorrechtigte Unte...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 9. Aufrechnung des Vermächtnisnehmers oder des Auflagenbegünstigten bei Erhebung der Einrede gem. § 1992 BGB

Rz. 90 Es besteht für den Vermächtnisnehmer und den Auflagenbegünstigten die Möglichkeit, gegen eine Nachlassforderung mit einem ihm zustehenden Anspruch diese aufrechnen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht für beide auch im Insolvenzverfahren gem. §§ 94 ff. InsO. Dabei steht § 390 BGB nicht entgegen.[121] Sollte dafür der Nachlass zur Befriedigung der übrigen Gläubiger nic...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / F. Versagung/Rückforderung/Aufrechnung

Rz. 13 Macht der Arbeitgeber die nach § 3 Abs. 2 AAG notwendigen Angaben zur Durchführung des Ausgleichs nicht, so kann die Krankenkasse die Erstattung versagen (§ 4 Abs. 1 AAG). Außerdem kann die Krankenkasse Erstattungsbeiträge vom Arbeitgeber nach § 4 Abs. 2 AAG zurückfordern, sobald der Arbeitgeber schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat oder Erstattun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Keine Bemessung des Mankos durch Verrechnung

Rz. 1113 Die Mankovereinbarung darf keine Anreize setzen, Dritte zu benachteiligen. Eine Klausel, die die Verrechnung eines festgestellten Mankos mit anderweitig erzielten Überschüssen zulassen würde, wäre deshalb gem. § 138 BGB nichtig.[2612]mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Berechnungsgrundlage

Rz. 14 Das Insolvenzgericht hat bei der Festlegung kein freies Ermessen, sondern die Rechtspflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung.[20] Diese errechnet sich im Regelfall zunächst aus der sog. Regelvergütung, diese wiederum aus der als Berechnungsgrundlage dienenden Masse. Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich dann wiederum die Insolvenzverwaltervergütung nac...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvarianten

Rz. 599 Klausel 1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingezogenen Beträge unverzüglich und ungekürzt an den Arbeitgeber abzuführen. Ihm steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch die Berechtigung zur Aufrechnung mit Forderungen jedweder Art, die ihm dem Arbeitgeber gegenüber zustehen, zu, sofern nicht die Forderung des Arbeitnehmers, wegen der das Zurückbehaltung...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 27 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 5. Steuererstattungsansprüche

Rz. 85 Steuererstattungsansprüche, die sich etwa aus dem Erlass oder der Änderung eines Steuerbescheides ergeben und die vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens entstehen, fallen grundsätzlich in die Insolvenzmasse.[64] Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 601 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 599) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese von ihm eingezogenen Beträge...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 9. Auftragsverhältnisse und Geschäftsbesorgungsverträge

Rz. 181 Die §§ 115 ff. InsO gewährleisten, dass die Verwaltung der Masse ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam nur noch durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Nachdem der Schuldner gem. § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse verloren hat, soll auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, auf die Insolvenzmasse nicht mehr ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 310 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[946] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/n _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / t) Wiedereinstellung

Rz. 1043 Werden bei der Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von (…) Monaten wider Erwarten Arbeitsplätze frei, werden die Bewerbungen von Arbeitnehmern, die infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans ausgeschieden sind, bevorzugt berücksichtigt. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht jedoch nicht. Erfolgt innerhalb von (…) Monaten eine unbefristete Wied...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / II. Nachlassvollstreckung des Vorerben

Rz. 4 Für die Eigengläubiger des Vorerben besteht die Möglichkeit, in den Nachlass gem. § 2115 S. 1 BGB zu vollstrecken. Jedoch kann der Nacherbe schon vor dem Eintritt des Nacherbfalls mit der Drittwiderspruchsklage gem. §§ 773 S. 2 und 771 ZPO die Verwertung der Vollstreckung verhindern. Eine Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme ist ab dem Eintritt des Nacherbfalls für den...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 1. Prozesstaktik

Rz. 28 Vor der Erhebung einer Teilungsklage muss nachdrücklich gewarnt werden (siehe auch Rdn 63). Prozesstaktisch klüger wird es regelmäßig sein, streitige Einzelfragen durch eine Feststellungsklage vorab zu klären (siehe hierzu nachfolgend Rdn 37 ff.). Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH ausdrücklich zulässig, auch wenn eine Leistungsklage grundsätzlich möglich wäre.[...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Voraussetzungen

Rz. 41 Erforderlich ist die Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB), nacheinander und auch nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen.[97] Rz. 42 Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf das Recht am Nachlassgegenstand einz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 760 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.42: Arbeitgeberdarlehen Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis ein verzinsliches Darlehen in Höhe von _________________________ EUR. Das Darlehen ist mit _________________________ % p.a. zu verzinsen. Der dadurch entstehende Zinsvorteil ist von dem Arbeitneh...mehr

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§ 20 Mietrecht / 4. Aufrechnungserklärung

Rz. 109 Für die Erbengemeinschaft gilt, dass sie nur gemeinsam mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen können. Möchte die Erbengemeinschaft die Auszahlung einer Kaution verhindern und mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen, so muss sie diese Erklärung gemeinschaftlich abgeben. Dies ergibt sich zwingend für die Erbengemeinschaft aus § 2040 BGB [157] und der Ta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Rückwirkung und Verluste

Tz. 188 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 2 Abs 4 UmwStG soll verhindern, dass ein an sich nicht nutzbarer verrechenbarer Verlust, verbleibender Verlustvortrag, Zins- oder EBITDA-Vortrag iSd § 4h EStG und andere nicht ausgeglichene negative Eink des übertragenden Rechtsträgers mittels einer Umw trotzdem abgezogen werden können. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009 (v 19.12.20...mehr