Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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AGS 01/2024, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit von Auslagen

1. Allgemeines Zu den Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren zählen neben den Gerichtskosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, § 162 Abs. 1 VwGO. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Auslagen eines Rechtsanwaltes stets erstattungsfähig. Bei Rechtsanwälten sind hierbei die Bestimmungen des RVG zu beac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Beiträge und Aufwendungen für eine "Höherversicherung" (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b ATG) oder Ersatzleistungen dafür (§ 4 Abs 2 ATG; § 3 Nr 28 EStG Fall 2)

Rn. 1100 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dazu s Rn 1096, 1096a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Aufwendungen in Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen

Rn. 2600p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit Aufwendungen mit Einnahmen aus nach § 3 Nr 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlagen zusammenhängen, sind diese wegen § 3c Abs 1 EStG nicht abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigte Aufwendungen

Rn. 2639a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Begünstigt sind die Aufwendungen des ArbG, die laufend in eine betriebliche Altersversorgung im Umlageverfahren an eine Pensionskasse gezahlt werden. Hierzu gehören auch die Zuwendungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie an kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskassen. Bei der Berechnung der Höchstbeiträge ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jce) Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

Rn. 738 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit sie nicht überhöht waren, konnte der ArbG die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung steuerfrei ersetzen (BFH BStBl II 1979, 473); dazu gehörten auch AfA, Hypothekenzinsen und Reparaturkosten (BFH BStBl II 1993, 467) und die Zweitwohnungssteuer (R 9.11 Abs 8 S 1, 2 LStR 2011). Soweit feststand, dass einem ArbN solche Kosten entsta...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.8 Abzugsfähige Aufwendungen für Zeitfahrkarten

Die tatsächlich geleisteten Aufwendungen für eine Monats- oder Jahreskarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Das galt während der Pandemie auch dann, wenn Arbeitnehmer eine Zei...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.6 Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Grundsätzlich sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht abzugsfähig. Ausnahmsweise ist der Abzug jedoch zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Diese Voraussetzung kann insbesondere bei Arbeitnehmern erfüllt sein, die über längere Zeiträume ganz oder überwiegend im Homeoffice arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 1702 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuschüsse des ArbG, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (die Ausführungen unter s Rn 1698 gelten entsprechend) zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung gezahlt werden (zB monatliche Internet-Provider-Gebühren, aber auch die Anschaffung eines Modems oder eines ISDN-Anschlusses), können ebenfalls pauschaliert be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG aF abziehbaren Aufwendungen

Rn. 541 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Notwendige Mehraufwendungen, die einem ArbN wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, konnte er als WK nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG aF grundsätzlich der Höhe nach und zeitlich unbeschränkt abziehen. Rn. 542 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ausnahme für Familienheimfahrten (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3–6 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung (§ 3 Nr 14 EStG Fall 1)

ca) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Rn. 571 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 125 SGB VI wird zwischen Bundesträgern und Regionalträgern unterschieden: Bundesträger: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Regionalträger: Deren Name besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Die Aufstockungsbeträge, Beträge und Aufwendungen nach dem AltersteilzeitG und ähnliche Regelungen (§ 3 Nr 28 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Rittweger, Die Novelle des AltersteilzeitG, DStR 2000, 161; Moderegger, Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit, DB 2000, 1225; Rittweger, Altersteilzeit – Neuregelungen zum 01.07.2000, DStR 2000, 1097; Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Die nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF abziehbaren Aufwendungen

Rn. 545 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dies bedeutete, dass die Trennungsgelder nicht höher als die Verpflegungsmehraufwandspauschalen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF sein durften. S Rn 530 (ausführlich).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Aufwendungen zur Erzielung steuerfreier Aufwandsentschädigungen

ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1.2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft gehören außer der Miete selbst auch die Nebenkosten. Welche das sind, ergibt sich aus § 2 BetrKV. Danach gehören u. a. zu den Betriebskosten die Kosten der Grundsteuer, der Wasserversorgung, verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, der Straßenreinigung und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Abgrenzung nach der Veranlassung bzw danach, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht

Rn. 1856 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ständige Rspr des BFH (BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231; BFH/NV 1994, 371 mwN) bejaht Auslagenersatz, wenn dem ArbN vom ArbG auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des ArbG bedingt und von diesem veranlasst oder (gegen diese Alternative Offerhaus, BB 1990, 2017, 2019) gebilligt s...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Ersparte Aufwendungen

Rz. 254 Nach den gleichen Grundsätzen, nach denen der Auftragnehmer die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen hat, muss er auch die ersparten Aufwendungen ermitteln. Auch hier verbieten sich also Schätzungen oder der Rückgriff auf übliche Sätze; die Ermittlung muss sich vielmehr auf das konkrete Bauvorhaben zu beziehen.[309] Rz. 255 Dabei ist für die Frag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Aufwendungen für bestimmte Fahrten des ArbN

Rn. 602 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Zuschüsse müssen zweckgerichtet sein ("für"), und zwar bestimmte Fahrten des ArbN: Fall 1: mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und Fahrten iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (s Rn 603a) (Personenfernverkehr, s BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 2). Eine km-Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 4 Nicht erstattungsfähige Aufwendungen

4.1 Einmalig/ohne Rechtsgrund gezahltes Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie ohne Rechtsgrund weitergezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei den erstattungsfähigen Aufwendungen außer Betracht. Arbeitsentgelt, das für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen fortgezahlt wird oder Arbeitsentgelt, das in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / II. Grundlagen der Kosten-/Auslagenentscheidung

Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruhe hinsichtlich der Gerichtsgebühren sowie der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungs- und Revisionsverfahren auf § 473 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO, und hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten in erster Instanz auf § 465 Abs. 2 StPO analog. 1. § 473 StPO und analoge Anwendung von § 465 Abs. 2 StPO Die vom AG angeordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Abziehbarkeit damit zusammenhängender Ausgaben (§ 3 Nr 10 S 3 EStG)

Rn. 361 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ähnlich wie § 3 Nr 26 S 2, Nr 26a S 3 EStG enthält § 3 Nr 10 S 3 EStG für Ausgaben, die mit solchen Einnahmen der Gastfamilien (die nicht auf einer Leistung des Sozialleistungsträgers beruhen) unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängen, eine Sonderregelung. Folgende Fallkonstellationen sind dabei denkbar:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Kosten des Verfahrens

Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellungsverfahren vor dem Grundbuchamt einschließlich der Beurkundung der Erklärung der Beteiligten. Anders als bei der Löschung gegenstandsloser Eintra...mehr

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zfs 01/2024, Abschleppkosten; Abgrenzung zwischen unmittelbarer Ausführung, sofortigem Vollzug, Ersatzvornahme; Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Zeitpunkt der Veranlassung des Abschleppens bei Parken an einer engen Straßenstelle (Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO); öffentliches Interesse an einer Freihaltung enger Straßen von parkenden Fahrzeugen; nicht unmittelbare konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Pauschalierung der bei Abschleppvorgängen anfallenden Kosten; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip (hier: Kosten in Höhe einer Vollfahrt); Abhängigmachen der Rückgabe des im Abschleppen begriffenen Fahrzeugs von der Zahlung der Abschleppkosten

StVO § 12 § 2; PolG RP § 5 § 6 § 9; VwVG RP § 61 § 63; BGB § 273 Leitsatz 1. Dem Zustandsverantwortlichen können die Kosten der Abschleppmaßnahme auch im Falle einer sog. Leerfahrt oder eines abgebrochenen Abschleppvorgangs auferlegt werden. 2. Dies gilt jedoch im Falle einer Leerfahrt grundsätzlich dann nicht, wenn unmittelbar danach mit demselben Abschleppfahrzeug ein andere...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verteilung der Kosten

Rz. 3 Die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten hat das Grundbuchamt nach billigem Ermessen auf die Beteiligten zu verteilen. § 114 GBO enthält keine allgemeinen Grundsätze über die Verteilung der Kosten. Allein entscheidend ist das billige Ermessen des GBA. Hierbei dürfte weniger auf die Tatsache abzustellen sein, wer den Antrag (= Anregun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Kosten

Rz. 1844 Die Gebühren für die Billigung eines Wertpapierprospektes für ein öffentliches Angebot und die Zulassung von Aktien betragen derzeit 6.500,00 EUR (vgl. WpPGebV).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Prospektpflicht bei Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Bezugsrechtsaktien

aa) Allgemeines Rz. 1839 Zum Schutz der Anleger und der Integrität der Kapitalmärkte sieht das Kapitalmarktrecht eine Reihe von Veröffentlichungspflichten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Interessenten ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage derselben Informationsbasis treffen können. Geht es um die Ausgabe von Aktien, muss deshalb im Grunde vorab ein Prospekt ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 6 Für das Rangbereinigungsverfahren sowie für die Eintragung und Löschung in diesem Verfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Die Auslagen des Gerichts sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten hat derjenige zu tragen, dem sie das Grundbuchamt auferlegt hat; vgl. dazu § 114 GBO Rdn 1 ff.mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

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AGS 01/2024, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO, der die Erstattungsfähigkeit von Kosten regelt, sind die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts ste...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Prospektpflicht auch bei der Ausgabe von Bezugsrechtsaktien

Rz. 1848 Infolge einer Änderung der europäischen Prospektrichtlinie[4677] und der EU-Prospektverordnung[4678] nimmt die BaFin nunmehr auch bei Bezugsrechtsemissionen (vgl. § 186 AktG) eine Prospektpflicht an.[4679]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Nach dem GNotKG fällt nach Nr. 17000 KV eine Festgebühr von 10 EUR für Ausdrucke aus dem Grundbuch beim Grundbuchamt an, für amtliche Ausdrucke eine Gebühr nach Nr. 17001 von 20 EUR. Für die elektronische Übermittlung fallen gesonderte Auslagen an.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Für die Umschreibung des Grundbuchblatts werden keine Kosten und Gebühren erhoben (siehe § 114 GBO Rdn 1).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 8 Mit der Mitteilung durch das Nachlassgericht sind keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verbunden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 9 Zu den Kosten siehe oben (vgl. § 131 GBO Rdn 14).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Zu den Kosten siehe oben (vgl. § 131 GBO Rdn 14).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Übersicht über Verfahren, Kosten, Prospektinhalt

(1) Verfahren Rz. 1842 Nach dem WpPG hat die BaFin als Aufsichtsbehörde das Recht, von den Emittenten alle Informationen zu verlangen, um die Einhaltung der Prospektpflicht zu gewährleisten (§ 26 Abs. 2 WpPG). Besteht eine Prospektpflicht, darf der Anbieter Wertpapiere erst dann öffentlich anbieten, wenn er zuvor einen Prospekt veröffentlicht hat (§ 3 Abs. 1 WpPG).[4676] Vor e...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / d) Vergütung der entstandenen Kosten

Rz. 188 Zu den Kosten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Leistungsteils enthalten sind, gehören insbesondere Kosten für gekauftes und noch nicht eingebautes Material, Kosten für die Baustelleneinrichtung und Gerätekosten.[161] Rz. 189 Nicht nach § 6 Abs. 5 VOB/B zu vergüten sind die Kosten, die dem Auftragnehmer durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühren (Nrn. 3430 und 3440 GKG KV) ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Zu den Kosten für die Abdrucke wurde eine Regelung[6] vom GNotKG gleich mit übernommen: Zitat Erteilt der Notar nach § 133a GBO im Auftrag eines Beteiligten Abdrucke von Grundbuch- oder Registerblättern, so erhält er Für die Ergänzung oder Bestätigung v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 4 Die Einsicht in das Grundbuch ist nach GNotKG bei den Gerichten mangels gesetzlicher Bestimmung gebührenfrei. Zu den Kosten für Ausdrucke bei Gericht vgl. § 131 GBO Rdn 14; zu den Kosten beim Notar vgl. § 85 GBV Rdn 6.mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1 Freie Kost und Logis

1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 114 [Kosten des Verfahrens erster Instanz]

Gesetzestext Die Kosten des Verfahrens erster Instanz verteilt das Grundbuchamt auf die Beteiligten nach billigem Ermessen. A. Kosten des Verfahrens Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Kosten

Rz. 11 Mit der Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Die Rechtsanwaltstätigkeit ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Eine gesonderte Rechtsanwaltsgebühr fällt nur bei einer Einzeltätigkeit des Rechtsanwalts im Wiedereinsetzungsverfahren an.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 115 [Kosten eines erledigten Rechtsstreits]

Gesetzestext Wird durch das Verfahren ein anhängiger Rechtsstreit erledigt, so trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. A. Normzweck Rz. 1 Das Ergebnis des Rangklarstellungsverfahrens kann auf einen bei Einleitung dieses Verfahrens bereits anhängigen oder erst während des Verfahrens anhängig werdenden gericht...mehr