Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 191 regelt die Auslagenvergütung eines Beteiligten wie bei einem Zeugen durch die Staatkasse (§ 191 SGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JVEG), betrifft also das Verhältnis zwischen der Gerichtskasse und den Beteiligten. Die Vorschrift findet in den nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren Anwendung. Ein Beteiligter trägt grundsätzlich seine außergerichtlichen Koste...mehr

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Sommer, SGB V § 333 Überprü... / 2.4 Kosten (Abs. 4)

Rz. 6 Die Kosten der Überprüfung durch das BSI trägt die gematik, sofern das BSI aufgrund von Anhaltspunkten tätig geworden ist, die berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Telematikinfrastruktur begründeten (bis 8.6.2021), oder der Betreiber von zugelassenen Diensten und bestätigten Anwendungen, sofern das BSI aufgrund von Anhaltspunkten tätig geworden ist, die berechtigte ...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach § 191 erstattet die Staatskasse die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten. Kosten, die ein Beteiligter nach dieser Vorschrift erstattet verlangen kann, stellen keine notwendigen Kosten i. S. v. § 193 Abs. 2 dar und können damit nicht gegen den Prozessgegner geltend gemacht werden. 2.1 Anspruchsberechtigte Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Jung, SGB XII § 140 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 ist im Zusammenhang mit der Vorschrift zur Karenzzeit in § 35 Abs. 1 Satz 2 zu sehen. Danach gilt für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden abweichend von § 35 Abs. 1 Satz 1 Bedarfe für Unterkun...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann nur ein Beteiligter (§ 69) geltend machen, der eine natürliche Person ist. Juristische Personen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie besondere Vertreter (§ 72) sind nicht anspruchsberechtigt. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen nach § 191 (LSG N...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 3 Literatur

Rz. 16 Krön, Zum Auslagenersatz des Vertreters im Sinne des § 141 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 202 SGG nach § 191 1 HS SGG analog, SozVers 1994, 309. Schneider, Änderungen bei der Zahlung von Vergütungen und Entschädigungen durch die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), JurBüro 2004, 360.mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2 Vergütungsanspruch

2.2.1 Entstehung und Fälligkeit Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss na...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Unentgeltliche Leistungen an das Personal

Rz. 34 § 3 Abs. 9a Nr. 1 und Nr. 2 UStG regeln auch die unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen zum privaten Bedarf des Personals des Unternehmers, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Zum Begriff des Personals vgl. Rz. 25. Wegen des fehlenden Leistungsaustauschs ist der Verzicht eines Arbeitgebers auf die Abtretung der von einem Arbeitnehmer dienstlich "erflo...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.7 Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 84 Durch die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO) wird ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Staatskasse (Justizfiskus) begründet, aufgrund dessen der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erhält (§ 45 RVG). Außer Rechtsanwälten können ab dem 1.1.2014 auch Steuerberater, Steuerbev...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.8 Umfang der Kostenpflicht, § 162 VwGO

Rz. 92 § 162 VwGO betrifft das Kostenfestsetzungsverfahren. Die Bestimmung regelt, welche Kosten der Beteiligten erstattungsfähig sind, also welche Kosten von dem Kostenschuldner nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung zu erstatten sind. Erstattungsfähige Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigun...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.4 Reisekostenvorschuss

Rz. 15 Auf Antrag ist einem mittellosen Beteiligten, unabhängig von der Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 191, und außerhalb der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Reisekostenvorschuss zu gewähren, wenn nur durch diesen Vorschuss die Wahrung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sichergestellt werden kann (LS...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.1 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 oder § 11...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 8 Das SGG enthält hinsichtlich der Erhebung der Gerichtskosten keine eigenen Regelungen, es verweist umfassend auf die Vorschriften des GKG (BVerfG, Beschluss v. 20.4.2010, 1 BvR 1670/09). Nach § 1 Nr. 4 GKG (seit 1.8.2013 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GKG) werden für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem SGG, soweit nach dem SGG das GKG anzuwenden ist...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.1 Fälligkeit und Vorauszahlung, §§ 6, 9, 10, 17 GKG

Rz. 24 Die Fälligkeit von Gebühren und Auslagen ist in §§ 6, 9 GKG geregelt. Die Fälligkeit ist von Bedeutung für den Zeitpunkt des Kostenansatzes (§ 19 GKG). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll, d. h. mit der Entstehung,...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Vorschrift entspricht grundsätzlich mit dem Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln als Konkretisierung und Teil der ärztlichen Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dem früheren Recht des § 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RVO. Hinzugekommen ist die Festbetragsregelung nach Abs. 2 i. V. m. § 35 (vgl. im Einzelnen die Komm. dort). An den Kosten...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.3 Nichterhebung, § 21 GKG

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären. Die unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht (Richter, Bedienstete des nichtrichterlichen Dienstes) muss ursächlich für die Entstehung der Kosten sein (BSG, Beschluss v.10.1.2017, B 13 SF 19/16 S). Ein Verschulden des Gerichts ist nicht erforderlic...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 192 betrifft das Verhältnis zwischen dem Staat und den Beteiligten sowie das Verhältnis zwischen den Beteiligten. Die Vorschrift ordnet eine Ausnahme des Grundsatzes der Gerichtskostenfreiheit an und stellt eine Sonderregelung zu § 193, insbesondere zu § 193 Abs. 4, dar. Durch die Möglichkeit der Verhängung von Verschuldenskosten soll ein Beteiligter von einer missbr...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.1 Kostenschuldner, §§ 22, 28, 29, 31, 32 GKG

Rz. 9 Kostenschuldner sind Antragschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG), Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), Übernahmeschuldner (§ 29 Nr. 2 GKG), Schuldner kraft gesetzlicher Haftung (§ 29 Nr. 3 GKG), Vollstreckungsschuldner (§ 29 Nr. 4 GKG), Schuldner nach § 28 GKG. Rz. 10 § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt die Haftung des Beteiligten, der das gebührenpflichtige Verfahren des Rechtszugs bean...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.1 Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren inVerfahren nach § 183 SGG bei Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 93 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.2 Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren in Verfahren nach § 183 SGG ohne Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 94 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.4 Antrag auf Festsetzung von Wertgebühren in Verfahren nach § 197a SGG mit Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 96 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.3 Festsetzungsentscheidung

Rz. 11 Das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren nach § 197 ist ein eigenständiges Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 14.7.2014, B 10 ÜG 8/13 R ). Rz. 11a Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch Beschluss. Er wird als richterliches Organ tätig und ist insoweit nicht an Weisungen gebunden (vgl. BV...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu vers...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.3 Versicherte Leistungsempfänger nach § 21 Nr. 1 bis 5 (Abs. 3)

Rz. 9 Nach Abs. 3 Satz 1 werden die Beiträge für die nach § 21 Nr. 1 bis 5 versicherten Leistungsempfänger vom jeweiligen Leistungsträger getragen. Hierunter fallen Personen, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach G...mehr

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Jung, SGB XII § 140 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Neuregelung in § 35 Satz 2, wonach innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr, abweichend von § 35 Satz 1 die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII anerkannt werden. Die Regelung entspricht inhaltlich der Übergangsregelung in § 65 ...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.3 Antrag auf Festsetzung von Wertgebühren in Verfahren nach § 197a SGG ohne Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 95 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Folgende Gebühren und Auslagen waren für zweckentsprechende Verfolgung notwendig:mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.2 Vergütung nach dem RVG

Rz. 32 Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorschriften des RVG. Rz. 33 Das RVG sieht für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Wesentlichen einheitliche Gebührentypen und -tatbestände vor. Hinsichtlich der Gebührenhöhe enthält das RVG für die Tätigkeit e...mehr

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Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen der Träger der Gerichtshaltungskosten von der Geltendmachung der Pauschgebühr durch die Niederschlagung oder die Nichteinziehung absehen kann. § 190 gilt nur für die Pauschgebühr; die Vorschrift ist nicht anwendbar auf außergerichtliche Kosten oder Auslagen eines Beteiligten (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.6.2022, L 4 AS586/2...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.2 Sonderregelungen, § 155 Abs. 2 bis 5, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO

Rz. 78 Die Regelungen des § 155 Abs. 2 bis 3, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO gehen der Kostenverteilung nach §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 VwGO vor. Rz. 79 Kosten durch schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten, § 155 Abs. 4 VwGO: Die Kostenverteilung nach § 155 Abs. 4 VwGO geht als Sondervorschrift allen anderen Kostenvorschriften vor und ist bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Z...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.1 Unterliegensprinzip, § 154 Abs. 1 und 2, § 155 Abs. 1 VwGO

Rz. 75 In entsprechender Anwendung des § 154 VwGO sind in einem Verfahren nach § 197a bei einer Kostenentscheidung durch Urteil dem unterlegenen Kläger oder Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, soweit nicht in § 197a oder §§ 154 bis 161 VwGO eine andere Kostenverteilung vorgesehen ist. Nach § 154 VwGO trägt der unterlegene Kläger oder Beklagte grundsätzlich die K...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2.2 Dieselbe Angelegenheit

Rz. 24 Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil v. 9.5.2000, 11 C 1/99; BGH, Urteil v. 21.6.2011, VI ZR 73/10; BVerfG, Beschluss v. 15.7.1997, 1 B...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.2 Kostensysteme des SGG

Rz. 2 Bis zum 2.1.2002 haben der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit für natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts und die Erhebung einer streitwert- und erfolgsunabhängigen Pauschgebühr von den übrigen Beteiligten das Kostenrecht des SGG im Unterschied zu den anderen Verfahrensordnungen geprägt. Der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit dient der Wahrung...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Verfahren

Rz. 16 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Sachsen, Beschluss v. 7.4.2010, L 6 U 42/07; a. A. Meyer-Ladewig, SGG, § 192 Rz. 7...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.3 Kostenschuldner/Kostengläubiger

Rz. 7 Kostenschuldner kann jeder Beteiligter (§ 69) sein. Die Staatskasse kann kein Kostenschuldner sein (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.8.2017, L 14 U 49/17). Bei mehreren Kostenschuldnern gilt § 194. Kostengläubiger kann nur ein nach § 183 kostenprivilegierter Kläger oder Beklagter sein. Ein Beigeladener kann als Kostenschuldner in Anspruch genommen werden. Ihm kön...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH). Ein Anspruch auf Beiordnung besteht, wenn eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist (Anwaltsprozess, § 121 Abs. 1 ZPO; Anwaltszwang besteht na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.4 Nachweis des Zusatznutzens und Nutzenbewertung

Rz. 20 Der medizinische Zusatznutzen ist im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie festzulegen. Vergleichstherapie ist diejenige Behandlung, die nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in einer Indikation zweckmäßig und wirtschaftlich ist (BT-Drs. 17/2413 S. 21). Insofern stellt Abs. 1 Satz 10 klar, dass es sich bei der Vergleichstherapie um eine...mehr