Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 20 Die Vorschrift wurde durch G. v. 18.7.1958[1] eingeführt und entsprach in ihrer Gliederung bereits der heutigen Fassung. Seit dieser Zeit sind eine Vielzahl von Änderungen erfolgt: Durch G. v. 21.12.1967[2] wurden in Abs. 2 und 4 die Steuersätze bei Übernahme der Steuer durch das zahlende Unternehmen gestrichen; durch G. v. 14.8.1974[3] wurde Abs. 4 Buchst. b neu gefass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.1 Abschreibungen

Rz. 84 Der übernehmende Rechtsträger tritt hinsichtlich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter und der Abschreibungen in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Dies gilt nach § 4 Abs. 3 UmwStG auch dann, wenn die übergegangenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit einem über dem Buchwert liegenden Wert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Nutzungsüberlassung

Rz. 64 Der Grund der Nutzungsüberlassung ist unerheblich, er kann einerseits auf schuldrechtlicher, aber auch auf dinglicher Grundlage erfolgen. Regelmäßig wird die Überlassung der Wirtschaftsgüter auf schuldrechtlicher Basis im Wege eines Miet- oder Pachtvertrags erfolgen. Daneben ist aber auch die Überlassung auf dinglicher Basis, z. B. mittels Nießbrauch (Rz. 149f.)[1] od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 201 Auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung sind die schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen Besitzunternehmen und Betriebskapitalgesellschaft grundsätzlich steuerrechtlich anzuerkennen, sofern diese ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Das für beherrschende Anteilseigner einer GmbH geltende Sonderrecht erfordert darüber hinaus zusätzlich ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland. Da es genügt, dass die selbstständige A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 4 Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 435 § 49 Abs. 3 und 4 ÉStG enthalten Sonderregelungen für die Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Zum Anknüpfungspunkt, der diese Einkünfte zu inländischen Einkünften macht und daher der beschr. Steuerpflicht unterwirft, vgl. Rz. 105. Die Regelungen haben nur Bedeutung, soweit mit dem betroffenen Staat kein DBA abgeschlossen worden ist, das Schiff- und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.6 Sonstige Vorteile, Nr. 5 S. 2

Rz. 358 Entsprechend § 20 Abs. 3 EStG, der auch die sonstigen Vorteile zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt, erstreckt sich aufgrund der Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG die beschr. Steuerpflicht auch hierauf. Der beschr. Steuerpflicht unterliegen daher alle Vergütungen für die Kapitalnutzung, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie gewährt werden (hierzu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.4 Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften, Doppelbuchst. cc)

Rz. 176a Nach Art. 13 Abs. 3 OECD-MA steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn ein im Ausland ansässiger Gesellschafter Anteile an einer Körperschaft veräußert, deren Vermögen zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar in unbeweglichem Vermögen besteht, das in Deutschland belegen ist (Grundstücksgesellschaft). Diese Regelung ist unabhängig davon, wo sich Sitz und/ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G. v. 19.12.1985[1] zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie funktioniert die Vollst... / 1 Vollstreckung im EU-Ausland – die Grundsätze im Überblick

Vor der Geltung und Umsetzung der Brüssel-Ia-Verordnung mussten Gläubiger zunächst eine Vollstreckbarkeitserklärung (sog. Exequatur) eines Gerichtes des Mitgliedsstaates beantragen, in dem die Vollstreckung durchgeführt werden sollte. Dieses Vollstreckbarerklärungsverfahren war oft mit Zeitverlust und zusätzlichen Kosten verbunden. Je nach Mitgliedstaat dauerte das Verfahren...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.5 Erwerb bei einer Zwangsversteigerung

Bei einem Zwangsversteigerungsverfahren, in dem ein Grundstück erworben wird, gilt nicht nur das vom Käufer abgegebene Gebot als Anschaffungskosten sondern darüber hinaus auch die dazugehörigen Kosten im Zusammenhang mit der Abgabe des Gebots sowie die gem. § 91 des Zwangsversteigerungsgesetzes erloschenen nachrangigen Grundpfandrechte des Gläubigers. Das gilt jedoch nur, we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 140 Die im Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehaltenen Anteile an der übertragenden Körperschaft gehen im Rahmen der Verschmelzung unter. An deren Stelle tritt das übertragene Vermögen. Dementsprechend bestimmt § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG, dass sich das Übernahmeergebnis aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.5.4 Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Know-how

Rz. 414 Durch Nr. 9 werden die Überlassung zur Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten", also der Bereich des Know-how erfasst. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine tatsächliche, rechtlich nicht durch Eigentumsrechte geschützte Position handelt, die somit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft hat das Vermögen in ihrer Übertragungsbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG). Pensionsrückstellungen sind mit dem sich aus § 6a EStG ergebenden Wert zu bewerten (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG). Liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor und wird ein entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2.4 Übernahmeergebnis

Rz. 23 Nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG bleibt das Übernahmeergebnis bei der übernehmenden Körperschaft gewerbesteuerlich außer Ansatz.[1] Ein gewerbesteuerpflichtiger Übernahmegewinn liegt allerdings in den Fällen von § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG i. V. m. § 8b KStG vor. Er entsteht bei einer Aufwärtsverschmelzung in Höhe der pauschalierten Ausgaben von 5 % nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 5.1 Vereinbarte Kostentragungsregeln

Um abschließend beurteilen zu können, wer für diverse Einrichtungen finanziell aufzukommen hat, müssen immer die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgenommenen Kostentragungsregeln beachtet werden, so keine entsprechenden Beschlüsse gefasst sind.[1] Hinweis Übertragung auf den Sondereigentümer Hier kann es nämlich sein, dass für begrifflich eigentlich dem Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, auch dann zwingend Gemeinschaftseigentum, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden. Von erheblicher Bedeutung ist in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 6 Nichtige Zuordnung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum

Nicht selten sind durch Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Bereiche oder Teile des Gemeinschaftseigentums dem Sondereigentum zugeordnet. Derartige Regelungen sind nichtig. Hinweis Umdeutung in Kostentragungsregel In derartigen Fällen kann die unwirksame Zuordnung zum Sondereigentum in eine Kostentragungsregel zulasten des jeweiligen Sondereigentümers umgedeutet werden. Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 5.2 Beschlossene Kostentragungsregeln

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 ist den Wohnungseigentümern durch § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Kompetenz auch zur Beschlussfassung einer exklusiven Belastung mit Kosten von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eingeräumt, das sich im Bereich des Sondereigentums des jeweiligen Wohnungseigentümers befindet. Hauptanwend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / 4. Vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG erfasste Aufwendungen

Das für die "Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen" geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG erfasst: nicht nur die Bestechungsgelder als solche, sondern auch die Kosten eines nachfolgenden Strafverfahrens sowie Aufwendungen, die auf Grund einer im Strafurteil ausgesprochenen Verfallsanordnung entstehen[19]. Beachten Sie: Zur Vermeidung e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / VI. Fazit

Ausgaben, deren Empfänger nicht benannt werden, dürfen nach § 160 Abs. 1 AO die ESt und GewSt nicht mindern – weder als BA oder WK noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Insofern ist die Regelung des § 160 Abs. 1 AO ebenso effektiv wie z.B. die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Die steuermindernde Wirkung der Lasten und Ausgaben ist nach § 160 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / I. Verfahrensrechtlicher Hintergrund

§ 160 Abs. 1 S. 1 AO...: Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben (BA), Werbungskosten (WK) und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger genau zu benennen (§ 160 Abs. 1 S. 1 AO). ... als eine Art "Haftungsnorm" zur Verminderung von Steuer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden. Sachverhalt Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / III. Ertragsteuerliches Abzugsverbot für die Zuwendung von Vorteilen & Co.

Objektive Aspekte des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG: Die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen dürfen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG den Gewinn nicht mindern, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, der die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Subjek...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / 2. Zweite Ermessensentscheidung

Unterlässt der Steuerpflichtige es trotz Aufforderung durch die Finanzbehörde, den Gläubiger der Schuld oder den Empfänger der Ausgabe genau zu benennen, so ist im Rahmen einer zweiten Ermessensentscheidung zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Abzug der Ausgaben bzw. Schulden zu versagen ist, wobei der Abzug dann "regelmäßig" zu versagen ist.[8] Beachten Sie: Ist sowohl streitig,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 1. Sondervergütung oder Ergebnisvorab?

Erhält ein Gesellschafter für die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung von der Gesellschaft eine Gegenleistung, stellt sich steuerlich die Frage, welche Konsequenzen dies hat. Theoretisch kann es sich bei einer solchen Gegenleistung handeln um Sondervergütungen oder um einen Ergebnisvorab. Ergebnisvorab: Ein Ergebnisvorab folgt aus dem Gesellschaftsvertrag, erhöht den Erge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Ertragsteuerliche Abzugsverbote – wie z.B. § 3c Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 5 EStG – sind hinreichend bekannt und lassen sich in den Einzelsteuergesetzen ausfindig machen. Verfahrensrechtlich erweitert § 160 AO diese jedoch um ein weiteres Abzugsverbot von Schulden und anderen Lasten, Betriebsausgaben, Werbun...mehr