Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 10 Charakterisierung der Unternehmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Im vorherigen Kapitel 9 wurde gezeigt, wie eine ausführliche und differenzierte F&R-Analyse erstellt wird – idealerweise auf Transaktionsebene und horizontal (d. h. zwischen den Parteien) sowie vertikal (d. h. zwischen den Funktionen und Risiken) gewichtet.[324] In diesem Kapitel wird nun der nächste Schritt beschrieben: die Charakterisierun...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6 Fremdvergleichsgrundsatz und Korrekturrahmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Der Fremdvergleichsgrundsatz ("Arm's-length-Principle") hat sowohl auf nationaler Ebene wie auch im internationalen Umfeld einen hohen Stellenwert, weil dieser Grundsatz aktuell der einzige gemeinsame Nenner zwischen den Staaten ist, um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen im steuerlichen Sinne zu über...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.12 Verständigungsverfahren

Im Ergebnis sehen wir bereits seit Jahren eine weltweit stark steigende Anzahl von (Vorab-)Verständigungsverfahren. Zum Ende des Jahres 2020 sind beim Bundeszentralamt für Steuern knapp 1.400 Verfahren offen[108]. Deutschland belegt damit weiterhin den weltweit ersten Platz – ein trauriger Rekord. Gemäß Aktionspunkt 14 haben sich die Länder auf bestimmte Mindeststandards gee...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 1.4 ESG-KPIs und -KRIs mit OKR

OKR steht für Objectives and Key Results. OKR ist ein modernes Management-Modell, welches auf Zielen (Objectives) und Schlüsselergebnissen (Key Results) beruht. OKR verknüpft die einzelnen Aufgaben von Teams und Mitarbeitenden mit der Unternehmensstrategie, den strategischen Zielen und Plänen sowie dem Vision-Statement. Dabei stellen sich die folgenden Fragen: Objectives = We...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.4 Dokumentation der Funktions- und Risikoanalyse

Die erhaltenen Informationen über die Funktionen, Risiken, Entscheidungen, Kontrollen, finanziellen Möglichkeiten und eingesetzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter werden schriftlich dokumentiert. In der Dokumentation wird erläutert, was unter den für die Transaktion relevanten Funktionen und Risiken zu verstehen ist und wem von beiden Parteien sie zuzuordnen s...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.3 Im Lieferpreis enthalten

Eine Verrechnung von warenbezogenen Dienstleistungen im Lieferpreis der Ware ist dann denkbar und von der deutschen Finanzverwaltung[396] akzeptiert, soweit dies auch unter fremden Dritten üblich ist. Kritisch ist diese Verrechnungsart vor allem dann, wenn der Umfang der Leistungen in einem disproportionalen Verhältnis zum Umfang der Warenlieferungen steht. Häufig ist diese M...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Beteiligten (HQ und LRD) sollten sich über die Verzollungsverantwortung einigen, da diese einen maßgebenden Einfluss auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs in Deutschland hat. Übernimmt HQ die Verzollung in Deutschland, erbringt HQ eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung und muss sich in diesem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland r...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.4 Garantien/Bürgschaften

Garantien bzw. Bürgschaften[1] innerhalb eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die häufigste Konstellation sicherlich die (schriftliche) Garantie eines Konzernunternehmens für das externe Bankdarlehen eines anderen verbundenen Unternehmens darstellt, auf Basis derer der Darlehensnehmer das Darlehen entweder zu günstigeren Konditionen, einen höheren Darl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.2 Cash Pool

Wie können fremdübliche Zinssätze für Cash Pools ermittelt werden? Im Kern ergeben sich aus VP-Sicht folgende Fragen zur Ausgestaltung von Cash Pools: Ist der Cash Pool Leader stets als Dienstleister anzusehen oder kann er auch als funktions- und risikostarker "Entrepreneur" qualifiziert werden? Nach welcher VP-Methode ist die Vergütung des Cash Pool Leaders zu bestimmen? Ist be...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.1 Einführung

Die ABC-Gruppe verfolgt seit rund 20 Jahren die Strategie, ihre Intellectual Properties (z. B. Technologien, Patente, Know-how, Marken, Designs u. a.) im Sitzland der Konzernobergesellschaft ABC AG zu zentralisieren (rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin). Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Geschäftsmodell der Auftragsforschung. Im Zuge von M&A-Transaktionen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.4.3 Globale Gewinnaufteilungsmethode

Diese "Global Formulary Apportionment Method" wird hin und wieder diskutiert und sieht vor, das Konzernergebnis anhand von Verteilungsschlüsseln wie z. B. Umsätze, Lohnsummen, Kosten etc. auf alle weltweiten Konzerngesellschaften zu verteilen. Da diese starre formelhafte Allokation weder geschäftsvorfallbezogen ist noch die F&R-Profile der Konzerngesellschaften berücksichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 2.2 Die agile ESG-Produkt-Transformation mit Design Thinking

Produkte nachhaltig zu entwickeln bedeutet: existierende Produkte klimaneutral und nachhaltig weiterzuentwickeln oder klimaneutrale und nachhaltige Produkte neu zu entwickeln. Hier sind häufig Schnelligkeit und das Einbeziehen der Stakeholder von Bedeutung. Das gelingt mit agilen Management-Ansätzen wie Design Thinking. Design Thinking ist ein Denkansatz und ein intuitiver und m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.2 Durchführung der F&R-Analyse

Das Ziel einer F&R-Analyse ist, anhand von Interviews sowie konzerninternen Unterlagen und Informationen zu erfahren und zu dokumentieren, welche Funktionen beide Parteien ausüben, welche Partei die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich trifft, welche Risiken beide Parteien tragen, welche Partei die Risiken tatsächlich kontrolliert, welche Partei ein Risiko wirtschaftlich trage...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.1.2 Welche Möglichkeiten gibt es im Ausland?

An dieser Stelle soll beispielhaft erläutert werden, welche Möglichkeiten die indische Finanzverwaltung bietet und warum dies durchaus interessant für Steuerpflichtige sein kann. In Indien sind seit 2012 unilaterale verbindliche Auskünfte ("unilateral APA/ruling") zu VP-Sachverhalten möglich. Abbildung 140 zeigt die Anzahl der Verfahren seit 2012:[648] Abb. 140: Übersicht uni...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.2 Identifizierung immaterieller Beiträge und der Eigentümer der immateriellen Vermögenswerte

Wie im vorigen Abschnitt beschrieben, sind Technologien im Zusammenhang mit der Zusammensetzung, der Herstellung, der Verpackung, des Handlings sowie der praktischen Anwendbarkeit des Produktportfolios relevante immaterielle Vermögenswerte der C-Gruppe. Die C SE entwickelt, etabliert, erhält, schützt und verwertet diverse Patente in den Bereichen Nahrungsergänzungsmittel, Le...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.2.2 Nettomargenmethode

Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wird auch als "Transactional Net Margin Method (TNMM)" bezeichnet.[357] Die TNMM weist Parallelen zu der Kostenaufschlags- und der Wiederverkaufspreismethode auf. Man vergleicht die Nettomarge (z. B. Nettoumsatzrendite, ROS, EBIT-Marge) des konzerninternen Lieferanten/Dienstleisters mit der von unabhängigen Lieferanten/Dienstlei...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.2 Grundlagen Zollrecht, Zollwerte

In ca. 90 % der Importe in die EU bemisst sich der Zollwert nach der sogenannten Transaktionswertmethode. Die Grundlage für den Transaktionswert bildet der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Ware (Kaufpreis), korrigiert um mögliche Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge (z. B. Transport- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Beistellungen). Ziel ist die Bewer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.2 Abrechenbare Leistungen

Vorweg ist positiv zu erwähnen, dass die OECD wohl mit Blick auf die bei den Leistungsempfängern prüfenden Finanzverwaltungen klargestellt hat, dass Unternehmen kein Interesse daran haben, unnötig Kosten zu verursachen und dass diese bestrebt sind, ihre konzerninternen Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen[392]. Als abrechnungsfähige Leistungen gelten üblicherweise...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 6.3 Lösung

F ist als Fliesenleger nach § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch tätig. Im Rahmen der Vermietung des Mietwohnhauses ist er ebenfalls unternehmerisch tätig, da er als Vermieter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Leistungen erbringt. Da er als Unternehmer nur ein Unternehmen haben kann, gehört sowohl sein Fliesenlegerbetrieb als auch die Ver­mietungstätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.2.1 Ablauf eines APA

Das Vorabverständigungsverfahren läuft, vereinfacht dargestellt, folgendermaßen ab: Abb. 144: Ablauf des Vorabverständigungsverfahrens Vorgespräch (Pre-filing) Üblicherweise beginnt ein APA-Verfahren mit einem sogenannten "Pre-filing Meeting", bei dem mit den jeweiligen Landesvertretern der Finanzbehörden die wesentlichen Rahmenbedingungen des APA (angedachter Sachverhalt, gepl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.6 Outcome Testing Approach oder Price Setting Approach?

Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012[523] die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen zur Frage des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und des "richtigen" Zeitpunkts der Überprüfung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind, zu kommenti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig. Darüber hinaus kann die Erstattungsfähigkeit der Terminsvertreterkosten...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Folgt man der Gegenauffassung, wonach die vereinbarte Terminsvertretervergütung zu den gesetzlichen Auslagen des Hauptbevollmächtigten gehört, sind die hierdurch angefallenen Mehrkosten (200,00 EUR vereinbartes Honorar + 19 % Umsatzsteuer i.H.v. 38,00 EUR =) 238,00 EUR jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig, als durch die Einschaltung des Terminsvertreters eigene Terminsrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Gehört die mit dem Terminsvertreter vereinbarte Pauschalvergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten, ergibt sich hingegen folgende Berechnung der Anwaltsvergütung:mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten in eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters keine Auslage i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV

Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB; §§ 91, 104 ZPO Leitsatz Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige K...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / III. Die Lösung zu den Kosten

Stufe 1: Welche Kosten sind im Vergütungsverhältnis entstanden? Von der verfahrensrechtlichen Lösung ist die kostenrechtliche Lösung zu unterscheiden. Im konkreten Fall ist zu sehen, dass eine Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vorliegt, weil eine fremde Forderung zur Einziehung beauftragt wurde, bei der keine rechtliche Prüfung im E...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

Eine Möglichkeit, den Verhandlungstermin bei dem LG Hamburg wahrzunehmen, besteht darin, dass Rechtsanwalt B persönlich mit dem eigenen Pkw nach Hamburg fährt und den Termin selbst wahrnimmt. Hierdurch entstehen ihm folgende Gebühren und Auslagen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Rechtsanwalt B hat grds. das freie Wahlrecht, ob er die Terminsreise nach Hamburg mit der Bahn oder mit seinem eigenen Kraftfahrzeug unternimmt.[1] Folglich sind die durch die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs angefallenen Fahrtkosten als gesetzliche Auslagen auch dann erstattungsfähig, wenn die Reisekosten bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (hier der Bahn) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2023, Schuldner trägt (Mehr-)Kosten des notwendigen Bearbeiterwechsels von Inkassodienstleister zu Rechtsanwalt

Leitsatz Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Die durch die Einschaltung eines Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten sind erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich, um nicht mehr als 10 % übersteigen.[4] Die durch die Einschaltung des Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten errechnen sich hier auf (2.544,00 EUR – 2.400,23 EUR =) 143,77 EUR. Sie liege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2.1 2.4 Kosten der Rückabwicklung

Eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung von Umzugskosten bei einem Auslandseinsatz umfasst regelmäßig auch die Kosten des "Rückumzugs".[1] Eine rechtlich unzulässige Beendigungshandlung des Arbeitgebers löst jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers im Hinblick auf die dadurch entstandenen besonderen, auslandsbezogenen Mehrkosten und Belastung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / II. Pauschalhonorar des Terminsvertreters

1. Vereinbartes Pauschalhonorar nicht erstattungsfähig Nach Auffassung des OLG Dresden sind im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts festzusetzen. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, grds. be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 10 Kosten und Gebühren

OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.1.2023 – 113 WF 143/22 1. Darauf, dass der Verfahrensgegenstand in Kindesschutzverfahren der Disposition der Beteiligten entzogen ist, kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der seit dem 1.9.2009 geltenden Regelungen Nr. 1000 Nr. 1, Anm. V S. 2 und Nr. 1003, Anm. 2 VV RVG und dem hierdurch zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sonstige Aufzeichnungen nach dem EStG

Tz. 25 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach der Bestimmung des § 8 Abs. 1 KStG gelten bestimmte Vorschriften des EStG auch für Körperschaften. Das Einkommensteuergesetz fordert nachfolgende Aufzeichnungen, die auch für gemeinnützige Körperschaften Relevanz haben: nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG (Anhang 10) über Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermöge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2023, Schuldner trä... / Leitsatz

Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung einen Rec...mehr