Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 343 Nach Abs. 2 S. 1 gilt das RVG nicht für die Vergütung des Insolvenzverwalters (zum Sonderinsolvenzverwalter vgl. Rdn 374 ff.).[631] § 63 Abs. 1 S. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter freilich einen Anspruch auf die Vergütung für seine Geschäftsführung und auf die Erstattung angemessener Auslagen. Diesbezüglich ermächtigt § 65 InsO das Bundesministerium der Justiz, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 48 Die vom Urkundsbeamten geforderte Darlegung und Glaubhaftmachung von Ansätzen kann auch nicht mit dem Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden.[109] Denn zum einen befreit die Regelung in § 55 Abs. 5 S. 1 den Anwalt gegenüber dem Gericht gerade von der Verschwiegenheitspflicht. Zum anderen sind auch der Urkundsbeamte sowie die sonstigen mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7003 bis 7006 gelten nur im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeiten innerhalb des Abgeltungsbereichs des RVG (§ 1 Abs. 1). Für sonstige Tätigkeiten des Anwalts gelten diese Vorschriften nicht. Die Vergütung richtet sich dann nach speziellen Regelungen, und wenn diese nicht vorhanden sind, nach den §§ 675, 670 ff. BGB. Rz. 3 Führt der Anwalt die Reise...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt/Beratungshilfe

Rz. 13 VV 7000 ist anwendbar, soweit der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenkostenhilfe oder nach § 11a ArbGG beigeordnet worden ist (§§ 12, 45, 46). Ein kleinlicher Maßstab ist hier nicht angebracht.[8] Gleiches gilt, soweit der Anwalt als Pflichtverteidiger oder sonst gerichtlich bestellt worden ist. Auch in diesen Fällen erhält er seine Auslagen, wozu auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 53 Nach Abs. 1 S. 1 ist nur die gesetzliche Vergütung festsetzbar. Mit "gesetzlicher" Vergütung ist die nach dem RVG bzw. in Altfällen die nach der BRAGO gemeint. Die Festsetzung anderweitiger Vergütungen scheidet aus, insbesondere also die Festsetzung einer vereinbarten Vergütung (siehe Rdn 137), die Vergütung nach anderen Verfahrensordnungen (siehe Rdn 22 ff.) sowie ei...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / I. Überblick

Rz. 57 Die Vergütung im Verbundverfahren richtet sich nach VV Teil 3. Es gelten erstinstanzlich die Gebühren der VV 3100 ff., im Beschwerdeverfahren die der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) i.V.m. VV 3200 ff. und im Rechtsbeschwerdeverfahren die der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. VV 3206 ff. Rz. 58 Hinzu kommen die allgemeinen Gebühren nach VV Teil 1, also insbesondere...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Erstattungsanspruch

Rz. 45 Auf die Beratungshilfevergütung ist Umsatzsteuer zu berechnen (VV 7008). Dies gilt allerdings nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 UStG unerhoben bleibt (Anm. zu VV 7008). Auf eine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es indes nicht an, weil sie nicht innerhalb des Vergütungsschuldverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber relevant wird, sondern lediglich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten für Rechtsanwälte, Patentanwälte [1] sowie für Rechtsbeistände.[2] Ist der Rechtsanwalt außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 1 tätig, also als Vormund, Pfleger, sonstige Person i.S.d. § 1 Abs. 2 o.Ä., kann er nicht nach VV 7001, 7002 abrechnen, sondern muss eventuelle Auslagen nach den für seine Tätigkeit maßgebenden Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1)

Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten, erhält der Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ex-ante-Betrachtung

Rz. 248 Bei der Frage, welche Kopien aus der Akte im Einzelfall erforderlich sind, ist der Zeitpunkt der Fertigung der Kopien durch den Rechtsanwalt maßgebend.[377] Eine Ablehnung der Erstattung der Auslagen mit der Begründung, die Kopien seien nicht notwendig gewesen, kommt nur dann in Betracht, wenn schon zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei feststand, dass die abgelichteten U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Normzweck

Rz. 1 Nach § 83b AsylG (früher § 83b AsylVfG) werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Streitigkeiten nach dem AsylG nicht erhoben. Die Regelung soll den Verwaltungsaufwand vermeiden, der durch die Erhebung von im Regelfall ohnehin nicht beizutreibenden (und deshalb meist niedergeschlagenen) Gerichtskosten entstehen würde.[1] Rz. 2 Für die Berechnung der dem Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 124 Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen muss der Urkundsbeamte grundsätzlich ebenfalls berücksichtigen (vgl. § 45 Rdn 46). Kann die Verjährungseinrede in Frage kommen (vgl. dazu Rdn 82 f.), ist die Sache allerdings dem Vertreter der Staatskasse (Bezirksrevisor) vorzulegen, der entscheidet, ob die Einrede nach Zustimmung des unmittelbar vorgesetzten Gerichtsprä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschuss gem. § 9 und gem. § 47

Rz. 9 Der Gebührenvorschussanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts soll diesem speziell für die Zeit zwischen Entstehung und Fälligkeit (§ 8) der Gebühr eine Vergütung zukommen lassen.[8] Erfasst wird die Zeitspanne der Erfüllbarkeit (§ 271 Abs. 2 BGB). Das Vorschussrecht nach § 47 gegen die Staatskasse erstreckt sich nur auf die entstandenen Gebühren. Dagegen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug (Nr. 3)

Rz. 10 Kommt es im selben Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Durchführung mehrerer Prozesskostenhilfeverfahren (zur Gleichstellung von Verfahrenskostenhilfe und der Stundung nach § 4a InsO vgl. die Erläuterung zu § 12), handelt es sich untereinander um dieselbe Angelegenheit, so dass der Anwalt seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält (§ 15 Abs. 2). Rz. 11 Zu der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstreckung der Beiordnung

Rz. 167 Verhält sich ein Vergleich nur über streitgegenständliche Ansprüche, so steht dem insoweit im Verfahren beigeordneten Anwalt die Vergütungsfestsetzung der Gebühr nach VV 1003 zu. Dies gilt auch dann, wenn die Einigung außergerichtlich getroffen wurde (vgl. Rdn 29 f.).[164] Rz. 168 Soll in einem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In VV Teil 5 Abschnitt 2 ist die Vergütung für Einzeltätigkeiten geregelt.[1] Der Anwalt erhält danach eine Verfahrensgebühr. Rz. 2 Hinzu kommen Auslagen nach VV Teil 7. Soweit mehrere Einzeltätigkeiten gegeben sind, entsteht jeweils eine eigene Postentgeltpauschale (VV 7002).mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / II. Umfang des Auftrags

Welche Gebühren dem Klägervertreter zustehen, ergibt sich aus der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit des Rechtsanwalts. Dieser Auftrag erstreckte sich sowohl auf die eingeklagte Forderung als auch auf die ebenfalls in den Vergleich einbezogene Kaufpreisforderung. Demgegenüber ist sein Vergütungsanspruch nicht davon abhängig, dass das Prozessgericht seinen Vergleichsvorschla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 § 43 gilt für alle Rechtsanwälte, die den Angeklagten im Laufe des Verfahrens vertreten haben. Die Vorschrift ist daher nicht auf den Vollverteidiger im Strafverfahren beschränkt, sondern gilt auch für den Verteidiger in der Strafvollstreckung und den Anwalt, der lediglich mit Einzeltätigkeiten (VV 4300 ff.) beauftragt war. Rz. 10 Auf einen Rechtsbeistand, sofern er als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des RVG

Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach diesem Gesetz bestimmt. Abs. 1 S. 2 bestimmt ausdrücklich, dass auch die Tätigkeit eines Prozesspflegers nach den §§ 57 und 58 ZPO dem RVG unterfällt. Welche Vergütung der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit erhält,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 4 Auf Grund der gerichtlichen Bestellung des Rechtsanwalts entsteht zwischen diesem und den Personen, für die er bestellt worden ist, ein gesetzliches Schuldverhältnis. Deshalb steht dem Rechtsanwalt der Vergütungsanspruch gegen die Personen, für die er bestellt worden ist, auch dann zu, wenn diese ihm keine Prozessvollmacht erteilt haben oder sie mit seiner Bestellung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung weiterer Bestimmungen des RVG

Rz. 8 § 20 Abs. 1 und Abs. 2 ThUG erklären für die anwaltliche Tätigkeit in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung (§ 13 ThUG) ausdrücklich VV Teil 6 Abschnitt 3 und § 52 Abs. 1 bis 3, 5 für entsprechend anwendbar. § 20 Abs. 3 ThUG regelt die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts für Tätigkeiten nach rechtskräftigem Abschluss ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Recht auf Vorschuss gegen die Staatskasse

Rz. 21 Da § 45 Abs. 1 die Vorschriften des §§ 46 ff. für entsprechend anwendbar erklärt, kann der Prozesspfleger aus der Staatskasse unter den Voraussetzungen des § 47 einen Vorschuss verlangen. S. 2 steht dem nicht entgegen. Dieser schließt nur das Vorschussrecht gegenüber dem Beklagten aus. Rz. 22 Das Recht auf Vorschuss besteht in Höhe der bereits entstandenen Gebühren sow...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrere Auftraggeber

Rz. 51 Reist der Anwalt für mehrere Auftraggeber in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit, so kann er selbstverständlich die Reisekosten nur einmal abrechnen. Die Haftung der einzelnen Auftraggeber richtet sich dann nach § 7 Abs. 2 S. 1, der auch für Auslagen gilt. Jeder Auftraggeber haftet danach insoweit, als die Reisekosten angefallen wären, wenn der Anwalt nur für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vorschuss

Rz. 372 § 9 InsVV räumt dem Verwalter die Möglichkeit ein, einen Vorschuss auf seine Vergütung und Auslagen aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Insolvenzgerichts. § 9 S. 3 InsVV regelt den Vorschussanspruch des Insolvenzverwalters bei erfolgter Kostenstundung im Kleininsolvenzverfahren (§ 4a InsO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 oder § 58 ZPO (Abs. 1)

Rz. 18 Das RVG regelt in § 45 Abs. 1 auch das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen dem Prozesspfleger und der Körperschaft, die ihn bestellt hat (zum Schuldverhältnis Anwalt – Partei siehe § 41). Mit Abs. 1 ist dem zum Prozesspfleger bestellten Anwalt die nämliche Anspruchsposition gegenüber der Staatskasse eingeräumt wie dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeord...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerde und anschließende Erinnerung gegen Abhilfebeschluss

Rz. 109 Wird der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom Rechtspfleger abgeholfen und wird dagegen nunmehr Erinnerung erhoben, liegen verschiedene Angelegenheiten vor.[26] Beispiel: Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss legte der Kläger sofortige Beschwerde ein. Die Rechtspflegerin half der sofortigen Beschwerde ab und hob die Kosten des Beschwerdeverfahrens g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Der Anwalt wird neben dem Verteidiger, Vertreter oder Beistand tätig

Rz. 44 Ist neben dem Vollverteidiger oder dem Privat- oder Nebenklagevertreter ein weiterer Anwalt tätig, sei es als Verkehrsanwalt oder als Vertreter in einer Beweisaufnahme oder mündlichen Verhandlung, so sind die Kosten dieses weiteren Anwalts insoweit erstattungsfähig, als hierdurch Kosten des Verteidigers erspart worden sind.[13] Beispiel: Das Strafverfahren findet vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmissbräuchliche Anspruchsstellung

Rz. 51 Dieser Einwand kann sich bereits daraus ergeben, dass der Anwalt versucht, die Partei auf unredliche Weise zum Nachteil der Staatskasse von dem Prozesskostenrisiko freizustellen. Trägt er bewusst unrichtig vor und erreicht er nur deshalb seine Beiordnung, so steht ihm wegen Erschleichens der Anspruchsvoraussetzungen eine Vergütung nicht zu. Beispiel: Der Anwalt rät ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 230 Endet das Verfahren durch Abschluss einer Einigung, so zählt die Einigungsgebühr grundsätzlich zu den nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstattenden Kosten und ist auf Grundlage der ergangenen Kostenentscheidung oder, sofern sich die Parteien auch über die Kosten geeinigt haben, aufgrund der Einigung zu erstatten. Rz. 231 Entgegen der früheren Rechtsprechung, wonach die Festset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 103 Nach der Rechtsprechung des BGH[42] soll eine Anrechnung auch noch in der Kostenfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren möglich sein, wenn die Anrechnung in erstinstanzlichen Verfahren übersehen worden ist. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Eine Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen und nicht a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 182 Für das Beschwerdeverfahren gemäß § 35 Abs. 3 und Abs. 4 KSpG gilt über § 35 Abs. 6 S. 1 KSpG § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sicherheitsleistung

Rz. 463 Soweit es für den Schuldner als unzumutbar angesehen wird, bei einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil vor dem Nachweis der Sicherheitsleistung zu zahlen,[468] wird nicht hinreichend beachtet, dass die Frage der Zumutbarkeit der Zahlung nicht mit der Frage des Erwachsens und der Erstattungsfähigkeit der Vollstreckungsgebühr identisch ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenerstattung

Rz. 36 Gleichzeitig mit der Entscheidung über die Erinnerung oder Beschwerde muss auch über die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens entschieden werden. Soweit die Erinnerung oder Beschwerde erfolgreich waren, sind die Kosten dem Gegner, der Staatskasse oder der verantwortlichen Berufsstandsorganisation aufzuerlegen. Wird die Kostenentscheidung vergessen, muss na...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / cc) Kostenerstattung

Rz. 78 Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens sind grundsätzlich nach §§ 91, 97 ZPO zu erstatten. Erforderlich ist allerdings eine gesonderte Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Wird sie vergessen, kann eine Beschlussergänzung nach § 321 ZPO beantragt werden.mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / 1. Grundsatz

Rz. 43 Soweit im selbstständigen Beweisverfahren ausnahmsweise eine Kostenentscheidung ergeht, also z.B. aufgrund einer Antragsrücknahme oder nach § 494a Abs. 2 ZPO, sind die Kosten des Beweisverfahrens aufgrund dieser Kostenentscheidung zu erstatten und festzusetzen. Soweit das Hauptsacheverfahren folgt, zählen die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu den Kosten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 200 Das Gericht kann gemäß § 27 S. 1 EU-VSchDG anordnen, dass im Beschwerdeverfahren gemäß § 13 EU-VSchDG die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

Rz. 10 Von diesem Grundsatz (vgl. Rdn 9) gibt es zwei Ausnahmen: Rz. 11 a) Eine Stellvertretung durch andere Personen ist immer dann zulässig, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Rz. 12 b) Darüber hinaus ist eine Stellvertretung auch dann zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine Stellvertretung erforderlich und ein erkennbares gegenläufiges Interesse ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung

Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § 98 S. 1 ZPO, der auch im Zwangsvolls...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / cc) Kostenerstattung

Rz. 90 Die Kosten eines Erinnerungsverfahrens sind grundsätzlich nach § 91 ZPO zu erstatten. Voraussetzung ist eine Kostenentscheidung für das Erinnerungsverfahren. Die Kosten der Erinnerung können nicht aufgrund der Hauptsacheentscheidung festgesetzt werden. Zum Teil wird eine Kostenerstattung abgelehnt, sodass auch keine Kostenentscheidung zu treffen sei,[52] jedenfalls da...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Kostenausgleichung

Rz. 24 Führt der Mandant die Kostenausgleichung durch, ergibt sich folgende Berechnung: Weiterführung Beispiel 5 (siehe Rdn 23):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenerstattung

Rz. 285 Ein Kostenerstattungstitel nach § 91 ZPO setzt ein Prozessrechtsverhältnis voraus. Das selbstständige Beweisverfahren ist noch kein Prozessrechtsverhältnis in diesem Sinne. Die Anwendung von § 91 ZPO kommt daher nur in Betracht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Kostenerstattung

Rz. 53 Eine Kostenerstattung der Prüfungsgebühr kann in Betracht kommen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Gebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit anfällt und außergerichtliche Gebühren grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Eine Erstattung kann aber unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis anderer Kosten, die erstattungsfähig wären, in Betracht kommen. Rz. 54...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 54 Umstritten war bislang die Frage der Kostenerstattung. Nach früherer Ansicht der Rspr.[10] sollten Kosten des deutschen Anwalts für die Herstellung des Einvernehmens nur insoweit erstattungsfähig sein, als sie die Kosten nicht übersteigen, die bei unmittelbarer Beauftragung eines deutschen Anwalts entstanden wären, also gegebenenfalls einschließlich Informationskosten...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Eine oder beide Parteien erhalten Gerichtskosten zurückgezahlt

Rz. 28 Erhält eine Partei oder erhalten beide Parteien Gerichtskosten von der Landeskasse zurückerstattet, so ergeben sich ebenfalls keine Kostenerstattungsansprüche untereinander. Es stellt sich dann aber die Frage, ob an den Rückzahlungen der Landeskasse ein Quotenvorrecht geltend gemacht werden kann. Beispiel 7: In einem Verfahren (Streitwert 5.000,00 EUR) hat der Kläger ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erfüllung (Abs. 3, 1. Var.)

Rz. 90 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach Abs. 3, 1. Var. entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Rz. 91 Hauptanwendungsfall ist hier die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr, die als Schadensersatz mit e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ergänzende Ansprüche bei PKH mit Zahlungsanordnung

Rz. 213 Bei PKH mit Zahlungsanordnung ist der beigeordnete Anwalt nur dann auf einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei angewiesen, wenn und soweit die aufzubringenden Raten die Kosten nicht decken, von denen die Partei freigestellt worden ist. Mit dem Eingang weiterer Zahlungen kann er nicht rechnen (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). Also gelten die vorstehenden Ausfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Erstattungsfragen

Rz. 163 Probleme können hinsichtlich der Frage auftreten, ob die durch eine Besprechung angefallenen Kosten notwendig i.S.v. § 91 ZPO waren. Der Begriff der Notwendigkeit wird vom Gesetz nicht näher definiert. Als "notwendig" werden die Kosten angesehen, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als sachdienlich bezeichnen kann.[195] Hier wird die Rechtsprechung zeigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Baumbach’sche Formel

Rz. 96 Zur Verteilung der Verfahrenskosten analog § 92 ZPO (im Einzelnen siehe VV 1008 Rdn 140) wird hier ebenfalls durchweg auf die "Baumbach’sche Formel" zurückgegriffen, indem die Quotierung auf die Wertanteile der Streitgenossen am gesamten Streitwert abstellt. Die Anwendung der Formel soll "folgerichtig"[113] dazu führen, dass ein (teilweise) siegreicher Streitgenosse d...mehr