Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Abschätzung durch einen Sachverständigen

Rz. 30 Das Gericht kann den Verfahrenswert nach durch einen Sachverständigen abschätzen lassen (§ 64 GKG), wenn dies erforderlich ist, wenn also das Gericht weder aus eigener Sachkunde noch unter Mithilfe der Angaben der Parteien in der Lage ist, den zutreffenden Wert für die Erhebung der Gerichtsgebühren zu ermitteln. Die Sachverständigenschätzung ist von Amts wegen einzuho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenentscheidung nach § 494a ZPO

Rz. 301 Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift des § 494a ZPO eine bis dahin bestehende Gesetzeslücke schließen und dem Antragsgegner ein Instrumentarium an die Hand geben, seine Kosten für ein i.S.d. Antragstellers erfolglos durchgeführtes selbstständiges Beweisverfahren erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass der Antragsteller nach dem selbstständigen Beweisverfahren k...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde der Bekl. ist gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. Der Senat legt die Beschwerdeschrift dahingehend aus, dass die Beschwerde im Namen der Bekl. eingelegt worden ist, da die Prozessbevollmächtigten der Bekl. durch eine zu hohe Wertfestsetzung nicht beschwert sind. Die Besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung

Rz. 571 Die notwendigen Kosten der Vollziehung sind dem Gläubiger gemäß § 788 ZPO zu erstatten. Dazu gehören allerdings nicht die Kosten für die Löschung von Grundbucheintragungen, weil dies nicht mehr den Bereich der Vollziehung betrifft.[609]mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Festsetzung von Vollstreckungskosten

Rz. 57 Auch Vollstreckungskosten können festgesetzt werden. Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Vollstreckungskosten richtet sich nach § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO.[42] Sachlich zuständig ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht und nicht das Prozessgericht. Nur im Fall einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888 und 890 ZPO ist das Prozessgericht des ersten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwaltswechsel

Rz. 107 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[41] Rz. 108 War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. E...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / A. Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Das Quotenvorrecht hat in der Rechtsschutzversicherung – ebenso wie in allen anderen Versicherungssparten – seine Grundlage in § 86 Abs. 1 S. 2 VVG. Auch bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich nämlich um eine Schadensversicherung.[1] Nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gehen daher Schadensersatzansprüche des Versicherten gegen einen Dritten – hier also materielle und...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 1. Überblick

Rz. 8 Problematischer wird es, wenn die Kosten des Rechtsstreits quotiert worden sind. Hier sind wieder drei Fälle zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 10 Sofern kein gerichtlicher Zwischenstreit über eine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung entsteht, ergeht auch keine Kostenentscheidung, die über die Kosten des Zwischenstreits entscheidet.[6] In diesen Fällen wird der Zeuge die Kosten seines Beistands selber tragen müssen. Auch eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage gegen die benennende Partei kommt nicht in Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzordnung

Rz. 20 Die Kosten eines zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Antrags hat der Antragsteller gemäß §§ 91, 269 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 4 InsO [8] zu tragen, so dass der Rechtsanwalt des Schuldners gemäß §§ 103 ff. ZPO, § 4 InsO Festsetzung dieser Kosten gegen den antragstellenden Gläubiger beantragen kann. Erklären Gläubiger und Schuldner den Antrag auf Insolvenzeröffnung übereins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streitgenosse mit dem höchsten Erstattungsanspruch

Rz. 87 Für den Fall eines unterschiedlichen Verfahrensausgangs ist den Streitgenossen besonders daran gelegen, dass derjenige mit dem höchsten Erstattungsanspruch einen möglichst hohen Teil der gemeinsamen Anwaltskosten anmelden kann, um so die Kostenlast zugunsten aller zu minimieren. Dieses Interesse ist nach Auffassung des BGH allerdings nicht geschützt, weil jeder Streit...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Kostenausgleichung

Rz. 20 Etwas komplizierter wird es, wenn der Mandant sich an der Kostenausgleichung beteiligt. In diesem Fall ist das Quotenvorrecht über Bereicherungsrecht zu lösen.[9] Beispiel 4: Wie Beispiel 3 (siehe Rdn 17), jedoch hat der Mandant nur zu 30 % gewonnen und zu 70 % verloren. Das Gericht entscheidet mit entsprechender Kostenquote, jedoch meldet der Kläger seine Kosten gem....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / cc) Kostenerstattung

Rz. 84 Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens sind nach §§ 91, 97 ZPO zu erstatten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 265 Das WpHG enthält ebenso wie das WpÜG keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren. Die Vorschrift des § 58 WpÜG, auf die § 37u Abs. 2 WpHG Bezug nimmt, verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[84] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auskunft bei Nachfrage des Mandanten

Rz. 41 Erkundigt sich der Mandant nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, muss der Rechtsanwalt ihm wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft geben.[67] Art und Umfang der Aufklärung bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der erkennbaren Interessenlage des Mandanten. Wenn der Anwalt im Zeitpunkt der Anfrage noch nicht alle für die Bemessu...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Kostengrundentscheidung

Rz. 2 Um eine Kostenfestsetzung zu betreiben, bedarf es zunächst einmal einer Kostenentscheidung oder einer entsprechenden vergleichsweisen Regelung (Ausnahme Vollstreckungskosten (siehe Rdn 57). Über die Verpflichtung, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, muss das Gericht grundsätzlich ohne Antrag von Amts wegen entscheiden (§ 308 Abs. 2 ZPO). Die Kostenentscheidung rich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hinweispflicht

Rz. 64 Fraglich ist, ob der Anwalt den Mandanten darauf hinweisen muss, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern zusätzliche Gebühren anfallen und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein werden. Soweit man dies annimmt, würde der Verstoß hiergegen den Anwalt bei einem entgegenstehenden Willen des Mandanten schadensersatzpflichtig machen mit der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Klagerücknahme und Anerkenntnis

Rz. 86 Strittig ist, ob eine Einigung vorliegt, wenn der Kläger die Klage zum Teil zurücknimmt und der Beklagte im Übrigen die Klageforderung anerkennt. Problematisch waren im Rahmen der früheren Vergleichsgebühr die Tatbestandsmerkmale des gegenseitigen Nachgebens sowie des gegenseitigen Vertrages (beachte auch "Klageverzicht", Rdn 95). Rz. 87 Da ein gegenseitiges Nachgeben ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausschluss der Erstattung

Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastenden Kostengrundentscheidung (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 97 Im Beschwerdeverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 27 S. 1 EU-VSchDG). Hat ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenentscheidung

Rz. 29 Hinsichtlich der Kostenentscheidung ist zu differenzieren: Rz. 30 1. Die Gehörsrüge wird zurückgewiesen oder die Entscheidung wird bestätigt. Wird die Gehörsrüge zurückgewiesen, muss eine gesonderte Kostenentscheidung ergehen.[2] Auch wenn es an einer gesetzlichen Kostenerstattungsvorschrift fehlt, sind die weiteren Kosten der rügenden Partei aufzuerlegen (z.B. analog ...mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des LG Düsseldorf v. 9.3.2021 ist ein herber Rückschlag für alle Mietwagenunternehmen, die ihre Umsätze überwiegend aus dem Unfallersatzgeschäft generieren. Der BGH hat durch Urt. v. 18.2.2020 (MDR 2020, 670 = VersR 2020, 692) die Abtretungsvereinbarungen von Sachverständigen für unwirksam erklärt, da sie intransparent und unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zielsetzung

Rn. 7 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 Mit Rückstellungen sollen zukünftige Ausgaben, deren Entstehung bereits ausgelöst worden ist, bilanziell vorgezogen und bereits in dem GJ berücksichtigt werden, in dem die jeweilige Ursache gesetzt wurde. Sie sind Ausfluss des Vorsichtsprinzips als elementarem GoB und füllen das Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4) aus, nach dem in der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 19 Die Kosten für die in VV 3328 geregelten Verfahren gehören zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens. Sie werden grundsätzlich von der Kostenentscheidung der Hauptsache umfasst und können mit diesen festgesetzt werden. Zu beachten ist dabei, dass nach einer evtl. Rücknahme des Antrags § 269 ZPO entsprechend anzuwenden ist, was möglicherweise zu einer differenzierten Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Klagerücknahme und Zahlung

Rz. 93 Strittig ist der Fall, dass der Beklagte (i.d.R. in Haftpflichtprozessen) die Klageforderung ausgleicht und um Klagerücknahme bittet und sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Unstreitig sein dürfte, dass darin eine Einigung liegt.[74] Der Kläger verzichtet auf eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten. Der Beklagte nimmt von seinem Kostenerstat...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 11. "Halterhaftung" nach § 25a StVG

Rz. 30 Bei Halte- und Parkverstößen ist § 25a Abs. 1 StVG zu beachten (sog. Halterhaftung). Danach sind dem Halter eines Kraftfahrzeuges die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn der verantwortliche Fahrer vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand zu ermitteln ist. Ein Ermessensspielraum der Verwaltungsbehörde besteht insoweit nicht. Sind d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung

Rz. 44 Wird die Revision oder Rechtsbeschwerde auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren fortgesetzt. Die Kostenentscheidung im Revisionsverfahren erstreckt sich dann auch auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedarf. Rz. 45 Wird die Nichtzulassun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 117 Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung werden neben den Kosten eines Prozessbevollmächtigten am Ort grundsätzlich auch die Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen, wenn zwischen dem Sitz des Mandanten und dem Gerichtsort eine Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie liegt. Auf die tatsächliche Fahrtstrecke kommt es nicht an.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattung im Zivilverfahren

Rz. 46 Die Kosten einer Strafanzeige (VV 4302 Nr. 2) können darüber hinaus im Rahmen eines Zivilrechtsstreits erforderlich und damit als Vorbereitungskosten festsetzbar sein, nämlich dann, wenn die Erstattung der Strafanzeige notwendig war, um den entsprechenden zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen.[16] Insoweit besteht aber auch die Möglichkeit, die durch die Strafanzeig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsmittelverfahren

Rz. 98 Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1.8.2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmäch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vermeidung der Zwangsvollstreckung

Rz. 539 Zunächst stellt sich die Frage, ob eine solche Einigung zu den "Kosten der Zwangsvollstreckung" gehört, wie dies der Wortlaut des § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO erfordert. Da die Einigung gerade keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, sie diese auch nicht vorbereitet i.S.d. § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO, sondern umgekehrt (weitere) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung verhinde...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / II. Folgen der Nichtexistenz der Beklagten zu 1

1. Partielle Parteifähigkeit Das OLG Saarbrücken geht zunächst aufgrund der im Erkenntnisverfahren getroffenen Feststellungen auch für das Kostenfestsetzungsverfahren davon aus, dass die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht existiert. Eine nicht existente Partei sei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Antragsgegner legt Widerspruch ein und der Antragsteller nimmt daraufhin den Antrag zurück

Rz. 137 Wird aufgrund des Widerspruchs das Mahnverfahren durch den Antragsteller zurückgenommen und daraufhin ein Abgabeantrag an das Gericht der Hauptsache gestellt, ist ebenfalls sowohl für den Erlass einer Kostenentscheidung als auch für die Kostenfestsetzung das angerufene Gericht der Hauptsache zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgabeantrag vom Antragsteller...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Verfahren

Rz. 67 Sie ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 2 ZPO). Wird der Wert nicht erreicht, ist nur die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn infolge einer Abhilfe des Rechtspflegers der Wert auf unter 200,01 EUR herabsinkt. Beispiel: Das AG setzt die angemeldeten Mehrkosten des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwaltliche Vertretung zu begeben oder ob es ihm zuzumuten ist, abzuwarten, bis die Berufung begründet wird. Rz. 48 Diese Frage war früher lange Zeit umstritten. Das galt insbesondere in den Fällen, in denen der Berufungskläger ausd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung

Rz. 30 Lediglich eine einzige Angelegenheit liegt dagegen vor, wenn mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben werden. Die Werte der einzelnen Beschwerdegegenstände werden dann zusammengerechnet (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG). Beispiel: Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens (insgesamt 800 EUR) nach § 91a ZPO gegeneinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung des Anspruchs

Rz. 33 Übergangsansprüche gem. § 59 werden wie Gerichtskosten eingezogen. Das bedeutet, dass sie wie Gerichtskosten nach den Gerichtskostengesetzen (§ 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) erhoben werden (zu sozialgerichtlichen Verfahren gem. §§ 183 ff. SGG vgl. aber Rdn 42). Für die Geltendmachung gilt bis auf die unter Rdn 8 (Streitgenossen) aufgeführten Kosten das Justizbeitr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung im Schlichtungsverfahren

Rz. 41 Eine Kostenentscheidung in Schlichtungsverfahren ist nicht vorgesehen. Daher kommt insoweit eine Kostenerstattung auch nicht in Betracht. Lediglich dann, wenn die Parteien vor der Schlichtungsstelle eine Einigung schließen, können sie sich über die zu ersetzenden Kosten anderweitig einigen. Eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Verfahren nach Nr. 2 vor einem Auss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung

Rz. 21 Wird die Berufung auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen, so wird das Beschwerdeverfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. Die Kostenentscheidung im Berufungsverfahren erstreckt sich dann auch auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedarf. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Rz. 22 Wird nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen nur noch über die Kosten nach § 91a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht grundsätzlich keine Terminsgebühr aus dem Kostenwert, da in einem Verfahren, in welchem lediglich noch eine Entscheidung über die Kosten ansteht, ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 91a Abs. 1 S. 2 ZPO).[15] Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung

Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich die Rechtsprechung hier sehr kleinlich. Diese Kosten sollen nur dann gemäß § 249 BGB einen ersatzfähigen Schaden darstellen, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Übereinstimmende Erledigungserklärungen vor dem Termin

Rz. 190 Geben die Parteien schon vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, entscheidet das Gericht nur noch über die Kosten. Diese Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (§§ 128 Abs. 3, 91a Abs. 1 ZPO). Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, so fällt keine Terminsgebühr an,[214] auch keine solche nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Private Angelegenheit

Rz. 43 Wird der Anwalt für sich selbst in einer privaten Sache tätig, also nicht betriebsbezogen, ist seine Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen jedoch nicht von der fiktiven Vergütung erhoben, die der Anwalt nach dem RVG gegenüber einem Mandanten abrechnen könnte, sondern von den tatsächlichen Kosten, die dem Anwalt in seinem Prozess entst...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / a) Überblick

Rz. 22 Verbleibt nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche zwar ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, reicht dieser jedoch nicht aus, um die nicht gedeckten Kosten abzudecken, so ist letztlich genauso vorzugehen wie in den vorherigen Beispielen. Auch hier kommt die getrennte Kostenfestsetzung in Betracht sowie der bereicherungsrechtliche Ausgleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prüfung

Rz. 581 Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, hat, wenn die Kosten mit der Hauptforderung beigetrieben werden, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, bei der Festsetzung der Kosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO der Rechtspfleger in eigener Verantwortung zu überprüfen. Dies gilt aber auch und erst recht dann, wenn der Gläubiger Teilzahlunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anrechnung bei isolierter Kostenklage

Rz. 71 Wird im gerichtlichen Verfahren nur noch die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr eingeklagt, findet eine Anrechnung nicht statt, da es sich bei Hauptforderung und Kosten um verschiedene Gegenstände handelt.[24] Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag, eine Forderung außergerichtlich beizutreiben und fordert beim Schuldner gleichzeitig die verzugsbedingt entstan...mehr