Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mahnbescheid, Besprechung, streitiges Verfahren

Rz. 109 Beispiel: Der Anwalt erhält wegen einer Forderung von 10.000 EUR den Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Nachdem der Mahnbescheid beantragt wurde, meldet der Gegner sich telefonisch. Der Gegner erklärt im Verlauf der Unterredung, dass er nichts zahlen werde. Es geht die Sache nach Widerspruch des Gegners in das streitige Verfahren über. Dort wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 222 Die kostenrechtlichen Regelungen des § 15 Abs. 1 und 3 SpruchG sind inhaltlich an die sonstigen Verfahren des Teil 1 Hauptabschnitt 3 GNotKG-KostVerz. angepasst in das GNotKG übernommen worden. Sie wurden daher durch das 2. KostRMoG aufgehoben. Die bestehenbleibende Haftung des Antragsgegners auch für den Fall, dass die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 583 Für die Festsetzung der Kosten ist die Vorlage des Originals des Vollstreckungstitels nicht notwendig; es genügt insoweit Glaubhaftmachung.[629] Dies gilt auch für die Festsetzung der Einigungsgebühr.[630] Der gemäß § 788 Abs. 2 ZPO gestellte Festsetzungsantrag ist zu unterschreiben.[631] Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Auftragserteilung an andere Anwälte

Rz. 26 Wenn der Gerichtsort und der Wohn- oder Geschäftssitz des Mandanten weit voneinander entfernt sind, kommt es häufig vor, dass zwecks Mandatsbearbeitung zwei oder mehr Anwälte eingeschaltet werden. Dabei sind verschiedene Konstellationen oder Aufgabenverteilungen möglich (vgl. dazu VV 3400 ff.). Mit wem in Fällen dieser Art der Vertrag zustande kommt und wer wem die Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nießbrauch ähnliches Recht

Rz. 25 [Autor/Stand] Zu den nießbrauchähnlichen Rechten gehören das Recht des überlebenden Ehegatten zur Verwaltung und Nutznießung z.B. nach der Höfeordnung.[2] Miete und Pacht begründen kein dingliches Recht am Grundstück und gehören nicht zu den nießbrauchähnlichen Rechten.[3] Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1093 BGB kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit auch das Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 11 Im Regelfall wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom Rechtsanwalt gestellt. Dieser muss im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter tätig geworden sein. Welche Funktion er dort ausgeübt hat, ist grundsätzlich unerheblich. Im Gegensatz zum früheren § 19 BRAGO verzichtet § 11 auf eine ausdrückliche exemplarische Aufzählung verschiedener anwaltlicher Funktionen, au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abrechnungsverhalten

Rz. 57 Dem beigeordneten oder bestellten Anwalt sollte im eigenen Interesse daran gelegen sein, möglichst viele Kostenpositionen der Partei mit in die Abrechnung einzubringen, damit sich die Abzüge bei seinem Beitreibungsrecht infolge gegnerischer Erstattungsansprüche (§ 126 Abs. 2 ZPO) relativieren. Je geringer der Anteil der beitreibbaren Anwaltskosten an den Gesamtkosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu prüfende Voraussetzungen

Rz. 171 Vor der Festsetzung einer weiteren Vergütung hat sich der Urkundsbeamte zunächst davon zu überzeugen, dass das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung oder in sonstiger Weise beendet ist (§ 50 Abs. 1 S. 2), dass sämtliche beigeordneten Anwälte ihre Grundvergütung erhalten haben und dass der Betrag zur Deckung der Kosten gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ermittelt ist (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten verursacht, die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auftraggeber

Rz. 42 Der Auftrag muss im Namen der zu vertretenden Partei erteilt worden sein, also entweder unmittelbar von der Partei selbst oder von dem Verfahrensbevollmächtigten, der im Namen der Partei handelt (§ 164 BGB). Erteilt der Verfahrensbevollmächtigte namens der Partei den Auftrag, so erhält er hierfür keine gesonderte Gebühr mehr. Eine dem früheren § 33 Abs. 3 BRAGO vergle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verkehrsrechtliche Vergehen

Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB 1994/2000 grundsätzlich Versicherungsschutz. Erst dann, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz. Eventuell gezahlte Kosten hat der Versicherungsnehmer dann zurückzuzahlen. Aufgrund diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 13 Anzuwenden sein müsste VV 3514 auch in dem eher theoretischen Fall, dass zunächst mündliche Verhandlung anberaumt wird, dann aber im Einverständnis mit den Parteien nach § 128 Abs. 2 ZPO in das schriftliche Verfahren übergegangen und dort entschieden wird. Rz. 14 Dazu zählt allerdings nicht der Fall, dass nach übereinstimmender Hauptsacheerledigung eine Entscheidung üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anwaltlich vertretene Gegenpartei

Rz. 123 Ist die Gegenpartei anwaltlich vertreten, so zählen Anwalt und Gegenpartei als ein Gegner i.S.d. Nr. 1 Buchst. b. Auch dann, wenn der Anwalt aufgrund allgemeiner Übung für den Anwalt und die Gegenpartei jeweils eine eigene Kopie (Ausdruck) zur Verfügung stellt, löst diese zweite Kopie (Ausdruck) keine Vergütung nach Nr. 1 Buchst. b aus.[210] Die doppelte Ausfertigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 35 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kosterstattung), wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 143 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenbefreiung auch für Partei

Rz. 53 Die Erstreckung der Beiordnung ergibt sich mittelbar aus der eigentümlichen gesetzlichen Regelung in Abs. 5 S. 2 Nr. 4, indem die Rechtsverteidigung gegen den "Widerantrag" in Ehesachen und in Lebenspartnerschaften nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG von dem Grundsatz ausgenommen wird, dass sich die Beiordnung auf das Verfahren über eine Widerklage nur dann erstreckt,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein erneuter Forderungsübergang

Rz. 15 Zum Schicksal des Anspruchs, den die Staatskasse infolge Erfüllung des anderen Anspruchs (teilweise) wieder verliert, trifft das Gesetz keine Regelung. Ein (neuerlicher) Forderungsübergang auf den jeweils Leistenden entsprechend § 426 Abs. 2 BGB kommt nicht in Betracht. Hat der erstattungspflichtige Gegner gezahlt, scheidet eine Ausgleichung im Verhältnis zur bedürfti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 284 Beauftragt die Partei wegen Differenzen mit dem ursprünglichen Rechtsanwalt für das Hauptverfahren einen anderen Prozessbevollmächtigten, so sind die Mehrkosten dieses Anwaltswechsels nicht i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO notwendig und damit nicht erstattungsfähig.[334] Ebenfalls nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mahnverfahren

Rz. 151 Für die im Mahnverfahren entstandenen Kosten ist nach Auffassung des BGH (noch zu § 19 BRAGO) das Gericht des ersten Rechtszuges im streitigen Verfahren zuständig, und zwar auch dann, wenn das streitige Verfahren nicht durchgeführt worden ist, und nicht das Mahngericht.[92] Im Falle einer Urheberrechtssache siehe Rdn 152. A.A. ist das OLG Naumburg, das das Mahngerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Fehlende Regelung

Rz. 116 Schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten und ergibt sich aus dem Vergleich nicht eindeutig, inwieweit die Geschäftsgebühr dabei in der Vergleichssumme enthalten sein soll, kommt eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht in Betracht.[45] Das gilt auch dann, wenn der Vergleich eine umfassende Abgeltungsklausel enthält...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die Bekl. mit seiner am 26.3.2019 beim LG Frankfurt (Oder) eingegangenen und den Bekl. am 24.4.2019 zugestellten Klage auf Schadensersatz i.H.v. 9.757,48 EUR, Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden und Freistellung von außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Anspruch genommen. Unter dem 9.4.2019 hatte die Bekl. zu 2 einen Betrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Nachträgliche Anmeldung eines Streitgenossen bei noch nicht erfolgter Erstattung an einen anderen Streitgenossen

Rz. 78 Hat der Gegner auf die Kostenfestsetzung der früheren Anmeldung noch nichts gezahlt, darf auch der nachträglich anmeldende Streitgenosse seinen Haftungsanteil nach Abs. 2 geltend machen, soweit er sich noch einer Forderung des Anwalts ausgesetzt sieht oder aber diese bereits erfüllt hat. Für ihn gilt ebenfalls, dass ihm nach den konkreten Umständen Ausgleichsansprüche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anspruchsverlust mangels Zahlungsanzeige (Abs. 5 S. 2)

Rz. 174 Angesichts der Bedeutung des Abrechnungsstadiums bei dem beigeordneten Anwalt im Verhältnis zur Partei für die Verwendung der von der Staatskasse eingezogenen Beträge, die zur Deckung der Kosten nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht benötigt werden, postuliert Abs. 6 auch insoweit eine Erklärungspflicht des Anwalts, die von dem Urkundsbeamten befristet werden kann und de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Allgemeines

Rz. 119 Nach § 19 Abs. 8 BRAGO war die Festsetzung von Rahmengebühren unzulässig. Nach dem RVG ist dagegen die Festsetzung von Rahmengebühren jetzt unter den Voraussetzungen des Abs. 8 möglich. Schon nach der bisherigen Rechtslage hatte die Rspr. Ausnahmen gemacht und die Festsetzung von Rahmengebühren zugelassen, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr zur Festsetzung a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähigkeit

Rz. 562 Die Hebegebühr des Rechtsanwalts für die Entgegennahme von Zahlungen (VV 1009) zählt regelmäßig nicht zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie ist damit nicht erstattungsfähig. Nur dann, wenn die Hinzuziehung unabdingbar notwendig ist oder der Vollstreckungstitel die Zahlung zu Händen des Rechtsanwalts vorsieht, kann die Erstattungsfähigkeit gegeben sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren über die Erinnerung, § 573 ZPO

Rz. 62 Verfahren über die Erinnerung nach § 573 ZPO zählen stets zur Hauptsache. Im Gegensatz zu Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers oder Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheit gelten (Ausnahme Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO – § 19 Abs. 2 Nr. 2), bleibt es für die Erinnerung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsschutzversicherung

Rz. 55 Die Tätigkeit des Anwalts ist, soweit Deckungsschutz besteht, im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, da es sich insoweit um die gesetzliche Vergütung handelt (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ARB 1994 und 2000 = § 2 Abs. 1 ARB 1975). Aus dem Umstand, dass der Versicherer die Kosten einer Schlichtungsstelle nicht zu tragen hat, folgt nicht, dass durch ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 26 Die Gebühr für ein Gutachten über die Aussichten eines Rechtsmittels ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, soweit derjenige Anwalt beauftragt wird, der später das Rechtsmittel durchführen soll. Der Rechtsschutzversicherer kann seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelverfahren auch zunächst auf eine Begutachtung über die Erfolgs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prozessgericht als Vollstreckungsgericht

Rz. 588 Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888, 890 ZPO ist allerdings das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, denn dieses wird insoweit als Vollstreckungsgericht tätig. Dies gilt auch für solche Kosten, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind.[639]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Abhilfeentscheidung

Rz. 19 Sowohl die Abhilfe als auch eine Teilabhilfe als auch die Nichtabhilfe des Urkundsbeamten bedürfen der Begründung. Diese kann sich allerdings in einer Bezugnahme auf die Begründung der angefochtenen Entscheidung erschöpfen, falls die Beschlussbegründung aus sich heraus verständlich ist und mit der Erinnerung keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden. Neues Vorbrin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 SGG

Rz. 59 In der Sozialgerichtsbarkeit setzt ebenfalls der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 197 SGG). Rz. 60 Gegen seine Entscheidung ist ausschließlich die Erinnerung (Anrufung des Gerichts) gegeben. Die Erinnerungsfrist beträgt einen Monat. Der Urkundsbeamte kann abhelfen. Anderenfalls entscheidet der Vorsitzende endgültig (§ 197 Abs. 2 SGG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (6) Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 ZPO

Rz. 46 Stellt der erst nach erfolgter Klagerücknahme beauftragte Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, so handelt es sich dabei um einen Sachantrag gemäß Nr. 1, mit dem die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nach VV 3100, berechnet aus dem Wert der bis dahin aufgelaufenen Kosten, anfällt.[51] Rz. 47 Etwas anders verhält es sich, sofern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erstattungsquote der Streitgenossen

Rz. 80 Ergeht eine Kostengrundentscheidung, wonach sowohl der Gegner als auch die Streitgenossen selbst jeweils zu einem Bruchteil die Verfahrenskosten zu tragen haben (§ 92 Abs. 1 ZPO), bezieht sich deren Erstattungsquote auf die Summe ihrer gemeinsamen Anwaltskosten. Das ist der Nettobetrag, wenn alle Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt sind, und der Bruttobetrag, wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Notwendigkeit eines anwaltlichen Beistands

Rz. 15 Die gegenüber einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe andersartige Zweckrichtung der Beiordnung nach § 138 FamFG (der Sache nach handelt es sich um eine Bestellung, vgl. § 12 Rdn 6) schlägt unmittelbar auf den Inhalt dieses öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses durch. Gelangt das Familiengericht zu der Erkenntnis, dass der Antragsgegner in einer Scheidung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streitverkündete und Nebenintervenienten

Rz. 241 Zur Frage, ob die Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung an Streitverkündete und Nebenintervenienten aufgrund Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch das Gericht eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. b auslöst, vgl. Rdn 122.[372] Wird der Anfall der Dokumentenpauschale bejaht, gehört diese allerdings nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anspruch auf Wahlgebühren gegen die Auftraggeber und den Verurteilten (§ 53)

Rz. 15 Dem Nebenkläger ist es unbenommen, sich im Verfahren entweder unter Verzicht auf einen Bestellungs- oder Beiordnungsantrag oder zusätzlich zu dem gemeinschaftlichen Nebenklagevertreter durch einen Wahlnebenklagevertreter auf eigene Kosten vertreten zu lassen.[11] Die Beschränkungen des § 53 für die Geltendmachung von Wahlgebühren gelten für diesen Rechtsanwalt nicht.[...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 2. Ausnahme: § 109a Abs. 1 OWiG

Rz. 40 Ist gegen den Betroffenen eine Geldbuße von nicht mehr als 10 EUR verhängt worden, so sind die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (§ 109a Abs. 1 OWiG). Nur dann, wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig oder die Sache von grundsätzlicher Bedeutung war, kommt die Erstattung der Verteidigerkosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Echte und unechte Streitgenossenschaft

Rz. 72 Die Rechte von gemeinsam vertretenen Streitgenossen gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner erweisen sich als zentrales Problem der Kostenerstattung. Sie sind selbst dann umstritten, wenn die Streitgenossen voll obsiegen und der Gegner ihnen sämtliche Kosten zu erstatten hat. Teilweise wird ihnen nach überlieferter Meinung kostenrechtlich sogar verwehrt, Ansprüche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abwägung zwischen Verkehrsanwalts- und Reisekosten

Rz. 107 Ist somit nach dargestellten Grundsätzen die Notwendigkeit der Einschaltung eines Verkehrsanwalts grundsätzlich gegeben, so muss zusätzlich geprüft werden, ob es nicht günstiger gewesen wäre, den am Ort ansässigen Anwalt als Verfahrensbevollmächtigten zu beauftragen und dessen Reisekosten in Kauf zu nehmen, als die Alternative, den Verfahrensbevollmächtigten am Ort d...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / G. Prozesskostenhilfe

Rz. 66 Den Beteiligten, also sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, kann Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Rz. 67 Allerdings kann die Bewilligung abzulehnen sein, wenn der Miteigentumsanteil als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es dem Beteiligten zuzumuten ist, die Gerichts- und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Frist

Rz. 25 Eine Frist ist nicht vorgesehen. Zulässig ist der Antrag allerdings nicht schon mit rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens, sondern erst nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens. Erst zu diesem Zeitpunkt steht fest, wer an dem Feststellungsverfahren zu beteiligen ist. Daher muss z.B. auch die Rechtskraft eines Beschwerdeverfahre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ergänzend zu der in § 8b Abs 2 KStG selbst geregelten Ausnahme von der StFreiheit von VG, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw stwirksam eine Rücklage übertragen worden ist (s § 8b Abs 2 S 4 und 5 KStG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Vollstreckungs-ABC der Zwangsvollstreckung

Rz. 566 Aus der nachfolgenden alphabetischen Übersicht ergibt sich, bei welchen Bestimmungen einzelne vollstreckungsrechtliche Frage- und Problemstellung erläutert werden. Rz. 567mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebühren des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 28 Im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen die Gebühren der VV 3100 ff. Abgesehen von der Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 4 hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Gebühren des nachfolgenden Verfahrens vor dem Gericht. Rz. 29 Fraglich ist, ob für die Streitwertfestsetzung nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den des Schlichtungsantrags abzustellen ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Teilweise nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 200 Denkbar ist auch, dass der Auftraggeber zum Teil Einwände erhebt, die außerhalb des Gebührenrechts liegen. In diesem Fall ist die Vergütung insoweit festzusetzen, als hiergegen keine außergebührenrechtlichen Einwände erhoben werden. Nur im Übrigen ist die Festsetzung abzulehnen.[162] Beispiel: In einem Rechtsstreit, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben worden s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ablichtungen und Kopien

Rz. 24 In den Motiven des Gesetzgebers zur Änderung von VV 7000 durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 wird wegen der Änderung des Begriffs "Ablichtung" in "Kopie" auf die Begründung zu § 11 GNotKG Bezug genommen.[23] Aus der Begründung zu § 11 GNotKG ergibt sich zur Ersetzung des Begriffs der "Ablichtung" durch den Begriff "Kopie" Folgendes:[24] Zitat Der Entwurf sieht im gesamte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 215 Ist die Staatskasse nicht voll einstandspflichtig und hat der Anwalt mehrere echte (Anm. Abs. 1 zu VV 1008) oder unechte (§ 22 Abs. 1) Streitgenossen vertreten, denen sämtlich PKH ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist, ergeben sich Besonderheiten gegenüber einer Abrechnung bei nur einem Mandanten mit ratenfreier PKH lediglich für den Fall, dass die Streitgenoss...mehr