Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Dänemark / I. Vermögensteilung

Rz. 124 Im Falle einer Scheidung (oder einer der Scheidung vorausgehenden Trennung, separation) teilen die Ehegatten ihre Vermögensmassen zu gleichen Teilen (also hälftig), es sei denn, sie haben im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Trennung eine anderweitige Vereinbarung über die Vermögensteilung getroffen (so § 5 i.V.m. § 32 ÆFL). Rz. 125 Der konkrete Rahmen für die G...mehr

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Russland / I. Vermögensteilung

Rz. 72 Das eheliche Gemeinschaftsvermögen wird grundsätzlich zu gleichen Anteilen aufgeteilt (Art. 39 Abs. 1 FGB). Das angerufene Gericht kann von diesem Grundsatz zugunsten einer Partei abweichen, wenn die Interessen minderjähriger Kinder oder beachtliche Interessen eines der Ehegatten dies erfordern. So kommt die Begünstigung eines der Ehegatten u.a. dann in Frage, wenn de...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / aa) Eigentumserwerb, "verstecktes Eigentumsrecht"

Rz. 111 Grundsätzlich gilt die Regel, dass der den Preis einer Sache Bezahlende auch Eigentümer wird.[63] Natürlich kommt es oft vor, dass die Eheleute gemeinsam etwas erwerben. Soweit sie nicht eine andere Vereinbarung getroffen haben oder sich aus den Umständen etwas anderes ergibt, z.B. aus dem Anteil, den einer zum Kaufpreis beigesteuert hat, erwerben sie das Gut zu glei...mehr

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Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

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Belgien / ee) Mitwirkungspflicht

Rz. 60 Nach Auflösung des Güterstandes ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über die Zusammensetzung seines Anfangs- und Endvermögens Auskunft zu erteilen. Auf Verlangen sind Belege vorzulegen. Jeder Ehegatte kann die Vorlage eines vollständigen und richtigen Inventars verlangen. Bei dessen Erstellung ist er auf sein Verlangen hinzuzuziehen. Er kann außerde...mehr

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Großbritannien: England und... / d) Gerichtliche Leitlinien

Rz. 64 Die Anwendung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Praxis wird erheblich durch Präzedenzurteile der Obergerichte bestimmt, wobei sich die höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2000 grundlegend wandelte, indem sie den Schwerpunkt von einer eher bedürfnisorientierten Prüfung zu einem teilhabeorientierten Gleichheitsmaßstab verschob.[84] Entscheidende Bedeutung ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Allgemeines

Rz. 18 Art. 214 CC regelt die Unterhaltspflicht zwischen Ehepartnern. Nach diesem Artikel können Eheleute die Unterhaltsmodalitäten in ihrem Ehevertrag regeln. Falls dies nicht geschehen ist, so tragen die Ehegatten nach ihren finanziellen und persönlichen Möglichkeiten zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts bei.mehr

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Finnland / V. Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 69 Die Möglichkeiten einer vertraglichen Vereinbarung sind unter den einzelnen Scheidungsfolgen abgehandelt. Da bei einer gerichtlichen Durchführung von Scheidungsfolgenangelegenheiten, wie z.B. Unterhalt oder Vermögensteilung, das Ergebnis nicht vorausgesagt werden kann und die Kosten erheblich sind, ist dringend zu raten, diese Vereinbarungen vorab außergerichtlich zu ...mehr

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Serbien / II. Streitige Scheidung

Rz. 53 Jeder Ehegatte hat das Recht, sich durch die Scheidungsklage scheiden zu lassen, wenn (1) die eheliche Beziehung ernsthaft und dauerhaft gestört ist oder (2) die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht objektiv verwirklicht werden kann (Art. 41). Die ernsthafte und dauerhafte Störung der ehelichen Beziehungen und die objektive Unmöglichkeit, die Lebensgemeinschaft zu ve...mehr

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Belgien / a) Überblick

Rz. 78 Zu den allgemeinen Ehewirkungen gehören alle Ehefolgen, die nicht dem Ehegüterrecht zuzuordnen sind. Art. 48 § 2 IPRG hebt insbesondere hervor:mehr

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Tschechische Republik / VIII. Scheidungsverfahren

Rz. 101 Die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zeit nach der Scheidung nebst Kindesunterhalt sowie etwaiger weiterer, hiermit zusammenhängender Fragen, wie z.B. Umgangs- und Besuchsrecht, ist Gegenstand eines eigenständigen gerichtlichen Verfahrens nach § 452 des Gesetzes Nr. 292/2013 GBl., das dem Scheidungsverfahren vorgeschaltet sein muss (siehe Rdn 55). ...mehr

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Frankreich / b) Einvernehmliche gerichtliche Scheidung

Rz. 158 Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, die auf ihrem Recht, vom Familienrichter angehört zu werden, bestehen, oder steht einer der Ehegatten unter einem gesetzlichen Schutzregime, z.B. unter Vormundschaft, so kann eine einvernehmliche Scheidung nach Art. 229–2 CC nur gerichtlich ausgesprochen werden. Auch die gerichtliche einvernehmliche Scheidung setzt gem....mehr

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Ukraine / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 58 Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung der Ehegatten kennt das ukrainische Steuerrecht nicht. Die Ehe hat sehr geringfügige steuerrechtliche Auswirkungen. Zum steuerfreien Einkommen der Ehegatten gehören u.a. (Art. 165 Abs. 1.13–1.15, Art. 174 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2.1 lit. a) SteuerGB[26]):mehr

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Niederlande / c) Kindesunterhalt

Rz. 106 Eltern sind nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, für die Kosten von Pflege und Erziehung ihrer minderjährigen Kinder aufzukommen (Art. 1:404 Abs. 1 BW). Dabei ist es unerheblich, ob zwischen Eltern und Kind eine "familienrechtliche Beziehung" besteht. Diese Pflicht obliegt auch dem Erzeuger und mit diesem gleichgestellte Personen, wenn das Kind nicht s...mehr

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Frankreich / 3. Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung der Ehe (divorce pour altération définitive)

Rz. 165 Nach Art. 237 CC kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn die Ehe endgültig gescheitert ist. Die Ehe ist nach Art. 238 Abs. 1 CC gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht und diese seit mehr als zwei Jahren ab Vorladung zum Scheidungstermin getrennt leben, ab voraussichtlich 1.1.2021 verkürzt sich diese Frist auf ein Ja...mehr

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Katalonien / 1. Unterhalt während der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 10 Die Ehegatten unterliegen während der gesamten Dauer der Ehe bis zu ihrer Auflösung einer gegenseitigen Unterhaltspflicht (Art. 237–2 CCCat). Die Unterhaltspflicht zwischen den Ehegatten wird "in ihrem weitestgehenden Sinne" begriffen (Art. 231–5 Abs. 1 lit. a und Art. 237–1 CCCat). Der eheliche Unterhalt und alle anderen Haushaltungskosten sind in der vereinbarten od...mehr

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Finnland / 1. Einkommensteuer

Rz. 41 Die steuerlichen Auswirkungen der Ehe auf die Einkommensteuer sind gering. Die Ehegatten versteuern ihr Vermögen getrennt. Vorteile bestehen lediglich für einzelne abzugsfähige Positionen. So können Kosten für Dienstleistungen im Haushalt, wie z.B. Haushaltshilfe u.Ä., zum Teil auf die Steuer des anderen Ehegatten angerechnet werden. Auch können Abzüge für freiwillige...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1 Quartalsabschlüsse – alle drei Monate wieder

Für börsennotierte Unternehmen sind die Quartalsabschlüsse eine gesetzliche Pflicht, für alle anderen eine kaufmännische Notwendigkeit. Manager, die auch auf den Quartalsabschluss verzichten, handeln grob fahrlässig. Das kann Grund für Schadenersatzforderungen der Geldgeber sein. Jeweils mit Abschluss der Monate März, Juni und September werden die vorherigen Monate zusammeng...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 3.1 Messen und Ausstellungen – nicht nur Arbeit für den Vertrieb

Für viele Unternehmen sind Messen und Ausstellungen ein wichtiger Vertriebsweg, auf dem Kontakte geknüpft und Aufträge geschrieben werden. Für andere Hersteller und Händler sind diese Markttreffen eine willkommene Unterstützung der eigenen Vertriebsaktivitäten. Immer aber sind Messen für die Branche und die ausstellenden Unternehmen wichtige Termine, zu denen neue Produkte, ...mehr

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Deutschland / 2. Familienunterhalt

Rz. 21 Nicht getrennt lebende Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB). Der angemessene Unterhalt umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf d...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1.2 Kostenarten im Quartalsabschluss

Die Kostenarten machen im Quartalsabschluss noch die wenigste Arbeit. Sie werden aus der Buchhaltung übernommen und entsprechend den dort erfassten Verteilungsparametern auf Kostenstellen und Kostenträger verteilt. Wichtig für den Quartalsabschluss sind folgende Punkte: Wurden die Kostenarten korrekt ermittelt (z. B. die Materialkosten um die Bestandsveränderungen ergänzt)? Wu...mehr

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Polen / 1. Kindesunterhalt

Rz. 114 Eltern sind gegenüber einem Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, es sei denn, die Einkünfte aus dem Vermögen des Kindes[109] reichen zur Deckung der Kosten für seinen Unterhalt und seine Erziehung aus (privilegierter Kindesunterhalt; Art. 133 § 1 FVGB). Ist das Kind grds. in der Lage, sich selbst zu unterhalten, so beste...mehr

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Finnland / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 86 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist im finnischen Recht nicht gesondert geregelt. Die Begründung, Beendigung sowie die Ausgestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist Privatangelegenheit der Parteien.[41] Eine Abweichung hiervon bildet das Gesetz über die Abwicklung des gemeinschaftlichen Haushalts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, welches zum 1.4.20...mehr

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Belgien / I. Freie Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Die freie Lebensgemeinschaft ist in Belgien gesetzlich nicht geregelt. Eine analoge Anwendung des Eherechts auf diese Lebensgemeinschaften ist ausgeschlossen.[209] Die freie Lebensgemeinschaft hat keinerlei rechtliche Folgen hinsichtlich der persönlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Ähnliche Pflichten wie bei Ehepartnern entstehen nicht durch die Lebensgemeinsc...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Güterrechtlicher Ausgleich

Rz. 58 Ein gesetzlicher Ausgleich, ähnlich wie im deutschen Güterrecht, ist in Luxemburg nicht vorgesehen. Wie bereits erwähnt, haben die meisten Ehepaare in Luxemburg eine Gütergemeinschaft gewählt. Bei der Teilung des ehelichen Vermögens nimmt jeder Ehepartner seine Eigengüter zurück und hat – vorbehaltlich der Bestimmungen eines frei gewählten Gütervertrages – Anrecht auf...mehr

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Katalonien / 1. Voraussetzungen und Kriterien der Festsetzung

Rz. 26 Der Ehegatte, der infolge der Beendigung des Zusammenlebens eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation erleidet, hat das Recht auf eine von dem anderen Ehegatten zu bezahlende Ausgleichsabfindung (prestació compensatòria). Der Betrag der Abfindung darf weder den während der Ehe gelebten Lebensstandard noch jenen des ersatzpflichtigen Ehegatten übersteigen (Ar...mehr

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Slowakische Republik / 6. Adoptionsverfahren

Rz. 105 Das Adoptionsverfahren ist zweistufig ausgestaltet: Vor der Gerichtsentscheidung über die Adoption muss das minderjährige Kind mindestens für neun Monate in die Sorge der künftigen Adoptiveltern gegeben werden. Die mit der voradoptiven Fürsorge verbundenen Kosten tragen die künftigen Adoptiveltern (§ 103 Abs. 1 FamG). Über die Fürsorge des Kindes in die Sorge der künf...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Ehegatten-Innengesellschaft

Rz. 61 Das luxemburgische Eherecht kennt den Begriff der Ehegatten-Innengesellschaft nicht. In Anbetracht der Tatsache, dass in Luxemburg meistens eine Gütergemeinschaft vereinbart wird, findet die Frage der Bereicherung eines Ehegatten auf Kosten des anderen i.d.R. eine Lösung in diesen Güterrechtsbestimmungen (siehe Rdn 58). Wenn z.B. ein Ehegatte ein eigenes Gewerbe betre...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 2.1.1 Zeitplan ist Grundlage für alle Arbeiten

Wer schon einmal ein Budget verantwortlich erstellt hat, wird die Empfehlung für einen Zeitplan auf jeden Fall unterstützen. Vor allem die Beteiligung vieler Stellen außerhalb der Kostenrechnung bei der Aufstellung der Budgets macht eine umfangreiche Planung der Aufgaben und Termine notwendig. Darin wird geregelt, welche Aufgaben erledigt werden müssen, wer diese Aufgaben erle...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Gesetzliche Ermessensfaktoren

Rz. 61 Gemäß s. 25 (1) MCA 1973 ist oberstes Gebot bei jeder Ermessensentscheidung, neben der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders auf das Wohlergehen minderjähriger Kinder der Familie zu achten. Daneben hat das Gericht gem. s. 25 (2) MCA 1973 bei jeder Scheidungsfolgenregelung folgende Umstände des Einzelfalls in seine Billigkeitserwägungen einzubeziehe...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 2.1.3 Kostenstellenstruktur prüfen

Ebenso, wie es Veränderungen in der Fertigungsstruktur der Produkte gibt, gibt es neue Zuordnungen von Verantwortungen in der Kostenstellenstruktur. Getrennte Kostenstellen werden zusammengelegt, einzelne Kostenstellen werden getrennt. Teilbereiche einer Kostenstelle werden herausgenommen, andere Bereiche hinzugefügt. Solche Veränderungen sollten zwar regelmäßig auch in der ...mehr

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Tschechische Republik / I. Trennung

Rz. 50 Eine Unterscheidung zwischen Trennung von Tisch und Bett und Ehescheidung war im tschechischen Recht von1950 bis 2013 nicht vorgesehen. Seit 1.1.2014 ist in § 691 BGB neu geregelt, wie die rechtlichen Auswirkungen sind, wenn die Ehegatten nicht zusammenleben und keine häusliche Gemeinschaft bilden. Auch in dieser Lage gilt die allgemeine Pflicht zwischen Ehegatten, si...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 2.2.2 Prüfung der Planergebnisse

Wenn die Fachabteilung ihre Planung in der Kostenrechnung abgibt, sei es als manuell ausgefülltes Formular oder als digital erfasste Werte im Planungssystem, müssen die Planwerte geprüft werden. Zwei Ergebnisse muss diese Prüfung bringen: Sind die Planwerte aus der Kostenstelle plausibel? Veränderungen von Kosten und Leistungen müssen in einem sinnvollen Rahmen bleiben. Verst...mehr

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Slowakische Republik / a) Rechtsverhältnisse zwischen den Ehegatten

Rz. 24 Das von der Gütergemeinschaft erfasste Vermögen verwenden beide Ehegatten gemeinsam, ebenso tragen sie gemeinsam die Kosten, die mit der Nutzung und Instandhaltung des Vermögens zusammenhängen (§ 144 BGB). Aus Rechtshandlungen bezüglich des gemeinsamen Vermögens sind beide Ehegatten gesamtschuldnerisch berechtigt und verpflichtet (§ 145 Abs. 2 BGB). Bei etwaigen Unsti...mehr

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Litauen / 1. Allgemeines

Rz. 63 Das Gesetz formuliert als Regel die Anordnung des Unterhalts durch das Gericht und als Ausnahme den Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs für den Fall, dass das Vermögen oder Einkommen des Ehepartners ausreicht, um für sich selbst zu sorgen. Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass Unterhalt notwendig ist, wenn einer der Ehepartner ein eheliches minderjähriges Kind erzi...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 2.3.3 Dokumentation des Budgets

Nachdem das Budget erstellt, abgestimmt und genehmigt ist, wird es festgeschrieben. In den Systemen wird das dadurch erledigt, dass die Planperioden gesperrt werden. Für die tägliche Arbeit benötigen die Kostenrechnung und die Planenden eine Dokumentation über die Annahmen und Budgetwerte. Die Präsentation der Ergebnisse stellt oft einen jährlichen Höhepunkt für die Kostenrec...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1.3 Kostenträgerrechnung im Quartalsabschluss

Die Kalkulation der Leistung eines Unternehmens ist eine permanente Aufgabe für die Kostenrechnung. Aus der Entwicklung eines Produktes ergibt sich die Entwicklungskalkulation, aus den Budgetzahlen lässt sich die Plankalkulation errechnen. Bei jeder Fertigung oder bei jedem Kauf entstehen Daten, aus denen sich die Nachkalkulation ermitteln lässt. Bewertet mit den jeweils gül...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Spezialverfahren

Rz. 44 Ist der Antragsgegner mit der Scheidung einverstanden oder antwortet er nicht auf den Antrag, kann die Scheidung weiter im Spezialverfahren behandelt werden. In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl aller Fälle in diesem eher administrativen Verfahren behandelt, auch wenn der Antragsgegner eigentlich keine Scheidung wünscht. Grund dafür ist, dass die Beteiligten ...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1.5 Fristen und Termine

Ein Quartalsabschluss umfasst alle für die Kostenrechnung typischen Arbeiten und ist sehr zeitaufwändig. Auf der anderen Seite gehört diese Aufgabe zu den ursprünglichen Obliegenheiten in der Kostenrechnung und liefert viele Werte auch für die weitere Arbeit. Bezüglich der notwendigen Arbeiten und der Termine besteht kaum Spielraum. Stichtage sind der 31. März, der 30. Juni ...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Regelungsmöglichkeiten aus deutscher Sicht

Rz. 98 Angesichts der noch immer verbleibenden Unsicherheiten bezüglich der Wirkungen vorsorgender Eheverträge im englischen Scheidungsfolgenrecht und der z.T. enormen Kosten streitiger Gerichtsverfahren in England werden aus deutscher Sicht regelmäßig Wege gesucht werden, mögliche Gerichtsverfahren auf Grundlage englischen Rechts zu vermeiden.[127] Dies gilt insbesondere da...mehr

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Niederlande / e) Gütertrennung

Rz. 38 Bei Eheschließung unter Gütertrennung (koude uitsluiting) wird jede Gütergemeinschaft ohne Verrechnungsvereinbarung ausgeschlossen. Der Ehegatte, der das Einkommen erzielt und das Vermögen erwirbt, muss dieses mit dem anderen, nicht erwerbstätigen Ehegatten nicht teilen. In der Praxis sehen Güterrechtsvereinbarungen allerdings häufig vor, dass der erwerbstätige Ehegat...mehr

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Griechenland / 3. Unterhaltshöhe – Zahlungszeitpunkt und Art des Unterhalts

Rz. 87 Das Maß des Unterhalts bestimmt sich auf der Grundlage der Bedürfnisse des Berechtigten, so wie sich diese aus seinen Lebensverhältnissen ergeben (angemessener Unterhalt). Der Unterhalt umfasst alles, was für die Erhaltung des Berechtigten notwendig ist, einschließlich der Erziehungskosten sowie der Kosten seiner beruflichen und allgemeinen Ausbildung (Art. 1493 ZGB)....mehr

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Litauen / III. Scheidungsverfahren

Rz. 50 Das Scheidungsverfahren in Litauen hat einige Besonderheiten gegenüber dem gewöhnlichen zivilrechtlichen Verfahren und ist im Abschnitt XIX der ZPO – Besonderheiten der Verhandlung der Familiensachen – geregelt. Zu den Besonderheiten zählen:mehr

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Frankreich / I. Vorbemerkung

Rz. 146 Eine Scheidung konnte bis 2017 in Frankreich nur gerichtlich ausgesprochen werden. Seit 1.1.2017 gibt es in Frankreich nach Art. 229–1 ff. CC die Möglichkeit der einvernehmlichen außergerichtlichen Scheidung (siehe Rdn 152 ff.), die in der Praxis sehr schnell von vielen Scheidungswilligen auch wahrgenommen wurde. Rz. 147 Bis zur Scheidungsreform im Jahre 1975 galt in ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Regelungsgehalt der EUEheVO 2003

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Österreich / c) Aufteilungsgrundsätze

Rz. 153 Die Aufteilung hat nach Billigkeit zu erfolgen. Dabei ist besonders auf Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zur Anschaffung des Vermögens sowie auf das Wohl der Kinder Bedacht zu nehmen (§ 83 Abs. 1 EheG). Als Beitragsleistung gelten auch die Leistung des Unterhalts, die Mitwirkung im Erwerb, soweit sie nicht anders abgegolten worden ist, die Führung des ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Trennungsverfahren

Rz. 131 Für die Trennung stehen neben dem bisherigen gerichtlichen Verfahren gemäß Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 nunmehr auch die neuen Verfahren der anwaltsunterstützten Trennung oder der Trennung vor dem Standesamt zur Verfügung, die im Rahmen der Scheidung (vgl. Rdn 181) erörtert werden. Rz. 132 Das gerichtliche Verfahren findet vor dem ordentlichen Gericht (Tribunale ord...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Scheidungsantrag

Rz. 42 Scheidungen können entweder in einem nichtstreitigen Antragsverfahren, dem sog. Spezialverfahren, oder im Wege der Klage durchgeführt werden.[61] Im Einzelnen sind diese Verfahren in den Family Procedure Rules 2010 (SI 2010/2955) geregelt, die für die meisten Verfahrensschritte die Verwendung einheitlicher Musteranträge vorschreiben. Sofern es nicht zur streitig gefüh...mehr

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Rumänien / 2. Verfügung und Nutzung; Haftung; Verwertung

Rz. 28 Jeder Ehegatte kann über seine eigenen Güter grundsätzlich frei verfügen. Hinsichtlich der Zuordnung gilt, dass die Eigenschaft als gemeinsames Gut nicht bewiesen zu werden braucht. Der Beweis, dass es sich um ein eigenes Gut des Ehegatten handelt, kann durch jedes gemäß der rumänischen ZPO zulässige Beweismittel erbracht werden. Um die Beweisführung zu erleichtern, s...mehr

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Niederlande / III. Rechtsfolgen

Rz. 148 Durch die registrierte Partnerschaft entsteht – wie bei der Ehe – zwischen dem einen Partner und den Blutsverwandten des anderen Partners eine Schwägerschaft nach Maßgabe von Art. 1:3 Abs. 2 BW.[184] Auch hinsichtlich des Rechts zum Gebrauch des Geburtsnamens des anderen sind registrierte Partner Verheirateten gleichgestellt (Art. 1:9 BW). Die Titel 6–8 von Buch 1 BW...mehr