Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus. Fehlt es an einer wirksam bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zum Lohnabschlag und Lohnvorschuss

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gewährt ein > Arbeitgeber ein Darlehen (> Rz 2) zu Sonderkonditionen, die der > Arbeitnehmer ohne das Dienstverhältnis nicht erhalten würde (> Arbeitslohn Rz 44 ff), kann besonders in einer Zinsverbilligung ein geldwerter Vorteil liegen, der dem LSt-Abzug unterliegt (> Rz 18 ff), soweit er nicht steuerfrei bleibt (> Rz 25 ff, > Rz 40). Zuweile...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 83 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, behinderte Me...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.6 Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge (Nr. 6)

Rz. 20 Erziehungsgelder (vgl. § 54 Abs. 5 SGB I; LG Oldenburg, Rpfleger 1987, 28) und Studienbeihilfen sind als zweckgebundene Leistungen unpfändbar, gleichgültig, ob sie aus öffentl. oder privater Hand gezahlt werden (Stein/Jonas/Brehm, § 850a Rn. 32). Hierzu zählen auch Stipendien, die mit der Auflage gewährt werden, nach Abschluss des Studiums in den Dienst der zahlenden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ofen- und Luftheizungsbauer... / Zusammenfassung

Überblick Ofen- und Luftheizungsbauer planen, entwerfen und errichten Öfen verschiedenster Art (z. B. Kachelöfen, Backöfen, offene Kamine), Warmluftheizungen, Be- und Entlüftungsanlagen und Elektrospeicherheizungen. Dabei spielen die Vorstellungen der Kunden hinsichtlich ihrer ästhetischen Gestaltung eine wesentliche Rolle. Bei Luftheizungsanlagen werden häufig mehrere Räume...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Auswertung von ... / 4 Wesentliche Informationen aus dem Lebenslauf

Der Lebenslauf enthält die meisten und wichtigsten Anhaltspunkte über die Eignung des Bewerbers. Familiäre Situation (muss laut AGG nicht angegeben werden) Berufserfahrung (Reihenfolge: Letzte/aktuelle Tätigkeit an den Anfang) mit Aufgaben, Inhalten sowie über- und untergeordneten Stellen Schul- und Berufsausbildung Besondere Qualifikationen (z. B. Weiterbildungen) Besondere Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.2 Personalstruktur

Klassische Personalkennzahlen Aufbauend auf den Personalbestandszahlen des vorigen Kapitels werden hier i. d. R. Mitarbeitergruppen zueinander ins Verhältnis gesetzt (Bestand) oder Wechsel zwischen den Gruppen untersucht (Veränderung). Einige dieser Kennzahlen sind echte Klassiker und erscheinen vielfach in Veröffentlichungen und in Medien. Das Wiederkehren bekannter Namen i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Auswertung von ... / 1 Informationswert der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen enthalten wichtige Informationen zu den so genannten Hardskills (Ausbildung, Qualifikation, Alter etc.). Schwieriger sind Rückschlüsse zu den Softskills, den sozialen Kompetenzen eines Bewerbers. Die meisten Bewerbungen haben eine sachlich neutrale Form, die wenige Rückschlüsse auf persönliche Merkmale zulässt. Hinweis Kriterien passend auswählen Die K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.6 Vergütung

Hier geht es darum, die Strukturen der im Unternehmen gezahlten Vergütungskomponenten hinsichtlich ihrer Höhe, Verteilung und Entwicklung im Zeitablauf aufzuzeigen. Dabei ist es von Vorteil, wenn ein integriertes Personal- und Abrechnungssystem zur Verfügung steht, sodass beispielsweise durch Lohnartenanalysen eine Untersuchung auf detaillierter Ebene möglich ist. Über Lohna...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flexible Arbeitszeitmodelle... / 1 Harmonisieren von Mitarbeiterwünschen und Anforderungen des Unternehmens

Lebens­zyklus­orientierte Personalpolitik Ausbildung - Arbeit - Ruhestand: So lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demografischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Eine betriebliche Antwort auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brandschutz / 1.3 Arbeitsschutzbestimmungen

Der Arbeitsschutz deckt nur einen vergleichsweise kleinen und allgemeinen, wenn auch wichtigen Bereich des Brandschutzes ab – den Schutz der Beschäftigten eines Betriebes. Schutz vor Gefahren durch Brände ist natürlich Bestandteil der Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers, wie sie in § 10 Arbeitsschutzgesetz und in §§ 21, 22 DGUV-V 1 "Grundlagen der Prävention" festgehalten si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 2.1 Veranlassungsbegriff

Rz. 5 Nach der Rspr. des BFH liegt eine betriebliche oder berufliche Veranlassung vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung (dem Betrieb) besteht und wenn subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Betriebes getätigt werden, wenn sie dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, d. h., wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brandschutz / 2.3.3 Organisatorischer Brandschutz

Im organisatorischen Brandschutz liegt ein Schwerpunkt für Sicherheitsverantwortliche im Betrieb, weil der Unternehmer/Betreiber hier seiner Organisationsverantwortung kontinuierlich nachkommen muss. Wesentliche Stichpunkte sind: Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen; Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke); Ausbildung von Bran...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedürftigkeit

Rz. 3 § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 4 Ein Volljähriger hat grds. selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Abgesehen von Fällen der Krankheit oder Behinderung besteht ein Unterhaltsanspruch nur, wenn sich der Volljährige noch in Ausbildung befindet. § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Ersatzhaftung bezüglich des Unterhaltsanspruchs der Kindsmutter

Rz. 168 Die Kindsmutter hat gegen M einen Anspruch nach § 1615 l. M, der nicht einmal gegenüber dem Kind voll leistungsfähig ist, ist hier vollständig leistungsunfähig. Gegenüber neKM hat er einen Selbstbehalt von 1.280 EUR. Zum Anspruch nach § 1615l vgl. die Fälle 19 bis 22, § 5 Rdn 1, 22, 47, 64. Aber auch hier kann eine Ersatzhaftung eingreifen, nämlich die der Eltern von n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Abgrenzung zum Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2)

Rz. 14 Die Frage, ob eine Differenzierung zwischen verschiedenen Teilunterhaltsansprüchen überhaupt noch erforderlich ist, mag hier dahinstehen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist diese Differenzierung noch geboten. Danach gilt für das Verhältnis Betreuungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt: Entscheidend ist, ob die Unterhaltsberechtigte eine vollschichtige angemessene Erwerbstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / a) Die überholte Dreiteilungsmethode

Rz. 4 In der Zeit nach der Unterhaltsreform 2008 wurde bei zwei "Partnern" der Unterhalt nach der sog. Dreiteilung ermittelt. Diese Berechnungsmethode und die zugrunde liegende Rechtsprechung von den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht[1] verworfen. Rz. 5 Bei Unterhaltsansprüchen stellen sich immer folgende Fragen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für den Unterhalt eines volljährigen Kindes

Rz. 16 Vgl. hierzu Fall 27, § 6 Rdn 1 ff. Beim volljährigen Kind stellt sich zunächst die Frage, ob es überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Ein volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befindet und nicht erwerbsunfähig ist, muss grds. selbst für seinen Unterhalt sorgen (vgl. hierzu Fall 13, siehe § 2 Rdn 4 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Bedarf

Rz. 97 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT). Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.) verwiesen. Ein Ehegattenunterhaltsanspruch besteht im Fallbeispiel nicht. In diesem Zusammenhang ist insbesondere ist nochmals auf Folgendes hinzuweisen: BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 474/20 Rn 32 (a) Der Bedarf bemisst sich beim Kin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für den Unterhalt eines volljährigen Kindes

Rz. 2 § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 3 Beim volljährigen Kind stellt sich zunächst die Frage, ob es überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Ein volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 76 Es kommen hier Teilansprüche wegen Krankheits- und Aufstockungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunktmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben

Rz. 46 Wurde eine zuvor ausgeübte vollschichtige Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben (typischer Weise die Arbeitgeberkündigung), verlangt die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Schematisiertes Unterhaltsmaß nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 5 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des bedürftigen (angemessener Unterhalt) (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 6 Das Kind leitet seine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 23 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT). Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.) verwiesen. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.800 EUR. Zwar bestimmt sich die Lebensstellung des Kindes nach der Lebensstellung beider Eltern und damit nach dem Einkommen beider Eltern, doch kann in einem Fall wie hier – beim Resid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / Beiträge

Bauch Eva Maria/Gutdeutsch Werner/Seiler Christian, Die unterhaltsrechtliche ­Abrechnung des Wechselmodells, FamRZ 2012, 258 Born Winfried, Zwischen Luxus und Askese – Neues beim Unterhalt im Fall gehobener Lebensverhältnisse, NJW 2021, 425 Born Winfried, Ausbildungsunterhalt: Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung, FamRZ 2017, 785 Born Winfried, Betreuun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Aufbau der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 11 Die DT 2022 berücksichtigt die neuen Mindestunterhaltsbeträge für 2022 gemäß der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021. Die Bedarfskontrollbeträge stellen beim Mindestunterhalt auf den notwendigen Selbstbehalt (seit 2020: 960/1.160 EUR) ab. Für höheren Unterhalt haben die Bedarfskontrollbeträge als Ausgangspunkt den beim Kindesu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.2.2 Aus- oder Fortbildung

Rz. 35 Es werden Sachen geschützt, die für die Aus- oder Fortbildung benötigt werden. Der Begriff "„Aus- oder Fortbildung"“ ist dabei in einem weiten Sinn zu verstehen und umfasst auch die schulische Bildung (BR-Drucks. 62/21 S. 28). Dieser Wille kommt allerdings im Gesetzestext nicht deutlich zum Ausdruck. Da der Wortlaut einer Norm die Grenze der Auslegung bildet (BVerfG, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 3 / A. Kindesunterhalt

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 4.2.2 Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln

Der § 110 SGB III regelt die Förderung der Teilnahme von Arbeitnehmern an Transfermaßnahmen. Darunter ist auch Outplacement[1] zu fassen. Förderung erfolgt personenbezogen und ist möglich bei drohender Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen lt. § 111 BetrVG bzw. in den Größenordnungen des § 17 KSchG oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Personalplanun... / 3.4 Analyse der vorhandenen Belegschaft ("Supply")

Analyse von quantitativen und qualitativen Daten Im zweiten Prozessschritt geht es darum, quantitative und qualitative Daten zur vorhandenen Belegschaft zu analysieren. Die quantitativen Daten umfassen deren Zusammensetzung nach Seniorität (Welchen Erfahrungsschatz hat ein Mitarbeiter?) und Berufserfahrung (Wie lange ist ein Mitarbeiter in der aktuellen Position?), nach Altersk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

BGH, Beschl. v. 9.3.2022 – XII ZB 233/21 a) Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt (Fortführung der Senatsbeschl. BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 und v. 15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2022, Was passiert ... / I. Ihr Fall und Ihre Frage

PfÜB am Wohnsitz erlassen Im Rahmen der beauftragten Zwangsvollstreckung haben wir die Forderung tituliert und dann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wurde beim Vollstreckungsgericht A gestellt und von diesem auch erlassen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnte der Schuldner ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle an, gilt für den Anspruch der Beginn des Ausbildungsverhältnisses.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.1 Der persönliche Geltungsbereich

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben. Der persönliche Wohnsitz ist ohne Bedeutung. Als Beschäftigte gelten die Arbeiterinnen und Arbeiter, die Angestellten[1] und auch die Auszubilden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.13.5 Wartezeit

Bildungsfreistellung kann nach einer Wartezeit von 6 Monaten im Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis beansprucht werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnisses geltend gemacht werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.5 Wartezeit

Der Anspruch wird erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch muss nicht neu erworben werden, wenn bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist von 4 Monaten ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet wird.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.4 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann in der Regel erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Dieser Zeitraum wird auch als "Wartezeit" bezeichnet. Eine über 6 Monate hinausgehende Wartezeit sehen nur die Bildungsurlaubsgesetze in Baden-Württemberg[1] und im Saarland[2] vor. Die Wartezeit muss nicht wiederholt z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.14.5 Wartezeit

Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber an, ist für das Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses maßgebend.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.5 Wartezeit

Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden. Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis muss der Anspruch nicht erneut erworben werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungszeit kann erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden. Bei unmittelbarem Wechsel aus einem Beschäftigungsverhältnis, einem Ausbildungsverhältnis oder einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bei demselben Arbeitgeber ist für das Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, beschränkt auf de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder der beruflichen Weiterbildung der nicht zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten dient er allein der politischen Bildung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.5 Wartezeit

Die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung setzt ein mindestens 6-monatiges Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses voraus.mehr