Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Entsprechende Anwendung des Auftragsrechts

Rz. 456 Die Auskunftspflicht regelt § 2218 BGB, der in verschiedener Hinsicht zur Konkretisierung des zwischen Erben und Testamentsvollstrecker bestehenden besonderen Rechtsverhältnisses auf das Auftragsrecht und damit auch auf § 666 BGB verweist. Aber die dortigen Vorschriften werden lediglich für "entsprechend" anwendbar erklärt. Denn weisungsgebunden ist der Testamentsvol...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Ausgleichungspflichtige Zuwendungen

Rz. 442 Auf Aufforderung durch den Erben, aber auch durch andere erbende und nicht erbende pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge, hat der den Pflichtteil fordernde Abkömmling Auskünfte über Zuwendungen der in § 2050 BGB genannten Art ohne eine zeitliche Grenze zu erteilen. Anzugeben sindmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Eine "vorgelagerte Herausgabepflicht" statuiert § 2116 BGB. Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben müssen Wertpapiere vom Vorerben gesperrt hinterlegt werden, so dass eine Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben erfolgen kann. Der Anspruch kennt keine besonderen materiellen Voraussetzungen, insbesondere ist eine Gefährdung der Rechte des Nacherben nicht er...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Kein Auskunftsanspruch in Bezug auf Umstände zur Testierfähigkeit

Rz. 136 Kein Auskunftsanspruch besteht gegenüber den Erben bezüglich solcher Umstände, die die Testierfähigkeit beeinflussen können.[133] Dazu entschied der BGH NJW-RR 1989, 450:[134] Zitat 1. Die Miterbenstellung allein begründet keine für die Bejahung einer Auskunftspflicht genügende Sonderbeziehung. 2. Auskunft über Umstände, welche die Testierfähigkeit des Erblassers betreff...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Ausnahme: Generalklausel der Rechtsprechung

Rz. 137 Die Rechtsprechung hat immer wieder darauf verwiesen, dass das deutsche Recht keine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht kennt.[135] Trotzdem hat sie eine Generalklausel entwickelt, die vom RG[136] wie folgt umschrieben wurde: Zitat "In Fällen, in denen ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verpflichteten die Rechtsverfolgung in ho...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Auskunft über einen Vermögensbestand

Rz. 203 Die Pflicht zur Auskunft über den Bestand eines Inbegriffs von Gegenständen ist durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Vorlage von Belegen nicht geschuldet. Aber: Soweit die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses durch einen Notar oder eine Behörde verlangt werden kann – insbesondere nach § 2314 BGB –, hat sich der Notar grundsä...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 352 Die Definition des Erbschaftsbesitzers nach § 2018 BGB und damit des Schuldners des Auskunftsanspruchs ist eindeutig. Dem Erben muss ein Auskunftsanspruch aber auch gegen andere Besitzer von Erbschaftsgegenständen zustehen, damit er den Nachlass in Besitz nehmen kann. Diese Lücke schließt § 2027 Abs. 2 BGB. Danach hat der Erbe den Auskunftsanspruch auch gegen denjeni...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 261 Der befreite Vorerbe ist hingegen nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Jedoch resultiert aus seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Nachlasses die Pflicht zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar.[298] Rz. 262 Der Vorerbe kann bei der Auskunft auf ein bereits zuvor aufgestelltes und dem Nacherben m...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftsanspruch bei Nachlassspaltung

Rz. 408 Liegt aufgrund Kollisionsrechts eine Nachlassspaltung vor, so beschränkt sich die nach deutschem Recht zu bestimmende Erbfolge auf die in der Bundesrepublik befindlichen Nachlassgegenstände. Die durch eine Aufspaltung infolge unterschiedlich maßgeblicher Rechtsordnungen entstehenden Nachlassteile sind grundsätzlich als selbstständige Nachlässe anzusehen, d.h. nach den...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 301 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann so lange nicht erfolgen, als nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben so lange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, als der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom Erblasser...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Ausnahme: Auflösung der EWIV

Rz. 66 Wird die EWIV ausnahmsweise durch den Tod eines Mitglieds bei entsprechender Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder aufgrund Gesellschafterbeschlusses aufgelöst, so ist die Auflösung von den Abwicklern in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 2 Abs. 3 Nr. 4, § 3 Abs. 1 EWIV-AusfG. Zur Eintragung in das Handelsregister sind ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen Auskunftsanspru...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (5) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 205 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Erbschaftliche Geschäfte

Rz. 375 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat. Darunter fällt jedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass.[396] Hat der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt, so kann auch eine Auskunftspflicht nach § 666 BGB und eine Herausgabepflicht nach §§ 681, 667 BGB in Betracht kommen.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechnungslegung

Rz. 188 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Best...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (6) Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen den Erbauseinandersetzungsanspruch

Rz. 206 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann solange nicht erfolgen, als nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben solange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, als der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom Erblasser e...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 7. Muster

a) Muster: Klage des Pfändungspfandgläubigers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe Rz. 170 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162). b) Muster: Klage des Testamentsvollstreckernachfolgers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe Rz. 171 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Berufungsverfahren

Rz. 259 Die Berufungssumme bei einem klagestattgebenden Urteil bezüglich der Auskunftsstufe nach § 511 ZPO [289] wird wie folgt bestimmt: Der Wert des Beschwerdegegenstandes für ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist nach freiem Ermessen festzusetzen. Für die Bemessung des Wertes der Beschwer ist das Interesse des Rechtsmittelführers maßgeben...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 303 Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 209 In der Praxis besteht das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben eingeräumt. Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zentrale Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, §§ 27–42 GwG)

Rz. 381 [Autor/Stand] Der fünfte Abschnitt enthält Regelungen zur Zentralen Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. In der Praxis hat sich die internationale Bezeichnung FIU (Financial Intelligence Unit) weitestgehend durchgesetzt.[2] Der Aufgabenbereich der FIU liegt laut dem Willen des Gesetzgebers[3] im Bereich der Gefahrenabwehr. Die Aufgaben der FIU als "admin...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 141 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[122] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll einen Ausgleich für die zu Lebzeiten des Erblassers getätigten Schenkungen schaffen und so verhindern, dass der Erblasser durch lebzeitige Zuwendungen de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Aufsicht, Zusammenarbeit (§§ 50–55 GwG)

a) Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§ 51 GwG) Rz. 393 [Autor/Stand] Regelungen zur Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 50 GwG , sind in § 51 GwG enthalten. Für Rechtsanwälte (§ 50 Nr. 3 GwG) und Steuerberater (§ 50 Nr. 7 GwG) sind dies die örtlich zuständigen Berufskammern.[2] Nach § 51 Abs. 5 GwG kann die Aufsichtsbehörde einem Verpflichteten, dessen ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 490 Hier ist zu unterscheiden, ob eine nicht befreite oder eine befreite Vorerbschaft vorliegt: Nicht befreite Vorerbschaft Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 179 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadensersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 11. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 332 Muster 9.15: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 9.15: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage der Frau _________________________ – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Anrechnungspflichtige Zuwendungen

Rz. 445 Es besteht zudem ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich vom Erblasser erhaltener Schenkungen im Hinblick auf § 2327 BGB und hinsichtlich einer ggf. zusätzlichen Pflichtteilsanrechnung nach § 2315 BGB. Dieser Anspruch ergibt sich aus Treu und Glauben, mithin aus § 242 BGB.[507] Rz. 446 Der BGH [508] hat dem B...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Ergänzungspfleger/Ergänzungsbetreuer/Vormund

Rz. 168 Das Recht des Ergänzungspflegers/-betreuers und des Vormunds auf Auskunft gegen den Testamentsvollstrecker entspringt aus der Aufgabe, für das Vermögen des Mündels zu sorgen und ihn zu vertreten (§ 1793 BGB) bzw. die Angelegenheiten eines Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht (§ 1901 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Testamentsvollstreckernachfolgers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe

Rz. 171 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Örtliche Zuständigkeit für Auskunftsklage gegen Testamentsvollstrecker

Rz. 473 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker auf Auskunft richtet sich nach §§ 12, 13 ZPO.[529]mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Klage des Pfändungspfandgläubigers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe

Rz. 170 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Vor-, Nacherbe

Rz. 164 Für den Vorerben als Erben i.S.d. § 2218 BGB bestehen zunächst keine Abweichungen hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung des Testamentsvollstreckers. Für den Nacherben besteht ein Auskunftsanspruch dagegen in der Regel erst mit Eintritt des Nacherbfalls.[306] Eine Ausnahme besteht lediglich für den Sonderfall des Auskunftsanspruchs des Nacherben gegen den Vorerben n...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Erbschaftskäufer/Erbteilserwerber

Rz. 166 Für den Fall, dass ein Erbe nach § 2371 BGB seine Erbschaft oder seinen Erbteil an einen Dritten veräußert, besteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags noch kein Auskunftsanspruch des Erbschaftskäufers bzw. Erbteilserwerbers gegen den Testamentsvollstrecker. Vielmehr besteht ein solcher Auskunftsanspruch erst mit Erfüllung des schuldrechtlichen Vertrags,...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Pfändungspfandgläubiger

Rz. 167 Die Pfändung eines Miterbenanteils erfolgt nach § 859 Abs. 2 ZPO. Der Pfändungsgläubiger tritt aufgrund des Pfändungspfandrechts hinsichtlich des gepfändeten Anteils in das Gemeinschaftsverhältnis der Erbengemeinschaft als dinglicher Mitberechtigter ein, ohne dass sich an der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über einzelne Nachlassgegens...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte

Rz. 165 Für Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gilt § 2218 BGB nicht. Sie haben gegen den Testamentsvollstrecker keinen allgemeinen Anspruch auf Rechnungslegung oder Auskunft, es sei denn, ein solcher Anspruch wurde mitvermacht.[309] Ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB ist schon wegen § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB ausgeschlossen.[310] Eine Auskunftsv...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 6. Testamentsvollstreckernachfolger

Rz. 169 Die Auskunftsverpflichtung des Testamentsvollstreckers gegenüber seinem Nachfolger ergibt sich aus einer "sinngemäßen Anwendung" des § 2218 Abs. 1 BGB, da die Stellung des Nachfolgers aufgrund seiner Befugnis, den Nachlass nach § 2205 BGB in Besitz zu nehmen und zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen, vergleichbar ist mit der Stellung des Erben gegenüb...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 465 Auf Verlangen der Erben hat der Testamentsvollstrecker ein Bestandsverzeichnis nach § 260 Abs. 1 Alt. 2 BGB vorzulegen, auch wenn das zu Beginn der Tätigkeit nach § 2215 BGB geschuldete Nachlassverzeichnis schon vorgelegt wurde. Dies gilt vor allem, wenn der Bestand des Nachlasses durch Umschichtung, Veränderung oder Neuerwerb neu zu dokumentieren ist. In diesem Fall...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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