Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Ehegattenunterhalt / 3.1 Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch

Die Verpflichtung zur Auskunft ergibt sich für den Ehegattenunterhalt nach Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung aus §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1605 BGB. Für den Ehegattenunterhaltsanspruch nach rechtskräftiger Scheidung ergibt sich die Auskunftsverpflichtung aus § 1580 BGB. Dieser setzt zwar dem Wortlaut nach die Scheidung der Ehe voraus, es ist aber in Literatu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.1 Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch

§ 1605 BGB regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt. Der Auskunftsanspruch soll in erster Linie den Unterhaltsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach beziffern zu können. Auf der anderen Seite steht auch dem Unterhaltspflichtigen, der einen bestehenden Unterhaltstitel abändern oder sich gegen einen geltend gemachten Unterha...mehr

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Kindesunterhalt / 3.3 Auskunftsansprüche beim Unterhalt volljähriger Kinder

Dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind steht ein Auskunftsanspruch gegen alle als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Personen zu, insbesondere also gegen beide Elternteile. Umgekehrt hat auch jeder Elternteil einen Auskunftsanspruch gegen das Kind. Die Auskunftspflicht des Kindes erstreckt sich neben seinen Einkünften und seinem Vermögen auch auf sonstige, für ei...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.5.1 Grundsatz

Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kann es in besonderen Fällen – neben der Pflicht zur Auskunftserteilung auf Verlangen (§ 1580 BGB) – auch eine Verpflichtung zur ungefragten Information des anderen Partners eines Unterhaltsrechtsverhältnisses bestehen. Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn eine wesentliche Änderung der Einkommens- und Vermögensverhä...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

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Kindesunterhalt / 3.7 Pflicht zur ungefragten Information

In Ausnahmefällen kann sich aus § 242 BGB nach Treu und Glauben eine Pflicht zur ungefragten Information über Veränderungen in den Einkommensverhältnissen ergeben. Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kann in besonderen Fällen – neben der Pflicht zur Auskunftserteilung auf Verlangen – auch eine Verpflichtung zur ungefragten Information im Rahmen eines Unterhal...mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.2 Unterhaltsanspruch des Schuldners

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dem Schuldner Unterhalt gewährt werden soll, obliegt der Gläubigerversammlung. Besteht ausreichend Insolvenzmasse, kann die Gläubigerversammlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Bis zu dieser Entscheidung ist es dem Insolvenzverwalter möglich, dem Gesellscha...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 3 Befreiung von der Auskunftspflicht

3.1 Privatpersonen müssen keine Auskunft geben Privatpersonen sind grundsätzlich von der Auskunftspflicht befreit. Allerdings müssen Waren, die einheimische Unternehmen an Privatleute in anderen EU-Mitgliedstaaten gesendet haben sowie Waren, die von Privatpersonen in anderen EU-Ländern an deutsche Unternehmen geschickt werden, gemeldet werden. Hierfür ist das deutsche Unterne...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 2 Auskunftspflichtiger Personenkreis

Grundsätzlich ist jede natürliche oder juristische Person (auch des öffentlichen Rechts) meldepflichtig. Voraussetzung: Sie besitzt eine deutsche (Umsatz-)Steuernummer und hat mit einem ausländischen Geschäftspartner einen Vertrag über das Verbringen einer Gemeinschaftsware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossen. Liegt keine vertragliche Vereinb...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 3.1 Privatpersonen müssen keine Auskunft geben

Privatpersonen sind grundsätzlich von der Auskunftspflicht befreit. Allerdings müssen Waren, die einheimische Unternehmen an Privatleute in anderen EU-Mitgliedstaaten gesendet haben sowie Waren, die von Privatpersonen in anderen EU-Ländern an deutsche Unternehmen geschickt werden, gemeldet werden. Hierfür ist das deutsche Unternehmen zuständig. Das bedeutet, dass Versandhänd...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 3.2 Keine Auskunft für Unternehmen, die unter den Schwellenwerten liegen

Auch Unternehmen müssen nicht vom ersten Euro an ihren Warenverkehr melden. Um die Betriebe zu entlasten, sind im Intrastat-System Schwellenwerte eingezogen. Das bedeutet: Unternehmen sind von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 EUR im Vorjahr nicht überschritten haben. Für Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaat...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 3.3 Befreiung bestimmter Warenbewegungen

Grundsätzlich soll der gesamte Warenverkehr in den Mitgliedstaaten erfasst werden. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. So sind Reparaturen nicht mehr meldepflichtig. Unternehmen müssen zudem Warenbewegungen nicht melden, die auf der Befreiungsliste stehen. Hierzu zählen z. B.: gesetzliche Zahlungsmittel, Wertpapiere Messe- und Ausstellungsgut Theaterdekoration...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgebliche Vorschriften

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 gelten die Vorschriften des Dritten – mit "Prüfung" überschriebenen – Unterabschnitts. Damit sind nachfolgende Vorschriften für die Prüfung eines IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a verbindlich:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.2 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist dann zu erteilen, wenn wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts oder der Buchführung bestehen; oder wenn abgrenzbare Teile der Rechnungslegung aufgrund besonderer Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit beur...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Während die Vorschrift zuerst dem Wortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III nachgebildet war (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 21 Art. 1 und Begründung S. 66 Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Der Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber soll dem Leistungsträger ermöglichen, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zu prüfen und zu ermöglichen (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Er dient der Beweissicherung (§ 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X) und der Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens (vgl. §...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Während die Vorschrift zuerst dem Wortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III nachgebildet war (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 21 Art. 1 und Begründung S. 66 Art. 1 zu § 57), ents...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigte Rz. 3a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus, ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berecht...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.7 Keine Kostenerstattung

Rz. 7c Der Arbeitgeber hat die Aufwendungen zur Erfüllung der Auskunftspflicht zu tragen. Einen Kostenerstattungsanspruch sieht das SGB II nicht vor (BSG, Urteil v. 4.6.2014, B 14 AS 38/13 R; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 57 Rz. 8; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 57 Rz. 21). Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 60 Abs. 2 und 4 Satz 2, der auf § 21 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.3 Anspruchsverpflichtete

Rz. 4b Anspruchsverpflichtet sind allein Arbeitgeber. Arbeitgeber ist nach § 14 SGB IV, wer einen oder mehrere Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Auftraggeber selbstständiger Tätigkeiten sind von der Auskunftspflicht des § 57 nicht erfasst (Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 57 Rz. 9). Entscheidend ist daher die Abgrenzung anhand des Begriffs des Beschäftigungsv...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.4 Rechtsschutz des Leistungsträgers

Rz. 9 Unabhängig von den vorstehenden Fragen ist nach überwiegender Ansicht (vgl. oben Rz. 4a) die Verpflichtung zur Erteilung und ordnungsgemäßen Erfüllung der Auskunftspflicht im Verhältnis der Träger der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zum Arbeitgeber durch die Rechtsgrundsätze des öffentlichen Rechts geprägt. Die Träger sind deshalb befugt, die Verpflichtun...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6.2 Schadensersatz

Rz. 7a Unabhängig neben der Erfüllung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes steht die in § 62 Nr. 2 begründete Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 62). Für die Schlechterfüllung eingeschalteter Erfüllungsgehilfen haftet der Arbeitgeber nach § 278 BGB bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6.1 Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit

Rz. 7 Die schuldhafte nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Auskunftserteilung erfüllt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 63 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2, welcher eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR vorsieht.mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8 Verfahrensrecht

2.8.1 Erteilung der Auskunft Rz. 8 Der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch der Agentur für Arbeit (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der Grundsicherungsträger ist berechtigt, die Auskunftspflicht des Arbeitgebers auch durch Verwaltungsakt geltend zu machen ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

2.6.1 Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit Rz. 7 Die schuldhafte nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Auskunftserteilung erfüllt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 63 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2, welcher eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR vorsieht. 2.6.2 Schadensersatz Rz. 7a Unabhängig neben der Erfüllung eines Ordnungswidrigkeits...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 10 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448.mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.1 Erteilung der Auskunft

Rz. 8 Der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch der Agentur für Arbeit (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der Grundsicherungsträger ist berechtigt, die Auskunftspflicht des Arbeitgebers auch durch Verwaltungsakt geltend zu machen und im Wege der Verwaltungsv...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus, ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berechtigt § 57 (vgl. oben Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.2 Verlangen des Trägers der Grundsicherung

Rz. 4 Die Verpflichtung des Arbeitgebers wird nur auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ausgelöst. Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 57) berücksichtigt die Vorschrift, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses üblicherweise eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ausgestellt wird. Diese enthält auch die für die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.2 Berichtigung der erteilten Auskunft

Rz. 8c Für die Berichtigung der Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III ist demgegenüber nach übereinstimmender Rechtsprechung des BSG und das BAG stets der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88; BAG, Urteil v. 13.7.1988, 5 AZR 467/87; BAG, Urteil v. 15.1.1992, 5 AZR 15/91), da dafür die Natur des Rechtsverhältnisses entsche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.3 Konkurrenz von Verwaltungsverfahren und Klage

Rz. 8e Das BAG (Urteil v. 30.8.2000, 5 AZB 12/00) bejaht entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88) auch für den Fall, dass gleichzeitig ein Verwaltungsverfahren anhängig ist, das Rechtsschutzbedürfnis für die Herausgabeklage des Arbeitnehmers, da der Titel schneller zu erlangen und wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsgerichtlicher Ur...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.5 Form und Frist

Rz. 6 Weder für das Verlangen der Agentur für Arbeit noch für die Auskunft des Arbeitgebers ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Auskunft kann also auch mündlich bzw. fernmündlich gegeben werden. § 57 Satz 1 HS 2 sieht die im Ermessen der Agentur für Arbeit stehende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Benutzung eines Vordrucks vor (a. A. wohl Birk, in: Münder/Geiger, S...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6.3 Verhalten im Schadensfall

Unverzügliche Anzeige Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald er von ihm Kenntnis erlangt. Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. In einigen Versicherungssparten bestehen feste Fristen für die Absendung der Anzeige. Auskunftspflicht Auf Verlangen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer jede zur Festste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietspiegel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Zum 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. In diesem Beitrag sind die Änderungen, die durch die Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialklausel / 2 Widerspruch des Mieters

Form Die Erklärung des Mieters, mit der er der Kündigung widerspricht und die Fortsetzung verlangt, bedarf der Schriftform .[1] Die Einlegung des Widerspruchs per Telefax oder per E-Mail ist nicht möglich. Gründe des Widerspruchs Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben; auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter jedoch über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.4 Verwaltung durch einen Teilhaber

Auskunftspflicht In Miteigentum stehender Grundbesitz wird häufig abredegemäß von einem der Miteigentümer verwaltet, oft auch unentgeltlich. Wie steht es dann mit dessen Pflicht, dem oder den anderen Miteigentümern Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben zu erteilen und Rechenschaft abzulegen? Praxis-Beispiel Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Ein im Eigentum der Schwestern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5 Auskunftssicherungspflicht

Rz. 29 Der Normadressat ist nach § 154 Abs. 2 S. 3 AO über die Registrierungspflicht hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass er jederzeit darüber Auskunft geben kann, über welche Konten eine Person oder Institution verfügt. Dies gilt entsprechend für die Verpfändung, Verwahrung oder Schließfachvermietung.[1] Diese Verpflichtung dient der Erfüllung der allgemeinen Auskunfts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 154 AO normiert allgemeine steuerliche Pflichten für die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren. Eine entsprechende Bestimmung gab es zu Zeiten der Geltung der RAO in § 163 RAO, die darüber hinaus auch noch die Haftungsregelung des jetzigen § 72 AO beinhaltete.[1] Die Vorschrift soll verhindern, dass die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse durch die Verwendung fal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des neuen Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen Einrichtungen eine in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20/OECD-Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS-Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automatische...mehr