Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Nachbesserung bei Unvollständigkeit und sonstigen Mängeln

Rz. 41 Ein Anspruch auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses bei (vermuteter) Unvollständigkeit besteht nach h.M. nicht.[180] Nur wenn das Verzeichnis entweder keine erfüllungstaugliche Auskunft darstellt (durch solch mangelhafte Auskunft kann der Anspruch nach § 2314 BGB nicht zum Erlöschen gebracht werden, er besteht daher fort)[181] oder erkennbar mit Fehlern behaftet ist...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Haftung des Nachlasspflegers

Rz. 129 Für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen i.R.d. gesetzlichen Schuldverhältnisses (siehe Rdn 48) haftet der Nachlasspfleger den Erben über die allg. deliktischen Bestimmungen hinaus entsprechend §§ 1833, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB.[334] Der Anspruch fällt in den Nachlass[335] und muss im Prozesswege geltend gemacht werden. Rz. 130 Um eine Haftung auszuschließen,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Weitere Gründe des Verlustes des Rechts zur Beschränkung der Haftung

Rz. 9 Die Inventaruntreue – als Institut des Verlustes der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung – ist in § 2008 BGB nicht erwähnt. Nach allg. Auffassung gilt für sie jedoch das zur Fristversäumnis Geregelte entsprechend.[16] Jeder Ehegatte kann die vom anderen begangene Inventarverfehlung (Fristversäumnis oder Inventaruntreue) durch ein fristgerechtes und richtiges Inventar ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Notarielles/amtliches Verzeichnis

Rz. 35 Neben der Vorlage des privaten Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.[147] Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht dur...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben der Erb- und damit auch der Pflichtteilsquote des Berechtigten kommt dem Bestand und dem Wert des pflichtteilsrelevanten Nachlasses entscheidende Bedeutung für die Berechnung des Anspruchs zu. Zur Ermittlung der Erbquote bedarf der Pflichtteilsberechtigte, jedenfalls wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes verheiratet war oder in eingetragener Lebenspartnerschaf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / cc) Feststellung der maßgeblichen steuerlichen Daten

Rz. 371 Folgt man der hier dargestellten Sichtweise und hält für die Ermittlung der anzusetzenden fiktiven/latenten Steuern allein die steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Pflichtteilsberechtigten für maßgeblich, müssen diese festgestellt und dem Erben gegenüber offengelegt werden, um ihm überhaupt erst eine Berechnung des jeweiligen Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen....mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / Literaturtipps

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Jung, SGB VIII § 49 Landesrechtsvorbehalt

Rz. 1 Bereits § 78 Abs. 8 JWG regelte für die Heimaufsicht, dass das Nähere durch Landesrecht bestimmt wird. Dieser Landesrechtsvorbehalt wurde ursprünglich für §§ 44 bis 48a in § 49 übernommen. Er gilt wegen der systematischen Stellung im Abschnitt "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen" aber auch für die nun in § 43 geregelte Kindertage...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / V. Ausweitung der Auskunftsansprüche

Ein wesentlicher Reformkomplex war im Jahre 2009 die Erweiterung der Pflichten, im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich Vermögensauskunft zu erteilen. Während nach altem Recht Auskunft nur über das Endvermögen zu geben war, wird diese seit 1.9.2009 auch über das Anfangsvermögen und das Trennungsvermögen geschuldet (§ 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Nr. 1 und Abs. 2 BGB) Zudem...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Vorpfändung

Rz. 51 Oft führt die Sachpfändung nicht zu einer Befriedigung oder auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers. Der Gläubiger muss daher in der Regel seine Zwangsvollstreckung auch auf die Forderungspfändung ausdehnen. Sofern der Gerichtsvollzieher anlässlich der Pfändung etwa durch Auskunft des Schuldners Kenntnis von Forderungen des Schuldners gegen Dritte erhält, wird...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG

Rz. 117 Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG sind etwa kommunale öffentliche Rechtsauskunftsstellen , wie sie z.B. in Lübeck und Kiel, aber auch in vielen anderen Städten bestehen, weiter die Mietervereine für deren Mitglieder, allgemein Behörden , soweit ihnen kraft Gesetzes Auskunftspflichten obliegen, was insbesondere (aber nicht ausschließlich)...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / II. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstattungsfähigkeit

Generelle Zulässigkeit des Inkassoaußendienstes Der Inkassoaußendienst ist eine Ausprägung der nach § 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 RDG registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten vorbehaltenen Inkassodienstleistung, denn er dient der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen. Auch wird die Forderungseinziehung als eigenstä...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 10. Auskunftspflichten

Rz. 208 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen wechselseitig verpflichtet, an der Aufnahme eines Verzeichnisses de...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 10 Die Auskunftspflicht besteht nicht generell, wie z. B. die Meldepflicht nach den §§ 28a bis 28c SGB IV. Die Auskunft ist nur auf Verlangen des Leistungsträgers (§ 12 SGB I) und der Einzugsstellen zu erteilen. Das Verlangen muss sich auf einen der in § 98 genannten Zwecke beziehen. 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen Rz. 11 Sozialleistungen sind die in...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.1 Erstreckung der Auskunftspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht Adressat unterschiedlicher Auskunftspflichten. So kann er im Rahmen einer Ermittlung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 als Zeuge vernommen werden. Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dürfen jedoch Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben dient, die letztendlich auf eine gesetzliche Ermächtigungsn...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 98 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 in Kraft getreten. Die Sätze 4 und 5 des Abs. 1 wurden mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 24.12.1988 angefügt. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 geändert. Die letztgenannten Bestimmungen wurden erneut durch Gesetz v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.3 Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 7 Der Umfang der Auskunftspflicht ist durch § 65 SGB I begrenzt. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit sind von Amts wegen zu beachten. Die Auskunft kann nur im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen des Angehörigen oder der sonstigen Personen verlangt werden. Daneben können Sachverhalte erfragt werden, die im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Unterhaltspflicht oder ...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 2.2 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Die Auskunftspflicht umfasst alle Untersuchungsbefunde, die mit der Anfrage des behandelnden Arztes angefordert worden sind und sich im Gewahrsam des Leistungsträgers befinden. Unter Umständen kann auch eine Auskunft, die der Leistungsträger im Rahmen von § 100 erfragt hat, im Ergebnis wiedergegeben werden. Auch psychologische Gutachten gehören zu den zu offenbarenden ...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 99 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft und ist seither nicht geändert worden (BT-Drs. 95 S. 38, 9/1753 S. 12, 43). Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 99 neu bekanntgemacht. Mit § 99 wird der Regelungsgehalt der vorher in § 25c Abs. 4 BVG und § 144 Abs. 3 und 4 AFG f...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 101 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingeführt und seither nicht verändert. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 101 neu bekanntgemacht worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Hinsichtlich des Regelungsgehalts korrespondiert § 101 mit § 100. Aufgrund der im SGB X eingeführten...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 100 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft. Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 Abs. 1 Satz 3 geändert. Seitdem wird der Begriff der "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" (vorher "Kur- und Spezialeinrichtungen") verwendet. 1 Allgemeines Rz. 2 Regelung...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.4 Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 9 Die Angehörigen der medizinischen Heilberufe haben kein Recht, die Auskunft aus Gründen des § 65 SGB I zu verweigern. Dieses Recht steht nur den Antragstellern auf eine Sozialleistung zu. Ein Recht, die Auskunft im Rahmen des § 100 zu verweigern, haben auch die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen tätigen Ärzte und Angehörige medizinischer Heil...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.3 Prüfung bei Stellen i. S. v. § 28p Abs. 6 SGB IV

Rz. 21 Der Satz 6 des § 98 Abs. 1 ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2001 eingeführt worden. Er ermöglicht den prüfenden Versicherungsträgern, auch bei den externen Stellen zu prüfen, deren sich Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Rechenzentren, Steuerberater, Buchstellen, Buchhaltungshelfer etc. S...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand des § 100 ist die Auskunftpflicht des Arztes oder der Angehörigen eines anderen Heilberufs gegenüber den sozialrechtlichen Leistungsträgern. Die Auskunftspflicht ist in ihrer Ausgestaltung im Wesentlichen § 98 nachgebildet. Eine Auskunft ist nur auf Verlangen des Leistungsträgers zu erteilen. Die Auskunftspflicht besteht nur, wenn und soweit die Aus...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen

Rz. 11 Sozialleistungen sind die in § 11 SGB I genannten Leistungen. Sie müssen in einem Einzelfall geeignet sein, die sozialen Rechte eines Einzelnen zu verwirklichen. Die Vorschrift rechtfertigt keine Eventualanfragen, die vorsorglich vor Eintritt des Einzel- oder Leistungsfalls gestellt werden. Ist z. B. noch keine Arbeitsunfähigkeit eingetreten, ist eine vorsorgliche Anf...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 98 wird die Auskunftspflicht des Arbeitgebers (und der ihm durch § 98 Abs. 3 gleichgestellten Personen, wie z. B. der Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) für den Bereich der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung geregelt. Mitglieder und Versicherte der Sozialversicherung sind nach § 28o SGB IV und § 196 SGB VI gegenüber den S...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.2.1 Arbeitgeber

Rz. 8 Arbeitgeber ist, wer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 SGB IV weisungsbefugt ist, bzw. die Arbeitsorganisation, in die der Beschäftigte eingegliedert ist, vorgibt oder vorgeben kann. Auskunftspflichtig sind auch die Arbeitgeber aus den in der Vergangenheit beendeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Auskunftspflicht kann auch den zukünftigen Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 99 werden die Regelungen aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I in den Grenzen des § 65 Abs. 1 SGB I auch auf Angehörige des Leistungsempfängers oder sonstige Personen erstreckt. Die vorgenannten Vorschriften verpflichten ausschließlich den Leistungsempfänger bzw. den Antragsteller auf Sozialleistungen. § 99 trägt damit der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Leistun...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 in Kraft getreten. Die Sätze 4 und 5 des Abs. 1 wurden mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 24.12.1988 angefügt. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 geändert. Die letztgenannten Bestimmungen wurden erneut durch Gesetz v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) ab dem 1.1.1990 g...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.3 Zulässigkeit der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunft bzw. ihre Offenlegung bedarf der Zulässigkeit, die durch Gesetz geregelt sein muss. Entsprechende Bestimmungen ergeben sich etwa aus § 275 SGB V (Prüfungen durch den medizinischen Dienst) oder aus § 203 SGB VII (Auskunftspflicht von Ärzten). Wenn die entsprechenden gesetzlichen Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, bedarf es keiner Einwilligung des Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.2.2 Öffentlicher Arbeitgeber

Rz. 20 Gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern besteht nach § 98 Abs. 1 Satz 5 diese Einschränkung des Wahlrechts nach Satz 4 nicht. Diesen Arbeitgebern kann im Wege des Gesetzmäßigkeitsprinzips unterstellt werden, dass sie sich gesetzmäßig verhalten und die gesetzlichen Auskunfts- und Vorlagepflichten beachten. Im Umkehrschluss muss man hieraus aber schließen, dass be...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.2.1 Wegfall des Wahlrechts

Rz. 18 Nach § 98 Abs. 1 Satz 4 fällt das Wahlrecht des Arbeitgebers über den Ort der Vorlage weg, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Prüfung in den Räumen des Arbeitgebers gerechtfertigt erscheinen lassen. Diese Gründe muss die prüfende Stelle darlegen und im Zweifel auch beweisen können. Rz. 19 Zu diesen Gründen gehört auch die Besorgnis, dass durch eine drohende Betr...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.2 Auskunft zur Entrichtung von Beiträgen

Rz. 12 Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ist als ein Sonderfall oder eine Ergänzung der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht nach § 28 SGB IV weniger strengen Anforderungen unterworfen. Diese Auskunftspflicht dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Beitragseinzugs. Sofern ein Verlangen nach Auskunft in diesem Rahmen notwendig ist, ergibt sich auch eine Rechtf...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.1 Kreis der Auskunftspflichtigen

Rz. 3 Verpflichtet sind Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. § 100 ist im Zusammenhang mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) zu sehen. Hiernach sind dem Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder dem Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigt, die unbedingte Offenbarung...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 2.1 Einwilligung des Betroffenen

Rz. 4 Der Arzt hat die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Aus der Erklärung der Einwilligung darf der Leistungsträger auch schließen, dass es sich um den behandelnden Arzt handelt. Die Einwilligung muss einzelfallbezogen erteilt werden. Eine allgemeine Erklärung, wonach der behandelnde Arzt die notwendigen Befundunterlagen ggf. anfordern dürfe, reicht nicht aus.mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kreis der Auskunftspflichtigen Rz. 3 Verpflichtet sind Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. § 100 ist im Zusammenhang mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) zu sehen. Hiernach sind dem Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder dem Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung be...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5 Auskunftsverweigerungsrecht nach Abs. 2

Rz. 24 Der Abs. 2 des § 98 regelt die Grenzen der Mitwirkung. 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1) Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wor...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstreckung der Auskunftspflicht (Abs. 1) Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht Adressat unterschiedlicher Auskunftspflichten. So kann er im Rahmen einer Ermittlung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 als Zeuge vernommen werden. Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dürfen jedoch Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben dient, die let...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.2 Kreis der Auskunftspflichtigen

Rz. 7 Auskunftspflichtig sind im Rahmen des § 98 Arbeitgeber und die ihnen nach § 98 Abs. 3 Gleichgestellten. 2.2.1 Arbeitgeber Rz. 8 Arbeitgeber ist, wer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 SGB IV weisungsbefugt ist, bzw. die Arbeitsorganisation, in die der Beschäftigte eingegliedert ist, vorgibt oder vorgeben kann. Auskunftspflichtig sind auch die Arbeit...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingeführt und seither nicht verändert. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 101 neu bekanntgemacht worden.mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft. Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 Abs. 1 Satz 3 geändert. Seitdem wird der Begriff der "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" (vorher "Kur- und Spezialeinrichtungen") verwendet.mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 99 bestehen immer dann, wenn gesetzliche Regelungen von Sozialleistungen die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen vorsehen. Dies kann sich zugunsten wie auch zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten auswirken. Insbesondere kann es sich um folgende Vorschriften handeln: § 10 SGB V (Familienversicherung), § 65 SGB VII (Witwen- und Witwe...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.2 Grenzen der Mitwirkung nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 27 Wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO vorliegen, kann der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch machen. Das Aussage-(Auskunfts-)Verweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO gilt sowohl im Beitrags- wie auch im leistungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Dieses Aussageverweigerungsrecht geht dem Recht nach § 65 SGB I ...mehr