Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus

Rz. 90 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens § 7a SGB IV n.F. neu gefasst.[157] Das Statusfeststellungsverfahren (= Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus) soll nach der Intention des Gesetzgebers Erwerbstätige und ihre Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung, also vor den Konsequenzen der Sche...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Erweiterte Abweichungsmöglichkeiten für Branchenzuschlagstarifverträge

Rz. 186 Auch für die Verpflichtung, nach neun Monaten Einsatzdauer den Leiharbeitnehmer nach dem Equal Pay Grundsatz zu vergüten, besteht jedoch eine Abweichungsmöglichkeit. So sieht die Neuregelung des AÜG vor, dass auch über neun Monate hinaus eine tarifvertragliche Vergütung an Stelle der Equal Pay Vergütung gewährt werden kann, sofern der Tarifvertrag nach spätestens 15 ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Umsatzsteuer

Rz. 260 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich Freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. E...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge?

Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich verboten, es sei denn, der...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge

Rz. 224 Für die Praxis spannend ist nach wie vor der Abschluss von Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträgen, wenn und soweit durch diese sichergestellt werden soll, dass die erforderliche Konkretisierung des zu überlassenden oder des kurzfristig bei dem jeweiligen Entleiher zu ersetzenden Leiharbeitnehmers in Textform erfolgen kann (dazu bereits Rdn 213 f.). Zunächst ist fest...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als auch die latenten Ertra...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1 Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen

Werden anlässlich einer Außenprüfung Verhältnisse anderer Personen als des geprüften Steuerpflichtigen festgestellt, ist die Auswertung der Feststellungen insoweit zulässig, als ihre Kenntnis für die Besteuerung dieser anderen Personen von Bedeutung ist oder die Feststellungen eine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen betreffen.[1] Die Auswertung geschieht dadurch, dass d...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.6 Auswertung der Kontrollmitteilungen

Ist die Steuer der "anderen Person" bereits festgesetzt, prüft die Finanzbehörde, ob der Vorgang entsprechend der Kontrollmitteilung steuerlich erfasst ist. Sie fordert ggf. den Steuerpflichtigen zur entsprechenden Aufklärung oder Stellungnahme auf. Auch kann eine Außenprüfung angeordnet oder die Nachprüfung einer anstehenden Außenprüfung überlassen werden. Insbesondere wenn ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.2 Anlass für die Erstellung einer Kontrollmitteilung

Nach § 9 BpO soll der Außenprüfer Feststellungen, die nach § 194 Abs. 3 AO für die Besteuerung anderer Steuerpflichtiger ausgewertet werden können, der zuständigen Finanzbehörde mitteilen. § 194 Abs. 3 AO verlangt seinerseits lediglich, dass anlässlich einer Außenprüfung Verhältnisse Dritter festgestellt werden. Der BFH hat hierzu entschieden, dass das Wort "anlässlich" mehr ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.7 Anhörung des Steuerpflichtigen

Der Prüfer muss den Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird, weder vor Ausschreibung der Kontrollmitteilung anhören noch danach unterrichten. Er kann ihn jedoch nach seinem Ermessen hiervon unterrichten, insbesondere wenn er hierzu befragt wird. Wird beabsichtigt, im Rahmen der Außenprüfung eines Berufsgeheimnisträgers Kontrollmitteilungen zu fertigen, ...mehr

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Kontrollmitteilungen / Zusammenfassung

Begriff Unter Kontrollmitteilungen versteht man in erster Linie Mitteilungen einer Finanzbehörde an eine andere Finanzbehörde zur Überprüfung von steuerlichen Verhältnissen eines Steuerpflichtigen. Sie können insbesondere angefertigt werden anlässlich einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 3 AO). Darüber hinaus gibt es Kontrollmitteilungen der Finanzbehörden an andere Behörden zur Be...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.1 Gegenstand von Kontrollmitteilungen

Mitgeteilt werden können alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die Bedeutung haben können für die Besteuerung dem Grunde und der Höhe nach. Dies können z. B. Zahlungen, Rechnungen, Vertragsabschlüsse, Gesellschaftsverträge und dergleichen sein. Mitgeteilt werden darf alles, was indiziell bei dem Dritten unmittelbar oder mittelbar steuerlich von Bedeutung sein kann.mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.3 Kontrollmitteilungen außerhalb des Außenprüfungsbereichs

Aus der in § 194 Abs. 3 AO getroffenen Regelung ergibt sich lediglich die aufgrund ihrer Bedeutung gesetzlich besonders hervorgehobene Berechtigung zur Erteilung von Kontrollmitteilungen. Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, in anderen Fällen wäre dadurch die Erteilung von Kontrollmitteilungen ausgeschlossen. Kontrollmitteilungen stellen vielmehr eine ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.5 Kontrollmitteilungen ins Ausland

Kontrollmitteilungen können im Rahmen der zwischenstaatlichen Rechts- und Amtshilfe auch an Finanzbehörden ins Ausland gehen.[1] Man spricht hier von sog. Spontanauskünften, also von Auskünften ohne Verlangen der ausländischen Behörde. Innerhalb der EU können Auskünfte nach dem EG-Amtshilfegesetz[2] (EG-AHG) erteilt werden, und zwar auch in Form der Spontanauskunft.[3] Voraus...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.4 Auskunftsverweigerungsrechte

§ 194 Abs. 3 AO enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung von Kontrollmaterial in Fällen, in denen der geprüfte Steuerpflichtige – würde die Finanzverwaltung bei ihm eine Auskunft einholen – ein Aussageverweigerungsrecht hätte. Im Schrifttum wird dagegen teilweise die Auffassung vertreten, dass die Fertigung von Kontrollmitteilungen zu unterbleiben hat, sowei...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.8 Rechtsbehelfe gegen Kontrollmitteilungen

Eine Kontrollmitteilung ist kein Verwaltungsakt, da sie weder gegenüber dem "geprüften" Steuerpflichtigen noch gegenüber der "anderen Person" etwas regelt.[1] Dies gilt auch, wenn der Prüfer Mitteilung von der Kontrollmitteilung macht. Daher ist ein Einspruch gegen eine Kontrollmitteilung nicht gegeben. Als Rechtsbehelf käme allenfalls eine allgemeine Leistungsklage und als ...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte Spielfilme

Leitsatz Räumt der Produzent eines Spielfilmes (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizensierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abg...mehr

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Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligte Genossin

Leitsatz 1. Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn der von ihrem Betrieb erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht. 2. Eine Gesamtbetrachtung, wonac...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht

Die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO kann, wie auch die nach § 138 Abs. 1 AO, durch das Finanzamt mit den in §§ 328 ff. AO genannten Zwangsmitteln (vor allem Zwangsgeld) erzwungen werden.[1] Zudem gilt der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Gleichwohl ist in der Praxis festzustellen, das...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Fehlende Rechtskraft von Vergütungstabellen

Rz. 48 Zur Rechtsnatur der sog. Vergütungstabellen ist zunächst festzustellen, dass es sich bei ihnen nicht um Regelungen handelt, die mit irgendeiner Rechtskraft ausgestattet wären oder auch nur gesetzesnahe Regelungskraft entfalten würden. Sie müssen daher von den Gerichten im Vergütungsrechtsstreit nicht anerkannt werden. Zu Recht verwendet der Deutsche Notarverein daher ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / B. Erklärungs- und Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden im Zeitpunkt des Erbfalls nicht alle in der Person des Erblassers nach Maßgabe der Einzelsteuergesetze bereits entstandenen Steuern erklärt und die daraus entstandenen Steuerschulden beglichen sein. Dies gilt insbesondere für die laufenden Steuern, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Zum Todeszeitpunkt bereits entsta...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 11. Kein Zuschlag wegen Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 33 Nicht geschuldet war weiterhin die Entnahme von 10 % des Reingewinns aus dem Praxisbetrieb in 2019. Die insoweit im Wesentlichen leitende und beaufsichtigende Funktion des Beklagten ist durch die Nettovergütung von 177.040 EUR hinreichend abgegolten. Es liegt entgegen der am Rande geäußerten und nicht hinreichend dargelegten Ansicht des beklagten Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / C. Handlungspflichten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser – Schwarzgeldfälle

Rz. 27 Die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten Einkünfte und/oder Erträgnisse hinterzogen hat, sind in der Erbrechtspraxis nicht gerade selten. Das Entdeckungsrisiko ist in den letzten Jahren stark gestiegen.[36] Strafrechtlich stellt sich i.d.R. kein Problem, weil der eigentliche Täter – der Erblasser – verstorben ist und eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.4 Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO, Erhebung des Verspätungsgeldes nach § 22a Abs. 5 EStG und Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 50f EStG

Rz. 18 Die Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO [1], die Erhebung des Verspätungsgelds nach § 22a Abs. 5 EStG und die Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 50f EStG sind Mittel, um die Datenübermittlung nach § 22a Abs. 1 EStG sicherzustellen. Für die Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a und 4b EStG sowie § 10a Abs. 5 EStG ist die Erhebung von Verspätungsgeld und die Durchführu...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 23 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle (beschränkt oder unbeschränkt) Einkommensteuerpflichtigen. Keine Anwendung findet § 12 Nr. 1 EStG auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtssubjekte, da diese steuerlich gesehen keine außerbetriebliche Sphäre haben. Für körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen enthält das KStG (§§ 8 bis 22 KStG) auf diese Rechtssubjekte zugeschnitten...mehr

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Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen "Werbemietvertrag" kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. 2. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, schei...mehr

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Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Ein Gewinnabführungsvertrag erfordert, dass die darin begründete Verpflichtung zur Abführung des Gewinns auch tatsächlich innerhalb angemessener Zeit durchgeführt wird. Sachverhalt Zwischen der A-GmbH und deren Alleingesellschafter A wurde im Jahr 2002 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag entsprach den formellen Anforderungen. Im Rahmen einer Bet...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / II. Sachverhalt

In der Sache selbst ging es um einen Tausch von Gesellschaftsanteilen zwischen Mutter und Sohn im Jahr 2013 im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Für Mutter und Sohn entstanden hierbei sowohl Schenkungsteuer als auch Einkommensteuer. Der steuerliche Berater, welcher die Familie seit Jahrzehnten zuverlässig beraten hatte, wurde von Mutter und Sohn mit der steuerlichen Be...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sich s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8.2 Höhe der Gebühr (Abs. 7 Sätze 5 bis 8)

Rz. 30 Die Gebühr beträgt grundsätzlich 30.000 EUR für jeden Antrag nach Abs. 1 Satz 1 und 15.000 EUR für jeden Verlängerungsantrag nach Abs. 6 Satz 1. Von diesem Grundfall kennt Abs. 7 die nachfolgenden Abweichungen: Ermäßigungstatbeständemehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Anzuwendendes Recht (Abs. 1)

Rz. 1 Das Amtshilfeverfahren wird durch das Ersuchen der Finanzbehörde veranlasst.[1] Die Einleitung und die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens im Ganzen liegen daher bei der ersuchenden Finanzbehörde. Für die Zulässigkeit der Maßnahmen, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden sollen, also z. B. die Unterstützung von Prüfungsergebnissen oder der Erlass von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.3 Haftungsansprüche, Duldung

Rz. 8 Grundlage für die Verwirklichung von Haftungsansprüchen sind Haftungsbescheide. Der Haftungsanspruch entsteht zwar mit der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Haftungstatbestands.[1] Zur Verwirklichung bedarf es jedoch eines Haftungsbescheids.[2] Für die vertragliche Haftung [3] ist demgegenüber eine Verwirklichung im öffentlich-rechtlichen Ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Negative Abgrenzung (Abs. 2)

Rz. 6b § 111 Abs. 2 AO benennt Sachverhalte, in denen keine Amtshilfe vorliegt. Dieser Katalog enthält besondere Fälle des Ausschlusses der Amtshilfe. Er ist nicht abschließend, sodass grundsätzlich weitere Fälle denkbar sind.[1] So ist auch bei einer Aufgabenübertragung und bei der Beauftragung einer anderen Behörde[2] kein Fall ergänzender Hilfeleistung, also keine Amtshil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter diese allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12 Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO

Seit dem 1.1.2018 sind die Finanzbehörden befugt, eine Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO durchzuführen. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S.d. § 193 AO und wird nicht vorher angekündigt. Dabei dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume des Steuerpflichtigen betreten werden. Für Taxibetriebe hat diese im Rahmen...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Schätzung auf Gutachten-Basis

FG Hamburg v. 29.8.2017[1] Genau damit hat sich das Finanzgericht Hamburg befasst. Die Aufzeichnungen eines Taxiunternehmers, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, wiesen erhebliche Buchführungsmängel auf. Aufgrund der Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten war im Rahmen einer Außenprüfung unstrittig eine Hinzu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 Projekt "Fiskaltaxameter" in Hamburg

Auf freiwilliger Basis wurden in einem Pilotprojekt mehr als 1.000 der insgesamt 3.400 Taxen in Hamburg mit Fiskaltaxametern ausgestattet. Die in den Taxametern eingebauten Signierkarten sollten die Sicherheit der aufgezeichneten digitalen Taxameterdaten gewährleisten. Derart ausgerüstete Geräte werden von allen namhaften Herstellern angeboten. Der Einsatz eines Fiskaltaxamet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umbaukosten als Herstellungskosten bei Erneuerung von Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie der Fenster

Leitsatz Eine zu Herstellungskosten führende wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster, von Grund auf erneuert werden (sogenannter Standardsprung). Sachverhalt Streitig war, ob Umbaukosten für ein 1861 erbautes und de...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat: Ab 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, dürfen bis zum 31.12.2022 weiter genutzt werde...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitglieds...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Fehlende und unvollständige Unterlagen

Können im Rahmen einer Betriebsprüfung keine oder keine vollständigen Unterlagen, die für die Besteuerung zwingend erforderlich sind, vorgelegt werden, so muss mit erheblichem Ärger gerechnet werden. 6.1 Die Beweiskraft der Buchführung Ist der Prüfer nämlich der Auffassung, dass die vorgelegten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht so beschaffen sind, dass es ihm innerhalb einer...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 Infotag der Münchner IHK

Die Vorteile, die sich durch den Einsatz von Fiskaltaxametern insbesondere für den Taxiunternehmer ergeben können, wurden auf dem Infotag der Münchner IHK am 15.10.2015 herausgestellt. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob das INSIKA-Verfahren oder ein vergleichbares System gesetzlich eingeführt werden soll, wäre der Unternehmer auch bei freiwilliger Verwendun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Entgelte und Tarife von Taxifahrten

Die Entgelte aus den normalen Taxifahrten ermitteln sich nach tariflich von den Kommunen festgelegten Sätzen und werden meist bar vereinnahmt. Die angebotenen Dienstleistungen sind jedoch vielfältig und beschränken sich längst nicht nur auf klassische Tariffahrten. Die Preisstruktur für Sonderleistungen ist oft komplex und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Werden Fahrte...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.1 Taxameter ist nicht gleich Taxameter

Die Arten der derzeit marktüblichen Taxameter unterscheiden sich in der äußeren Form, aber auch in ihrer Funktionalität und Leistung. Die Art und Weise wie z. B. digitale Aufzeichnungen gespeichert und verarbeitet werden, kann von Modell zu Modell verschieden sein. Nicht alle werden den steuerlichen Anforderungen gerecht. Wer Geräte einsetzt, die den Anforderungen nicht genü...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Außenprüfung

2.1 Zulässigkeit Rz. 2 Die Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung richtet sich nach § 152 BewG i. V. m. § 195 AO und obliegt folglich dem für die Feststellung zuständigen FA (s. a. § 152). Das zuständige FA kann jedoch auch eine andere FinBeh mit der Durchführung beauftragen (§ 195 Satz 2 AO). Außer der erweiterten Zulässigkeit der Außenprüfung enthält § 156 BewG ...mehr