Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Gewinn aus der Nutzung

Tz. 325 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines WG bestehen gewisse Unklarheiten. Nach Auff von Wassermeyer (IStR 2008, 176, 179) ist auf das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung abzustellen, welches abkommensrechtlich im Grds nicht beschr werden könne...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen

Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNachw). Hintergrund ist ins...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Börsenausnahme (Satz 2 Alt. 2)

"... oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet." a) Systematik Rz. 577 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des Satzes 1 findet keine Anwendung, "wenn" (vgl. Rz. 585) die Voraussetzungen der sog. Börsenklausel des Satzes 2 Alt. 2 erfüllt sind. Erforderlich ist hierfür, dass die Hauptgattun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 363 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Stammhaus und BetrSt sind jeweils nur Teile eines Gesamtunternehmens. Zwischen diesen ist das stliche Ergebnis des Unternehmens aufzuteilen. Bislang fehlte es an einer bestimmten ges Regelung zur Aufteilung des Ergebnisses eines Gesamtunternehmens. Die Aufteilung des Ergebnisses erfolgt im Wege der direkten oder indirekten Methode (s Schr de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gewinn aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts

Tz. 315 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ziel des § 12 Abs 1 KStG ist die Sicherstellung der Erfassung der in den WG enthaltenen stillen Reserven. Der Zweck der St-Entstrickung ist jedoch keine reine "Vermögenszuwachsbesteuerung", wie zB § 6 AStG aF (s Urt des BFH v 28.02.1990, BStBl II 1990, 615), sondern vielmehr die zwischenstaatliche Abgrenzung von Besteuerungsrechten. Sofern ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.2 Abschluss eines DBA

Tz. 335 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 1 KStG ist uE auch die sog passive Entstrickung erfasst (s Tz 304). Der Abschluss eines DBA (bzw dessen erstmalige Anwendung) führt zum Ausschluss des dt Besteuerungsrechts, soweit als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellung der Eink vereinbart ist. Zur bisherigen Rspr des BFH insoweit s Tz 205. Tz. 336 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Tz. 643 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gegen die Entstrickungsbesteuerung allg werden unionsrechtliche Bedenken geäußert (s Tz 37ff). In diesem Zusammenhang soll neben dem § 4g EStG gerade auch die Stundungsvorschrift des § 36 Abs 5 EStG die Konsequenzen einer Sofortbesteuerung im Fall der Entstrickung abmildern und hierdurch diesen unionsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.10 Verhältnis zu § 17 EStG und § 20 Abs 2 EStG

Tz. 91 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als die fiktive Entnahme nach § 4 Abs 1 S 3 EStG ist die Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG begrifflich nicht auf im BV befindliche WG beschr (erweiterter Anwendungsbereich, s Tz 30, 68). Ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelung – Sicherstellung dt Besteuerungsrechte – ist die Anwendung des § 12 Abs 1 KStG nur auf WG beschr, deren Wer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Ausgeübt

Rz. 339 [Autor/Stand] Geschäftsbetrieb muss tatsächlich betrieben werden. Damit ein Gestaltungsmissbrauch nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG nicht gesetzlich vermutet wird, ist eine Tätigkeit erforderlich, die mit einem für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb „ausgeübt” wird. Das Gesetzt geht damit implizit davon aus, dass das reine Vorhandensein eines a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Verstrickung und Verstärkung bei WG des PV (§ 12 Abs 1a KStG)

Tz. 383 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als eine Folge von Art 5 Abs 5 ATAD-RL (s BT-Drs 19/28652, 45), der eine Wertverknüpfung bei Entstrickungsbesteuerung vorsieht, wurde durch das ATADUmsG für nach dem 31.12.2019 endende WJ (§ 34 Abs 6d S 1 KStG) mit § 12 Abs 1a KStG eine Sonderregelung betreffend die Verstrickung für KSpfl mit einer außerbetrieblichen Sphäre (zB Stiftungen o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 611 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein AP nach § 4g EStG kann von unbeschr und beschr stpfl natürlichen Pers oder Kö gebildet werden.Dies gilt für diese Stpfl auch dann, wenn sie MU einer Pers-Ges sind. Stpfl, die in anderen als den in § 36 Abs 5 S 1 EStG genannten Staaten (Drittstaaten), ansässig sind, sind uE vom pers Anwendungsbereich von vornherein ausgeschlossen. Dies er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut

Tz. 317 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das dt Besteuerungsrecht muss hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG bestehen. Eine St-Entstrickung kann nur bezogen auf WG eintreten. Dabei ist der Tatbestand objektbezogen (Besteuerungsrecht an einem WG) und subjektbezogen (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse) ausgestaltet. Tz. 31...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 3 EStG Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Elias Erdem, München Literatur (Auswahl) Altrichter-Herzberg, Die Neuregelung des § 50 d Abs. 3 EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007, AG 2007, 443; Altrichter-Herzberg, Gefährdung der Entlastung von der Kapitalertragsteuer bei Zwischenschaltung einer Auslands-Holding, GmbHR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 301 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit § 12 Abs 1 KStG ist erstmals ein allg Entstrickungstatbestand in das KStG eingefügt worden. § 12 Abs 1 KStG korrespondiert hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen mit § 4 Abs 1 S 3 EStG. Der sachliche Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG geht jedoch insoweit über den Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 S 3 EStG hinaus, als dass § 12 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.5 Umfang der Stundung und Entrichtung der Jahresraten, Verzinsung und Sicherheitsleistung; Anpassung der Jahresraten

Tz. 646 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die festgesetzte St auf den Aufgabegewinn und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn wird zinslos gestundet und ist in fünf gleichen Jahresraten zu entrichten. Zur Berechnung der zu stundenden St ist von der festgesetzten St diejenige St abzuziehen, die sich ergeben würde, wenn bei der Veranlagung der Aufgabegewinn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 360 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Soweit das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG ausgeschlossen oder beschr wird, gilt das WG als zum gW veräußert oder überlassen. Bei Überführung von WG kann auf Antrag ein AP nach § 4g EStG gebildet werden, mittels dessen eine zeitlich gestreckte Besteuerung des fiktiven VG erfolgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 § 12 Abs 1 und 1a KStG

Tz. 4 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 1 regelt die Rechtsfolgen der Entstrickung von WG sowie der Überlassung von WG (sog Nutzungsentstrickung). Nicht in Abs 1 geregelt ist hingegen die Entstrickung von Leistungen (s zB in A § 6 Z 6a S 2 öEStG; anders noch der Reg-Entw eines Dritten St-Reformges – hier war in § 15 EStG-E die Entstrickung von Leistungen vorgesehen, s BT-Drs 7/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Einfügung eines Regelbeispiels (§ 12 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 344 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgrund der Unsicherheiten bei der Beurteilung der Reichweite der Rspr des I. Senats zur "Aufgabe der finalen Entnahmetheorie" (s Tz 229f) erfolgte zur Absicherung der SEStEG-Entstrickungsregelungen ua die Einfügung eines Regelbsp in § 12 Abs 1 S 2 KStG. § 12 Abs 2 S 2 KStG erläutert klarstellend den Hauptanwendungsfall des § 12 Abs 1 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 § 12 Abs 1 KStG (Art 7 OECD-MA)

Tz. 52 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei § 12 Abs 1 KStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) zur Anwendung gelangt (s Tz 29). Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsziel – Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven – stellt sich daher im grenzüberschreitenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 309 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Umfang des dt Besteuerungsrechts wird grds durch die pers StPflicht bestimmt. Bei unbeschr KStpfl umfasst das dt Besteuerungsrecht sämtliche Eink (Welteinkommensprinzip, § 1 Abs 2 KStG). Beschr KStpfl iSd § 2 Nr 1 KStG unterliegen hingegen nur mit ihren inl Eink (Territorialitätsprinzip, s § 49 EStG) und beschr KStpfl iSd § 2 Nr 2 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verhältnis zu § 42 AO (Satz 3)

„... [3] § 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt.” Rz. 594 [Autor/Stand] Systematik (Konkurrenzregel). § 50d Abs. 3 Satz 3 EStG enthält keine Tatbestandsvoraussetzung, sondern eine Konkurrenzregel für das Verhältnis von § 50d Abs. 3 EStG zur allgemeinen Missbrauchsvermeidungsnorm des § 42 AO. Für die Vorgängerfassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG vertrat die ganz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Auslandssachverhalte

Rn. 364 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach den Regelungen der DBA über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hängt das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik davon ab, ob die Tätigkeit einer festen Einrichtung oder Betriebsstätte im Inland zuzuordnen ist (vgl Art 7 OECD-MA nF; hierzu Geerling/Kost, IStR 2005, 757). Ist dies nicht der Fall und erfolgt im Ausland eine abweichende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 5 AStG

Rz. 238a § 50d Abs. 10 EStG regelt die Zuordnung von Einkünften für Sondervergütungen im Verhältnis zwischen Personengesellschaft oder KGaA und dem Gesellschafter. § 1 Abs. 5 AStG regelt ebenfalls die Zuordnung von Einkünften, allerdings allgemein, nicht bezogen auf Sondervergütungen. Da beide Vorschriften Regeln über die Zuordnung von Einkünften enthalten, können sie sich i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.6 Ausnahmen

Rz. 118 Nach § 50d Abs. 3 S. 5 EStG (bis 31.12.2011: Abs. 3 S. 4) sind bestimmte Gesellschaften von der Regelung des Abs. 3 ausgenommen. Diese Gesellschaften brauchen daher die persönlichen Voraussetzungen und den "Funktionstest" nicht zu erfüllen, sondern sind immer, unabhängig von der Entlastungsberechtigung der Gesellschafter und der Art und dem Umfang ihrer Tätigkeit, en...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.5 Verbot der "Merkmalsübertragung"

Rz. 115 § 50d Abs. 3 S. 2 EStG enthält eine nähere Bestimmung des Beurteilungsrahmens. Danach dürfen der Beurteilung, ob die Tatbestände der Nrn. 1 und 2 (bis 31.12.2011: Nrn. 1–3) erfüllt sind, nur die Verhältnisse der ausl. Gesellschaft selbst zugrunde gelegt werden, die die Steuerentlastung geltend macht. Merkmale anderer Unternehmen desselben Konzerns[1] bleiben außer Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Subject-to-tax- und Switch-over-Klauseln

Rz. 172 § 50d Abs. 8 und 9 EStG enthalten Bestimmungen für unbeschränkt Stpfl. bei Bestehen eines DBA. Sie enthalten materielle Bestimmungen zur Anwendung der DBA, indem sie bestimmte Regelungen des jeweiligen DBA verdrängen; es handelt sich daher um einen Treaty Override (Rz. 3ff.). Rz. 172a Der Sache nach enthalten die beiden Vorschriften "Switch-over-" oder "Subject-to-tax...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 121 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder alle Bruttoerträge der zwischengeschalteten Gesellschaft aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, wenn an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung bei direktem Bezug der Einkünfte aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 66 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG eine ausl. Gesellschaft voraus. Die Vorschrift erfasst also insofern eine Konzernstruktur, als auf eine ausl. Gesellschaft und die an ihr beteiligten Gesellschafter abgestellt wird. Bei der Entlastung von KapESt ist der inländische Vergütungsschuldner Kapitalgesellschaft und die ausl. Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.4 Vereinbarkeit mit DBA- und EU-Recht

Rz. 131 Soweit das einschlägige DBA keine Missbrauchsklausel enthält, verstößt die einseitige Missbrauchsregelung des Abs. 3 gegen das DBA. Dies ist jedoch als Treaty Override rechtlich möglich (Rz. 3ff.). Zu den abkommensrechtlichen Bedenken gegen die "Aufteilungsklausel" vgl. Rz. 121c. Rz. 132 Die Einschränkung der Steuerentlastung nach § 43b EStG schränkt die Wirkung der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3.2 Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 292a Nicht klar geregelt ist, ob § 50d Abs. 10 EStG auch Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen II erfasst.[1] Sonderbetriebsvermögen II dient nicht der Personengesellschaft. Für dieses Sonderbetriebsvermögen werden daher keine Sondervergütungen i. S. d. S. 1 gezahlt. Sonderbetriebsvermögen II dient vielmehr der Beteiligung des Gesellschafters an der Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 76 Die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG definiert ihren sachlichen Geltungsbereich durch den Verweis auf die "völlige oder teilweise Entlastung" nach Abs. 1 und 2. "Entlastung" bedeutet danach Entlastung von der Abzugssteuer nach § 50a EStG oder der KapESt, die nach einem DBA oder nach § 43b EStG zu gewähren ist, sowie die Fälle des § 50g EStG. In sachlicher Hinsicht ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.5 Gestaltungen

Rz. 149 Eine "Aushebelung" des Abs. 3 durch Gestaltungen ist schwierig.[1] Möglich ist es, die zwischengeschaltete Gesellschaft so mit Substanz auszustatten, dass sie die Voraussetzungen des Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 erfüllt. Bei Leistungen gegenüber konzernabhängigen Gesellschaften ist jedoch die Gefahr von verdeckten Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Bei einer Umqualifizierung...mehr