Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Einkünfte

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifbegünstigung einer nach der Nettolohnmethode ermittelten Verdienstausfallentschädigung

Leitsatz Der Umstand, dass die Tarifermäßigung bei der Ermittlung der Verdienstausfallentschädigung nach der Bruttolohnmethode regelmäßig zur Anwendung kommen kann, während sie bei Anwendung der Nettolohnmethode regelmäßig angewendet wird, rechtfertigt keine (weitere) Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Zufluss der Entschädigung in mehreren Veranlagungszeiträumen eine ermäß...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.1 Allgemeines

Rz. 565 Durch das ForstSchAusglG v. 26.8.1985[1] sollen Störungen des Rohholzmarktes durch außerordentliche Holznutzungen vermieden werden. Seinen Zielen entsprechend enthält § 1 ForstschAusglG eine Ermächtigungsgrundlage zur Beschränkung des Holzeinschlags.[2] Zum Ausgleich dafür werden besondere Steuervergünstigungen für Forstwirte gewährt.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 6. Außerordentliche Einkünfte und ihre Steuerermäßigung nach § 34 EStG, insb. Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Betriebsvermögen

Rz. 979 ▪ Unterhaltsrelevanz Über das In-Prinzip beeinflusst die zu entrichtende Steuer das Unterhaltseinkommen. Bestimmte außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, unterliegen einer privilegierten Steuerregelung. Rz. 980 Nach der gesetzlichen Regelung des § 34 EStG werden in dessen Abs. 2 enumerativ die Anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuervereinfachungsgesetz 2011

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.2 Fünftel-Regelung

Rz. 173 Für die außerordentlichen Einkünfte wird ohne besonderen Antrag der Steuertarif nach § 34 Abs. 1 EStG geglättet. Sind in den außerordentlichen Einkünften Veräußerungs- oder Aufgabegewinne enthalten und wurden hierauf ganz oder teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet, werden diese Gewinne von der Tarifglättung ausgenommen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 EStG). Rz. 174 Die Tarifgl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.1 Tarifvergünstigungen

Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtigen Teile der Veräußerungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

Leitsatz Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH-Urteil vom 12.11.2013 – VIII R 36/10, BFHE 243,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlassungsabfindungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die Betroffenen oftmals folgenschwer. Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Folgen durch Zahlung einer Abfindung zu mildern. Diese gehört zum stpfl > Arbeitslohn und unterliegt grundsätzlich dem LSt-Abzug; bei einer Veranlagung zur ESt führt sie zu Einkünften aus nichtselb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Auszahlung

Rz. 28 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird das Dienstverhältnis vor der Entnahmephase beendet und wird das angesammelte Guthaben in einem Betrag ausgezahlt, gelten für den LSt-Abzug die allgemeinen Grundsätze: Der Einmalbetrag ist als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge Rz 7 f) zu versteuern, wenn sich die Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlohnung für mehrjährige Tätigkeit

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außerordentliche Einkünfte Rz 20 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erfinder

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Erfindervergütung > Diensterfindung, > Außerordentliche Einkünfte Rz 92 und > Sonstige Bezüge Rz 8. Hat ein Leiharbeitnehmer während der Dauer seiner Tätigkeit beim Entleiher eine Erfindung oder einen technischen Verbesserungsvorschlag gemacht, so gilt der Entleiher als ArbG iSd Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (vgl § 11 Abs 7 AÜG). Ergänz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ii) Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum (= ein Jahr)

Rz. 216 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Voraussetzung ist, dass die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum (VZ) zu erfassen seien und durch diese Zusammenballung erhöhte steuerliche Belastungen entstünden, die insoweit abgemildert würden. Zusammenballung bedeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XV. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 323 Haben die Vertragsparteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis vereinbart, verfolgte dies ursprünglich bei dem Abschluss des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes den Zweck, eine definierte Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit auszuschließen (s. zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 6. Gutscheine und Geldkarten

Rz. 339 Gutscheine und Geldkarten, die in Anerkennung der Leistung an Arbeitnehmer oder zum Zweck der Arbeitnehmerbindung eingesetzt werden, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, wie (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10a) ZAG) Closed-Loop-Karten (z.B. auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.2 Fünftelregelung

Mit der sog. Fünftelregelung[1] soll die verschärfte Progressionswirkung durch die Zusammenballung von Einkünften mittels einer rechnerischen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre verhindert werden. Die komplexe Berechnung sieht wie folgt aus: Praxis-Beispiel Fünftelregelung Der verheiratete A hat im Jahr 2022 laufende Einkünfte i. H. v. 40.000 EUR und außerordentliche Einkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3.1.5 Einbringung

Als eine Veräußerung gilt auch die Einbringung von einzelnen Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft ­gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.[1] Gleiches würde prinzipiell auch für die Einbringung einzelner Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft gelten. Allerdings bestimmt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ausdrücklich, dass die Einbringung zum Buchwert zu erfolgen hat, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.1 56 % Durchschnittssteuersatz

Die Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes gilt nur einmal im Leben (wobei jedoch die vor 2001 entstandenen Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht berücksichtigt werden) und auf Antrag, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, sowie nur für Gewinne bis 5 Mio. EUR. Unterschreitet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungszweck

Rn. 401 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 Abs 2 EStG dient dazu, den begünstigten Veräußerungsgewinn und – über den Verweis in § 16 Abs 3 EStG – auch den begünstigten Aufgabegewinn vom laufenden Gewinn abzugrenzen, s § 16 Rn 88 (Hörger/Rapp). Genau genommen sieht bereits § 16 Abs 1 EStG diese Unterscheidung vor, Abs 2 enthält dann die "technische" Umsetzung dieser Vorgabe. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.4 Veranlagung bei mehreren Arbeitgebern bzw. sonstigen Bezügen (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. c)

Rz. 130a Durch G. v. 12.12.2019[1] ist Nr. 4 um einen neuen Tatbestand in Buchst. c erweitert worden. Die Abgeltungswirkung ist danach ausgeschlossen, wenn der Stpfl. nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder wenn die LSt für einen sonstigen Bezug berechnet worden ist, also in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2, 5, 5a EStG. In diesen Fällen hat eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stetigkeitsprämien

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden an ArbN nach mehr als 5, 10 usw Jahren Beschäftigung im Betrieb Stetigkeitsprämien (Treueprämien) gezahlt, handelt es sich um > Arbeitslohn (RFH, RStBl 1931, 320), der als > Sonstige Bezüge Rz 8 dem LSt-Abzug unterliegt. Im Übrigen handelt es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, sodass die Tarifvergünstigung nach § 34 Abs 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vervielfältigungsregelung

Rz. 262 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden die oben bezeichneten Leistungen für die Zukunftssicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses für einen ArbN erbracht, der für die Anwendung von § 40b EStG qualifiziert ist, vervielfältigt sich der Grenzbetrag von 1 752 EUR um die Anzahl der Beschäftigungsjahre (§ 40b Abs 2 Satz 3 EStG). Rz. 263 Stand: EL 134 – ET: 06/2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ermäßigte Besteuerung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Leitsatz Bei Corona - Finanzhilfen für Einschränkungen und Schließungen von Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen in einem Veranlagungszeitraum scheidet eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG für außerordentliche Einkünfte aus, da es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt. Sachverhalt Streitig war die vom Ste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Außerordentliche Einkünfte

A. Allgemeines 1. Abschließende Aufzählung Rn. 50 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 EStG enthält eine abschließende Aufzählung von außerordentlichen Einkünften, für die entweder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG (betrifft Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1–4 EStG) oder nach § 34 Abs 3 EStG (betrifft nur Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG) in Betracht kommt. Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte

Schrifttum: Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten

fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der begünstigten Einkünfte

Rn. 53 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Gewährung der Tarifermäßigung setzt voraus, dass die begünstigten (außerordentlichen) Einkünfte von den lfd Einkünften derselben Einkunftsart abgegrenzt und auch getrennt ermittelt werden, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Die außerordentlichen Einkünfte bilden nach herrschender Kommentarmeinung und st Rspr eine "besondere Gruppe"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Andere Einkunftsarten

Rn. 112 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die bisherige ältere Rspr zu Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Diese Beschränkung dürfte aber – insbesondere durch Verwendung des Begriffs "Vergütung" anstelle von "Entlohnung" – nicht mehr zulässig sein, s Rn 103, mit der Folge, dass grds auch Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 108 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Begünstigung nach § 34 Abs 2 Nr 4 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG gilt grds auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Allerdings ist es bei dieser Einkunftsart nicht ungewöhnlich – zB bei einem RA oder Schriftsteller – dass zwar eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, aber dennoch lfd Einkünfte vorliegen. Deshalb hat die Rspr zur Abg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rn. 51 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung des § 34 Abs 1 und 3 EStG gilt nur für außerordentliche Einkünfte. Da weder § 34 Abs 1 EStG noch § 34 Abs 2 EStG den Begriff "außerordentliche Einkünfte" definieren, liegt ein unbestimmter Rechtsbegriff vor, der nach Wortsinn und Gesetzeszweck auszulegen ist, vgl hierzu auch BFH v 26.01.2011, BFH/NV 2011, 1056; BFH v 14.04...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Rn. 119 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Tatbestand wird seit dem EStG 1920 tarifbegünstigt. Im Zeitraum von 1954–1998 war die Tarifermäßigung in § 34b EStG geregelt. Das StEntlG 1999/2000/2002, s Rn 20, hat die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (wieder) in den Katalog des § 34 Abs 2 EStG (als Nr 5) aufgenommen. IRd StVereinfG v 01.11.2011 (BStBl I 2011, 986) wur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist allein, ob für eine Zusammenballung von Einkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Außerordentlichkeit von Entschädigungen

Rn. 81 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG sind nach § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG begünstigt, wenn als zusätzliches Kriterium die Außerordentlichkeit der Einkünfte erfüllt ist. Außerordentliche Einkünfte sind im Gesetz nicht definiert, der Begriff ist aus dem Wortsinn und dem Gesetzeszweck abzuleiten, s Rn 51. Dabei sind nach st Rspr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrjährigkeit

Rn. 102 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 (BStBl I 2007, 28) wurde in § 34 Abs 2 Nr 4 EStG eine Legaldefinition der "Mehrjährigkeit" eingeführt. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei VZ erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Ein Vergütungszeitraum von 13 Monaten sollte genügen, vgl Wacker in Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tätigkeiten

Rn. 103 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als Tätigkeit wird jedes zur Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG dienende Verhalten verstanden, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 62 (August 2019) mwH zur Rspr; es muss sich also um eine steuerlich relevante Tätigkeit handeln, vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 115 (November 2016). Auch die FinVerw umschreibt den Begriff als ei...mehr