Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.1 Begriff der Unterkunft

Rz. 18 Unter einer Unterkunft versteht das BSG (Urteil v. 14.4.2011, B 8 SO 19/09 R Rz. 10, sowie Urteil v. 19.5.2021, B 14 AS 19/20 R Rz. 18 jeweils zu § 22 SGB II) jede Einrichtung oder Anlage, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters und der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre (einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren) zu gewä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.4 Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 8 Das Landesjugendamt ist überörtlicher Träger der Jugendhilfe. Ihm obliegen alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der überörtliche Träger gemäß § 85 Abs. 2 sachlich zuständig ist. Die zweigliedrige Struktur des Landesjugendamtes entspricht der des Jugendamtes. Anders als Abs. 2 für das Jugendamt normiert Abs. 3 nicht die Bindu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.1 Begriff der Heizung

Rz. 121 Eine Legaldefinition des Begriffs der Heizung existiert weder im SGB XII noch im SGB II (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Auch aus den Vorläuferregelungen (§ 29 SGB XII bzw. § 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 der VO zu § 22 BSHG – Regelsatzverordnung [RSV]) lässt sich hierzu nichts entnehmen. In der Vergangenheit gab es graduelle Unterschiede in den Formulierungen, die unnötigerweise Un...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.6 Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung

Wer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos meldet, muss mit einer Sperrzeit rechnen.[1] Eine Sperrzeit tritt aber dann nicht ein, wenn ein Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit entgegen seiner ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil er – bedingt durch eine Gesetzesänderung – zu einem spä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 3 Literatur

Rz. 8 Busch, Kinderförderung in Tageseinrichtungen als Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilferecht und Kommunal(verfassungs)recht, SGb 2019, 332; Diskowski, Strukturgebung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung, ZKJ 2019, 48; Fridrich/Lieber, Förderansprüche der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81; Herrmann, Eigenleistung der kommunalen und fr...mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.1 Regelung durch das Landesrecht

Rz. 2 Satz 1 begründet einen Regelungsauftrag und eine umfassende Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber in Bezug auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Die Vorschrift kann daher in seinem Anwendungsbereich nicht als Prüfungsmaßstab für die durch den Landesgesetzgeber geschaffene Regelung herangezogen werden, soweit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde (BVerw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.1 Tatsächliche Aufwendungen für Heizung

Rz. 127 Mangels abstrakter Definition ist letztlich im Einzelfall zu entscheiden, welche konkreten Aufwendungen den Bedarfen für Heizung zuzurechnen sind. Grundsätzlich zählen dazu die (vertraglich geschuldeten) Vorauszahlungen an Vermieter, Energieversorgungsunternehmen (Gas- bzw. Stromheizung), Fernwärmeunternehmen (Heizung mit Fernwärme) oder für Brennstoffe (Öl und Gasta...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.3 Angemessenheit der Heizkosten

Rz. 132 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten ist wie bei den Aufwendungen für die Unterkunft ein konkret-individueller Maßstab anzulegen. Eine Pauschalierung der Leistungen für die Heizung, die nur nach Maßgabe von Abs. 5 Sätze 2 und 3 möglich ist, lässt Abs. Abs. 1 Satz 1 nicht zu (vgl. BSG, Urteil v. 20.8.2009, B 14 AS 65/08 R Rz. 23 m. w. N. zu § 22 Abs. 1 SG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.9 Rechtsschutzfragen

Rz. 169 Die Leistungen für Unterkunft, Heizung (und Wassererwärmung) nach § 35 werden zwar i. d. R. gemeinsam mit den Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt. Diese Leistungsgewährung erfolgt aber im Rahmen einer abtrennbaren, und damit prozessual eigenständigen Verfügung (vgl. BSG, Urteil v. 14.4.2011, B 8 SO 18/09 R Rz. 10 m. w. N.). Leistungsberec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 6 Beteiligung der Personalvertretung

Da die Probezeitkündigung jedenfalls eine Kündigung darstellt, ist die zuständige Personalvertretung wie bei jeder anderen Kündigung zu beteiligen, soweit die Personalvertretungsgesetze dies vorsehen (vgl. z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 9 LPersVG Baden-Württemberg). Existiert ein Betriebsrat, richtet sich die Mitbestimmung nach § 102 BetrVG. Hinweis Durch das Dienstrechtsreformgesetz ...mehr

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Probezeit / 1 Einleitung

Die Probezeit[1] dient dem Arbeitgeber der Erprobung des Beschäftigten über eine gewisse Zeitdauer im Hinblick darauf, ob der Beschäftigte in der Lage ist, den Arbeitsplatz den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie soll auch die Möglichkeit schaffen, das Arbeitsverhältnis oder das Ausbildungsverhältnis unter erleichterten Bedingungen erforderlichenfalls zu lösen. Aber ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 7 Beispiele aus der Rechtsprechung

Der Arbeitgeber kann innerhalb der ersten 6 Monate ohne soziale Rechtfertigung (leistungsbedingt) kündigen, sofern die Gründe nicht unsachlich sind. Die subjektive Sichtweise des Arbeitgebers ist ausreichend.[1] Eine wegen nicht zufrieden stellender Leistungen während der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil dem Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.1 Fehlende Anhörung des Betriebsrats

Rz. 54 Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Sie kann nicht nachgeholt werden, sondern ist nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats zu wiederholen. Hinweis Die Unterrichtung über die Gründe der ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochenen Kündigung ersetzt nicht die Anhörung f...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 5.1 Verstoß gegen datenschutzrechtliche Löschpflichten (DSGVO und BDSG)

Maßgeblich im Bereich des Datenschutzrechts sind vor allem die Bestimmungen der Art. 82, 83 DSGVO. Danach ziehen Ordnungswidrigkeitstatbestände [1], die abhängig von dem jeweiligen formellen oder materiellen datenschutzrechtlichen Verstoß Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes, bzw. bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweit erzielten Jah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Unterstützungskasse un... / 7.3 Übergang des Anspruchs auf den Arbeitnehmer

Wird der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ohne Entgelt auf den Arbeitnehmer übertragen oder eine Rückdeckungsversicherung in eine Direktversicherung umgewandelt, fließt im Zeitpunkt der Übertragung oder Umwandlung dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu[1], der i. d. R. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich einer bis zu diesem Zeitpunkt zugeteilten Übersc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung: Ein P... / 3.3.2 Pauschalrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten

Sind keine konkretisierten Garantie- oder Gewährleistungsfälle bekannt, für die eine Einzelrückstellung zu bilden ist, können alternativ auch – insbesondere bei Massengeschäften – Pauschalrückstellungen gebildet werden.[1] Insbesondere in der Automobil- und Baubranche sind diese Pauschalrückstellungen von großer Bedeutung, da dort erhebliche Gewährleistungsrisiken entstehen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Rz. 12 § 17 Abs. 1 gewährt der Arbeitnehmerin Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Dabei muss die Schwangerschaft objektiv bestehen. Die irrtümliche Annahme, schwanger zu sein, begründet keinen Kündigungsschutz, andererseits lässt die Unkenntnis der Frau von der Schwangerschaft den Kündigungsschutz nicht entfallen.[1] Der Begriff Schwangerschaft beschreibt aus mediz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 34 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 4.2 Analysephase

In der Analysephase werden die Altersstrukturdaten im Betrieb erhoben. In einer grafischen Darstellung kann die globale Altersstruktur über das Gesamtunternehmen und die Entwicklung der Altersstruktur der Belegschaft in den nächsten Jahren erkannt werden. Abb. 2: Beispiel einer globalen Altersstruktur der Belegschaft eines Unternehmens im Jahr 2009 (Quadrate) und Entwicklung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.6 Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG

Rz. 62 Ein Arbeitsverhältnis kann nach § 9 KSchG auf Antrag von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Sozialabfindung aufgelöst werden. Es ist zwischen Auflösungsanträgen des Arbeitgebers und der schwangeren Arbeitnehmerin zu differenzieren. Rz. 63 Da eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitgeberantrag voraussetzt, dass die Kündigung ausschließlich wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 152 Abs. 3 AO – Rückausnahme des § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung

Gibt der Steuerpflichtige die Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte zu spät ab, so ist im Anwendungsbereich des § 152 Abs. 1 Nr. 1 AO grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen. Jedoch hat das Gericht im vorliegenden Fall die die Rückausnahme des § 152 Abs. 3 S. 3 für anwendbar gehalten. Danach ist die verpflichtende Festsetzung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im gesamten Tarifgebiet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD). Für die Beschäftigten der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kommunale Wärmeplanung (GEG) / 2.3 Bereits beplante Gebiete

Nach § 5 Abs. 1 WPG gilt die Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung nach § 4 Abs. 1 WPG nicht für ein beplantes Gebiet, für das spätestens zum Ablauf der vorgenannten Umsetzungsfristen auf Grundlage von und im Einklang mit Landesrecht ein Wärmeplan erstellt und veröffentlicht wurde. Sämtliche bestehenden Wärmepläne bestehen weiter fort, und zwar unabhängig vom Wärmeplan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 10 Stichprobenkontrolle

Die nach Landesrecht zuständige Behörde – sog. Kontrollstelle[1] – unterzieht Energieausweise nach § 99 GEG einer Stichprobenkontrolle. Die Kontrolle erfolgt nicht beim jeweiligen Eigentümer bzw. Adressaten des Energieausweises, sondern bei dem Aussteller des Energieausweises. Dieser ist nach § 99 Abs. 5 GEG verpflichtet, Kopien der von ihm ausgestellten Energieausweise und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kommunale Wärmeplanung (GEG) / 3 Anschluss- und Benutzungszwang

§ 109 GEG ermächtigt die Gemeinden und Gemeindeverbände von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zweck des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen zu können. Eine hiermit übereinstimmende Regelung enthielt bereits § 16 EEWärme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kommunale Wärmeplanung (GEG) / 1 Überblick

Die kommunale Wärmeplanung stellt dar, ob in einem Gebiet voraussichtlich der Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich sein wird, ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral erfolgt oder erfolgen wird (etwa durch Wärmepumpen) oder ob in einem Gebiet ggf. das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird. Auf Basis dieser Informationen soll die Entscheidung ermöglicht werden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 8 Zu führende Verzeichnisse

Rz. 17 Die nach § 6c Abs. 2 EStG zu führenden Verzeichnisse ersetzen die "Verfolgbarkeit in der Buchführung" nach § 6b Abs. 4 Nr. 5 EStG. Die Führung dieser Verzeichnisse ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach § 6c EStG; werden diese Verzeichnisse nicht, nicht vollständig oder nicht fortlaufend geführt, entfällt die Begünstigung. "Lauf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 4 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 8 Der bei der Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter entstehende Gewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung in der Weise zu ermitteln, dass der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme und die Veräußerungskosten sowie die noch nicht verbrauchten Absetzungen für Abnutzung – im Fall nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten –...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsweg

Rz. 54 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für "bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern" aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Hinweis Die Frage des Zugangs zu den Gerichten für Arbeitssachen und der Abgrenzung der Zuständigkeitsbe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.1.2 Sonderproblem: Überbau durch Dämmung

Bei einer Grenzbebauung, bei der die GEG-konforme Dämmschichtdicke dazu führen würde, dass der Bauherr das Grundstück des Nachbarn überbaut, bestünde auf Grundlage von § 912 BGB keine Duldungspflicht des Grundstücksnachbarn, da ein vorsätzlicher Überbau nicht hingenommen werden muss. Insoweit würde die Pflicht zur Einhaltung der vom GEG geforderten Dämmschichtdicke entfallen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 6 Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen

Ungeachtet der vorbeschriebenen Länderöffnungsklausel und davon, ob einzelne Länder von ihr Gebrauch machen werden, müssen die Länder zum Vollzug des GEG entsprechend der EnEV-Durchführungsverordnungen Ausführungsregelungen erlassen bzw. bestehende Regelungen anpassen:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 1 Hintergrund

Im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs hatten die arabischen Erdölexporteure im Jahr 1973 den Ölhahn zugedreht, was in der Folge mit einer drastischen Erhöhung der Rohölpreise zum Auslöser der Ölkrise wurde. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Jahr 1976[1] die Entwicklung des deutschen Gebäudeenergierechts angestoßen. Sich i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sogenannte Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

Leitsatz "Milchersatzprodukte" pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Streitig ist, ob die Lieferung von sogenannten Milchersatzprodukten dem ermäßigten Steuersa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.5 Höherer oder niedrigerer Abfindungsbetrag

Rz. 18 Ob der gesetzliche Anspruch des § 1a KSchG auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber zwar auf § 1a KSchG hinweist, aber eine niedrigere oder höhere Abfindung als in Abs. 2 festgelegt anbietet, ist als Kernfrage der Gestaltbarkeit die wohl wichtigste der in Zusammenhang mit § 1a KSchG auftretenden Fragen. Auch hier findet sich in der Literatur die gesamte Bandbreite mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Günstigkeitsvergleich (Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 32 Nach 8 Abs. 1 Rom I-VO (ehemals Art. 30 Abs. 1 EGBGB) darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Der Arbeitnehmerschutz soll also nicht durch Rechtswahl umgangen werden können. Unklar und bisher ohne Hinw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 8 Bewerbung

Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes unmittelbar nach Eingang unterrichten.[1]"Unmittelbar nach Eingang" bedeutet, dass die Unterrichtung umgehend bzw. sofort zu erfolgen hat. Die Pfli...mehr