Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Was wird gefördert?

Förderkomponenten Die Förderung besteht aus den Komponenten Basisförderung für den Bau oder Erwerb einer Wohnung Zusatzförderung für die energetische Gestaltung einer Wohnung. Förderfähig ist auch der Abbau von bestehenden Barrieren in einer bereits vorhandenen Wohnung. Das Förderobjekt muss selbst genutzt werden und im Land Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert wird der Bau o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Bau und Erwerb neuer Immobilien

Neu = max. 4 Jahre alt Als neu wird eine Immobilie angesehen, die innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Das Förderprogramm setzt voraus, dass die Wohnung mindestens den Neubaustandard Plus erreicht. Diesen erreichen Häuser, die durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenü...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.7 Antragsstellung

Wohnraumförderungsstelle Die Antragstellung erfolgt über die Wohnraumförderungsstellen. Die meisten Hausbanken sind aber in das Antragsverfahren eingebunden und können entsprechende Hilfestellung geben.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4.1 Konditionen

Bis zu 25 % Die Konditionen dieses Zuschussdarlehens entsprechen der Basisförderung. Die Darlehenshöhe ist auf 25 % des Bruttodarlehensbetrags der Basisförderung begrenzt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.5.1 Bereitstellungszinsen

3 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab der 7. Woche, gerechnet ab Darlehenszusage, mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat rechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.5 Ergänzungsfinanzierung der L-Bank für restlichen Finanzierungsbedarf

Finanzierungslücke schließen Reichen die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung zur Finanzierung nicht aus, kann über diese zusätzliche Förderung der restliche Finanzierungsbedarf abgedeckt werden. 4.2.5.1 Bereitstellungszinsen 3 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab der 7. Woche, gerechnet ab Darlehenszusage, mit Bereit...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Eigentumsfinanzierung BW – Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

Dieses Programm wurde für Haushalte aufgelegt, in denen mindestens 1 schwerbehinderter Mensch lebt, die Wohnung aber für die speziellen Wohnbedürfnisse nicht eingerichtet ist. 5.1 Wer kann diese Förderung erhalten? Diese Förderung können alle privaten Haushalte erhalten. Unwichtig ist dabei, ob es sich um einen Haushalt eines Alleinstehenden oder einer ganzen Familie handelt. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.6 Antragstellung

Hausbankverfahren Die Antragstellung erfolgt im Hausbankverfahren (siehe oben). Dabei darf im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gehören regelmäßig nicht zum Beginn.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien

6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Eigentümer muss selbst nutzen Dieses Programm ist für natürliche Personen gedacht, die Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie sind. Dazu muss der Eigentümer selbst in einer der Wohnungen des Förderobjekts wohnen. Das Förderobjekt darf maximal 3 Wohnungen haben. Hat der Eigentümer mehrere Wohnungen, die er selbst bewohnt, so muss sich...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.2 Biomasseanlagen

Es muss sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe und Biogas. Ein manuell beschickter Scheitholzvergaser-Kessel als Zentralheizung wird nur gefördert, wenn der Wirkungsgrad mindestens 89 % beträgt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Wohneigentumsprogramm KfW-Bank: Energieeffizient Bauen L-Bank: Wohnen mit Kindmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Höhe des Darlehens

Bis 100.000 EUR Die Antragsteller kann Darlehen aus diesem Programm in Höhe von 15.000 bis 100.000 EUR erhalten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.3 Wärmepumpen

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. Insbesondere folgende Wärmepumpen werden gefördert: Sole-Wasser-Wärmepumpen Wasser-Wasser-Wärmepumpen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Wärmepumpen müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen (VDI 4650) nachweisen: 3,80 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen 3,50 bei Luft-Wasser-Wär...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mindestens 1 Kind Die Zusatzförderung erhalten private Haushalte mit mindestens 1 Kind, die die Fördervoraussetzungen der Basisförderung (siehe oben) erfüllen und einen Antrag auf Erhalt der Basisförderung gestellt oder bereits eine Förderzusage zur Basisförderung erhalten haben.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Energetische Sanierung – Einzelmaßnahmen (152)mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2 Allgemeingültiges für alle Programme

Für die hier beschriebenen Programme gelten einige allgemeine Bedingungen oder Voraussetzungen. Um die einzelnen Programmbeschreibungen übersichtlicher zu halten, werden vorab die für alle Programme geltenden Bedingungen oder Voraussetzungen erläutert. 2.1 Hausbankverfahren Finanzierungsgespräch mit Hausbank Für alle Programme findet das sog. Hausbankverfahren Anwendung. Das he...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.3 Bereitstellungszinsen

3 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab dem 13. Monat – gerechnet ab Darlehenszusage – mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat rechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung (Z-15 Darlehen)

3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Mindestens 1 Kind Die Fördermittel dieses Programms sind für private Haushalte mit mindestens 1 minderjährigen Kind gedacht. Dies können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sein. Berücksichtigung als Kind Kinder werden grundsätzlich nur bis z...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.3 Bereitstellungszinsen

0,15 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab dem 4. Monat und 2 Bankarbeitstagen, gerechnet ab Darlehenszusage, mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat rechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Eigenleistungen

8,5 % Kapital Der Antragsteller muss 25 % der Gesamtinvestitionskosten aus eigenen Mitteln erbringen. Kann die L-Bank erstrangig gesichert werden, reichen auch 15 % an Eigenmitteln aus. Die Eigenmittel müssen insgesamt aus 8,5 % Eigenkapital bestehen. Die 8,5 % müssen tatsächlich aus Kapital bestehen. Die restlichen Prozente können durch Eigenleistungen erbracht werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.8 Wohnraumbindung

15 Jahre Die geförderte Wohnung muss mindestens 15 Jahre, längstens bis zum Ende der Zinsverbilligung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ansonsten entfallen die Fördervoraussetzungen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.5 Kombinationsverbot

Diese Zusatzförderung darf nicht mit dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" kombiniert werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Bereitstellungszinsen und Tilgung

Für nicht abgerufene Darlehensbeträge der Basisförderung werden keine Bereitstellungszinsen erhoben. Bei allen anderen Darlehen wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein monatlicher Zins von 0,15 % fällig. Die Darlehen der Basisförderung werden mit 2,25 % getilgt, die der Anpassungsförderung mit 3 %.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4 Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau

Mehrkosten Familien, die beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum innovative Aspekte der L-Bank berücksichtigen, können die dadurch entstehenden Mehrkosten entweder über ein zusätzliches Darlehen oder einen Zuschuss (Umwandlung des Z15-Darlehens) gefördert bekommen. Als innovative Aspekte im Sinne der L-Bank gelten z. B. das CO2-neutrale Bauen oder kostengünstiges un...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4.2 Antragstellung

Der Förderantrag für dieses Fördermittel ist zusammen mit dem Antrag auf Basisförderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einzureichen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.5.2 Antragstellung

Der Antrag auf die Ergänzungsfinanzierung ist zusammen mit dem Antrag auf die Basis- oder Zusatzförderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle zu stellen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den Genuss der Förderungen kommen konnten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.1 Solarthermische Anlagen

Mindestgrößen Die Anlage muss der Warmwassererwärmung und/oder der Raumheizung dienen. Die Kollektorfläche bei Flachkollektoren muss mindestens 5 m2, bei Vakuumröhrenkollektoren mindestens 3 m2 betragen. Nach dem 31.12.2006 geprüfte Kollektoren sind nur förderfähig, wenn sie das europäische Prüfzeichen "Solar Keymark" tragen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung

4.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Mindestens 1 Kind Die Zusatzförderung erhalten private Haushalte mit mindestens 1 Kind, die die Fördervoraussetzungen der Basisförderung (siehe oben) erfüllen und einen Antrag auf Erhalt der Basisförderung gestellt oder bereits eine Förderzusage zur Basisförderung erhalten haben. 4.2 Was wird gefördert? Zusatzförderungen Die Zusatzförderu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Zusatzförderungen Die Zusatzförderungen werden für die folgenden Förderbereiche gewährt: Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung Energieeffizienz Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für Barrierefreiheit Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für barrierefreien neuen Wohnraum Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau Ergänzungsfinanzierung der L-Bank für restlichen ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Übersicht Förderprogramme

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.3 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für barrierefreien neuen Wohnraum

Bis zu 60.000 EUR Diese Förderung ist für Familien gedacht, die ein neues barrierefreies Haus bauen oder kaufen. Dabei wird ein Haus als neu angesehen, wenn es innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit von der antragstellenden Familie angeschafft wird. Die Förderung umfasst die Mehrkosten für das barrierefreie Bauen. Gefördert werden die Mehrkosten wahlweise durch eine Erhö...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Mindestens 1 Kind Anträge können alle privaten Haushalte stellen, in denen mindestens 1 Erwachsener und 1 Kind wohnen. So sind folgende Antragsteller möglich: Ehepaare Alleinerziehende eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Der Antragssteller muss in dem zu fördernden Objekt seinen Erstwohnsitz begründen. Es b...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Zugelassene Sachverständige

Viele Maßnahmen müssen durch Sachverständige bestätigt bzw. deren Durchführung im Sinne der Programme bestätigt werden. Als Sachverständige im Sinne der L-Bank gelten folgende Personen: Zugelassene Energieberater nach dem Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" eine nach § 21 EnEV zugelassene Person ein zugelassener Experte nach dem Bundesprogramm "Energieeffizientes Bauen und Sanier...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Förderung von Heizungsanlagen Über dieses Programm soll der Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger gefördert werden. Begünstigt ist der Einbau von solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung – Einzelanlagen. Das Programm ermöglicht die Einzelförderung der oben aufgeführten Anlagen sowie auch eine Kombination von ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Einkommensanforderungen

Einkommensgrenze: ab 100.000 EUR Auch wenn alle weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung vorliegen, erfolgt eine Darlehensgewährung nur dann, wenn der Antragsteller die Einkommensgrenzen einhält und sich die Finanzierung leisten kann. Die Einkommensgrenzen sind recht einfach gestaltet. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften darf die Summe de...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Konditionen

Förderungsfähig sind 100 % der Kosten der o. g. Anlagen einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Zusatzkosten. Wird die Anlage teilweise gewerblich genutzt, so verringert sich die Förderung entsprechend dem Anteil der gewerblichen Nutzung. Ähnliches gilt für Zuschüsse. Werden solche gewährt, so verringern sich die Kosten entsprechend. Der minimale Bruttodarlehensb...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Antragstellung

Antrag über Hausbank Die Antragstellung erfolgt über das sog. Hausbankverfahren (siehe Abschn. 2.1). Ist die Maßnahme abgeschlossen, muss der Antragsteller die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Rechnungen der Hausbank vorzulegen. Praxis-Tipp Nachweise Achten Sie darauf, dass die Rechnungen alle notwendigen Angaben enthalten. Zudem muss ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.2 Laufzeit, Zinsen und Auszahlung

10 Jahre Zinsverbilligung Die beantragten Darlehen werden über die L-Bank zu 100 % ausgezahlt. Als Laufzeitvarianten kann zwischen einer 20- und 30-jährigen Laufzeit gewählt werden. Für die Anlaufjahre verlangt die L-Bank 2 tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz wird wie oben bereits beschrieben für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Den aktuellen verbilligten Sollzinssatz kann ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Einkommensgrenzen

Ab 61.000 EUR Diese Förderung können aber nur Haushalte erhalten, deren Jahresgesamteinkommen die in der Tabelle aufgeführten Beträge nicht überschreiten. Für jede weitere Person im Haushalt steigt da...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.1 Konditionen

Bis zu 50.000 EUR Die Förderung erfolgt durch die weitere Verbilligung der Darlehenskonditionen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen". Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Allerdings sind die Darlehen auf maximal 50.000 EUR begrenzt. Die Begrenzungen gelten je Wohneinheit, die nach ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Konditionen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen. Die Darlehensumme kann bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit betragen, wenn eine vollständige Sanierung erfolgt. Bei Einzelmaßnahmen und altergerechten Umbauten werden Darlehen bis zu 50.000 EUR gewährt. Einmalzuschuss bis zu 3 % Neben dem Darlehen werden Energieeffizienzhäuser 100 und Denkmal von der L-Bank mit einen Zuschuss i...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Hausbankverfahren

Finanzierungsgespräch mit Hausbank Für alle Programme findet das sog. Hausbankverfahren Anwendung. Das heißt, dass der Antragsteller nicht direkt mit der L-Bank in Verbindung tritt, sondern die Anträge über seine Hausbank einreicht. Die Hausbanken haben dabei die Aufgabe, den Antragsteller über die einzelnen Fördermöglichkeiten zu informieren und ein Finanzierungsgespräch dur...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Förderfähige Kosten

Werden die o. g. Anlagen eingebaut, werden die Kosten für die technische Anlage sowie alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gefördert. Dies sind insbesondere Kosten für Ausbau und Entsorgung des alten Öltanks, Ausbau und Entsorgung des alten Heizkessels, Baumaßnahmen am Heiz- und Kesselraum, Einrichtung eines Vorratsbehälters für Biomasse, Einbau eines Schornsteins, Inst...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Eigentümer muss selbst nutzen Dieses Programm ist für natürliche Personen gedacht, die Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie sind. Dazu muss der Eigentümer selbst in einer der Wohnungen des Förderobjekts wohnen. Das Förderobjekt darf maximal 3 Wohnungen haben. Hat der Eigentümer mehrere Wohnungen, die er selbst bewohnt, so muss sich der Erstwohnsitz im Förderobjekt befinde...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Dieses Programm fördert den Bau oder Erwerb neuer Immobilien (auch Ersatzneubau), Erwerb von gebrauchten Immobilien, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums. Eigener Wohnzweck Die geförderte Wohnung muss dem Antragsteller nicht nur gehören, sondern auch von ihm selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Grundsätzlich darf die Wohnung nicht größer als...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.2 Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Als gebraucht wird eine Immobilie angesehen, die vor mehr als 4 Jahren nach der Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Neben den Anschaffungskosten für die gebrauchte Immobilie werden auch erwerbsnahe Modernisierungsmaßnahmen in diese Basisförderung einbezogen. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts anschaff...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.3 Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen

Neuer Wohnraum Als Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden alle Baumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie angesehen, die zu neuem Wohnraum führen. Hierbei handelt es sich z. B. um Ausbau nicht genutzter Flächen, Erweiterungen, Umwandlung von Räumen, die bisher nicht Wohnzwecken gedient haben, Erneuerung von nicht mehr zu Wohnzwecken geeignetem, leerstehendem Wohnraum. Der ne...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung Energieeffizienz

Älter als 4 jahre Diese Zusatzförderung können Familien beantragen, die eine ältere Wohnung erwerben und diese energetisch sanieren. Die Gewährung der Zusatzförderung erfordert grundsätzlich, dass der Erwerb der Wohnung mit der Basisförderung (siehe oben) finanziert wurde. Als ältere Wohnung gelten Bestandsimmobilien, deren Fertigstellung mehr als 4 Jahre zurückliegt. Geförder...mehr