Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 8 Gratifikationen, Weihnachtsgeld

Für die Auswirkungen der Elternzeit auf Gratifikationen und Weihnachtsgeld kommt es in erster Linie auf die Art der Leistung an. Soll ausschließlich geleistete Arbeit zusätzlich abgegolten werden, so kann eine Kürzung für Zeiten der Elternzeit vorgenommen werden. Im Regelfall wird die Gratifikation aber auch andere Zwecke wie beispielsweise Belohnung von Betriebstreue verfol...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 2 Anwendungsbereich

Der persönliche Geltungsbereich der Nachweispflicht des Arbeitgebers wird durch § 1 NachwG bestimmt. Danach gilt das Gesetz grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.[1] Nach § 1 Satz 2 NachwG sind auch solche Praktikanten in den Geltungsbereich einbezogen, die auch Anspruch auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haben. Diese Praktikanten gelten als Arbeitnehmer im...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.15.3 Kirchliche Regelungen

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts wird der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Da die Kirchen ihr Arbeitsvertragsrecht weder durch einseitige Festlegungen ("Erster Weg"), noch durch Tarifverträge ("Zweiter Weg") regeln möchten, hat sich die Arbeitsrechtssetzung durch paritätisch besetzte Kommissionen etabliert. Diese Regelungen des "Dritten Weges" können mangels eine...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.7 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats/Personalrats bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Sofern ein Betrieb beabsichtigt, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, ist er nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG verpflichtet, vor der Einstellung des Leiharbeitnehmers den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des Leiharbeitnehmers insbesondere dann verweigern, wenn diese g...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.1 Auswirkungen auf den Arbeitsvertragsschluss

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Dieser Grundsatz wird auch durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Hieran hat sich auch durch die RL 2019/1152/EU nichts geändert. Wichtig Arbeitsvertrag kann formfrei geschlossen werden Weder die Nachweis-Richtlinie, die RL 2019/1152...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.1 Bezeichnung der Vertragsparteien

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) hat der Nachweis Name und Anschrift der Vertragsparteien zu enthalten. Weder das Erfordernis an sich noch die Nummerierung hat sich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU geändert. Nach dem Gesetzeszweck soll der Arbeitnehmer insbesondere durch die Bezeichnung seines Arbeitgebers über die rechtliche ...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.3 Rechtsfolgen bei Verwendung einer unzulässigen Vertragsbedingung

Hielt in der Vergangenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag der richterlichen Inhaltskontrolle nicht stand, wurde sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig auf das zulässige Maß zurückgeführt (sog. geltungserhaltende Reduktion). An dieser Praxis kann unter der Geltung des AGB-Rechts wegen § 306 BGB nicht festgehalten werden. Nach dieser Vorsch...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.2 Betrieblicher Gesundheitsschutz nach § 11 MuSchG

Nach § 11 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (Pflicht zu betrieblichem Gesundheitsschutz). Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.1 Überblick

Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem AÜG Mit der Gesetzesänderung wurde eine wichtige Forderung des öffentlichen Dienstes umgesetzt: Die Personalgestellu...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.16 Abschließende Aufzählung der Arbeitsbedingungen

Problematisch war schon immer, ob es sich bei der Aufzählung in § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) um eine abschließende Aufzählung der wesentlichen Arbeitsbedingungen handelt, über die der Arbeitgeber einen Nachweis zu erstellen hat. Hieran hat sich auch durch die Neufassung des NachwG nichts geändert. Dabei bereitet die Bestimmung des gesetzgeberischen Willens S...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 4 Änderung der Vertragsbedingungen

Nach § 3 Satz 1 NachwG a. F. war dem Arbeitnehmer (bzw. dem Praktikanten gemäß § 1 Satz 2 NachwG) eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach der Änderung mitzuteilen. Ab 1.8.2022 sind Änderungen gemäß Art. 6 RL 2019/1152/EU bzw. der Umsetzung in § 3 NachwG sogar stets unmittelbar mit der jeweiligen Änderung mitzuteilen. Ab dem 1.1.2025 kön...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.3 Tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben

Sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsrechts auf dem Gebiet der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten[1], als auch die sich aus kollektivrechtlichen Normen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) im Einzelfall ergebenden Vorgaben müssen im Ergebnis als eine Einschränkung der Privatautonomie hinsichtlich der vertraglichen Abschluss- und Gestaltungsfreihe...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.7 Arbeitsentgelt

Die bis 31.7.2022 gültige Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG a. F. erforderte eine Angabe über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Dies reichte nach der Richtlinie 2019/1152/EU nicht mehr aus. Achtung Vorgaben der EU...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1] Auf Antrag verlängert sich die 8-wöch...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.17 Auslandstätigkeit

Schon nach dem bis zum 31.7.2022 geltenden § 2 Abs. 2 NachwG musste der Nachweis für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen, zusätzlich folgende Angaben enthalten: Dauer der Auslandstätigkeit, die Währung, in der das Arbeitsentgelt gezahlt wird, zusätzliche mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Arbeitsent...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.4.1 Bindungswirkungen an den Inhalt des Nachweises

Das NachwG enthält keine Regelung für den Fall, dass der Arbeitgeber den Nachweis nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Auch die zugrunde liegende Nachweis-Richtlinie enthält keine entsprechenden Vorgaben, vielmehr bleiben nach Art. 6 Nachweis-Richtlinie "einschlägige Verfahrensregeln" der Mitgliedstaaten unberührt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erg...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 7 Urlaub und Urlaubsgeld

Während der Elternzeit kann der Erholungsurlaub vom Arbeitgeber gekürzt werden (§ 17 Abs. 1 BEEG). Möchte der Arbeitgeber von seiner ihm gesetzlich eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen, muss er eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben. Dazu ist...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn / 1.1 Fälligkeit nach Arbeitsleistung

Schuldet der Arbeitgeber die Vergütung erst nach Erbringung der Arbeitsleistung, ist die Rückforderung nach den Grundsätzen über die ungerechtfertigte Bereicherung abzuwickeln. Der Arbeitnehmer kann sich auf den Wegfall der Bereicherung[1] berufen, wenn er die Überzahlung gutgläubig bereits verbraucht hat und nicht ausgegeben hätte, wenn er Kenntnis von der Überzahlung gehab...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn / 4 Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist für "Ansprüche aus Arbeitsverträgen" erfasst auch Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge.[1] Hat der Arbeitnehmer es unterlassen, dem Arbeitgeber Umstände mitzuteilen, die die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs innerhalb der Ausschlussfrist ermöglicht hätten, führt der Ablauf der Ausschlussfrist nicht zum Verfall des Rück...mehr

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Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen...mehr

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Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. § 16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes.[1] Das ArbPlSchG erfasst aber gemäß § 16 Abs. 7 ArbPl...mehr

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Vergünstigungen / 8 Herausgabeanspruch

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] sind sogenannte "Schmiergelder" an den Geschäftsherrn nach §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB herauszugeben. Vereinbarungen über die Zahlung eines Schmiergelds für die künftige Bevorzugung bei der Vergabe von Aufträgen, die Beschäftigte einer Partei heimlich mit dem anderen Vertragsteil treffen, verstoßen nach der Re...mehr

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Vergünstigungen / 3.2.2.1 Unterstellte Zustimmung

Eine stillschweigende Zustimmung kann nur unterstellt werden, wenn die Entgegennahme der Vergünstigung unbedenklich erscheint, weil sie nach der allgemeinen Verkehrssitte als üblich zu bewerten ist und eine Beeinträchtigung der Objektivität des Beschäftigten nicht befürchtet werden muss. Dies ist i. d. R. bei kleineren Aufmerksamkeiten der Fall, die – so das BAG[1]- den Rahm...mehr

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Vergünstigungen / 1 Allgemeines

Ein sauberer und unbestechlicher öffentlicher Dienst ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung staatlicher Aufgaben. Korruption bewirkt nachhaltig einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Verwaltung und in die Integrität der den Staat repräsentierenden Institutionen und Personen. Ziel muss es dahe...mehr

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Vergünstigungen / 5 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei verbotswidriger Annahme einer Vergünstigung

Der Verbotszweck des § 3 Abs. 2 TVöD dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung[1] und rechtfertigt insofern ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber.[2] Dabei gilt es hauptsächlich auf den Verstoß des Beschäftigten in einer Weise zu reagieren, die zukünftigen Zuwiderhandlungen entgegenwirkt, um so den Eindruck zu verhindern, die Beschäftigten seien durch ...mehr

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Vergünstigungen / 3.3 Erteilung der Zustimmung

Bei der Entscheidung darüber, ob er der Annahme der Vergünstigung durch den Beschäftigten zustimmt oder ob er die Zustimmung verweigert, hat der Arbeitgeber billiges Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB zu wahren. Dieser Anforderung kommt der Arbeitgeber nach, wenn er die wesentlichen Umstände des Falls berücksichtigt und die beiderseitigen Interessen gegeneinander abwägt....mehr

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Vergünstigungen / 2.1.1 Arten von Vergünstigungen

§ 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD enthält verschiedene Arten von Vergünstigungen. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten entbehrlich, da der Oberbegriff "Vergünstigungen" und die Formulierung "sonstige Vergünstigungen" darauf schließen lassen, dass auch "Geschenke", "Belohnungen" und "Provisionen" zu den Vergünstigungen zählen. Aber auch Vorteile, die nich...mehr

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Vergünstigungen / 2.1 Vergünstigungen

Das Tatbestandsmerkmal "Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen" ist denkbar weit gefasst.[1] Dies hat zur Folge, dass alle materiellen und immateriellen Vorteile, die dem Beschäftigten unmittelbar oder mittelbar (z. B. durch Weitergabe an Dritte) zugute kommen, unter den Regelungsbereich des § 3 Abs. 2 TVöD fallen. Wie schon die inhaltsgleiche Rege...mehr

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Vergünstigungen / 2.1.2 Aufmerksamkeiten – geringwertige Vergünstigungen

Das Verbot des § 3 Abs. 2 TVöD gilt auch für Aufmerksamkeiten (z. B. Werbeartikel wie Schreibblocks, Taschen- oder Wandkalender, Kugelschreiber) oder geringwertige Vergünstigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in einem Urteil[1] zu § 3 Abs. 3 AVR-K (wortgleich mit § 10 BAT) ausgeführt, dass "kleinere Aufmerksamkeiten, die den Rahmen sozial üblicher Dankbarkeitsgesten nic...mehr

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Vergünstigungen / 2.4 Bezug zur Tätigkeit

Das Verbot des § 3 Abs. 2 TVöD greift ein, wenn die Vergünstigung mit "Bezug auf die Tätigkeit" des Beschäftigten erbracht wird. Der "Bezug zur Tätigkeit" ist bei der Annahme einer Vergünstigung immer dann gegeben, wenn zwischen der Annahme der Vergünstigung und der Tätigkeit objektiv ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Hierfür reicht es aus, dass die Vergüns...mehr

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Vergünstigungen / 2.2 Annahme

Das Tatbestandsmerkmal "Annahme" ist nicht rechtstechnisch im Sinne einer rechtsgeschäftlichen Annahmeerklärung zu verstehen.[1] Insofern bedarf es keiner formellen Annahmeakte oder Willenserklärungen, durch die der Antragsempfänger normalerweise dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt. So kann auch schlüssiges Verhalten, etw...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Blockmodell

Haben die Parteien die Altersteilzeitarbeit im Blockmodell vereinbart, bestehen durchaus einige Besonderheiten. Das Bundesarbeitsgericht[1] hat in einer grundlegenden Entscheidung zum Anspruch auf die Jahressonderzahlung im Altersteilzeit-Blockmodell Stellung genommen. Es sind die verschiedenen Phasen während der Altersteilzeit im Blockmodell zu unterscheiden: Befinden sich Be...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat – auch wenn dieser in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Ob auf den Arbeitsvertrag des Grenzgängers das Arbeitsrecht des Wohnsitzes oder des Arbeitsorts anzuwenden ist, bestimmt sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien über das Rechtsstatut des Arbeitsvertrag...mehr

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Jahressonderzahlung / 1.1 Jahressonderzahlung nach TVöD

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 30.9.2005 g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheiten

Rz. 10 Mit den 2001 in Kraft gesetzten Änderungen der Betriebsverfassungsorganisation in § 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 4 BetrVG haben sich mögliche Zweifelsfragen, ob und welche organisatorische Einheit betriebsratsfähig ist, gegenüber dem früheren Rechtszustand noch vergrößert. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und das arbeitsgerichtliche Entscheidungsverfahren des § 18...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.6.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu verschiedenen TVöD-Arbeitgebern

Wichtig Ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber bleibt stets unberücksichtigt und führt zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte unmittelbar zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, der unter den Geltungsbereich des TVöD fällt. Das BAG hat ausdrücklich bestätigt, dass die Kürzungsregelung au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.3.1 Definition

Wesentliches Kriterium ist, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, liegt keine Direktversicherung i. S. d. BetrAVG vor, selbst wenn der Arbeitgeber die Versicherungsbedingungen ausgehandelt hat.[1] Die Beiträge zur Direktversicherung können sowohl vom Arbeitgeber (auch wenn diesen Arbeitgeberbeiträgen eine Entgeltumwandl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung und Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 3 BetrVG können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einladen. Nach der Klarstellung in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG, dass im Betrieb eingesetzte Zeitarbeitnehmer bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten mitzählen, erhebt sich di...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.2 Anspruch bei Grundwehrdienst/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Wurde ein Beschäftigter aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst/Zivildienst eingezogen und hatte er aus diesem Grund im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate Entgelt erhalten, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte vor dem 1.12. aus dem Grundwehr-/Zivildienst entlassen wurde und unverzüglich n...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um 1/12 vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1.12. bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher oben, Ziffer 3.5). Aufgrund der Anspr...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr