Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.1 Tarifkonkurrenz

Tarifkonkurrenz kann auf verschiedene Weise entstehen: Verschiedene Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit Tarifverträge abschließen, deren Geltungsbereich das einzelne Arbeitsverhältnis erfassen und beide Tarifverträge kraft Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung finden. Mehrere Tarifverträge mit verschi...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.3 Objektive Leistungshindernisse

Rz. 1 Allgemeine oder objektive Leistungshindernisse rechtfertigen keinen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung gemäß § 616 BGB. Solche Verhinderungen liegen vor, wenn sie sich auf einen größeren Personenkreis erstrecken oder objektiv gegeben sind, wie z. B. bei allgemeinen Straßenverkehrsstörungen (BAG, Urteil v. 24.3.1982, 5 AZR 1209/79), bei Eisglätte oder Schneeverwehungen (B...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 7 Ablösungsprinzip bei aufeinanderfolgenden Tarifverträgen

Im Verhältnis von 2 zeitlich aufeinanderfolgenden Tarifverträgen gilt das Ablösungsprinzip. Die Tarifvertragsparteien können jederzeit einen von ihnen früher abgeschlossenen Tarifvertrag mit Wirkung für die Zukunft abändern, einschränken oder aufheben. Ob und ggf. in welchem Umfang der vorangegangene Tarifvertrag durch die Neuregelung abgelöst wird, ist durch Auslegung zu er...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 3 Räumlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit nach freiem Belieben bestimmen, in welchem geografischen Gebiet der Tarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse der Tarifunterworfenen einwirken soll. Bei einem Firmentarifvertrag kann sich der räumliche Geltungsbereich auf alle zum Unternehmen gehörenden Betriebe erstrecken. Die Einbeziehung von im Ausland lieg...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.5 Arztbesuche

Rz. 14 Von § 616 BGB erfasst werden können auch Arztbesuche. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist; in einem solchen Fall ginge der Anspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG vor. Außerdem ist notwendig, dass der Arztbesuch zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Arztbesuch schon im...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.2 Ausgeschiedene Arbeitnehmer

Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen des persönlichen Geltungsbereichs von Tarifverträgen Regelungen treffen, die zwischenzeitlich beendete Arbeitsverhältnisse erfassen, beispielsweise eine rückwirkende Erhöhung der Arbeitsvergütung. Insbesondere eine betriebliche Altersversorgung, die aufgrund eines Tarifvertrags gewährt wird, steht unter dem Vorbehalt einer späteren ...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 6 Kausalität

Rz. 17 Der in der Person des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen liegende Anlass muss alleinige Ursache der Dienstverhinderung sein; es gilt der Grundsatz der Monokausalität (vgl. z. B. BAG, Urteil v. 6.12.1995, 5 AZR 237/94 [1]). Liegt neben dem in der Person liegenden Grund noch ein weiterer Grund vor, der die Dienstleistung ebenfalls unmöglich macht, so richtet sich der Fort...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.2 Zeitlicher Geltungsbereich bei Betriebsübergang

Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen des normativen Teils des Tarifvertrags in vertragliche Ansprüche transformiert, soweit nicht beim Erwerber zum gleichen Regelungsgegenstand ein Tarifvertrag normativ Anwendung findet. Vertragsinhalt werden aber nur die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Tarifnormen. Vereinbaren die T...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.1 Arbeitnehmerähnliche Personen

Der § 12a TVG erstreckt die Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen über die Gruppe der Arbeitnehmer hinaus auf die arbeitnehmerähnlichen Personen. Definition: Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, ihre Vertragsverhältnisse (zumeist Dienst- oder Werkverträge) fallen daher nicht unter die §§ 1 ff. TV...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 12.2 AGB-Kontrolle

Rz. 29 Fraglich ist, ob seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 ein Ausschluss des Vergütungsfortzahlungsanspruchs aus § 616 BGB durch eine einzelvertragliche Regelung weiterhin möglich ist. Die Kontrolle der Zulässigkeit von Vereinbarungen in Formulararbeitsverträgen ist seither verstärkt in den Blick geraten. Die Inhaltskontrolle wird nach §...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 616 BGB ist eine Ergänzung zu den Regelungen des § 3 EFZG. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt für den Fall, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. § 616 BGB regelt die Fortzahlung der Vergütung für Arbeitnehmer und (fr...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 7 Fehlendes Verschulden

Rz. 18 Die Dienstverhinderung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen eingetreten sein. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen hat. Insoweit gilt derselbe Verschuldensbegriff wie im Rahmen von § 3 Abs. 1 EFZG [1]. Es handelt sich um ein Versc...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 9 Keine Benachrichtigungspflicht

Rz. 22 Der Anspruch nach § 616 BGB ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Verhinderung mitteilt. Anders als § 5 EFZG enthält § 616 BGB nämlich keine ausdrückliche Verpflichtung, die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Gleichwohl obliegt es dem Arbeitnehmer auf Grund seiner Treuepflicht, den Arbeitgeber über Gru...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.3 Außertarifliche oder AT-Angestellte

Unter außertariflichen bzw. AT-Angestellten versteht man allgemein solche Arbeitnehmer, die vom persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags nicht erfasst werden. Daneben kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers deshalb nicht in den fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags einbezogen sein, weil sie wegen ihrer Anders- oder Neuartigkeit den Tarifvertragspa...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.1 Bisherige Rechtsprechung zur Tarifpluralität

Jahrzehntelang ist die Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, dass es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben könne (Grundsatz der Tarifeinheit).[1] Hintergrund der Anwendung dieses Grundsatzes war vor allem, dass die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Tarifverträge in einem Betrieb zu administrativem Mehraufwand führt. Im Hinblick auf betriebliche Regelungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 5 Fachlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Der fachliche Geltungsbereich eines Tarifvertrags deckt sich teilweise mit dem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich. Wie die Vereinbarung des Geltungsbereichs überhaupt, können die Tarifvertragsparteien seinen Umfang im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei vereinbaren. So können sie entsprechend ihrer Satzung grundsätzlich bestimmen, für welche Arbeitnehmergruppen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.4 Handelsvertreter

Die Rechtsverhältnisse der selbstständigen Handelsvertreter[1] können nicht durch Tarifvertrag geregelt werden, entsprechende Festlegungen im persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags wären unwirksam. Nach § 1 Abs. 1 TVG gilt das Tarifvertragsgesetz nur für Arbeitsverhältnisse. Die selbstständigen Handelsvertreter sind aber keine Arbeitnehmer, sondern Gewerbetreibende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 2 Speziellere Sonderregelungen

Rz. 2 § 616 BGB stellt eine allgemeine Regelung dar, welche von zahlreichen Sonderregelungen verdrängt wird. Die Sonderregelungen gelten jedoch meist nur für Arbeitsverhältnisse, weshalb § 616 im Falle von freien Dienstverträgen weiterhin anwendbar bleibt.[1] So wird § 616 BGB z. B. ausgeschlossen von den Normen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 8 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Rz. 19 Der Freistellungsanspruch besteht nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Zur Beurteilung dieser Anspruchsvoraussetzung ist auf das Verhältnis der Verhinderungszeit zur gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses abzustellen. Damit kann bei einem langjährigen Beschäftigungsverhältnis selbst ein größerer Verhinderungszeitraum noch "unerheblich" sein. Eine klare ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtzusage / 5 Umdeutung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine nach der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksame Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine Gesamtzusage (vertragliche Einheitsregelung oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten. Eine derartige Umdeutung kommt aber nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtzusage / 3 Gewährung und Loslösung von der Gesamtzusage

Eine Gesamtzusage kann durch Aushang am Schwarzen Brett, über das Intranet und andere den Arbeitnehmern zugängliche allgemeine Quellen erfolgen. Sie muss, um dem Arbeitnehmer einen Anspruch aus der Gesamtzusage zu gewähren, nicht zugehen. Eine uneingeschränkt und vorbehaltlos abgegebene Gesamtzusage kann der Arbeitgeber im Nachhinein grundsätzlich nicht einschränken.[1] Er ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtzusage / 2 Persönlicher Geltungsbereich

Eine Gesamtzusage kann entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für einen nach allgemeinen Kriterien abgrenzbaren Kreis von Arbeitnehmern gelten, etwa für eine Abteilung oder eine bestimmte Berufsgruppe. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, die die vom Arbeitgeber aufgestellten Kriterien erfüllen. Gesamtzusagen gelten mit dem Inhalt, mit dem sie bekannt gemacht wurden, auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtzusage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form (z. B. Schwarzes Brett) gerichtete Erklärung des Arbeitgebers zu verstehen, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen. Von einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung spricht man dagegen, wenn die Vertragsbedingungen und auch die Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtzusage / 1 Gegenstand und Zustandekommen

Gegenstand einer Gesamtzusage können sämtliche zugunsten des Arbeitnehmers zugesagte Leistungen wie Gratifikationen, Einmalzahlungen, betriebliche Altersversorgungen, Essenzuschüsse etc. sein. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots des Arbeitgebers bedarf es nicht. Dieses wird über § 151 BGB (Annahme nach der Verkehrssitte nicht zu ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Soweit das Weisungsrecht weder durch gesetzliche noch durch tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen begrenzt wird, hat der Arbeitgeber lediglich die Schranke des billigen Ermessens zu beachten, d. h., dass die Entscheidung unter Abwägung der Interessen des Beschäftigten einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits erfolgen muss.[1] Die Interessenabwägung ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts beschränken, ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.2 Weisungsrecht und Entgeltanspruch

Das Weisungsrecht ist Ausdruck der abhängigen Arbeit. Durch sie erfolgt eine Konkretisierung der geschuldeten Leistung. Im Umkehrschluss ist alles, was ein Beschäftigter auf die Weisung des Arbeitgebers an Arbeitsleistung erbringt, grundsätzlich auch zu entgelten.[1] Dies gilt nicht nur in Bezug auf das versprochene Entgelt und die verschiedenen Bestandteile (z. B. Überstunde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.3 Überschreitung der Grenzen des Weisungsrechts

Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB) verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit.[1] Überschreitet der Arbeitgeber durch seine Weisung die re...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis wird im Gegensatz zu den vergleichbaren Werk- oder Dienstverträgen dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger der Arbeitsleistung (der Arbeitgeber) die Art und Weise der Arbeitsleistung einseitig bestimmen kann. Die Befolgung einer Weisung hat wiederum zur Folge, dass die entsprechende Tätigkeit als "Arbeit" im Sinne des § 2 ArbZG gilt.[1] Der Schuldner...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.11 Rechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um Fragen des Weisungsrechts geht, sind mit der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen und unterliegen damit nicht den Vorschriften des KSchG.[1] Soweit die Weisung nicht der Billigkeit entspricht, kann das Gericht durch Urteil eine abweichende Anordnung i. S. d. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB treffen.[2] Die Darlegungs- und Beweislast für die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.10 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.8 Weisungsrecht als Tatbestandserfordernis

Das Weisungsrecht selbst kann auch Voraussetzung für tarifvertragliche Ansprüche des Weisungsbefugten sein. Insbesondere im Hinblick auf Eingruppierungstatbestände ist die Übertragung von einem qualifizierten Weisungsrecht von besonderer Bedeutung. Beispiel Die Eingruppierung eines Arztes als Oberarzt i. S. d. EG Ä 3 erste Fallgruppe TV-Ärzte setzt u. a. voraus, dass dem Arzt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ergeben sich nur in wenigen Ausnahmen konkrete Regelungen zu Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit. Sie schaffen lediglich eine grobe Struktur, in der die Arbeit zu leisten ist. Dies gilt etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, Pausen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten etc. Auch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe im TVö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.1 Umfang des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht betrifft danach in erster Linie die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, dauerhaft oder kurzfristig den Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung verbindlich festzulegen (siehe Punkt 3.2 ff.). Eine vom Arbeitgeber hinsichtlich der Zeit, des Orts und der Art der Arbeitsleistung vorgenommene Weisung hat für den Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Erprobung hinaus

Soll das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Endtermin fortgesetzt werden, so bedarf es grundsätzlich des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags bzw. einer Vereinbarung darüber, dass das Arbeitsverhältnis (nunmehr als unbefristetes) fortgesetzt wird. Eine solche Vereinbarung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (konkludent). Das Gesetz sieht dies sogar a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.1 Erleichterte Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich, ohne dass die Befristung eines sachlichen Grundes oder der Erfüllung sonstiger besonderer Voraussetzungen bedurfte. Gemäß § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TzBfG ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.1 Ermächtigungsgrundlage

Das gesetzlich geregelte Weisungsrecht des Arbeitgebers ist mit der persönlichen Bindung der Vertragspartner zu begründen und ist im Hinblick auf seine Ausübung und Grenzen nach § 106 GewO und § 315 BGB und dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu beurteilen. Da der genaue Inhalt der Arbeitspflicht eines Beschäftigten aus der Natur der Sache heraus nicht in allen Einzelheiten du...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.2 Befristung über 6 Monate hinaus

Eine Befristung zum Zwecke der Erprobung über 6 Monate hinaus ist nicht per se unwirksam. Hinweis Längere Befristung ist möglich Auf der Basis von § 14 Abs. 2 bzw. 2a TzBfG ist ohnehin eine Befristung ohne Sachgrund bis zu 2 oder gar 4 Jahren möglich. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 14 Abs. 2 bzw. Abs. 2a TzBfG, also im Fall der Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.5 Arten der Weisungserteilung

Weisungen können individuell über Einzelweisungen an einen Beschäftigten oder kollektiv über Dienst- oder Betriebsanweisungen für alle Beschäftigten erteilt werden. Dienst- und Betriebsanweisungen stellen höhere Anforderungen an die Ermessensausübung, da nicht nur die Interessen eines Einzelnen, sondern einer ganzen Gruppe von Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Soweit der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.8 Rechte Dritter

Die Ausübung des Weisungsrechts erfordert grundsätzlich nur eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des jeweiligen Beschäftigten. In Sondersituationen kann sich jedoch auch ein Weisungsrecht durch die Rechte eines Dritten konkretisieren. Praxis-Beispiel Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ist der Beschäftigte nicht mehr in der Lage, seine geschuldete ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.3 Verminderung des Erholungsurlaubs

Rechtslage ab 1.1.2015 Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c) TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Diese Regelung erfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen Mehrurlaub, nicht jedoch...mehr