Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält das Umlageprinzip zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld in den Leistungsarten des Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeldes und die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 102. Die Umlage wird auch zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten erhoben. Die Umlagepflicht wird auf die Wirtschaftszweige beschränkt, in ...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.3 Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, zur Vermeidung der Inanspruchn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.3 Unabwendbares Ereignis

Die Ursachen für den Arbeitsausfall müssen ausnahmsweise nicht im wirtschaftlichen Umfeld liegen, wenn ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist.[1] Hierunter fallen Ereignisse, die unter den Einzelfallumständen auch durch die äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in ihren schädlichen Folgen begrenzt werden können. Konkret nennt das Gesetz außergewöhnliche Witterungsverhä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 3.2 Mindestlohngesetz bei Tätigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Ebenso wie bei den geringfügig Beschäftigten sind auch bei diesen Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzuzeichnen und 2 Jahre lang aufzubewahren. Betroffen sind Tätigkeiten in folgenden Branchen:[1] Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern war früher in § 413 Abs. 1 Nr. 1a RAO[2] geregelt und als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Durch das 2. AOStrafÄndG[3] wurde die Vorschrift als Ordnungswidrigkeit in § 406 RAO 1968 überführt (s. Vor § 377 Rz. 3). Seither kann – im Gegensatz zur Vorgängerregelung unstreitig – auch die bloße schuldhafte Versäumung eines Zahlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) AfA-Tabellen für Wirtschaftszweige (Spezial-AfA-Tabellen)

Rz. 363 Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar. Rz. 364 Beispiele "Abfalle...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5 Winterbeschäftigungsumlage

Mit der Winterbeschäftigungsumlage werden die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Baugewerbes unmittelbar an der Finanzierung der Winterbauförderung beteiligt. Die Umlage wird bei allen Baubetrieben erhoben. Im Gerüstbauerhandwerk wird sie allein von den Arbeitgebern, im Bauhauptgewerbe und im übrigen Baunebengewerbe gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht und ...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 1 Besonderheiten zum Anwendungsbereich

In die Regelungen zum Wintergeld und zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind nur Arbeitnehmer einbezogen, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Einen derartigen Kündigungsschutz haben nach den tarifvertraglichen Regelungen der Bauwirtschaft nur sog. gewerbliche Arbeitnehmer.[1] Zu den gewerb...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 3 Avalkredit

Wesen des Avalkredits Der Avalkredit ist eine Form der Kreditleihe, bei der die Kreditwürdigkeit einer Bank "geliehen" wird. Im Rahmen eines Avalkredits haftet eine Bank für und im Auftrag ihres Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten (Avalbegünstigte). Der Avalkreditnehmer bleibt Hauptschuldner seines Gläubigers. Die Bank wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Aval...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1.2 Abgeltungen im Baugewerbe

Arbeitnehmer des Baugewerbes haben Anspruch auf Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüche nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Urlaubsabgeltungen nach § 8 BRTV-Bau sind Arbeitsentgelt und beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen, die erst nach einer 3-monatigen branchenfremden Tätigkeit ausgezahlt werden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 3 Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

Die Zahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) rechnen zum Arbeitslohn. Das Besondere ist, dass diese Lohnzahlungen durch einen Dritten im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen, und dieser Dritte die Pflichten des Arbeitgebers übernommen hat.[1] Die Lohnsteuer für diese Zahlungen (sonstige Bezüge) wird regelmäßig mit dem festen Steuersatz von 20 % erh...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.5 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 11 In gleichem Maße wie bei einem Austausch zwischen den Rentenversicherungsträgern (§ 148 Abs. 3) soll auch ein automatisiertes Abrufverfahren hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle genutzt werden können. Entsprechend galt es, den in § 148 Abs. 3 genannten Stellen eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle zu ermöglichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krebs, Zur Abzugsfähigkeit von Schadensaufwendungen nach dem EStG; Versicherungsrecht 1963, 20; Seithel, Behandlung von Schadensfällen bei den Überschußeinkünften, DStR 1970, 585; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Schadensersatz" (November 2021). Rn. 375 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schadensersatz ist grundsätzlich ein nicht der ESt unterliegender Vorgang, s Rn 164. Das gilt g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusatzversorgung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst > Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 33. Zur Besteuerung weiterer Zusatzversorgung > Bäckereigewerbe Rz 2, > Baugewerbe Rz 2/1, > Chemische Industrie, > Dachdecker, > Gerüstbaugewerbe, > Maler Rz 2. Ist tarifvertraglich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Urlaubsgelder

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG für die Urlaubszeit sind stpfl > Arbeitslohn; ebenso Geldentschädigungen zur Abgeltung von Urlaub (> R 19.3 Abs 1 Satz 1 Nr 2 LStR; FG HH vom 19.03.2019 – 6 K 80/18, DStRE 2019, 1071 = HaufeIndex 13 125 286). Bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nach dem Durchschnittslohn der Vergangenheit unter Einschluss von steuerfreie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / 2 Beitragsrecht

Für die beitragsrechtliche Berücksichtigung von Einmalzahlungen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten einheitliche Regelungen.[1] Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nur dann beitragspflichtig, wenn es tatsächlich ausgezahlt wird: Es gilt das Zuflussprinzip. Grundsätzlich ist die Einmalzahlung dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Für den Gerüstbau sind folgende Tätigkeiten charakteristisch:[1] Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten, Traggerüsten mit Unterkonstruktionen einschließlich der Grundschalung sowie von Hängegerüsten und Gerüsten für besondere Anforderungen, Beurteilen von Traggründen und Sicherstellen der Tragfähigkeit, Verankern von Gerüsten in Verbindung mit Prü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

Ein vom Arbeitgeber ungewollter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Gratifikation/Sonderzahlung kann auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln, als die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer. Entschei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Generelles Verbot des Verleihs in das Baugewerbe

Rz. 1818 Im Grundsatz verboten (bestätigt durch BVerfG, 6.10.1987 – 1 BvR 1086/82) ist der gewerbsmäßige Verleih von Arbeitern (nicht Angestellten) in Betriebe des Baugewerbes ( § 1b AÜG). Erfasst werden damit die in den §§ 210, 211 SGB III a.F. i.V.m. der Baubetriebe-VO (zuletzt geändert durch Art. 37 G. v. 20.12.2011, BGBl I, 2854) aufgelisteten Bauarbeiten (bestätigt durch...mehr

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§ 32 Abwicklung / 10. Lohnnachweiskarte

Rz. 13 In einigen Branchen (z.B. Maler- und Lackiererhandwerk, Baugewerbe) gehört zu den Arbeitspapieren auch die "Lohnnachweiskarte für Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung" (vgl. z.B. § 3 des Tarifvertrags über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk). Die Lohnnachweiskarte wird von der ZVK des Baugewerbes in Wiesbaden au...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / m) Witterungsgründe

Rz. 688 In manchen Branchen wie bspw. im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau können Witterungsgesichtspunkte Kündigungen aus betrieblichen Erfordernissen rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber die Witterung zum Anlass nimmt, seinen Betrieb vorübergehend einzuschränken oder stillzulegen (BAG v. 7.3.1996 – 2 AZR 180/95, BuW 1997, 117 = NZA 1996, 931). Dies gilt aber nic...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft

Rz. 1803 Nicht als Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG gilt die Abordnung von Arbeitnehmern zu einer ARGE, deren Mitglieder sich jeweils zur selbstständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet haben, wenn darüber hinaus für alle ARGE-Mitglieder Tarifverträge desselben Wirtschaftszweiges gelten (§ 1 Abs. 1a S. 1 AÜG). Dies trifft vor allem im Baugewerbe zu. Das gene...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / X. Bußgeld- und Strafenkatalog (§§ 15, 15 a, 16 AÜG)

Rz. 1870 Verstöße gegen die Vorschriften des AÜG können auch Bußgelder und Strafen nach sich ziehen, insb. bei illegaler Ausländerbeschäftigung. Im Einzelnen gilt:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Uneingeschränktes Freizügigkeitsrecht in bestimmten Bereichen

Rz. 119 Trotz der unter (2) genannten Beschränkungen sind bis auf die Angehörigen von Kroatien nunmehr alle Angehörigen der Beitrittsstaaten ebenso wie die Angehörigen der "Alt-EU-Staaten" freizügigkeitsberechtigt. Dies betrifft vor allem folgende Personenkreise:mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / E. Rechtsverordnungsermächtigung des BMAS

Rz. 14 Nach § 1 Abs. 3a AEntG a.F. hatte das BMAS bereits die Möglichkeit, Rechtsnormen eines Tarifvertrages für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie für die weiteren in § 1 Abs. 1 AEntG a.F. erfassten Branchen betreffend Mindestentgeltsätze und Urlaubsregelungen durch Rechtsverordnung auch auf tarifliche Außenseiter und im Inland beschäftigte Arbeitnehmer von Arbeitgeber...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Personalüberlassung durch Kleinbetriebe

Rz. 1816 Kleinbetriebe (mit weniger als 50 Beschäftigten) dürfen gem. § 1a AÜG zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen im Wege der Kollegenhilfe bis zur Dauer von 12 Monaten Personal überlassen. Eine Erlaubnis nach § 1 AÜG ist dafür nicht erforderlich, lediglich eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Regionaldirektion der BA. Das Sonderverbot im Baugewerbe (vg...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 8. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Branchen

Rz. 148 Bei der Erbringung von Dienstleistungen aus den Beitrittsstaaten ist allerdings der Einsatz von sonstigen aus den Beitrittsstaaten stammenden Mitarbeitern eines Unternehmens mit Sitz in den Beitragsstaaten durch die Übergangsregelung im Beitrittsvertrag in einigen Dienstleistungssektoren begrenzt. Dies betrifft vor allem das Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Örtliche Zuständigkeit für Urteilsverfahren

Rz. 44 Die für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren maßgeblichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind nach der allgemeinen Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG den Vorschriften der ZPO zu entnehmen und seit dem 1.4.2008 auch § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach kommen für Arbeitsgerichtsprozesse insb. folgende Zuständigkeitsnormen in Betracht:mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / V. Klagebegründung

Rz. 213 Der Inhalt der Klagebegründung ergibt sich schon aus den vorangegangenen Erläuterungen. Der Kläger muss schlüssig darlegen, aus welchen Gründen der Drittschuldner für die Forderung des Schuldners haftet. Weiter ist der Titel anzugeben, aus dem sich die Forderung ergibt und in welcher Höhe, sowie der Umstand, dass die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags

Rz. 28 Eine Tarifbindung durch Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags tritt ein, ohne dass es auf einen entsprechenden Willen der Arbeitsvertragsparteien oder auch nur auf deren Wissen ankäme (zur rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung BAG v. 25.9.1996 – 4 AZR 209/95). Sie dehnt die Verbindlichkeit von Tarifverträgen auf Betriebe und Personen aus, die sonst n...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Tarifvertragliche Regelungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 22 Tarifliche Kündigungsfristen sind vielfach in der ersten Zeit der Beschäftigung kürzer als die gesetzlichen Grundkündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB – so beträgt diese z.B. im Baugewerbe im ersten Beschäftigungsjahr sechs Werktage (§ 11 Nr. 1.11. BRTV-Bau) – oder kürzer als die gesetzliche Probezeitkündigungsfrist – so beträgt diese z.B. in der Metall- und Elektroi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Vermittlungsvermutung nach § 1 Abs. 2 AÜG

Rz. 1852 Als ein Relikt aus der Zeit, in der das dem Staat vorbehaltene Arbeitsvermittlungsmonopol noch verfassungsrechtlich sanktioniert war, ist heute die ohnehin ungewöhnliche Vorschrift des § 1 Abs. 2 AÜG zu werten. Hiernach wird (nach zutreffender Auffassung widerleglich, vgl. z.B. BAG v. 21.3.1990 – 7 AZR 198/89) vermutet, dass ein Verleiher unerlaubte Arbeitsvermittlu...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.5 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien oder Sozialeinrichtungen des privaten Rechts über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit ...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / H. Rechtsweg/Gerichtsstand

Rz. 20 In der Praxis ist von erheblicher Bedeutung die in § 15 AEntG sowohl dem Arbeitnehmer wie auch der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (z.B. SoKa-Bau) eingeräumte Klagemöglichkeit auf deutschem Boden. Die Vorschrift begründet als lex specialis eine internationale Zuständigkeit der heimischen ArbGe. Hiernach kann ein von seinem ausländischen Arbeitgeber i...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 4. Streitigkeiten unter Beteiligung von Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen

Rz. 26 "Hilfsweise" ausschließlich zuständig, nämlich nur soweit nicht eine speziellere ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts besteht, sind die ArbGe nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zum einen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Unabdingbarkeit, Unvererblichkeit, Übertragung, Pfändbarkeit, Aufrechnung

Rz. 1656 Der Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG ist gesetzlich garantiert. Abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig (§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Abweichende Regelungen in Tarifverträgen zulasten der Arbeitnehmer sind hingegen mit Ausnahme von Regelungen entgegen §§ 1, 2, 3 Abs. ...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / III. Erfasste Arbeitsbedingungen

Rz. 10 Nach § 2 AEntG fallen folgende Arbeitsbedingungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes:mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / I. Erfasste Arbeitgeber

Rz. 7 Das AEntG gilt für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder Ausland, soweit sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 2 AEntG. Alle Arbeitgeber müssen die Mindestarbeitsbedingungen einhalten, die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und sich auf die Elemente erstrecken, die in § 2 AEntG aufgelistet sind. Die Arbeitsbedingungen, die § 2 AEntG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Betrieb als Anknüpfungspunkt

Rz. 851 Bei der Prüfung, ob beabsichtigte Kündigungen zur Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führen, ist nach der gesetzlichen Vorgabe auf die Organisationseinheit Betrieb abzustellen. Das BAG hat seine Auffassung, dass sich der Betriebsbegriff i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG an dem der §§ 1, 4 BetrVG orientiert (zuletzt BAG v. 26.1.2017 – 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577), inzwische...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr