Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.2 Bauliche Veränderungen

Maßnahmen der baulichen Veränderung können nicht aus der Erhaltungsrücklage finanziert werden. Dies ist nicht lediglich darin begründet, dass es sich bei Maßnahmen der baulichen Veränderung gerade nicht um Erhaltungsmaßnahmen handelt, sondern weil nach § 21 Abs. 3 WEG diejenigen Wohnungseigentümer nicht zur anteiligen Kostentragung einer baulichen Veränderung verpflichtet si...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.1 Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung

Seit Inkrafttreten des WEMoG ist umstritten, ob unter den Begriff der baulichen Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG auch Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung zu subsumieren sind.[1] Konsequenzen hat die Differenzierung hinsichtlich einer Kostenbelastung sämtlicher Wohnungseigentümer zunächst nicht. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG ordnet nämlich eine Kostentragungsverpflicht...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.2.1 Beschluss erforderlich

Ebenso wie die periodisch monatlich zu entrichtenden Hausgeldvorschüsse einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG über die Festsetzung der auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu leistenden Hausgeldvorschüsse voraussetzen, muss eine Sonderumlage beschlossen werden.[1] Der Verwalter kann nicht von sich aus die Wohnungseigentümer zur Zahlung auffordern. Das kann er auch dann n...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.2.5 Bauliche Veränderung

Entsprechendes gilt für beschlossene Maßnahmen der baulichen Veränderung, die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 WEG eine Kostentragungsverpflichtung sämtlicher Wohnungseigentümer zur Folge haben (siehe hierzu Kap. B.I.6.6.2). Bei den voraussichtlichen Kosten konkret beschlossener baulicher Veränderungen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die beschlossene Maßnahme eine Kostenvertei...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 5 Bauliche Veränderungen und Erhaltungsmaßnahmen

5.1 Der Wohnungseigentümer Haben die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung beschlossen, sind nicht nur sie, sondern auch Drittnutzer, vor allem Mieter, Nießbraucher und Pächter, von der Umsetzung betroffen. Es kann beispielsweise zu Gestank oder Lärm kommen, das Dach wird ggf. abgedeckt oder die Fassade wird eingerüstet, außerdem ist es bei...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 5.1 Der Wohnungseigentümer

Haben die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung beschlossen, sind nicht nur sie, sondern auch Drittnutzer, vor allem Mieter, Nießbraucher und Pächter, von der Umsetzung betroffen. Es kann beispielsweise zu Gestank oder Lärm kommen, das Dach wird ggf. abgedeckt oder die Fassade wird eingerüstet, außerdem ist es beispielsweise vorstellbar, d...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 5.2 Des Mieters

Der Mieter kann nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Ist die Mietsache Sondereigentum, muss der vermietende Wohnungseigentüm...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.1 Natürliche Personen

Jeder Mensch ist eine Person, in der Sprache des BGB eine "natürliche Person". Alle natürlichen Personen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf nach dem Grundgesetz wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Und n...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.5 Bedingung/Zeitbestimmung

Rechtsgeschäfte können unter einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung vorgenommen werden: Eine aufschiebende Bedingung schiebt das Inkrafttreten der gewollten Rechtswirkungen hinaus. Die auflösende Bedingung macht die Weitergeltung des zunächst gültig in Kraft gesetzten Rechtsgeschäfts hingegen von einem ungewissen Ereignis abhängig. Aufschiebende Bedingung Wird ein...mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 1.2.6 Bauliche Veränderungen

Hat ein Wohnungseigentümer (oder mehrere) die Kosten einer baulichen Veränderung allein getragen, gebühren nach §§ 16 Abs. 3, 21 Abs. 1 Satz 2 WEG oder §§ 16 Abs. 3, 21 Abs. 3 Satz 2 WEG nur ihm die "Nutzungen" der baulichen Veränderung. "Nutzung" ist auch der hier behandelte Gebrauch. Dieser Alleingebrauch muss gem. § 21 Abs. 4 Satz 1 WEG aber nicht von Dauer sein. Ein Wohn...mehr

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Modernisierung der Heizungs... / 2 Heizungsmodernisierung

§ 555b Nr. 1a BGB: Heizung gemäß 65 %-EE-Vorgabe Aufgrund der Neuregelung des GEG wurde der Katalog des § 555b BGB erweitert. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, "durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden". Das be...mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 7.1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. Diese Duldungspflicht soll der GdWE bzw. von ihr beauftragten Dritten, beispielsweise einem Handwerker, ermöglichen, das gemeinschaftliche Eigentum im Bereich des Sondereigentums, zu erhalten und/oder baulich zu verändern. Einbau von Messgeräten Ein Wohn...mehr

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Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

Die Erleichterungen im Mietrecht sind noch nicht in Kraft, da boomen Balkonkraftwerke schon – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von sog. Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltun...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4.2.2 Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone

Die Straßenbaukostenbeiträge zur Umgestaltung einer bestehenden Straßenanlage zu einer verkehrsberuhigten Zone (bauliche Veränderung des Straßenbelags und der Gehwege) und für die Umgestaltung einer Straße zu einer Fußgängerzone (Fußgängerstraße) sind nach der Rechtsprechung des BFH[1] i. d. R. als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften sofort abziehbar.mehr

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Fahrradabstellraum / 2 Bauliche Veränderung

Die Anlage und der Ausbau von Fahrradabstellräumen und -abstellplätzen gehört zu den baulichen Maßnahmen, durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden. Die Mieter haben solche Maßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB grundsätzlich zu dulden; die Kosten für die Baumaßnahme kann der Vermieter nach Maßgabe des § 559 BGB anteilig auf die Mieter umlegen[1].mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ist zu unterscheiden: Ist dem Mieter eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Modernisierungsankündigung[1] bis 31.12.2018 zugegangen, kann der Vermieter die Miete um 11 % der Baukosten erhöhen. Beim späteren Zugang der Modernisierungsankündigung gilt § 559 BGB in der Fassung des Mietrechtsanpassungsg...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.4 Bauliche Veränderung

Beruhen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auf eigenmächtigem Verwalterhandeln, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, diese rückgängig zu machen. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet er jedenfalls in Höhe der Rückbaukosten. Allerdings können die Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter auch nach...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.2 Einzelfälle

Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Wird ein Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranlage befindet, an eine neu errichtete gemeindliche Ortskanalisation angeschlossen, is...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten liegen auch vor, wenn es sich um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung handelt.[1] Ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt oder nicht, entscheidet sich weder nach der zeitlichen Nähe zur Anschaffung noch nach der Höhe des getätigten Aufwands, sondern ausschließlich nach den Kriterien des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Eine...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.2 Als Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu behandelnde Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 104 1. Beiträge für erstmalige Anschaffung, Ersetzung und Modernisierung von Gas-, Wasser- und Stromanlagen Sind Wasser-, Strom- und Gasanschlussbeiträge anlässlich der Errichtung eines Betriebsgebäudes nicht für die spezifische betriebliche Nutzung angefallen, dürften sie beim erstmaligen Anfall nicht den Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern dem Grund und Boden des B...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die neue Vorschrift, die sowohl auf Wohn- als auch auf Gewerberaummietverhältnisse (§ 578 Abs. 2 Satz 1) anwendbar ist (Schmidt-Futterer/Eisenschmid § 555b Rn. 7), definiert die Tatbestände duldungspflichtiger Modernisierungsmaßnahmen. Jede der in Ziff. 1-7 des § 555b formulierten Modernisierungsmaßnahme ist eine solche, auch wenn damit eine Verschlechterung an anderer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Zu den nach § 555b Nr. 4 vom Mieter zu duldenden Maßnahmen zählt jede Veränderung der Mietsache, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht (vgl. BGH, Urteil v. 13.2.2008 ,VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218). Ob eine solche Gebrauchswerterhöhung vorliegt, ist nicht nach de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.7 Einsparung von Strom

Rz. 13 Zu den duldungspflichtigen Energiesparmaßnahmen gehören auch diejenigen zur Einsparung von Strom. Daher ist der Einbau von drehzahlgeregelten Umwälzpumpen, Ventilatoren und Aufzugsmotoren (Bieber in MünchKomm, § 554 a. F. Rn. 18) ebenso duldungspflichtig wie der Einbau von Energiesparlampen (z. B. für die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Zugänge, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Einsparmaßnahmen

Rz. 16 Bauliche Veränderungen zur nachhaltigen Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie sind ebenfalls duldungspflichtig. Darunter fällt auch der Anschluss an die Fernheizung, die mit Kraft-Wärme-Koppelung Energie einspart (LG Berlin, Urteil v. 10.11.2017, 65 S 151/17, GE 2018, 55 [57]). Insoweit sind die Ausführungen des BGH zur Einsparung von Heizenergie bei Kraft-Wärme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Energieeinsparungsmaßnahmen

Rz. 2 Gem. § 555b Nr. 1 i. V. m. § 555d Abs. 1 hat der Mieter nicht nur Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie, sondern auch solche zur Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie zu dulden. Die Regelung entspricht teilweise dem bislang geltenden § 554 Abs. 2 Satz 1, so dass insoweit die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden kann. Unerheblich ist, ob die Maßnahme den...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.6 GEG-Heizungsanlagenmodernisierung

Rz. 12a Auch eine bauliche Veränderung, durch die mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden, gilt ab 1.1.2024 als Modernisierung. Gemäß § 71 GEG dürfen künftig nur Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, die mindeste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung

Rz. 27 Zu den bauliche Maßnahmen, die den Zuschnitt der Wohnung verbessern, gehören sowohl der Umbau der Mädchenkammer und der Speisekammer sowie eines Teils der Küche, um neben der Vergrößerung des Badezimmers ein weiteres Wohnzimmer zu schaffen (LG Berlin Urteil v. 14.1.2015, 65 S 267/14, GE 2015, 727 m. Anm. Beuermann GE 2015, 688; a. A. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 55...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Anschluss an Glasfasernetz

Rz. 51 Ferner sind seit 1.12.2021 bauliche Veränderungen duldungspflichtig, durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nr. 33 des Telekommunikationsgesetzes angeschlossen wird.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.3 Fensteraustausch

Rz. 8 Der Austausch der intakten Einfachfenster gegen Isolierglasfenster in der Wohnung ist als Energieeinsparungsmaßnahme anerkannt (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 21.3.2005, 67 S 433/03, MM 2005, 262; Bieber in MünchKomm § 554 a. F. Rn. 18). Auch der Austausch einfachverglaster Haustüren (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 ...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnungsmäßigkeit?

1 Leitsatz Wird einem Wohnungseigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier: Klimaanlage), sind bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind. 2 Normenkette § 20 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer g...mehr

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Bauliche Veränderung: Grundlegende Umgestaltung?

1 Leitsatz Bloße architektonische Disharmonien, wie sie beispielsweise durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen nicht für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung i. S. d. § 20 Abs. 4 WEG. 2 Normenkette § 20 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, auf seiner Dachterrasse eine Sauna (Holzaufbau), die nicht im...mehr

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Bauliche Veränderung: Einordnung?

1 Leitsatz Ob eine Maßnahme als Erhaltungs- (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) oder Baumaßnahme (§ 20 WEG) zu behandeln ist, bemisst sich nach objektiv-normativen Kriterien. 2 Normenkette §§ 16, 19, 20 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, an den Balkonen ein den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Geländer anbringen zu lassen und das bestehende Geländ...mehr

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Bauliche Veränderung: Erstherstellung?

1 Leitsatz Bei einem Erstherstellungsanspruch geht es um die vollständige erstmalige Errichtung bzw. entsprechende Ausstattung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Baumaßnahmen auf den Stand, der sich aus der Zweckbestimmung der Einheiten oder der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und/oder dem eindeutig mit beurkundeten bzw. in Bezug genommenen Aufteilungsplan als Soll...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Aufstellung einer Sauna eine grundlegende Umgestaltung ist oder zu einer unbilligen Benachteiligung führt. Grundlegende Umgestaltung Der Begriff "grundlegende Umgestaltung" ist enger zu verstehen als der Begriff der Änderung der Eigenart im bisherigen Recht. Ob eine grundlegende Umgestaltung anzunehmen ist, muss damit im Ein...mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Einor... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Einor... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a.M., Urteil v. 6.6.2024, 2-13 S 603/23mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 6.6.2024, 2-13 S 48/23mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Grund... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Mitte, Urteil v. 11.1.2024, 29 C 8/23mehr

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Bauliche Veränderung: Einor... / 1 Leitsatz

Ob eine Maßnahme als Erhaltungs- (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) oder Baumaßnahme (§ 20 WEG) zu behandeln ist, bemisst sich nach objektiv-normativen Kriterien.mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Wird einem Wohnungseigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier: Klimaanlage), sind bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind.mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Bloße architektonische Disharmonien, wie sie beispielsweise durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen nicht für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung i. S. d. § 20 Abs. 4 WEG.mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, in das gemeinschaftliche Eigentum einzugreifen, um dieses so herzustellen, wie es seines Erachtens vorgesehen war. Anspruch auf ordnungsmäßige Erstherstellung Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass das gemeinschaftliche Eigentum so hergestellt wird, wie es zunäch...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Es liege keine grundlegende Umgestaltung vor. Grundlegend sei eine Umgestaltung nur dann, wenn sie der Wohnungseigentumsanlage als Ganzes unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls ein neues Gepräge gebe. Dies sei nicht der Fall. Bezugspunkt sei dabei nicht nur der rechte Seitenflügel mit der Dachterrasse im 3. Obergeschoss...mehr