Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / D. Klagemuster

I. Klage wegen Mängelansprüchen 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Das öffentliche Baurecht ist eines der wenigen Verwaltungsrechtsgebiete, in dem vertragliche Vereinbarungen nach §§ 54 ff. VwVfG zur täglichen Praxis gehören und wo sie zumindest teilweise zusätzlich einer gesetzlichen Kodifikation zugeführt wurden.[33] Dies ist zum einen der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB, in dem sich der Vorhabenträger für den Fall,[34] dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Allgemeines

Rz. 16 Aufgabe der Bauleitplanung ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) definiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) das konkrete Baurecht der Grundstückseigentümer in dem betroffenen Gebiet (vgl....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / V. Akquisitionsleistung

1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 64 Nicht jede Kontaktaufnahme mit einem Architekten führt zu einer entgeltlichen Tätigkeit. Die Parteien stehen vor einer längeren Zusammenarbeit. Der Bauherr will ggf. wissen, auf welchen Stil er sich einlässt; der Architekt tritt nicht selten unangesprochen an einen Bauherrn heran, um mit Plänen für ein bestimmtes Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / B. Bauverträge

I. Standard-Bauvertrag 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 30 Zur Terminologie "Unwirksamkeit" der Satzung vgl. Kopp/Schenke, § 47 Rn 120.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Verwaltungsverfahren Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / I. Klage wegen Mängelansprüchen

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / II. Verhandlungsprotokoll

1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / III. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 86 Muster zum selbstständigen Beweisverfahren finden sich im Kapitel "Zivilprozessrecht".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / VII. Schiedsgutachten

1. Rechtliche Grundlagen a) Aufgaben des Schiedsgutachters Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[70] Demgegenüber obliegt dem Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / B. Bauleitplanung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 15 Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, der mit den Interessen der davon Betroffenen nicht in Einklang steht. Hiergegen werden von den Betroffenen entweder im Bauleitplanverfahren[22] Anregungen erhoben oder der Bebauungsplan wird nach Rechtsverbindlichkeit[23] mit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim OVG/VGH angefochten. II. Rechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / I. Standard-Bauvertrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / A. Bauaufsichtliche Verfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Rechtsvorschriften able...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 16 Aufgabe der Bauleitplanung ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) definiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) das konkrete Baurecht der Grundstückseigentümer in dem betroffene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 1. Bürgschaft

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / III. Abnahmeprotokoll

1. Muster: Abnahmeprotokoll Rz. 19 Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Abnahmeprotokoll zum Vertrag zwischen _____ (AG) und _____ (AN) vom _____mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 2. Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

a) Typischer Sachverhalt Rz. 42 Der Unternehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen und – wie er meint – auch nicht zum ursprünglichen Vertragsumfang gehörende Arbeiten, für die er eine zusätzliche Vergütung beansprucht. Der Bauherr weigert sich, Nachtragsangebote zu beauftragen und kürzt zunehmend Abschlagsrechnungen mit der Begründung, es lägen umfangreiche Män...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / IV. Leistungseinschränkungen

1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 61 Gelegentlich besteht das Bedürfnis, einen Architekten nur mit Teilaufgaben aus der Vollarchitektur oder gar Teilleistungen aus einzelnen Leistungsphasen zu beauftragen. Zum Beispiel ist denkbar, statt einer Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Leistungsverzeichnis lediglich eine funktionale Leistungsbeschreibung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

a) Aufgaben des Schiedsgutachters Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[70] Demgegenüber obliegt dem Schiedsgutachter die Festst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

Rz. 63 Zu § 3: Bewertung in Anlehnung an die Steinfort-Tabelle.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Rechtsvorschriften ablehnt. Zum anderen kommt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Allgemein

Rz. 32 Neben den spezialgesetzlichen Grundlagen für Verträge im öffentlichen Baurecht, z.B. §§ 11, 12, 124 BauGB, richtet sich deren Zulässigkeit nach §§ 54 ff. LVwVfG. Bestehen insoweit keine Vorschriften, sind gem. § 62 LVwVfG die Vorschriften des BGB entsprechend anwendbar. Dies gilt vor allem für Leistungsstörungen. Insoweit sind die im Zivilrecht entwickelten und durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / a) Aufgaben des Schiedsgutachters

Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[70] Demgegenüber obliegt dem Schiedsgutachter die Feststellung von Leistungen und Element...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Schranken

Rz. 43 Die vertraglich vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der Erschließung stehen (§ 11 Abs. 2 S. 1 und 2 BauGB). Der Aspekt des Zusammenhangs mit der Erschließung ist insoweit auch das relevante Abgrenzungskriterium zur Folgelastenübernahme nach § 11 BauGB i.V.m. § 56 LVwVfG. Der Zusammenhang mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / a) Dreiteilung

Rz. 46 Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist grundsätzlich in drei Teilinstrumente aufgeteilt, nämlich den Vorhabenplan, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag. Während der Vorhabenplan im Wesentlichen der Beschreibung des zugrunde liegenden Vorhabens dient, schafft der vorhabenbezogene Bebauungsplan das eigentliche, nach § 30 Abs. 2 BauGB maßgebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / II. Checkliste: Architekten- und Ingenieurvertrag

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / C. Verträge

I. Typischer Sachverhalt Rz. 31 Das öffentliche Baurecht ist eines der wenigen Verwaltungsrechtsgebiete, in dem vertragliche Vereinbarungen nach §§ 54 ff. VwVfG zur täglichen Praxis gehören und wo sie zumindest teilweise zusätzlich einer gesetzlichen Kodifikation zugeführt wurden.[33] Dies ist zum einen der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB, in dem sich der Vorhabenträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / e) Form

Rz. 39 Ein städtebaulicher Vertrag bedarf gem. § 11 Abs. 3 BauGB der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. Städtebauliche Verträge, die mit Grundstücksübertragungen verbunden sind, bedürfen nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 10 Zu I. 1.: GRZ = Grundflächenzahl, § 19 Abs. 1 BauNVO. GFZ = Geschossflächenzahl, § 20 Abs. 2 BauNVO.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / II. Honorarklage nach HOAI

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 83 Gemäß § 15 Abs. 1 HOAI hat der Architekt einen Honoraranspruch, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht wird. Zuvor hat er Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 15 Abs. 2 HOAI). Das Erfordernis der Abnahme (vgl. § 641 Abs. 1 BGB) ist erst mit der HOAI 2013 aufgenommen worden. Architektenleistungen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / a) Gegenstand des Erschließungsvertrags

Rz. 41 Gegenstände des Erschließungsvertrags können grundsätzlich alle Erschließungsanlagen nach BauGB und KAG sein, unabhängig davon, ob sie nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht, also Straßen, Wege, Plätze, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen etc.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Gebühren

Rz. 24 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 RVG-VV. Der Gegenstandswert bemisst sich entsprechend dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[32] Die Gerichte tendieren meist zu dem unteren Wert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Form

Rz. 44 Der Erschließungsvertrag bedarf nach § 11 Abs. 3 BauGB (§ 124 Abs. 4 BauGB a.F.) der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschriften eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund Grundstücksübertragungen notarielle Form nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 1. Schnittstellen

Rz. 71 Der Generalplaner hat einen umfassenden Planungsauftrag. Wenn er ihn in Subunternehmerverhältnisse aufteilt, muss er darauf achten, dass die Schnittstellen sorgfältig definiert werden. Jede Unklarheit geht zu seinen Lasten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / III. Checkliste: Bauaufsichtliches Verfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / III. Architekten- und Ingenieurvertrag

1. Die vertraglich geschuldete Leistung Rz. 55 Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Erfolg lässt sich bei Vertragsschluss in der Regel nur abstrakt umschreiben. Geschuldet werden eine technisch und wirtschaftlich einwandfreie Planung und das Entstehenlassen des Bauwerks nach dieser Planung, § 650p BGB. Welchen konkreten Inhalt der Erfolg haben soll, ist bei Vertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / a) Vorbereitungs- und Durchführungsverträge

Rz. 34 Verträge zur Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Hiervon erfasst sind Regelungen über Altlastensanierungen, Anfertigung der Pläne, Gutachten, Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen etc.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / IX. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / III. Checkliste: Maßnahmen gegen Bauleitplanung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / IX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 14 Zum Begriff der zentralen Versorgungsbereiche: BVerwG BauR 2008, 315 ff.; Restriktionen können sich ggf. auch aus einfachen Bebauungsplänen mit dem Inhalt des § 9 Abs. 2a BauGB nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB ergeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Kostentragung

Rz. 42 Entgegen der Regelung des § 129 Abs. 1 S. 3 BauGB kann der Erschließungsverpflichtete nicht nur die allemal über Erschließungsbeiträge zu refinanzierenden 90 % der Erschließungskosten übernehmen, sondern auch noch den 10 %-Anteil der Gemeinde vgl. § 11 Abs. 2 S. 3 BauGB (§ 124 Abs. 2 S. 3 BauGB a.F.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 3. Versicherungsrisiko

Rz. 73 Der Generalplaner geht ein hohes Haftungsrisiko ein. Natürlich unterhalten auch die als Subplaner eingeschalteten Fachingenieure Haftpflichtversicherungen. Jedoch kann der Generalplaner nicht wissen, ob das Verhältnis zum Versicherer jeweils in Ordnung ist, insbesondere die Versicherungsprämien bezahlt sind. Daher bietet es sich an, wenn der Generalplaner das gesamte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 6. Gebühren

Rz. 53 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 2300 RVG-VV. Der Gegenstandswert gem. § 23 RVG richtet sich nach dem Wert des Vertragsgegenstandes. Hierbei ist grds. der Wert der vom Vorhabenträger zu übernehmenden Leistungen maßgebend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / XI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 62 Zu § 5 (2): Bei der Neuerrichtung beseitigter Anlagen sind auf die Stellplatzpflicht früher abgelöste Stellplätze anzurechnen und zwar auch dann, wenn die Gemeinde die geleisteten Ablösebeträge nicht für die Herstellung oder Unterhaltung von Garagen oder Stellplätzen verwendet hat. Die (bauliche) Anlage gilt als mit dieser Zahl von Einzelstellplätzen ausgestattet (Bay...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge (auf Basis des BGB)

Rz. 7 Der nachfolgende Mustervertrag orientiert sich an den Besonderheiten des Bauvertrages, und zwar – angesichts der Gefahren einer Inhaltskontrolle der VOB/B – auf der Basis des BGB. Einige der Vorschriften ähneln allerdings den sinnvollen Vorgaben der VOB/B. Bei den Regelungsbereichen, die seit dem 1.1.2018 im BGB explizit geregelt sind, erfolgt ein besonderer Hinweis. a)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 7. Generalplanerhonorar

Rz. 77 Der Generalplaner hat für seine Mühewaltung und – wie oben dargelegt – sein Risiko ein Interesse an einer gesonderten Vergütung. Diese kann er durch einen Generalplaneraufschlag gegenüber dem Bauherrn geltend machen. Soweit der Bauherr einen solchen Zuschlag bewilligt, gibt es hiergegen keine Einwände. Gelingt es dem Generalplaner, eine über dem Mindestsatz liegende Ve...mehr