Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.1 Schul- und Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 14 Der Begriff der Schulausbildung ist im Gesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung geht insoweit vom allgemeinen Sprachgebrauch aus, so dass unter dem Begriff der Schulausbildung der Besuch allgemeinbildender und weiterführender öffentlicher oder privater Schulen zu verstehen ist, wobei der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erteilt wird (BSG, Urteil v. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.2 Überblick

Rz. 6 Anspruch auf Rente wegen teilweiser (Abs. 1) oder voller (Abs. 2) Erwerbsminderung haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren (36 Monaten) verfügen und die allgemeine Wartezei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.2 Kausalität

Rz. 60 Eine Schlechterbehandlung darf nicht wegen der befristeten Beschäftigung erfolgen. Eine Schlechterstellung steht § 4 TzBfG also dann nicht entgegen, wenn sie nicht wegen der Befristung erfolgt. Sie ist dann (nur) nach den allgemeinen sonstigen Standards zu überprüfen.[1] Rz. 61 Praxis-Beispiel Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (VKA) erfolgt die Einstellung in die Stufe 2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 48 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das dient der Umsetzung von § 4 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare Leistungen

Rz. 52 Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung[1], die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht (Pro-rata-temporis-Grundsatz). Eine schlechtere Behandlung ...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.3 Wiedereinstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Einen weiteren Sonderfall hinsichtlich der Stufenzuordnung stellt die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze dar. Sofern Beschäftigte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TVöD ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Formulierung "ist ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zu schlie...mehr

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Entgelt / 3.6.1 Arbeitsmarktzulage – (Beschluss der VKA-Mitgliederversammlung)

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten zusätzlich zum tarifvertraglichen Entgelt eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gewährt werden. Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 21.11.2008 hierzu folgenden Beschluss gefasst: Zitat 1Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.2 Wiedereinstellung nach befristeter Beschäftigung

Die bis zum Jahr 2011 geltende Rechtsprechung des BAG[1] und die Regelung des § 16 (Bund) Abs. 2 und Abs. 3 TVöD (i. d. F. bis 29.2.2016) hatten zur Folge, dass auch Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 2 bis 8 (§ 16 [Bund] Abs. 3 Satz 2 TVöD i. d. F. bis 29.2.2016)/der kommunalen Arbeitgeber in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 2 TVöD), welche nac...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / a) Keine Befristung des Betreuungsunterhalts

Soweit es den Betreuungsunterhaltsanteil an dem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers angeht, scheidet eine Befristung desselben bereits deshalb aus, weil Betreuungsunterhalt nicht befristet wird, sondern endet, wenn das Betreuungsbedürfnis entfällt.[15] Für diesen Unterhaltsanspruch bedarf es also keiner anwaltlichen Darlegungen zu ehebedingten Nachteile...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / 2. Im Abänderungsverfahren, insbesondere Risiko der Präklusion mit dem Einwand der Herabsetzung oder Begrenzung/Befristung im Falle der Nichtthematisierung im Ausgangsverfahren

Eine im Ausgangsverfahren unterbliebene Befristung oder Herabsetzung des Ehegattenunterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b BGB kann der Unterhaltsschuldner im Wege des Abänderungsantrags nur erreichen, wenn sich die Unbilligkeit erst aus nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Ausgangsverfahren eingetretenen (ggf. weiteren) Gründen, d.h. aus einer Änderung der für die Bil...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / c) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den ehebedingten Nachteil

Für die Frage der Herabsetzung und der Befristung ist also in erster Linie entscheidend, ob sich ein ehebedingter Nachteil des Unterhaltsgläubigers feststellen lässt. Werden nämlich ehebedingte Nachteile festgestellt, begrenzen diese regelmäßig die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts der Höhe nach und stehen einer zeitlichen Befristung grundsätzlich entgegen, es sei de...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Trennungsunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.2.2021 – 3 WF 134/20 1. Einen längere Zeit nicht oder nur geringfügig erwerbstätig gewesenen Ehegatten trifft regelmäßig im ersten Trennungsjahr keine Erwerbsobliegenheit bzw. Obliegenheit zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit. Hiervon kann nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. ein sehr kurzes eheliches Zusammenleben, Kinderlosigkei...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / 1. Im Ausgangsverfahren

Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Nebeneinander von verschiedenen Anspruchsgrundlagen – insbesondere § 1570 BGB und § 1573 Abs. 2 BGB – in der Regel eine genaue Differenzierung, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Befristung und Herabsetzung, erfordert,[13] kann eine solche genaue Beurteilung ausnahmsweise unterbleiben, wenn im Ergebnis ein ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / e) Prüfungskriterien, Darlegungs- und Beweislast sowie obergerichtliche Praxis zur nachehelichen Solidarität

Von vergleichbar hoher Bedeutung ist der gute anwaltliche Umgang mit den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des als Auffangtatbestand greifenden Grundsatzes der nachehelichen Solidarität, auch wenn kein ehebedingter Nachteil festgestellt werden kann. Insoweit sind insbesondere die folgenden Maßstäbe und Prüfungskriterien zu beachten: aa) Abgesehen von eine...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 2. Gemeinschaftseigentum und Mitbenutzung

Rz. 27 Zunächst ist es möglich, die Tiefgarage insgesamt im Gemeinschaftseigentum zu belassen. Auch ohne gesonderte Regelung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung kann die WEG durch Mehrheitsbeschluss entscheiden.[21] Eine solche Regelung wird allerdings nur zweckmäßig sein, wenn ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen und Streitpotenzial hinsichtlich der Nutzun...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / III. Checkliste

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.1 Begriff der Probebeschäftigung

Rz. 14 Abs. 1 erlaubt die Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Der Begriff der Probebeschäftigung ist zunächst als arbeitsmarktpolitischer Begriff zu verstehen. Er verdeutlicht, dass Abs. 1 die Situation anspricht, in der Arbeitgeber Bedenken haben, einen Menschen zu beschäftigen, weil dieser eine oder mehrere Behinderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst frühere arbeitsmarktpolitische Instrumente aus dem Sechsten Kapitel (§§ 237, 238 a. F.) zusammen. Für die Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen und eine behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes können Arbeitgebern nach Maßgabe der Vorschrift Kosten erstattet bzw. Zuschüsse geleistet werden. Rz. 2a Die ursprü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Entscheidung

Rz. 8 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Guthaben des Kontos für bis zu 12Monate der Pfändung nicht unterworfen ist (Abs. 1 Satz 1). Dies ermöglicht es somit nur vorübergehend, die Unpfändbarkeit des Kontoguthabens festzusetzen (BT-Drucksache 19/19850, 44). Rz. 9 Die Entscheidung ergeht durch zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.9 Befristung, Datenschutz, Unterrichtung (Abs. 5)

Rz. 40 Die Modellvorhaben sind im Regelfall auf längstens 8 Jahre zu befristen (Satz 1). Für eine längere Laufzeit ist eine Begründung erforderlich. Die zeitliche Höchstgrenze soll verhindern, dass Modellvorhaben zweckentfremdet und bestimmte Versorgungsstrukturen oder Leistungsangebote dauerhaft ohne Bewertung ihrer Auswirkungen eingeführt werden (BT-Drs. 13/6087 S. 27). Un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 3. Inhalt des Verwaltungsakts

Grundsätzlich muss ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein.[1] Das bedeutet, dass der Adressat des Verwaltungsaktes erkennen muss, was durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll bzw. gefordert wird. Konkretere Angaben zum Inhalt eines Verwaltungsaktes in der Steuerverwaltung sind den spezielleren Vorschriften zum Inhalt von Steuerbescheiden zu entnehmen.[2] Nach § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Teilnichtigkeit, Abs. 4

Rz. 10 Ist nur ein Teil eines Verwaltungsakts nichtig, so besteht keine Vermutung dafür, dass auch der andere Teil unwirksam ist; i. d. R. bleibt daher der andere Teil bestehen. Die Teilnichtigkeit darf aber nicht dazu führen, dass der wirksame Teil einen so stark geänderten Bedeutungsgehalt erhält, dass ihn die Behörde allein bei der gegebenen Sachlage nicht erlassen hätte....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 15 Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfol...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / V. Quartalsverdienst oder abweichende Regelung

Rz. 37 Der Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist in § 23 RVG wie folgt geregelt: Wenn sich die Gerichtsgebühren nach einem Streitwert richten, ist dieser Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Tätigkeit des Anwalts in diesem Gerichtsverfahren der Gebührenberechnung zugrunde zu legen. Für die außergerichtliche Tätigkeit ist zunächst au...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / C. Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen

Rz. 17 Muster[24] sind wegen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der richterlichen Unabhängigkeit sehr risikobehaftet. Individualvereinbarungen sind wegen der größeren Rechtssicherheit zu empfehlen. Sie haben den Vorteil, dass sie auf den Einzelfall angepasst sind und dass die Vertragsschließenden – Anwalt und Mandant – wissen und besprochen haben, welche Tät...mehr

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England und Wales1 England ... / 7. Dauer der Gesellschaft

Rz. 121 Regelungen zur Dauer der Gesellschaft im Sinne einer "Pflicht zur Befristung" sind im englischen Gesellschaftsrecht nicht erforderlich. Wird die Gesellschaft auf bestimmte Zeit befristet, ist diese Regelung in den Articles zu treffen und nach Ablauf der Lebensdauer ist durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit zur Abwicklung der Gesellschaft überzugehen (s...mehr

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Österreich / 1. Auflösungsgründe

Rz. 238 Die gesetzlichen Auflösungsgründe sind gem. § 84 GmbHG:mehr

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Argentinien / I. Geschäftsführer

Rz. 70 Die Verwaltung und Vertretung der SRL. obliegt der sog. Gerencia der Gesellschaft (Geschäftsführung). Gemäß Art. 157 LSC können für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ein oder mehrere Geschäftsführer (Gerentes), die Gesellschafter oder Dritte sein können, bestellt werden. Die Geschäftsführer müssen somit nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammen...mehr

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Lettland / V. Festlegung einer Satzung

Rz. 29 Zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag ist eine Satzung auszuarbeiten. Für diese gelten die gleichen Formvoraussetzungen und Fristen wie für den Gesellschaftsvertrag. Die Satzung muss enthalten:mehr

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Japan / II. Umwandlung in eine andere Rechtsform

Rz. 17 Die Gesellschaft kann als Ausnahme-GmbH in dem skizzierten Rechtszustand ohne Befristung verharren. Sie kann aus dem Status heraus indes auch eine Umwandlung anstreben. Dabei kommt insbesondere die Rechtsform der Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaisha hō in Betracht. Rz. 18 Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaish...mehr

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Japan / I. Ausnahme-GmbH kraft Gesetzes

Rz. 14 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts bestehenden yūgen gaisha werden "alte GmbH" (kyū yūgen gaisha) genannt. Diese alten GmbHs wurden kraft Gesetzes formalrechtlich zu Aktiengesellschaften (kabushiki gaisha), oder anders ausgedrückt, es erfolgte eine (Rechtsform-)Umwandlung kraft Gesetzes. Damit findet grundsätzlich das neue, sich aus dem kaisha hō er...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 181 Der überkommenen Rechtsprechung des BFH zu Verlusten ausländischer Betriebsstätten unbeschränkt Steuerpflichtiger liegt der bereits auf den RFH zurückgehende Gedanke zugrunde, dass die Freistellung nach den DBA sowohl positive als auch negative Einkünfte erfasst (sog. Symmetriethese). Das hat zur Folge, dass die Verluste aus ausländischen Betriebsstätten aufgrund der...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Allgemeines

Rz. 329 Die Auflösung (disolución)[173] der S.L. ist Voraussetzung für die Beendigung der Gesellschaft, ist also noch nicht gleichzusetzen mit dem Erlöschen der Gesellschaft, da die Rechtspersönlichkeit der S.L. während der Liquidationsphase aufrechterhalten bleibt (Art. 371.2 LSC). Die Auflösung eröffnet gem. Art. 371 Abs. 1 LSC die Liquidation, die auf das Erlöschen der re...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Auflösung der S.L. nach Art. 360 Abs. 1 lit. a, b und Art. 363 Abs. 1 lit. f LSC

Rz. 336 Werden im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt die Gesellschaft nach Art. 25 LSC als für unbestimmte Zeit eingegangen. Ist die Gesellschaft dagegen ausdrücklich auf bestimmte Zeit eingegangen, so geht die Gesellschaft, wie bereits angesprochen, in die Liquidationsphase über, wenn Zeitablauf eintritt (Art. 360 Abs. 1 lit. a LSC). Die Au...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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Altersgrenze / 4.2 Altersbefristung nach § 41 Satz 3 SGB VI

Nach dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV – Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.6.2014[1] wurde in § 41 SGB VI ein Satz 3 angefügt. Falls danach eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhä...mehr

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Altersgrenze / 4.1.2 Befristete Weiterbeschäftigung

Bei einer befristeten Weiterbeschäftigung ist das TzBfG i. V. m. § 30 TVöD zu beachten. Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG wäre bei demselben Arbeitgeber nicht möglich, da es sich um keine Neueinstellung handelt. Auch eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 3, der nun europarechtskonform neu gefasst wurde, kommt jedenfalls bei einer unmittelbaren Weiter...mehr