Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 8 Verordnungsermächtigung

Rz. 35 § 87a Abs. 6 AO galt in seiner ursprünglichen Fassung nur bis zum 31.12.2005. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011, BGBl I 2011, 2131, wurden die bislang bestehende Befristung aufgehoben, da sich laut der Gesetzesbegründung[1] das von der Steuerverwaltung angebotene ELSTER-Verfahren in der Praxis als sicher und zuverlässig erwiesen hat.[2] Darüber hin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 417 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 421j nach § 417 überführt. Die Vorschrift wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) als § 421 j in das SGB III eingefügt. § 421j Abs. 2,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1 Nichtberücksichtigung oder Zurückweisung

Rz. 1 Nach § 189 S. 1 AO ist eine Zerlegung zu ändern oder nachzuholen, wenn der Anspruch eines Steuerberechtigten im Zerlegungsbescheid nicht behandelt, also weder berücksichtigt noch zurückgewiesen, worden ist. Ist der Anspruch, z. B. durch Anwendung eines falschen Zerlegungsmaßstabs, in zu geringer Höhe berücksichtigt worden, so ist dies vom Steuerberechtigten im Rechtsbe...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / VIII. Befristung des Naturalunterhaltsanspruchs

Rz. 17 Für Ehegatten besteht der Anspruch für die gesamte Lebensdauer. Bei Kindern beschränkt sich der Anspruch nicht auf die Minderjährigkeit. Die gegenteilige Auffassung verkennt den familienrechtlichen Anspruch auf Bar- und Naturalunterhaltsleistung des Volljährigen, solange sich dieser in der Ausbildung befindet. Volljährige Kinder sind anspruchsberechtigt, solange sie i...mehr

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Versteuerung des Nutzungsentgeltes für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche für den Naturschutz

Leitsatz Das Nutzungsentgelt ist im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Eine Verteilung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kommt nur in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für das Nutzungsrecht festgelegt ist. Sachverhalt Der Kläger erhielt im Jahr 2012 eine Entschädigung für das Recht, ein Grundstück für Ausgleichs- und...mehr

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FF 3/2017, Kindeswohlgefähr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft das Verhältnis von Kindeswohlgefährdungen und staatlichen Maßnahmen zu deren Abwehr. Dabei zeigen die Ausführungen des BGH, dass die abstrakte Abgrenzung dieses Verhältnisses weniger Schwierigkeiten bereitet als die Anwendung der hierbei festgestellten Grundsätze auf den konkret zu beurteilenden Sachverhalt. 1. Vor der Beantwortung der von der Rechts...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, S....mehr

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Entfernungspauschale für Fahrten eines Piloten zum Flughafen

Leitsatz Ist der Flughafen der arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort eines angestellten Piloten bzw. einer angestellten Flugbegleiterin, sind die Fahrten zu diesen Flughafen im Wege der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Flughafen als betriebliche Einrichtung um eine solche des Arbeitgebers hande...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abnutzbarkeit des immateriellen Wirtschaftsguts "wirtschaftlicher Vorteil ­aus einer Vertragsarztzulassung"

Leitsatz 1. Für die Frage der Abnutzbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter kommt es maßgeblich darauf an, ob sich deren Wert in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit erschöpft. 2. Da der Inhaber eine ihm unbefristet erteilte Vertragsarztzulassung, solange er sie innehat, gleichbleibend in Anspruch nehmen und den aus ihr resultierenden wirtschaftlichen Vorteil im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / cc) Zeitliche Aspekte

Tz. 193 Das Gesetz sieht eine zeitliche Befristung des Einbeziehungswahlrechts nicht vor. Eine zunehmende Haltedauer (ab ca. 3 Jahren) spricht jedoch gegen eine ausschließliche Weiterveräußerungsabsicht. Die Voraussetzungen der Norm sind an jedem Konzernabschlussstichtag erneut zu prüfen.[324]mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / e) Gerichtliche Bestellung (Abs. 4)

Tz. 74 Durch § 318 Abs. 4 HGB soll sichergestellt werden, dass die Abschlussprüfung in Fällen, in denen kein Abschlussprüfer gewählt wurde oder dieser aufgrund anderer Ursachen weggefallen ist, nicht ausbleibt. In diesen Fällen kommt es zur Bestellung des Abschlussprüfers auf Antrag durch das Gericht. Im Unterschied zu dem in § 318 Abs. 3 HGB geregelten Ersetzungsverfahren, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Identifizierung einer Leasingvereinbarung

Tz. 271 Neben IAS 17 setzen sich mehrere einschlägige Interpretationen mit dem Themengebiet Leasing auseinander. Der in IAS 17 definierte Leasingbegriff ist weit auszulegen. Mitunter können auch Vereinbarungen als Leasing klassifiziert werden, deren vertragliche Bezeichnung eine andere ist. Umgekehrt können Vereinbarungen zivilrechtlich ein Leasing beinhalten, während wirtsc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Lage- und Manag... / dd4) Vergütungsbericht (§ 289 Abs.  2 Satz 1 Nr. 4 HGB)

Tz. 100 Die Angaben zu den Grundzügen des Vergütungssystems sollen es dem Adressaten des Lageberichts u. a. ermöglichen, die Angemessenheit der Vorstandsbezüge mit Blick sowohl auf die Aufgaben des Vorstands als auch auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen (ähnlich § 87 Abs. 1 AktG). Pate hierfür stand die Empfehlung der EU-Kommission[91] zur Einführung ...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / d) Beschränkung auf den Wert der Vorinstanz

Wertbegrenzung in der Rechtsmittelinstanz Der Wert eines Rechtsmittelverfahrens ist begrenzt auf den Wert der Vorinstanz, es sei denn, der Verfahrensgegenstand wird im Rechtsmittelverfahren erweitert (§ 40 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Bedeutung hat diese Vorschrift insbesondere in Unterhaltsverfahren, wenn die Beschwerde auf bestimmte Unterhaltsbeträge beschränkt wird. Ein solcher Fa...mehr

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zfs 2/2017, Beantragung ein... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Die Revision des Bekl. ist unbegründet. Die Vorinstanzen nehmen im Ergebnis ohne Verstoß gegen Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) an, dass der Kl. mit der ihm auf der Grundlage von § 63 des Asylgesetzes ausgestellten Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung den gem. § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FeV bei Beantragung einer Fahrerlaubnis e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 205 Form der verbindlichen Zusage

Rz. 1 Diese Vorschrift soll Unklarheiten über die Tragweite der Zusage vermeiden. Sie ergänzt die §§ 119ff. AO, die grundsätzlich neben § 205 AO gelten. Rz. 2 Die Zusage muss schriftlich erteilt werden. Eine mündliche Zusage hat nicht die Rechtswirkung der §§ 204ff. AO. Die Schriftform erfasst auch die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Zusage; auch die Ablehnung hat a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Halten der Beteiligung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in einem Betrieb gewerblicher Art (§ 38 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Ausnahme von der KSt-Erhöhung gem S 1 des § 38 Abs 3 KStG greift nach dessen S 3 nicht, soweit die Leistung auf Anteile entfällt, die der stfreie Ausschüttungsempfänger in einem stpfl wG oder die eine jur Pers d öff Rechts in einem BgA hält, dh soweit die Anteile zum jeweiligen BV gehören. Das ist der Fall, wenn die Beteiligung zum BV des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.6.1.1 Unselbstständige Nebenbestimmungen

Rz. 61a Die Befristung [1], die Bedingung [2] und der Widerrufsvorbehalt [3] sind als unselbstständige Nebenbestimmungen Teil des Verwaltungsakts, dem sie beigefügt sind.[4] Die Anfechtung des Verwaltungsakts erstreckt sich notwendig auf die Nebenbestimmung. Soll nur die Rechtmäßigkeit der Nebenbestimmung überprüft werden, so erfolgt dies im Rahmen der Anfechtung der Gesamtrege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.3 Beschwer durch Nebenbestimmungen

Rz. 20 Wird der Verwaltungsakt nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 AO mit einer Auflage erteilt, so begründet die Auflagenerteilung keine Beschwer für die Anfechtung des mit ihr verbundenen Verwaltungsakts. Die Auflage ist ein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Die Rechtswirkungen des mit ihr verbundenen Verwaltungsakts sind unabhängig davon, ob die Auflage erfüllt wird oder nicht.[2] D...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist eine Pflichtverletzung des Verwenders, welche nicht einen Mangel der Sache oder des Werks darstellt.[3] Die Regelung betrifft nur schuldhafte Pflichtverletzungen. Ein Ausschluss des Lösungsrechts für Pflichtverletzungen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, stellt keinen Verstoß gegen § 309 Nr. 8a BGB dar; möglich bleibt abe...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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Zur dauerhaften Zuordnung von Leiharbeitnehmern an eine erste Tätigkeitsstätte

Leitsatz Kann ein Leiharbeitnehmer überhaupt dauerhaft einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet sein? Das Niedersächsische Finanzgericht zweifelt daran und gab der Klage eines Leiharbeiters statt, der für seine arbeitstäglichen Fahrten zum Entleiherbetrieb einen Kostenabzug nach Reisekostengrundsätzen geltend gemacht hatte. Sachverhalt Der Arbeitnehmer war in den Jahren 2012 ...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 3. Zeitliche Befristung

Die Anordnung der Umgangspflegschaft ist (grundsätzlich) zu befristen, § 1684 Abs. 3 S. 5 BGB. Dem liegt die Idee zugrunde, dass die Umgangspflegschaft in erster Linie dem Recht des Kindes auf Umgang unter sicheren und entwicklungsfördernden Bedingungen zur Umsetzung verhelfen soll, aber nicht auf Dauer benötigt wird, wobei aber stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu bea...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 3 Der Praxistipp

Was hat die Schuldnerin wirklich bekommen? Die Entscheidung des Amtsgerichtes lässt nicht wirklich erkennen, welche Leistungen die Schuldnerin erhält. Der Gläubiger sollte jedoch darauf bestehen, dass dies geklärt und auch nachgewiesen wird. Nur dann ist festzustellen, ob und welche Pfändungsschutzvorschriften in Betracht kommen. Hinweis Die Auszahlung des Pflegegeldes an die ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Insolvenzforderungen

Rn 5 § 41 gilt nur für Insolvenzforderungen,[5] nicht für Masseverbindlichkeiten und Masseansprüche (zur Möglichkeit der Aufrechnung siehe Rn. 19).[6] Auch findet die Regelung keine Anwendung im Verhältnis zu Dritten,[7] z. B. Bürgen, da die Vorschrift ausschließlich insolvenzrechtlichen Charakter hat.[8] Rn 6 Bei aufschiebend bedingten Forderungen ist der Eintritt der Beding...mehr

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zfs 10/2016, Kein Höchstalt... / 3 Anmerkung:

Zur Bemessung des Haushaltsführungsschadens vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 23.12.2015 – 12 U 16/14 (zfs 2016, 497). 1. Unter Anführung älterer Rspr. (OLG Celle zfs 1983, 291; OLG Frankfurt zfs 1982, 363; OLG Hamm NJW-RR 1995, 599; OLG Zweibrücken VersR 1978, 356) kam Jahnke zu der Schlussfolgerung, in der Rspr. bestehe die gefestigte Tendenz, das Ende des Haushaltsführungsschaden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.9.2.5 Befristung der Arbeitszeitaufstockung

Wichtig Sachgrund für Befristung der Arbeitszeitaufstockung erforderlich Wird eine Erhöhung der Arbeitszeit in "erheblichem Umfang" vereinbart, so unterliegt die Befristung der Vertragsänderung nach der Rechtsprechung des BAG der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, der auch die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen würde....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.2.1.4 Der Anspruch auf Befristung der Teilzeitarbeit

Auf Antrag des Beschäftigten ist die Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Nur wenn die/der Beschäftigte keinen Antrag auf Befristung stellt, wird die Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich unbefristet vereinbart. Die Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrags ist grundsätzlich zulässig. Die Befristungsregelungen des TzBfG finden auf die befriste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.7 Befristung des Teilzeitvertrags mit flexibler Arbeitszeit

Führt der Arbeitgeber ein Arbeitszeitmodell ein, das weitgehend von einer freiwilligen Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer abhängig ist, so wird er feststellen, dass einige Mitarbeiter von der erheblichen Eigenverantwortung überfordert sind. Praxis-Beispiel Lehnt der Mitarbeiter laufend die freiwillige Arbeitsaufnahme ab, so wird man ihn gegen Ende des Abrechnungszeitraume...mehr

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Teilzeit / 2.1.1 Überblick nach Rechtsgrundlagen

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Teilzeit / 2.1.2 Überblick nach dem Sachgrund für das Teilzeitbegehren

Abhängig von der Motivation für das Teilzeitbegehren kann die/der Beschäftigte ihren/seinen Anspruch auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen, was zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führt.mehr

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Teilzeit / 2.3.4 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung nach den Wünschen des Beschäftigten

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.7 Der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach den Gesetzen zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Aus den Gleichstellungsgesetzen des Bundes bzw. der Länder kann sich ein individueller Anspruch auf Verminderung der Arbeitszeit ergeben.[1] Exemplarisch werden nachfolgend die Regelungen zur Teilzeitarbeit des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) vom 30.11.2001 darge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.2.3 Die Bedeutung des tariflichen Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit neben den gesetzlichen Ansprüchen

Mit § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 ein allgemeiner Anspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt.[1] Des Weiteren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit nach § 15 BEEG [2] sowie für die Pflege von Angehörigen nach dem PflegeZG und FPfZG.[3] Die gesetzlichen Vorschriften zur Teilzeitarbeit verdrängen die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 32 Nebenbes... / 2.2.1 Befristung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 12 Durch die Befristung wird die Wirkungsdauer des Verfügungssatzes in zeitlicher Hinsicht bestimmt. Im Unterschied zur Bedingung hängt die Rechtswirkung des Verwaltungsaktes jedoch von einem gewissen zukünftigen Ereignis ab. Dabei kann die im Verfügungssatz des Bescheides getroffene Verpflichtung oder Begünstigung erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem Zugang des Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 32 Nebenbes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Benz, Möglichkeiten der Korrektur einer im Rentenbescheid auf unbestimmte Zeit zu hoch festgesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit, NZS 2003 S. 77. Brenner, Der Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen, JuS 1996 S. 281. Dörr, Rentenversicherungsbescheide mit Nebenbestimmungen, DAngVers 1991 S. 70. Heilemann, Nachwirkungen des befristeten Rentenbescheides, SGb 1993 S. 467. de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 32 Nebenbes... / 2.2.3 Widerrufsvorbehalt (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 17 Mit dem Vorbehalt kann sich die den VA erlassende Behörde das einseitige Recht vorbehalten, den VA nach § 47 zu widerrufen, und zwar unabhängig von gesetzlichen Widerrufsrechten. Dabei wird durch die "Widerruflichkeit" der Entscheidung – in Abgrenzung zu Rücknahme für rechtswidrige VA – deutlich, dass es sich hierbei um die Aufhebbarkeit eines rechtmäßigen VA handelt....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 32 Nebenbes... / 2.2.2 Bedingung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 14 Die Bedingung unterscheidet sich von der Befristung dadurch, dass die Rechtswirkungen des VA von ungewissen künftigen Ereignissen abhängen. Dabei kann es sich durchaus auch um bestimmte Ereignisse (z. B. Erreichen eines bestimmten Alters für den Rentenbeginn, Beendigung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung) handeln, deren Einritt jedoch ungewiss ist. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 32 Nebenbes... / 2.1 Nebenbestimmungen bei gebundenen Verwaltungsakten (Abs. 1)

Rz. 4 Durch eine Nebenbestimmung wird nicht der VA insgesamt betroffen, sondern lediglich der Verfügungssatz und der damit eingeräumte Rechtsan­spruch oder die angeordnete Rechtspflicht relativiert, indem die Rechtswirkungen (Rechtsfolgen) des VA entweder erst später beginnen oder zu einem bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt enden. Insoweit wird letztlich keine "neben" de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 33 Bestimmt... / 2.1 Inhaltliche Bestimmtheit (Abs. 1)

Rz. 4 Die Notwendigkeit der inhaltlichen Bestimmtheit eines VA folgt schon aus dem Begriff des VA selbst. Aus dem Verfügungssatz und der Bestimmung des Adressaten muss sich eindeutig ergeben, was von wem durch den VA verlangt oder wem gegenüber etwas festgestellt wird. Ist ein inhaltlich unklarer Verfügungssatz ausgesprochen, fehlt es an einer Regelung, auf die sich die Behö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 38 Offenbar... / 2.2 Berichtigung

Rz. 10 Die Behörde kann die Berichtigung ohne zeitliche Begrenzung oder Befristung jederzeit vornehmen, insbesondere auch nach Bestandskraft und nach Ablauf von sonstigen Aufhebungsfristen. Sie kann von Amts wegen nach Entdeckung der Unrichtigkeit oder auf Anregung der Beteiligten vorgenommen werden. Sie kann "zu Gunsten oder zu Lasten" des Betroffenen erfolgen. Rz. 11 Da die...mehr